Telex

Sonntags nie! - Gilt nicht bei „Touristenfahrten“!

Die Nürburgring 1927 GmbH & Co., KG weiß das. Die Polizei sieht nichts, hört nichts, weiß nichts. Das war auch wieder am letzten Sonntag so. Auf der Nürburgring-Nordschleife gab es – wie meistens am Sonntag – viel Schrott! - Menschen kamen offensichtlich nicht zu schaden. Sonst hätte man die Polizei informieren müssen. - Müsste nicht auch bei Personenschäden die Staatsanwaltschaft tätig werden?

„Werde eins mit jeder Kurve und Gerade – und dem Mythos Nürburgring“, empfiehlt der Veranstalter. Das scheinen die „Touristenfahrer“ z.T. falsch zu verstehen. Sie werden nur „eins“ mit den Leitplanken einer einzelnen Kurve oder Geraden. Obwohl die Polizei die Nordschleife als eine Straße des öffentlichen Verkehrs – bei den „Touristenfahrten“ - empfindet, ist sie mit Informationen zu Unfällen auf dieser „öffentlichen Straße“ sehr sparsam.

Es kann auch sein, dass sie da auf Empfehlung ihrer vorgesetzten Behörde handelt. Denn nicht nur die Polizei, sondern auch die Staatsanwaltschaften, sind Weisungsempfänger! Und da die Landesregierung wohl jede Art von negativer Berichterstattung seit der Insolvenz ihrer landeseigenen Gesellschaft nicht sehr schätzt, werden viele interessante – der aktuellen – Informationen zu diesem Thema, wie eine geheime Verschlusssache behandelt.

  • Alle Weisungs-Empfänger verhalten sich entsprechend!

Wie natürlich auch die Landesregierung! - Obwohl sie weiß, dass der Nürburgring-Skandal  durch den letzten Entscheid eines EU-Gerichtshofs wieder „auf kleiner Flamme“ weiter kocht. Auch die Insolvenz in Eigenverwaltung (!) ist übrigens bisher genau so wenig abgeschlossen, wie der Verkauf des Nürburgrings nach der letzten Gerichtsentscheidung.

Wenn man einmal versucht – was schwierig ist – die Unfälle am letzten Sonntag während der „Touristenfahrten“ mit den Informationen dazu durch die Polizei abzugleichen, wird man stutzig.

Auch heute, am Mittwoch, nach einem „ereignisreichen“ Ablauf der „Touristenfahrten’“ am letzten Sonntag, gibt es keinerlei Informationen durch die Polizei dazu. Dabei war die Polizei-Direktion Mayen durchaus fleißig, hat – auch zu dem bewussten Wochenende – schon eine Reihe von Informationen veröffentlicht, aber keine zum Thema Nürburgring und „Touristenfahrten“.

Es war wohl am Sonntag am Nürburgring aus Sicht der Polizei „nichts los“! - Am Freitag hatte man in Nürburg einen schwarzen Porsche Turbo gestohlen, aber sonst… - Es gab wohl nichts, was die Öffentlichkeit zu interessieren hätte.

Dabei knallte es nach Motor-KRITIK-Beobachtungen am Sonntag schon gleich nach der Öffnung der Strecke am „Schwedenkreuz“. Die Strecke war danach lange geschlossen. Es gab dann nach der Öffnung schnell weitere Unfälle, die eine weitere Streckenschließung nach sich zogen. Es waren auch Betriebsmittel im Spiel. So ging das dann weiter. Insgesamt müsste es am Sonntag um 10 Unfälle gegeben haben.

Aber das ist wohl alles am Nürburgring zu einem Stück Normalität geworden. Für die GmbH & Co. KG als Veranstalter, für die Polizei, das Abschlepp-Unternehmen, die Firma, die die Leitplanken wieder ersetzen muss.

Wie man sich bei einem Unfall bei den „Touristenfahrten“ verhalten soll? - Der Veranstalter beantwortet diese Frage so:

„Auf keinen Fall wenden oder rückwärts fahren! Nach einem Unfall ist die Weiterfahrt verboten.
Richtig ist: Das Fahrzeug sicher am Fahrbahnrand abstellen, das Warndreieck aufstellen und nachfolgende Teilnehmer warnen, ohne sich selbst hierbei in Gefahr zu bringen.
Den Unfall unter der Notrufnummer 0800 0302 112 melden. Hierbei ist die genaue Angabe wichtig, was, wo, mit wie vielen Verletzten geschehen ist.“

Motor-KRITIK-Hinweis: An den ersten Tagen der Woche ist übrigens ein Unfall um 5 Euro billiger als am Wochenende! Das Befahren der Nordschleife (eine Runde) kostet dann nur 25 statt 30 Euro!

MK/Wilhelm Hahne
4.603775
Durchschnitt: 4.6 (bei 53 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Am Nürburgring sind die Egoismen nicht abgestellt!

Wenn man sich auf „youtube“ den Film zum 7. NLS-Lauf 2021 ansieht, dann gibt es dort auch eine Passage, in der die „Hauptdarsteller“ der NLS ihren Auftritt haben. Ralph-Gerald Schlüter und Christian Stephani überreichen dem 1. Kreisbeigeordneten aus Adenau einen Scheck über 75.000 Euro für die Hochwasser-Geschädigten an der Ahr. Und man redet darüber, wie sehr alle Teams und Fahrer – von dieser Katastrophe beeindruckt, ihrer Solidarität mit den Geschädigten, durch großzügige Sach- und Geldspenden umgehend Ausdruck verliehen haben.

So konnten die Herren Schlüter und Stephani dann auch diesen Scheck über 75.000 Euro überreichen, mit dem die Spender, die neun veranstaltenden Vereine, die das sportliche Rückgrat der NLS (ehemals VLN) bilden, auch ihr Mitgefühl zum Ausdruck bringen.

Die Verantwortlichen der „Über-Organisationen“ konnten sich so bei der Übergabe selbst „auf die Schulter klopfen“. Sie, die auch vertraglich eng mit der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG verbandelt sind, konnten so gegenüber der Öffentlichkeit ein wenig davon ablenken, dass von der Nürburgring-Organisation – außer „schönen Worten – bisher in Sachen Spenden wenig passiert ist:

  • Man hat für das Sortieren von Sachspenden Räume zur Verfügung gestellt, den Hilfsorganisationen auch rd. 60.000 qm Fläche als Ausgangsbasis für die Hilfsorganisationen.  Aber das wurde – oder wird – auch von der ADD bezahlt, wie ich hier bei Motor-KRITIK nachweisen konnte.

