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Es gibt Landschaften, da braucht man keine Schilder um zu begreifen: Das ist ein ganz besonderes Gebiet. Ich denke dabei an die Sahara. Endlos viel Sand! Tagsüber 40 Grad Celsius, nachts Temperaturen bei Null! - Das ist so in Afrika! - Ich habe dort auch, direkt an einer Meeresküste, Sonnenuntergänge erlebt, bei denen die Sonne einfach – und ganz schnell – ins Meer zu fallen schien. - Plumps! - Die Sonne war weg und es war dunkel! - Anderswo erlebt man ein „Plumps“ auf andere Art. Weil hier Schilder übersehen, Gesetze entsprechend ausgelegt werden. - Weil evtl. auch schon mal die „Aufsicht“ ihrer Verantwortung nicht gerecht wird? - Aber das kennen wir spätestens seit der „Ahrhochwasser-Affäre“. - Nur ein Stück weiter – auf der Landkarte - war ich für meine Leser – nicht nur „mit offenen Augen“, sondern auch – mit Brille im journalistischen Einsatz. - Aber ich bewegte mich in einem realen Umfeld!
Gedankenvoll im Landschaftsschutzgebiet unterwegs!
In der Eifel ist manches anders als in Afrika! Da gibt es Schilder, die ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausweisen. Da gibt es dann auch nicht so viel Sand, sondern evtl. bei viel Regen viel Schlamm und die Sonne geht ganz normal unter. Man nimmt einen Übergang zwischen hell und dunkel noch als Dämmerung wahr. - Auch die Menschen, die hier das Sagen haben sind von anderer Art.
- Hier überwiegt die Anzahl der Menschen mit heller Haut und – manchmal – dunklen Gedanken!
Die Eifel ist in der Wirklichkeit aber auch nicht Afrika! - Deutschland ist auch nicht so groß. Die Eifel wurde zwar früher mal als das „Sibirien Preußens“ empfunden. Dabei könnte man die Eifel heute gut 2.400 mal in Sibirien verstecken! - So lernt man: Alle Vergleiche „hinken“!
- Die Eifel ist nämlich nicht nur einfach „unvergleichlich“, sondern auch „unvergleichbar“!
Da hat z.B. der Nürburgring, hier speziell die „Nordschleife“, sogar weltweit ein Monopol und man fällt unter das Kartellrecht! - Und es gibt hier auch „Landschaftsschutzgebiete“, für die es offensichtlich eine Sonderregelung gibt! - Von wem?
Am Nürburgring gibt es aber – das kann man auch bei unterschiedlicher Betrachtungsweise wörtlich nehmen – nicht nur Sonderregelungen, sondern auch Sondermüll. Aber nicht jeder „Abfall“ ist Sondermüll!
Darüber zu entscheiden obliegt einem „Sondermüllbeauftragten“, den sicherlich auch die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG nachweisen kann. Diese Firma ist aber noch in der Sondersituation, dass sie eigentlich von zwei Leuten im Hintergrund bestimmt wird, die Geschäftsführer einer NR Holding Umwelt GmbH sind.
Diese „Umwelt GmbH“ mit der Voranstellung von „NR“ (= Nürburgring?) ist bei näherer Betrachtung insofern bemerkenswert, weil als Firmensitz z.B. Erlensee eingetragen, die handelsgerichtliche Eintragung aber in Düsseldorf (HRB 85345) finden ist und deren Geschäftsführer im Hintergrund auch alle Handlungen der o.g. GmbH & Co. KG am Nürburgring bestimmen.
- Alles nach dem altbekannten Sprichwort: „Die Axt im Haus erspart den Zimmermann“?
Natürlich bin ich auf diese Verbindungen nur gestoßen, weil mir etwas aufgefallen ist:
Auf einem Nürburgring-Parkplatz an der B 258 türmen sich Berge von Abfall, der bei der aktuell z.B. bei Sanierung des Streckenabschnitts „Fuchsröhre“ angefallen ist. Er wird hier offensichtlich bearbeitet und dann auf dem vorhandenen großen Firmengelände weiter verarbeitet. Schon im November letzten Jahres waren diese Arbeiten in einer Pressemitteilung angekündigt worden, die u.a. folgenden Textabschnitt enthielt:
„Neuer Asphalt für die „Fuchsröhre“: Auf knapp einem Kilometer wird der schnelle und anspruchsvolle Streckenabschnitt der Nürburgring Nordschleife umfassend saniert. Beim sogenannten Vollausbau werden dabei die Asphaltdecke selbst sowie alle darunterliegenden Schichten komplett erneuert.“
Inzwischen wird der so entstehende – auf einem Firmengrundstück (!) - zwischengelagerte Abraum, dann zu anderen firmeneigenen Grundstücken transportiert, was dann auf der B 258 zu einer – auch optisch - kräftigen Verschmutzung der Fahrbahn führt.
