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Es geht um die Luftrettung am Nürburgring, die von der Johanniter-Organisation auf ihrer Internetseite so dargestellt wird: „Seit 2016 wird der Air Rescue Nürburgring 365 Tage im Jahr von 8:00 Uhr bis zum Sonnenuntergang eingesetzt. Das Luftrettungszentrum Nürburgring steht inmitten der geschichtsträchtigen Grand-Prix-Strecke. Als Werkshubschrauber des Nürburgrings und Intensivtransporthubschrauber für die Marienhaus GmbH werden nicht nur Patienten von Rennunfällen oder Intensivpatienten versorgt und transportiert. Der Air Rescue Nürburgring wird subsidiär von den umliegenden Leitstellen für Primär- und Sekundäreinsätze genutzt. Der Einsatzradius erstreckt sich neben dem Kreis Ahrweiler und der Eifel auch über den Westerwald, den Hunsrück und bis in den Taunus. Piloten, HEMS-TC und Notärzte arbeiten im kleinen Team perfekt zusammen. Die Notärzte werden von der Marienhaus GmbH aus der Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Notfallmedizin der Standorte Neuwied und Bad Neuenahr gestellt.“ So weit die offizielle Darstellung. Nun folgt die Schilderung der Realität:
Entscheidungs-Angst: Aber der Hubschrauber fliegt!
Hier bei Motor-KRITIK habe ich von Beginn an die Situation der Luftretter am Nürburgring immer objektiv darzustellen versucht. Darüber war man in Gießen, bei der Johanniter-Luftrettung nicht immer glücklich und hat mich schon mal zu einem klärenden Gespräch nach Gießen einbestellt. Ich habe das ablehnen müssen, war aber zu einem persönlichen Gespräch hier in der Eifel gerne bereit. Dort hat sich dann schnell geklärt, dass meine Darstellung schon richtig war, aber nicht ganz den „sonnigen Vorstellungen“ der Geschäftsleitung entsprach. Der damalige Geschäftsführer der Johanniter-Organisation nach einer gut einstündigen Diskussion und Klärung der Fronten:
„Ich habe das Gefühl, zum ersten Mal einem Journalisten begegnet zu sein!“
Danach habe ich – wenn es mir erforderlich schien – immer mal wieder zu dem Thema etwas – und das unbeanstandet – geschrieben. Mir schien es aktuell angebracht, mal wieder zu dem Thema etwas zu schreiben, zumal das Thema Luftrettung am Nürburgring auch deshalb wieder interessant wird, weil das Krankenhaus Adenau zum 31. März 2023 definitiv geschlossen wird. - Und die Unfälle am Nürburgring werden sicher nicht weniger!
In Adenau haben Fehlentscheidungen Tradition. Als vor Jahrzehnten eine Stadtumgehung der B 257 geplant war, wurde die von den Adenauer Stadträten verhindert. - Als 1984 am Nürburgring der Grand-Prix-Kurs – speziell für die Formel 1 – fertig gestellt war, wurde der Bahnhof Adenau geschlossen und gleich die Schienen heraus gerissen. - Nachdem der Hubschrauber am Nürburgring stationiert war, haben sich eine Reihe von Adenau-Bewohnern über das störende Geräusch des Hubschraubers beim Landeanflug beim Krankenhaus Adenau beschwert und zu Protesten aufgerufen.
Inzwischen klagen sie über den zu hohen Durchgangsverkehr, zu wenig Parkplätze und Leerstände bei den Geschäften, man hat Hallen- und Freibad entsorgt und – setzt auf Tourismus durch den Nürburgring. - ??? - Die Lokal-Politiker reden die Gesamtsituation schön und verwalten jetzt z.B. die Feuerwehr Nürburg von Adenau aus. Von da wird dann für 2023 ein einziger Einsatz vermeldet! Der frühere gastronomische Mittelpunkt der Stadt, das „Wilde Schwein“ ist verkommen. Da hilft auch ein Plakatieren des Slogans, „Adenau – ein Stück Nürburgring“ nicht mehr.