Insgesamt setzen die „neuen Herren“ – nun mit einem neuen Geschäftsführer – ihren Weg der „wunderbaren Geldvermehrung“ aber fort. Das Superbenzin, dass die Motorsportler an den Säulen des Rennstrecken-Vermieters zahlen müssen, kostet im Moment z.B. 2,419  Euro! - Das wirkt natürlich „nachhaltig“!

Wie ich bei Motor-KRITIK nachweisen konnte, werden auch die Zuschauer unter dem Deckmantel von Corona zur Kasse gebeten. Es gibt auch immer noch z.B. im Angebot des Nürburgring-Verpächters als Teil der NLS-/VLN-Organisation die Darstellung:

„NLS-Fanclub - In ist, wer drin ist. Der NLS-Fanclub bietet Dir die einmalige Gelegenheit, die NLS noch intensiver zu erleben.“

Und man stellt die Vorteile für ein Mitglied dieses Fanclubs so dar:

„Gold - 199 € pro Jahr
Jahresticket inklusive Parkschein auf allen Außenparkplätzen - Mitgliedsausweis mit Foto -  10% Rabatt auf alle Fanshop-Artikel -  Fanclub-Korso über die Nordschleife - NLS-Guide kostenfrei - Exklusives Gewinnspiel einmal im Jahr - Vorkaufsrecht bei limitierten Tickets -  Exklusives Meet & Greet mit NLS-Piloten.“

So ist im September 2021 immer noch zu lesen! - Und dann fragen Sie mal jemand, der schon 2020 „Gold“-Mitglied war, was er wirklich für 199 Euro erhalten hat!

Ein aktuelles Beispiel. Streckensprecher Olli Martini konnte dieses Angebot nur machen, weil ihm ein alter „VLN-Kämpe“ angeboten hatte, an einem Freitagnachmittag, bei Einstellfahrten, die von der VLN-Organisation veranstaltet wird, fünf Fans mit seinem ehemaligen Einsatz-Porsche mitzunehmen, wenn die mindestens 500 Euro spenden würden. Er selbst wolle davon keinen Cent! Olli Martini hatte die Organisation übernommen und dem Porsche-Besitzer nun aktuell mitgeteilt, dass die Zahlung aller fünf Bieter eingegangen sei. Darauf hat der alte „VLN-Kämpe“ angeboten, doch 4 Leute jetzt beim kommenden 8. NLS-Lauf und den 5. beim 9. Lauf einen Eindruck von einer Runde Nordschleife mit seinem Porsche zu verschaffen.

Er hatte Olli Martini gebeten, in diesem Fall den Veranstalter der Einstellfahrten zu veranlassen, nicht die Spendensumme um irgendwelche Nenngeldforderungen zu mindern. Immerhin geht es um eine Spende für die bei der Ahr-Katastrophe Geschädigten!

Olli Martini hat den Porsche-Besitzer aktuell informieren müssen, dass von verantwortlicher Seite erklärt worden wäre:

Da könne ja jeder kommen! - Der Spender der „Taxifahrten“ mit dem Renn-Porsche müsse ein Nenngeld von 670 Euro entrichten und für jeden der „Spender“  und „Co-Piloten“ dann 30 Euro, also insgesamt 790 Euro beim 8. und 700 Euro beim 9. Lauf.

Wenn irgendwelche Kameras laufen, lobt man einen nicht mehr vorhandenen Egoismus der Mitmenschen, weil die an die Ahr-Geschädigten denken. Wenn man aber selbst in der Sache „Ahr-Hochwasser“ gefordert ist – und wenn auch nur mit einer kleinen positiven Entscheidung – dann ist man selbst ein „Super-Egoist“!

Da könnte ja jeder kommen! - Ein guter Spruch! - Ich habe den Eindruck, dass die Verantwortlichen der VLN/NLS stark von der Leistung des Landrats Dr. Pföhler geprägt sind: Man delegiert auch die Hilfeleistungen!

Die Frage ist: Wie lange wird noch „jeder“ kommen?

MK/Wilhelm Hahne
4.642855
Durchschnitt: 4.6 (bei 56 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

ADAC-6 h-Ruhr-Pokal-Rennen: Im Stil der neuen Zeit!

Nun mit ROWE-Hubschrauber und den wenigsten Startern (135), so lange es diese Veranstaltung gibt. - Unter Corona-Bedingungen! - Das ließ das „unauffällige“ Abkassieren auf Zuschauerplätzen zu, die sonst frei zugänglich sind. Und man konnte die Preise fürs Parken erhöhen! - Schließlich gab es ein Vierstunden-Rennen mit zwei Stunden Zugabe! - Der Veranstalter formulierte das in seiner Ankündigung natürlich netter:

„Mit dem ROWE 6 Stunden ADAC Ruhr-Pokal-Rennen steht der Saisonhöhepunkt im Kalender. Und der bietet bekanntlich traditionell zwei Stunden Bonusmaterial.“

Die Tage werden damit zwar nicht länger, aber die Parkplatzpreise (pro Tag) steigen!

Hier sieht man – am Parkplatz „Brünnchen“ fotografiert – was auch auf dem Parkplatz an der anderen Seite der B 412 lesen kann. Dort ist aber auch zu lesen (s. 2. Foto), dass man dort für 35 Euro am Tag campen kann. Dort sind dann auch tatsächlich die Wohnmobile abgestellt.

  • Was sagen wohl die Herren Fischer am Campingplatz in Müllenbach (Camping am Nürburgring GmbH) zu diesem Alleingang?

Vor Jahren hatte man noch versucht ein Camping auf dem großen „Brünnchen“-Parkplatz zu unterbinden, ließ die Polizei anfahren. Jetzt – unter dem neuen Nürburgring-Besitzer – ist plötzlich das Campen „auf der anderen Straßenseite“ erlaubt!