Dass die Parkplatz-Ausfahrt hoch verschmutzt ist, verursacht natürlich weniger Ärger als der Schmutz, der dann auch auf den ersten 500 Meter die B 258 total verschmiert erscheinen lässt. Da ist man denn auch verantwortungsbewusst mit einer großen Kehr- und Reinigungsmaschine ständig bemüht, diese Bundesstraße zumindest grob zu säubern. Auf dem zweiten Foto hier erkennt man auf dem in Fahrtrichtung rechten Teil der Fahrbahn die Reinigungsmaschine, die gerade entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung (!) unterwegs ist, so dass hier z.B. ein Lkw nach links ausweichen muss. - Hoppla, hier komm ich!
Interessant ist aber, wohin u.a. dieser Abfall - z.B. aus zerkleinertem Asphalt der „Fuchsröhre“ - nun landet:
Da muss man dann z.B. im Bereich des Parkplatzes „Brünnchen“ zunächst ein Schild passieren, das die Besucher darauf aufmerksam macht, dass man sich nun im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes befindet. - Ach ja! - Und Bodenwellen gibt es auch! - Motor-KRITIK-Lesern ist auch bekannt, dass dort – zunächst ohne Baugenehmigung, die dann Monate später aber durch die Kreisbaubehörde in Ahrweiler nachgereicht wurde – ein neuer Stahlzaun errichtet wurde. Das ist nicht nur erwähnenswert, weil das in einem Landschaftsschutzgebiet geschah, sondern auch außerhalb jeder Bebauung.
Dann erreicht man praktisch eine Großbaustelle. Im Landschaftsschutzgebiet! - Hier wird wohl gerade ein komfortabler Fahrradweg angelegt, der den bisherigen Weg für Mountainbiker direkt am FIA-Zaun vorbei, nun ein Stück davon entfernt verlegen soll. So wird evtl. die Voraussetzung dafür geschaffen, auch hier – im Landschaftsschutzgebiet – dann Rennbesucher abkassiert werden können. - Motor-KRITIK-Theorie?
- Aus Motor-KRITIK-Sicht ein Skandal! - Was sagt nicht nur die „Untere Umweltschutzbehörde dazu, die man bei der Kreisverwaltung Ahrweiler finden kann, sondern auch die „Obere Umweltschutzbehörde“, die in der „Struktur- und Genehmigungs-Direktion Nord“ („SGD Nord“)in Koblenz angesiedelt ist?
Bagger, Planierraupen und andere schwere Geräte, machen hier aus dem natürlich entstandenen und verdichteten Waldboden eine Schlamm- und Modder-Landschaft dort, wo man allerhöchstens den Eingriff von Menschen mit einem Spaten – oder ähnlichem Gerät – erwartet hätte. - Aber das lehnt dann dekorativ an einem Baum!
Als ich ein wenig geschockt vom Gesehenen, dann noch ein an der Strecke liegendes „Vogelschutzgebiet“ aufsuchte, konnte ich feststellen, dass man auch hier wohl dabei ist, großzügig angelegte Landepisten für große Greifvögel anzulegen. Anders sind diese Eingriffe hier - mit „großem Gerät“ (!) - wohl kaum zu erklären.
Wenn es nicht – ja, wenn es nicht - eine Lücke in allen Naturschutz-, Kreislaufwirtschaftsgesetzen und Verordnungen geben würde, die wiederum abfallrechtliche Verordnungen aus Brüssel oder Berlin ins Leere laufen lässt:
- Da ist im deutschen Grundgesetz „die Freiheit des Eigentums“ garantiert. Diese Freiheit ist zwar in Sachen Abfall und Lagerung in bestimmter Weise eingeschränkt, aber tatsächlich kann der russische Besitzer des Nürburgrings mit dem ausgebauten Asphalt aus seinem Besitz so lange etwas machen was er will, wie dieser Abraum auf seinem Firmengelände verbleibt!
Dazu muss man als Laie lernen, dass moderner Straßenbelag keinen Asphalt mehr in „alter Zusammensetzung“ enthält, sondern Bitumen, das aus Erdöl gewonnen wird. Wäre das Bindemittel Teer, dessen Ursprung in der Kohle zu finden ist, dann würde es schon Ärger geben, weil durch „Penole“ und „Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) dann krebserregende Stoffe ins Spiel kommen würden.
Aber so kann der russische Nürburgring-Besitzer mit Gesetzen und Behörden spielen. Zumal er wohl in der Mainzer Landesregierung eine Stütze zu finden scheint. - Ein über die Zeit entstandener Motor-KRITIK-Eindruck!
„Wer suchet, der findet!“
Aber das ist wieder eine andere Geschichte!