Doch jetzt zur Luftrettung am Nürburgring, die dort von der Johanniter-Luftrettung als „Werkshubschrauber“ der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG im Jahre 2016 platziert wurde, was aber z.B. den „Gelben Engeln“ in Koblenz gar nicht gefiel. Der ADAC hat dort „Christoph 23“ beim Bundeswehr-Zentralkrankenhaus platziert. Dieser Hubschrauber zählte mit 2192 Einsätzen im Jahre 2022 zu den über die Zentralleitstelle Koblenz am häufigsten alarmierten Hubschraubern und übertraf mit dieser Einsatzzahl auch – nach meiner Kenntnis – erstmals den vom ADAC in Wittlich stationierten „Christoph 10“.
Die Zahl der Einsätze sagt allerdings nichts über die „Wirtschaftlichkeit“ der eingesetzten Hubschrauber aus, deren Einsätze von den Krankenkassen je nach Transportart (Primär- oder Sekundärtransport) und eingesetztem Transportmittel (Rettungshubschrauber oder Intensivtransporthubschrauber) pro Flug-Minute abgerechnet werden.
Der am Nürburgring stationierte Johanniter-Hubschrauber gehört zu den von den Krankenkassen besser bezahlten Typen, der u.a. schon im Flug ermöglicht, intensivmedizinische Behandlungen vorzunehmen. Die mögliche Zuladung beträgt mehr als 1.500 Kilogramm und erlaubt so auch das Mitführen von evtl. notwendigen größeren medizinischen Geräten.
Da ich im Zuge meiner Recherchen direkt nach dem ersten Einsatz des Hubschraubers mitbekommen hatte, wie sehr dieser Einsatz von „Hubschrauber-Kollegen“ als Konkurrenz empfunden wurde, habe ich aktuell versucht, etwas zur aktuellen Situation des Nürburgring-Hubschraubers in Erfahrung zu bringen.
Am 3. März 2023 habe ich die Johanniter-Luftrettung um einige Informationen - auch zur Einsatzzahl - in 2022, gebeten, bin aber bis zur Einstellung dieser Geschichte ohne Antwort geblieben. Da die Geschäftsführung in Gießen gewechselt hat und ich so – vielleicht – unbekannt bin, habe ich mich auf anderen Wegen um Informationen bemüht und bin dabei auf eine Situation gestoßen, die einen Normalbürger genauso den Kopf schütteln lässt, wie über einige Grundsatzentscheidungen unserer Politiker.
Für den Hubschrauber am Nürburgring wurde im Jahre 2016 der Antrag auf den Betrieb eines Hubschrauber-Flugplatzes und eine Nachtfluggenehmigung gestellt. Zwischenzeitlich hatte ich auch von der entsprechenden Abteilung des Landesbetrieb Mobilität (LBM) gehört, wo nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes der Antrag auf Genehmigung zur „Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes“ gestellt wurde, dass das einige Zeit – auch wegen Bau und Prüfung der Anlage – in Anspruch nehmen würde.
Jetzt, im März 2023 höre ich, dass eine entsprechende Genehmigung bisher immer noch nicht erteilt wurde. LBM und Johanniter-Luftrettung befinden sich aber im Austausch von Fragen und Antworten.
- Das Genehmigungsverfahren läuft also inzwischen seit gut 6 Jahren!
Da ich mir schon vor Jahren das auch für die Genehmigung von Nachtflügen angelegte Hubschraubergelände am Nürburgring angesehen habe, kann ich über die Länge des bisher laufenden Genehmigungsverfahrens auch nur den Kopf schütteln!
Wenn meine Leser nun fragen, wie denn dieser Hubschrauber am Nürburgring in den letzten Jahren überhaupt zum Einsatz kommen kommen konnte, dann kann ich hier erklärend festhalten:
- Die LBM hat der Johanniter-Luftrettung am Nürburgring „damals“ schon eine Außenstart- und Außenlandeerlaubnis nach § 25 Luftverkehrsgesetz erteilt, so dass der Antragsteller die Erlaubnis hat, nicht nur außerhalb eines genehmigten Flugplatzes zu starten und zu landen, sondern auch aktuell den Flugbetrieb vom gewählten Standort am Nürburgring durchzuführen.
Ich überlasse die Einschätzung der geschilderten Situation meinen Lesern, die auch etwas über die Angst der Behörden vor klaren Entscheidungen und deren Verantwortungsbewusstsein aussagt! -
Nicht nur bei Ahr-Hochwasser!