Auffallend, dass alle Seitenstreifen an der B 412 frei waren. Dafür waren alle kostenlosen Parkplätze in Rennstrecken-Nähe zugeparkt. Aber man durfte sich an diesen Streckenabschnitten nur mit einem „Tribünen-Ticket“ der Rennstrecke nähern.

Das war im Vorfeld selbst einem Olli Martini, der sonst eigentlich – als Streckensprecher dazu verpflichtet - jeden Blödsinn mit macht, dann auch zu viel. Man konnte, von ihm veröffentlicht bei „Facebook“ lesen:

Von ihm, der sich bei dem eigentlich dazu gehörenden Foto als „Radfahrer“ (wie passend!) präsentierte, wurde den Besuchern „das Wandern“ empfohlen! - Weil das Wandern am Nürburgring nicht nur „des Müllers Lust“ ist, sondern auch nicht verboten werden kann!

Das Rennen verlief so, wie dank „BoP“ möglich. Manthey, inzwischen mit 51 Prozent klar unter Kontrolle des Stuttgarter Herstellers, feierte im 25. Jahr seines Bestehens einen weiteren Gesamtsieg mit „Grello“, #911. - Insgesamt 6 Porsche waren unter den ersten zehn Fahrzeugen des Gesamtklassements! - Von den 135 Startern erreichten 99 in Wertung das Ziel.

BMW kam mit seinen „Junioren“ und dem „alten“ M6 GT3 auf Platz zwei. Ein Grund für Beifall. - Von mir persönlich erhält der Leiter BMW M Motorsport, Mike Krack, ein liebes Lächeln für seine Art von gelungenem Marketing-Statement. (Bei „gt-place.com“ nachzulesen.) Er machte Aussagen zur „erfolgreichen Rennpremiere“ des neuen BMW M4 GT3. Mit 8:02 min fuhr der im Rennen auch eine richtig schnelle Runde. (Als „GPX“ gemeldet!) Aber rollte dann „zufällig“ an der Einfahrt zur Boxengasse ohne Benzin aus! - Toll gemacht! - Zu lesen ist bei „gt-place.com“:

„Aufgrund einer geplanten Tankleerfahrt rollte das Fahrzeug in den Schlussminuten auf Platz zehn liegend ohne Benzin am Eingang der Boxengasse aus.“

Und das, nachdem er um 17:31 Uhr seinen „finalen Boxenstopp“ (und Tankstopp!) durchgeführt hatte. Das reichte dann wohl nur bis 18:09 Uhr! (Wer sich im Motorsport ein wenig auskennt, der ahnt, was da passiert sein könnte!)

Klar und deutlich wurde auch im Ausdruck des Rennergebnisses – als Warnung vor Nachahmern? - festgehalten, dass zwei Fahrer disqualifiziert wurden. Ihnen wurde auch das „DMSB-Permit Nürburgring“ entzogen. Sie hatten Flaggenzeichen nicht beachtet und die vorgeschriebene Geschwindigkeit („Code 60“?) um 67 bzw. 95 km/h überschritten.

Dass auch in diesem Rennen – mal wieder! - in einer „Code 60“-Zone ein Auffahrunfall  (#66 ./. #5) notiert werden musste, ist eigentlich “normal“ und wird hier nur der Ordnung halber erwähnt.

Es war ein richtig schöner, sonniger Renn-Samstag! Ganz im Stil der neuen Zeit! Die folgenden Fotos sollen meinen Lesern dann auch den richtigen Eindruck vermitteln:

 
 
 
 
 

 

 

 
 
 
MK/Wilhelm Hahne
4.73913
Durchschnitt: 4.7 (bei 46 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

NLS: Keine „Beste nationale Breitensportserie“?

Es ist lange her, das im Archiv der VLN/NLS etwas über eine Auszeichnung als „Beste nationale Breitensportserie“ zu lesen war. Mir ist es jedenfalls nicht gelungen, dazu in den Archiven der VLN eine neue Notiz zu finden. - Was auch eigentlich korrekt wäre! - Schon bei der letzten hier in Motor-KRITIK zur Kenntnis gelangten Ehrung durch die Zeitschrift „sport auto“ in Stuttgart, 2019, hatte die VLN-Serie ihre Eindeutigkeit als „Breitensportserie“ verloren. „Damals“ war auf den VLN-Internetseiten zu lesen:

„‘Ich bedanke mich im Namen der gesamten VLN für diese tolle Auszeichnung. Die Freude ist groß. Der Preis ist etwas Besonderes, weil er von den Lesern vergeben wird. Die VLN kommt also bei den Motorsport-Fans nach wie vor gut an. Das bestärkt uns in unserer täglichen Arbeit und unserem Bestreben, die Attraktivität unserer Rennserie weiter zu steigern’, sagte Busch, nachdem er den Award aus den Händen von sport auto Chefredakteur Marcus Schurig und DSK-Schatzmeister Reinhard Michel in Empfang genommen hatte.“

Damals war die VLN-Serie noch mehr eine VLN-Serie. Inzwischen ist sie nicht nur zur NLS geworden, sondern hat auch endgültig ihre Bedeutung als „Breitensportserie“ verloren! Was auch an einer anderen Aufgabenstellung liegen kann, der sich die aktuell Verantwortlichen wohl ausgesetzt sehen!

Wobei sich der Motorsport der letzten Jahre insgesamt fehlentwickelt hat. Er wird eindeutig vom Geld bestimmt, hat heute immer weniger mit Sport zu tun. Er ist in die von der Industrie geführten Hände von „Gleichmachern“ gefallen, folgt mit seinen Regeln – wie z. B. BoP, Track-Limits, Mindeststandzeiten u.a. - mehr den Marketing-Interessen der Firmen. - Und lässt sich so auch besser  ergebnisorientiert steuern!

Wie die letzten Ereignisse auch in der – neuen – DTM zeigen, wohl etwas zu sehr. Inzwischen ist in  Motorsportkreisen die Bezeichnung „Werksfahrer“ auch ein Beweis dafür, dass ein solcher Mann – oder Frau – besonders leidensfähig ist. - Weil zumindest das Geld stimmt?

