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Das ADAC 24h-Rennen am Nürburgring war eigentlich keins über diese Zeitdistanz. Es endete aber nach insgesamt rd. 13,5 Stunden Fahrzeit – wie geplant – am 27. September 2020. Es wurde auch ein Ergebnis verkündet, das aber von einem Teilnehmer rechtzeitig als falsch empfunden und entsprechend reklamiert wurde. Damit hat sich dann auch der DMSB beschäftigt, der aber den Protest zur Bearbeitung und Aufklärung zurück an den Veranstalter und deren Sportkommissare verwiesen hat. Die haben dann am 18. Januar 2021 entschieden:
„Der Protest ist zulässig.
Der Protest ist begründet.
Die Protestkauktion bekommt der Protestführer erstattet.“
Die Entscheidung ist auf dem speziellen Briefpapier des Protestgegners, des Veranstalters vom 24h-Rennen am Nürburgring, zu lesen, wurde nicht nur am 27. Januar 2021 veröffentlicht, sondern auch den Protestparteien zugestellt, die jeweils den Empfang bestätigten.
Wobei der Protestgegner Auflagen zu erfüllen hat – wie bei Motor-Kritik bereits in einer vorhergehenden Geschichte zu lesen:
„Der Veranstalter wird angewiesen, ein korrigiertes Gesamtergebnis und für die Klasse Cup5 ein korrigiertes Klassenergebnis zu erstellen und dieses reglementsentspechend zu publizieren.“
Das habe ich – mit der Kontrollautomatik eines Journalisten – am 2. Februar 2021 überprüft, um bei flüchtiger Einsicht in die ADAC-24h-Rennen-Internetseite festzustellen:
"Eine Korrektur war nicht zu finden, die Auflagen der Protestentscheidung waren nicht erfüllt!"
Als ich heute, am 4. Februar 2021, noch einmal die ADAC-Seite angeklickt habe, war die noch in gleichem Zustand wie vor zwei Tagen, so dass ich auf dieser Seite weiter gesucht habe, um darauf zu stoßen, dass das unkorrigierte – und nach Feststellung von sechs Sportkommissaren – falsche Ergebnis für die Klasse „CUP 5“ – das sich auch auf das Gesamtergebnis auswirkt – immer noch unter unterschiedlichen Oberbegriffen vom ADAC dort publiziert wird.
- Das lässt darauf schließen, dass der ADAC-Nordrhein in Berufung gegangen ist, was ich aber nicht bestätigt bekommen konnte.
So lässt dann die Bekanntgabe des 24h-Rennens am Nürburgring, das am 27. September 2020 endete, auch noch im Februar 2021 immer noch auf sich warten.
Wenn der ADAC Nordrhein keine Berufung gegen das Urteil eingelegt haben sollte, muss dieses hier dargestellte Verhalten als unverständlich bezeichnet werden. Motor-KRITIK möchte in diesem Fall an das Telemediengesetz (TMG), §7, Abs. 1 erinnern, wo geschrieben steht:
„Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereit halten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.“
Insgesamt scheint unsicher, ob sich meine am 2. Februar 2021 auf diesen Internetseiten geäußerte Hoffnung nach einem endgültigen „Offiziellen Endergebnis“für ein Rennen in der Saison 2020 erfüllt:
„Jedenfalls wird es noch vor dem 24h-Rennen des Jahres 2021 erscheinen! - Ist zu hoffen!"
Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass meine Informationen in der vor nur zwei Tagen auf diesen Seiten erschienenen Geschichte nicht gleich umfassend und so komplett waren, wie ich es heute darstellen konnte.
Auf diesen Seiten werden Motor-KRITIK-Leser aber auch später mal erfahren, wie diese „unendliche Geschichte“ wirklich endet, die eigentlich schon – leider – symthomatisch für die aktuell gepflegte Art des Motorsports in Deutschland und den Umgang miteinander ist.