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Ich muss meinen Lesern gestehen, dass ich eine Geschichte, die ich gestern fertig geschrieben hatte, einfach in den Papierkorb geworfen habe. Ich drucke nämlich nämlich zur Korrektur meine Geschichten zunächst noch auf Papier aus. Weil ich auf dem Bildschirm schon mal Fehler übersehe. - Wie ich aus Erfahrung in der Vergangenheit gelernt habe.
Ich habe auch gelernt, dass man sich in Deutschland strafbar machen kann, wenn man die Wahrheit schreibt. Wenn jemand, der mich – einen Journalisten als Einzelkämpfer – nicht nur als Konkurrenten empfindet, sondern das auch nachweist!
Das ist schon vor Jahrzehnten geschehen. Man hat mir nachgewiesen, dass Motor-KRITIK auch auf Vorstandsebene gelesen wird. Damit war ich vor Gericht als Konkurrent ausgewiesen. Und habe nach einer – aus meiner Sicht – überlangen Prozessführung (die natürlich sehr teuer war!) den Prozess verloren!
Es gab da einen sehr netten Richter, der mir – anders als die Richter vorher – klar machte, was ich vorher nicht verstanden hatte. Er erklärte mir das am Ende einer Verhandlung so, nachdem ich mal wieder meinen Widerspruch erklären wollte:
„Natürlich ist das die Wahrheit, die Sie geschrieben haben. Aber die Wahrheit zu schreiben ist Ihnen nach dem Wettbewerbsrecht verboten. Darum können Sie niemals diesen Prozess gewinnen, weil man Sie nach Wettbewerbsrecht verklagt hat!“
Ich bin wahrscheinlich auch der einzige deutsche Journalist, der jemals wegen einer Satire nicht nur verklagt, sondern auch rechtskräftig verurteilt wurde. Weil mir das Gerichtskostenrisiko bis zum Bundesgerichtshof, wo ich lt. meinem Anwalt spätestens gewonnen hätte, einfach zu hoch war. So haben sich zwei Vorstände der Automobilindustrie von mir dafür entschädigen lassen, dass sie glaubten, sich in dieser Satire erkannt zu haben.
Wenn man als Journalist denkt, dass man durch das Grundgesetz geschützt ist, so ist das theoretisch sogar richtig. Aber bei mir gab es – auch das vergesse ich nie – eine staatsanwaltlich angeordnete Hausdurchsuchung! - Die durfte es lt. Grundgesetz nicht geben!
- Aber beim „Nürburgring-Skandal“, über den ich ein Buch geschrieben habe, war vieles möglich!
Ich habe die Realität erlebt und erlitten. Und nach hohen Kosten, von denen ich durch den DJV (Deutscher Journalisten Verband) entlastet wurde, stellte man dann mit einer „netten“ Begründung das Verfahren gegen mich nach Monaten ein. - Gegen die kein Widerspruch möglich ist!
- Womit bewiesen wäre, dass man als Journalist auch in einer Demokratie gefährlich lebt!
Natürlich nur, wenn man seinen Beruf ernst nimmt! - Noch nicht einmal bei „Wikipedia“ ist nach zu lesen, wie gefährlich das „Wettbewerbsrecht“ für einen Journalisten sein kann. - Aber wenn man sich Mühe gibt, ist das aber irgendwo im Internet schon zu finden:
- Die Wahrheit offen darzulegen kann strafbar sein. - Laut Gesetz!
Darum habe ich gestern Abend meine – mit einigem Zeitaufwand recherchierte und geschriebene Geschichte – dann in den Papierkorb geworfen.
- Weil ich mit Motor-KRITIK offenbar bedeutender bin, als bisher viele Leser annehmen!
Ich bin darum aber auch ein Verlierer. Ich scheitere schon mal an unserem Rechtssystem. Wenn es die Konkurrenz – die ich nicht als Konkurrenz empfinde – mich aber als Konkurrenz darstellt! - Mit Unterstützung aus der Automobilindustrie!
Feine Gesellschaft! - Die Welt in der wir leben!
Da freue ich mich dann schon, wenn mir ein Leser am Ende einer e-Mail mit vielen guten Informationen in diesen Tagen – exakt am 26. Juni - schreibt:
...„Und DANKE Herr Hahne für die so tollen Berichte.“