Grund darüber nachzudenken besteht aktuell, weil gerade wieder mal das traditionsreiche 6-Stunden-Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife – und zwar am vor uns liegenden Wochenende – durchgeführt wird. Seit gestern werden 143 Starter vermeldet. - Natürlich werden keine 143 Starter das Rennen aufnehmen! Trotzdem werden es noch niemals in den letzten 10 Jahren weniger gewesen sein als jetzt, im Jahre 2021, nachdem sich die VLN zur NLS entwickelt hat.

  • Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre nahmen 166 Starter das Rennen auf. Die höchste Starterzahl gab es 2013 mit 198 Startern!

Ein wohlmeinendes Medium versucht sich aktuell mit einer Erklärung so:

„Einige Teams in der SP9 fehlen beim 6h-Rennen da am Samstag und Sonntag das ADAC GT Masters auf dem Lausitzring gastiert.“

Eigentlich eine Bestätigung dafür, dass man den Anspruch, eine „Breitensportserie“ zu sein, längst verloren hat. Ein Teil der „Profis“ sind an diesem Wochenende eben dummerweise auf dem Lausitzring. Die GT3 ist eigentlich die Serie, die den Charakter der VLN-Serie verändert hat, die nun richtigerweise auch mit NLS eine andere Bezeichnung trägt und eine vom Geld bestimmte Motorsportserie wie viele andere auch geworden ist, bei denen man das Rennergebnis erst Tage nach Überfahren der Ziellinie erfährt. - Vielleicht durfte der – der gewonnen hat – gar nicht gewinnen!

Die VLN – jetzt NLS -  hat an „Profil“ verloren! Vielleicht auch, weil die neuen Verantwortlichen im Grunde keine Beziehung zum „Breitensport“ haben, sondern eine solche Rennveranstaltung eindeutig „geschäftlich sehen“ müssen.

Für mich – als ständiger Beobachter der Serie – der ich auch über lange Jahre Teil dieser Serie war, ist das keine Überraschung. - Schon im Jahre 2019 – im März - war auf diesen Internetseiten zu lesen:

„Motorsport in Deutschland: Von nun an geht's bergab!“

Die Entwicklung danach – im Motorsport und am Nürburgring – hat meine Einschätzung bestätigt. - Leider! - Und der DMSB e.V. hilft dabei!

Beim traditionellen „6 Stunden ADAC Ruhr-Pokal-Rennen“ am 11. September 2021 auf dem Nürburgring werden darum auch nun weniger als 140 Starter zu zählen sein!

MK/Wilhelm Hahne
4.604165
Durchschnitt: 4.6 (bei 48 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Denkanstoß: Ausgelöst durch Ursula von der Leyen!

Ausgangsbasis war: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat Dr. Jürgen Pföhler eingeleitet, um zu untersuchen, ob durch sein Versagen – und evtl. das eines seiner Mitarbeiter – die Bevölkerung an der Ahr in seinem Landkreis zu spät vor dem Ahr-Hochwasser gewarnt wurde. - Vielleicht war der Landrat auch einfach nur durch ein Abendessen abgelenkt. - Schließlich hatte er die ihm gesetzlich auferlegte Verantwortung delegiert! - Schriftlich! - Bitte nicht vergessen: Er ist Jurist!

In Folge der öffentlichen Anschuldigungen ist Dr. Pföhler (CDU) erkrankt.  - Sein SPD-Vorbild könnte Kurt Beck sein. - Dr. Pföhler ist seit dem 11. August 2021 krankgeschrieben. Aktuell hat er nun einen Antrag bei der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht, ihm eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zu bescheinigen. Dann würde er sein Amt ohne Verlust der Pension aufgeben können und – so hofft er - in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. - So wäre dann seine Position frei für einen demokratisch gewählten Nachfolger. (Wer denkt denn da an Horst Gies?)

  • Wie man hören und lesen kann: Die Sache befindet sich bei der ADD in Bearbeitung!

Nun zum Denkanstoß: Von der Staatsanwaltschaft hört man zur Zeit noch nichts. Sie ermittelt noch. Wobei ich gerade gestern durch eine EU-Information zu diesem Thema dann diesen Denkanstoß erhielt. Da lese ich u.a. in einer aktuellen Information der EU aus Brüssel:

„Weil Polen die jüngsten Urteile zur Unabhängigkeit polnischer Richterinnen und Richter nicht umgesetzt hat, hat die EU-Kommission heute (Dienstag) beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen das Land beantragt. Konkret geht es um die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens, die ihre Maßnahmen gegen Richter immer noch nicht vollständig eingestellt hat. Außerdem hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, weil das Land dem EuGH-Urteil vom 15. Juli 2021 (Anmerkung MK: Rechtssache C-791/19) nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, in dem festgestellt wurde, dass das polnische Disziplinarrecht gegen Richter nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. ‚Die Justizsysteme in der Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU müssen in gleicher Weise gewährleistet werden, unabhängig davon, wo sie in der Europäischen Union leben‘, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.“

Das erinnert mich an ein Urteil des EuGH vom 27. Mai 2019, das unter dem Aktenzeichen C-508/18 zu finden ist und in dem deutlich gemacht wird, warum eine deutsche Staatsanwaltschaft keinen „Europäischen Haftbefehl“ ausstellen darf! - In dem Urteil wird als Grund aufgeführt:

§ 146 des deutschen GVG (Gerichtsverfassungsgesetzes), in dem heißt es:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Dazu wird in § 147 GVG bestimmt:
„Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
    1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
    2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
    3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.“

In der Bundesrepublik gebe es "keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive", urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg!

Daran konnte sich Frau von der Leyen jetzt natürlich nicht erinnern, da sie erst zum 1. Dezember 2019 in Brüssel ihre Arbeit aufnahm! - Allerdings zeigte sie schon vorher in der Berater-Affäre des Verteidigungs-Ministeriums Erinnerungs-Schwächen!

Was mir sonst in Verbindung mit dem Antrag des Dr. Pföhler bei der ADD noch ein- und auffällt:

Als ich vor Jahr und Tag – aus meiner Sicht – den berechtigten Versuch unternahm, gegen eben diesen Landrat Dr. Jürgen Pföhler eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, da wurde die von der ADD – da nicht zuständig! - wieder an mich zurück gesendet. Zuständig, so teilte man mir mit, sei in diesem Fall der Erste Kreisbeigeordnete, Horst Gies, (CDU und auch MdL), der dann auch – der bisherige Landrat (auch CDU) und er verstehen sich gut - meine Beschwerde ablehnte.

Das ist jener Mann, der z.Zt. den kranken Herrn Landrat Dr. Pföhler vertritt und unserer Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel, das vom Hochwasser der Ahr hinterlassene Chaos zeigt und in einer „Zukunftskonferenz“ so eindrucksvolle Sätze formuliert, wie:

„Jetzt ist es erforderlich, kluge Ideen und klare Vorstellungen für die Zukunft gemeinsam zu entwickeln.“

Der „Denkanstoß“ der mich gestern erreichte, kann so vielleicht auch ein Denkanstoß für meine Leser sein – dachte ich mir - und vielleicht mit dazu beitragen, dass man auch das versteht, was in der Folge auf diesem Gebiet noch so alles passieren wird.

So sind meine Leser auch nicht auf die KI angewiesen, die inzwischen auch die Journalisten erreicht hat, die sich als „Zukunftsoptimisten“ empfinden!

Natürlich geht es bei Motor-KRITIK noch natürlich zu! - Sozusagen einfach frugal!

MK/Wilhelm Hahne
4.71739
Durchschnitt: 4.7 (bei 46 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Braucht man die aktuellen Komfort-Ausstattungen?

Gemeint sind die in Automobilen. Ich habe mich in meiner Zeit als Automobilverkäufer schon oft gefragt, warum es Menschen gibt, die ihre Automobile besser ausgestattet haben wollen als ihre Wohnungen. - Wo verbringt man wohl mehr Zeit in seinem Leben?

Ich habe Ende der 50er Jahre Autokäufer erlebt, die sich in die Basisausstattung eines Automobils – „nackter“ ging es eigentlich nicht – dann das teuerste Becker-Radio der damaligen Zeit bestellten. Da ich ihre Wohnung kennen gelernt hatte wusste ich, dass dort ein alter „Volksempfänger“ seinen Dienst tat.

Das hat sich inzwischen geändert. Komfort in einem Automobil ist heute etwas anderes, ist oft richtig unter dem Stichwort „Electronic“ einzuordnen. Natürlich mit „c“ geschrieben. Elektronik scheint heute in einem Automobil das Wichtigste zu sein, weil sich die auch sehr gut unter dem Stichwort „Sicherheit“ verkaufen lässt.

Wer möchte heute noch ohne ABS, ESP, ASR, HDC, BAS, ACC, AEBS, LKA, LDW, ISA, Speed Limiter, Überholassistenten, Berganfahrhilfe und Multikollisionsbremse unterwegs sein?

Das ist doch Komfort! - Und optimierte Sicherheit! - Als Sicherheits-Systeme bekommen die Hersteller das alles leicht unters Volk gebracht, was eigentlich primär mehr dem „qualitativen Wachstum“, sprich der eigenen Gewinn-Optimierung dient.

Natürlich liegt da heute auch ein Doppelkupplungs-Getriebe voll im Trend! Bei VW ist man gerade dabei, das handgeschaltete Getriebe abzuschaffen. Ein DKG, DSG oder DCT ist eben um Millisekunden schneller – und in der Reparatur bedeutend teurer.

  • Wer denkt beim Kauf noch darüber nach, ob so ein Kauf auch sinnvoll ist?

Dabei gibt es durchaus noch sinnlosere Elektronik-Lösungen im Automobil. Zum Beispiel ein auf elektronischer Basis realisierter Allrad-Antrieb! - Wer denkt heute noch darüber nach?

Mein Kollege Emil Nefzer schrieb vor Kurzem im SPIEGEL:

„Denn anders, als es Autoindustrie, PS-Influencer und Motorpresse propagieren, braucht Fahrspaß keine Sechs- oder Achtzylinder, keine Doppelkupplungsgetriebe und adaptiven Fahrwerke, keinen Sportmodus und schon gar keine klangoptimierten Abgasanlagen.“

Und:

„Je weniger Zylinder, Zubehör, Elektronik und Co., desto besser spürt man die Straße, die Kräfte, die auf den Wagen wirken – und auch sich selbst. Das vollständige Rezept für den maximalen Fahrspaß lautet also ganz simpel: Gutes Wetter, kurvige Landstraße und ein Wagen mit wenig Leistung sowie einem Schaltgetriebe.“

Recht hat er! - Genauso wie Susanne Beyer, die aktuell beim SPIEGEL als ihre Meinung veröffentlicht hat:

„Komfort ist für mich beim Autofahren eine zu vernachlässigende Kategorie. Ich möchte mich gebraucht fühlen. Und zwar umfassend, nicht nur am Lenkrad, sondern auch am Schalthebel. Ich möchte mit einem Wagen eine ähnliche Form von Symbiose eingehen wie ich es mir bei dem Vorläufermodell des Automobils, dem Pferd, vorstelle.“

Wie sinnvoll der aktuelle technische Fortschritt sich in der Spitzenversion eines Automobils darstellen kann, wurde uns gerade am letzten Wochenende in Francorchamps am Beispiel der modernen Formel 1-Fahrzeuge vorgeführt:

  • Sie sind bei Regen unfahrbar geworden! - Technik im Motorsport war „früher“ einmal der Vorläufer für die Technik im Serien-Automobil!

Zum Glück ist die moderne Formel 1 heute nicht mehr Technik-Vorläufer, sondern ein Stück Marketing, das inzwischen durch eine unsinnige Aerodynamik und Motoren, die man – je nach Einsatz – „auf und zu macht“, selbst als Rennfahrzeuge nicht mehr sinnvoll ist,  sondern eines besonderen Reglements bedarf, damit man den Zuschauer überhaupt noch Überholvorgänge darstellen kann! - Eine tolle Entwicklung!

Aus Sicherheitsgründen muss man deswegen bei Regen nun Rennen hinter dem Safety-Car austragen! - Und man lässt die Zuschauer im Regen stehen. - Wie sinnbildlich, wenn man an die Entwicklung der Serienfahrzeuge denkt! - Dort sind es deren Käufer!

  • Ist die Formel 1 doch Vorläufer für die Entwicklung der Serien-Automobile?

Eigentlich alles ein Grund beim nächsten Autokauf einmal über die Sinnhaftigkeit von Komfort und „Sicherheitseinrichtungen“ im Automobil nachzudenken!

MK/Wilhelm Hahne
4.584905
Durchschnitt: 4.6 (bei 53 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Nürburgring-Geschäftsführung nun „Paas“-genau?

Der Eine, Mirco Markfort, verabschiedet sich am Nachmittag des 18. August 2021 mit einem „Vielen Dank und auf Wiedersehen“ per e-Mail, bedankt sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und informiert seine bisherigen Geschäftspartner:

„Ihnen, als Partner des Nürburgrings, möchte ich mitteilen, dass der Findungsprozess für eine neue Geschäftsführung bereits läuft.
Um den Übergang für Sie fließend zu gestalten, hat unser Jurist und Leiter der Rechts- und Personalabteilung, Herr Carsten Paas, ab sofort die Geschäftsführung übernommen.“

Und die Presseabteilung der Nürburgring 19227 GmbH & Co. KG informiert am gleichen Tag:

„Carsten Paas übernimmt ab sofort die Geschäftsführung der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG. Mit der Ernennung setzt die Betreibergesellschaft des Nürburgrings auf eine erfahrene Führungskraft. Der 49-jährige Justiziar der Gesellschaft ist seit mehr als 20 Jahren an der Rennstrecke tätig und leitete zuletzt die Abteilung Recht und Personal.
Er wird die Geschicke des Unternehmens für die nächste Zeit verantworten. Gleichzeitig läuft der Findungsprozess für eine neue Geschäftsführung.“

Da kann die aufmerksame Journaille gar nicht anders, als schnell im Internet und am nächsten Tag Schwarz-auf-Weiß ihre Leser zu informieren. Jeder auf seine Art, aber – was die künftige Arbeit des Herrn Markfort betrifft – immer noch der Art, dass der „eine neue Herausforderung sucht“. - Wie offiziell vorgegeben. Das evtl. auch mit dem Zusatz – wie z.B. in der „Rhein-Zeitung“ heute zu lesen:

„Welche und wann ist noch nicht offiziell bekannt.“

Da lächeln dann Motor-KRITIK-Leser, weil sie schon am Vortag „offiziell“ informiert wurden. Motor-KRITIK-Recherchen haben es ermöglicht. - Anderswo schreibt man lieber Pressemitteilungen ab, um nicht anzuecken.

Zum „Neuen“ gäbe es auch eine Menge zu schreiben. Wer – wie „offiziell“ informiert wurde - „seit mehr als 20 Jahren an der Rennstrecke tätig ist“, der wurde schon von Dr. Kafitz als Assistent der Geschäftsleitung vorgestellt, hat den Herren Richter und Lindner gedient, für sie und ihre Firma Gerichtstermine wahrgenommen – aber auch schon mal mit Kai Richter in der „Grüne Hölle“ zu einem Arbeitsessen zusammen gesessen.

Carsten Paas hat allen Besitzern gedient und würde sicherlich von allen in einem Zwischenzeugnis lesen können – wenn es denn eins gäbe:

  • Sie haben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet.

Nun, als Interims-Geschäftsführer einer Firma unter russischer Oberleitung, wird er es schwerer haben. Von ihm werden keine visionären Ansätze erwartet, sondern harte Tagesarbeit. Da wird keine Zeit sein für ein genussvolles Wildbretessen mit einem guten Schluck „Rothschild“, wie er es schon mal „auf Kosten des Hauses“ bei einem seiner vorherigen Chefs genießen konnte. Er übernimmt nun die Ergebnisverantwortung für seine Arbeit, kann die auch nicht delegieren – wie der Auch-Jurist – Dr. Jürgen Pföhler!

Er kennt aber sicherlich den alten Nürburgring-GmbH-Vertrag in dem als „Gegenstand des Unternehmens“ zu lesen war:

„Förderung des Kraftfahrzeugwesens und des Motorsports mit dem Ziel, zur Verkehrsertüchtigung der Fahrer, technischen Verbesserung der Fahrzeuge und damit zur Sicherheit auf den öffentlichen Straßen beizutragen. Zugleich soll durch den Betrieb der Rennstrecken 'Nürburgring' und ihrer Einrichtungen der Fremdenverkehr im Eifelraum gefördert werden. Die Gesellschaft verwaltet die Rennstrecken sowie ihre sonstigen Anlagen und Liegenschaften."

Während da im Handelsregistereintrag zur „capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH der Herren Dr. Heinemann und Robertino Wild (dort mit „Dr.“ eingetragen) zu lesen war:

„das Halten und der Betrieb von Freizeiteinrichtungen im Rennsportbereich.“

In diese Firma war der neue Besitzer aus juristischen Gründen „eingestiegen“. - Mal sehen, wie nun ein Carsten Paas mit seiner mehr als 20jährigen Nürburgring-Erfahrung mit den unterschiedlichen Besitzern des Nürburgrings – und denen, die es gerne werden wollten – das alles verarbeitet.

Wenn in der aktuellen Pressemitteilung dieser Firma steht, dass er nun deren Geschicke verantwortet, so bedeutet das aber in der Praxis sicherlich nicht, dass nun er die Richtlinien der Geschäftspolitik bestimmen kann!

Lassen wir uns überraschen!

MK/Wilhelm Hahne
4.742855
Durchschnitt: 4.7 (bei 35 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Auch bei E-Automobilen können Fehler auftreten!

Weil ich als Journalist auch Sünder und kein Heiliger bin, habe ich mir kaum etwas dabei gedacht, als ich – quasi so nebenbei – in einer „Trilogie“ am 3. August die Frage stellte:

„Kann ein E-Auto einen ‚Wasserschock‘ erleiden?“

Ich schilderte darin die Fakten, die bei einem e-Automobil dazu führten, dass es sich nicht mehr starten ließ. Das passierte am 16. Juli. - Dann hat das Fahrzeug ungefähr 10 Tage auf einem Parkplatz in der Eifel gestanden, bevor es – wegen der Hochwasser-Katastrophe an der Ahr – von einem Abschleppwagen in eine Fachwerkstatt nach Köln abgeschleppt werden konnte.

Dort hatte man auch nach Tagen den Fehler nicht gefunden. Ich informierte darüber und habe dann am 8. August auch die Frage stellen müssen:

„Sind e-Foren Spiegel der Gesellschaft?“

Meine Frage entstand, nachdem ich von einem Leser hören musste, dass er auf Internetseiten, die man heute allgemein als „sociale Medien“ empfindet, wüst beschimpft worden war. Von Fans der e-Automobil-Szene, nachdem er dort auf meine Internetseite verlinkt hatte, wo es – entsprechend den Fakten – kritische Anmerkungen zu diesem e-Automobil-Fall gab.

Außerdem hatte ich auf einen so genannten „Hochvoltschein“ aufmerksam gemacht, über den man in der e-Szene offenbar nicht spricht, aber auch wohl nicht hätte, das anderswo darüber gesprochen wird.

Ich habe dann in der Folge so einen „Hochvoltschein“ auf meinen Internetseiten im Original gezeigt, aus dem sich eigentlich ergibt, dass man ohne eine Ausbildung als Besitzer eines e-Automobils noch nicht einmal die Scheibenwischer wechseln darf!

Wer immer noch nicht davon überzeugt ist, dass man für Arbeiten an e-Automobilen schon eine Extra-Ausbildung braucht, der sollte sich einmal auf den Internetseiten der „TÜV Süd Akademie“ über das dort angebotene „passgenaue Schulungskonzept“ in Sachen Elektromobilität informieren. Aus dem Vorwort eines Angebots von Seminarterminen zu diesem Thema möchte ich kurz zwei  Sätze zitieren:

„Elektrische Fahrzeugantriebe sind auf dem Vormarsch, sei es als Hybrid- oder reine Elektrofahrzeuge. Bei diesen Antrieben können Spannungsspitzen von bis zu 1000 Volt auftreten.“

Soviel zur Gefährlichkeit von e-Antrieben. Nicht nur bei Automobilen. - In diesen Wochen ist gerade wieder ein ganzer Automobilhandelsbetrieb bei Trier abgebrannt, weil ein dort stehender Elektroroller in Brand geraten war. - Das ist durchaus kein Einzelfall!

Aber nun wieder zurück zu dem am 16. Juli geparkten e-Automobil, weil es sich nicht mehr starten ließ:

Auch heute, am 16. August 2021, exakt einen ganzen Monat nachdem es nicht mehr „sum-sum“ machte, sich nicht mehr starten ließ, hat die Fachwerkstatt in Köln das Fahrzeug immer noch nicht zum Laufen gebracht. Nach einer weiteren Woche in der Werkstatt ist man zu der Feststellung gekommen, dass wohl die Hauptbatterie – irgendwie – defekt ist.

Was dem Besitzer des e-Automobil, der das Fahrzeug geschäftlich nutzt, aber nicht hilft. Das Fahrzeug ist nun vier Wochen nicht einsatzbereit und eine Lösung des Problems noch nicht gefunden.

  • Von den evtl. entstehenden Kosten soll hier noch nicht die Rede sein!

Das sind aktuell die Fakten zu einem e-Auto-Defekt, den es nach Meinung der wohl einseitig informieren Fans auf ihren speziellen e-Internetseiten nicht geben kann.

  • Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Das sollten sie mal dem total verärgerten Besitzer des e-Automobils erzählen!

MK/Wilhelm Hahne
4.756755
Durchschnitt: 4.8 (bei 37 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Dumme Frage: Sind e-Foren Spiegel der Gesellschaft?

Da habe ich vor Tagen in einer „Trilogie“ auch über die erlebte Realität des Besitzers eines e-Automobils berichtet. Weil die aktuell erlebten Fakten auch – evtl. - in Verbindung mit der dramatischen Hochwasser-Katastrophe gesehen werden können. Ich habe nüchtern die Fakten geschildert. - Einer meiner Leser hat meine Geschichte weiter zu einem e-Forum verlinkt auf dem er auch unterwegs ist, weil ihn die Entwicklung Verbrenner ./. e-Antrieb interessiert. - Er hat einen „shitstorm“ geerntet und sich darum noch mal an mich gewendet, um nachzufragen, ob das wirklich alles so stimmen würde. - Auch das mit dem „Hochvoltschein“. - Ich habe ihm dazu dann andere Veröffentlichungen im Internet heraus gesucht. Zu denen hat er dann wohl im Internet verlinkt. - Das von ihm erlebte Echo aus dem e-Forum hinterlässt bei mir – nachdem mir mein Leser dazu eine e-Mail geschrieben hat – eine dumpfe Leere. - Ich habe als Journalist nur Tatsachen  geschildert! - Wie immer nach bestem Wissen und Gewissen.

Aber die sozialen Medien, mit den ich mich persönlich kaum beschäftige, scheint eine „andere Welt“ zu sein, in der Fakten nichent zählen, in denen nur Stimmung gemacht und verbreitet wird. Dabei ist das nicht das einzige Gebiet, auf dem man eine jeweils als richtig empfundene „Religion“ mit Nachdruck und als die einzig richtige Richtung vertreten wird.

Was das e-Automobil betrifft, so gehören inzwischen viele Politiker aber auch Firmen-Obere dazu. Was mich den Kopf schütteln lässt, ist die Art, mit der man – gegen jede Vernunft – einen einzigen Weg als den richtigen bezeichnet und auch den Weg dahin geradezu fanatisch vertritt.

  • Wie die Mehrheit der Motor-KRITIK-Leser vertrete ich die Meinung: Das e-Automobil hat als Massenverkehrsmittel keine Zukunft! - Was aber nicht heißt, dass ich das e-Automobil verteufle! - Nein!
  • Das e-Auitomobil ist – vielleicht – die beste Übergangslösung!

Aber man muss auf allen Gebieten arbeiten und forschen, um den besten Kompromiss zu finden! Da tun sich geifernde e-Auto-Fans in bestimmten e-Foren der technischen Entwicklung keinen Gefallen, wenn sie das e-Automobil in seiner jetzigen Form schön reden!

Ich möchte hier aus der e-Mail meines Lesers von gestern an mich zitieren:

„Ich habe das verlinkt und bin dafür als Überbringer einer ungelegenen Botschaft fast  gesteinigt worden. Da mich der immer rüder werdende Ton in den Foren schon länger stört habe ich den Kameraden geschrieben dass sie mich nicht mehr interessieren. Ein paar wenige mit Anstand haben es bedauert.
Eigentlich schade, denn es ist dem Sinne nach ein Elektroauto-Forum. Leider ist es so, dass so ein Thema auf die Dauer keine richtige Milch mehr gibt. Die Autos sind durchentwickelt und fahren hervorragend. Also kann man sich nur noch über Belanglosigkeiten unterhalten.
Um keinen Zweifel an eventuellen Nachteilen, die jede Technik hat, aufkommen zu lassen reagieren die Elektroapostel sehr heftig. Stören kritische Gedanken doch ihre gemütlich eingerichtete und selbstgerechte ( Umwelt ) Gefühlswelt. - Solche Foren sind der Spiegel der Gesellschaft!“

Dass es den so genannten „Hochvoltschein“ wirklich gibt, möchte ich mit dem hier eingestellten Foto beweisen, dass durch einen anderen Leser möglich wurde, der mir eine Kopie seines für ihn ausgestellten „Hochvoltscheins“ zustellte. - Ich habe – um ihn vor geifernden e-Fans zu schützen – alle Namen entfernt, die eine Zuordnung zulassen würden. Aber im Text dieser „Urkunde“ ist klar zu lesen, dass es eine „BGI/GUV-I 8686 gibt, die inzwischen in „DGUV-Informationen 200-005“ zu finden ist, denen man auch Informationen zu den „Nichtelektrischen Arbeiten“ an einem e-Automobil entnehmen kann.

Im Fall des von mir in meiner Geschichte vom 3. August beschriebenen e-Automobils, das nach einem mehrstündigen Parken – nach einer vorsichtigen Wasserdurchfahrt – zwar noch mehr als 10 Kilometer anstandslos lief, aber dann nicht mehr ansprang, hat die Werkstatt bisher keinen Fehler gefunden. - Aber es läuft nicht!

  • Auch zu diesem Termin – 8. August 2021 – ist der Fehler noch nicht gefunden.

Das Fahrzeug steht noch in der Werkstatt. Inzwischen wird der Hersteller eingeschaltet und um Hilfe gebeten.

Der Besitzer des e-Automobil ist außer sich, hat kein Verständnis dafür, dass sein e-Automobil – das er geschäftlich nutzt - nunmehr seit mehr als 10 Tagen in der Werkstatt, noch nicht zum Laufen gebracht werden konnte.

Motor-KRITIK wird weiter über diesen Fall informieren!

MK/Wilhelm Hahne
4.657145
Durchschnitt: 4.7 (bei 35 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Ermittlungen gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler!

Soeben – am Vormittag des 6. August 2021 - hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Presse informiert, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler eingeleitet hat. Gleichzeitig hat sie die Presse zu einer Pressekonferenz noch heute eingeladen. Motor-KRITIK informiert seine Leser mit der Wiedergabe dieser Information unkommentiert und ergänzt damit die eigene Berichterstattung vom 1. August 2021:

"06.08.2021 | Staatsanwaltschaft Koblenz

Unwetterkatastrophe im Ahrtal, Staatsanwaltschaft Koblenz leitet Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verspäteter Warnungen ein -Einladung zur Pressekonferenz-

-Erstmitteilung 2030 Js 44662/21 -

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 04.08.2021 Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe am 14./15.07.2021 im Ahrtal aufgenommen. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übernommen.

Am 14.07.2021 und in der Nacht zum 15.07.2021 kam es im Ahrtal zu einer Unwetterkatastrophe, die ihre Ursache in starken und langanhaltenden Regenfällen hatte. Hierdurch schwollen Zuflüsse der Ahr und diese selbst stark an. Es kam zu massiven Überschwemmungen. Durch die tragischen Ereignisse fanden - nach dem derzeitigen Stand - 141 Menschen den Tod, über 700 Menschen wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat aus den ihr zugänglichen Quellen versucht, die Ereignisse am 14./15.07.2021 vorläufig nachzuvollziehen. Auch wenn dies naturgemäß nicht vollständig möglich war, haben sich hieraus zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass am 14.07.2021 spätestens ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von Bewohnern des Ahrtals, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Flutwelle betroffen waren, geboten gewesen wären. Dies - so der Anfangsverdacht - dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein. Der Anfangsverdacht erstreckt sich weiterhin darauf, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen (mit)ursächlich geworden ist. Eine Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft geführten Todesermittlungsverfahren hat insoweit ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend ahrabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet haben.

In der rechtlichen Gesamtschau hat die Staatsanwaltschaft daher den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung ggf. im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - bejaht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich derzeit gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, weil dieser nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Das Verfahren richtet sich gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte.

Im Rahmen des Verfahrens sind heute bereits Unterlagen und Daten des Krisenstabes des Landkreises Ahrweiler sowie die persönlichen Kommunikationsmittel beider Beschuldigter sichergestellt worden, die auszuwerten sein werden.

Die Staatsanwaltschaft weist eindrücklich darauf hin, dass derzeit lediglich ein Anfangsverdacht besteht, der naturgemäß auf einer mit Unsicherheiten und Lücken behafteten Erkenntnislage beruht. Gerade deshalb und wegen der Dramatik der Ereignisse und der schrecklichen Folgen, die diese gehabt haben, betont die Staatsanwaltschaft die hinsichtlich der Beschuldigten bestehende Unschuldsvermutung in besonderer Weise.

Die zu führenden Ermittlungen werden vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass mit schnellen Ergebnissen nicht zu rechnen ist. Für Hinweise aus der Bevölkerung bleibt auch künftig die folgende Mailanschrift freigeschaltet:

unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de ."

Anmerkung von Motor-KRITIK: Die Pressekonferenz findet heute Nachmittag um 16:00 Uhr im Polizeipräsidium in Koblenz statt. - Die Tagespresse wird dazu morgen informieren.

MK/Wilhelm Hahne
4.444445
Durchschnitt: 4.4 (bei 36 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Seiten

RSS - Telex abonnieren