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OLG Koblenz: „Touristenfahrten“ sind risikoreich!

Das sei vorhersehbar und darum habe der Fahrer im Falle eines Unfalls das höhere Risiko mit zu tragen. Das Landgericht Koblenz  hatte vorher in einem Urteil im gleichen Fall ebenfalls diese Auffassung vertreten und von einem „Rennmodus“ gesprochen, der hier berücksichtigt werden müsse. Das LG Koblenz hatte eine Risikobeteiligung von 25 Prozent an den entstandenen Unfallkosten als angemessen empfunden, was dann im verhandelten Fall für den Fahrer gleich die Übernahme einer Summe in fünfstelliger Größenordnung bedeutete.

  • Das Urteil ist rechtskräftig!

Aus dem Urteil wörtlich – ausschnittweise – zitiert:

„Nach seinen eigenen Angaben überfuhr der Kläger vor der Kollision eine Bergkuppe mit einer sich anschließenden (allenfalls beschränkt einsehbaren) Linkskurve mit einer Geschwindigkeit von ca. 160 bis 170 km/h. Der Kläger befuhr die Nordschleife des Nürburgrings, deren Gefahrträchtigkeit dem Senat aus vielen weiteren Verfahren gerade im Zusammenhang mit Touristenfahrten bekannt ist, somit durchaus im „Rennmodus“. Dass dies ein „aus seiner Natur heraus besondere Gefahren beinhaltetes Fahrmanöver“ darstellt, entzieht sich nach der Überzeugung des Senats einer Diskussion. Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris). Ein Befahren der Nordschleife beinhaltet nach der Überzeugung des Senats ein wesentlich höheres Gefahrenpotential als ein Befahren der Autobahn. Der Unfallvermeidungsspielraum ist somit dort noch wesentlich geringer.“

Eigentlich sollte sich der Veranstalter der „Touristenfahrten“ verpflichtet fühlen, die Interessenten auch auf die evtl. von ihnen zu übernehmenden Kosten im Falle eines Unfall hinzuweisen. Da spielen dann die Gebühren, die für das Befahren der Nürburgring-Nordschleife in Höhe von 25 oder 30 Euro erhoben werden, kaum eine Rolle. - In vielen Fällen – aber nicht in allen (Bitte auch das „Kleingedruckte“ im Versicherungsvertrag lesen!) - haftet die Versicherung. - Aaaber!!! - Es folgt wieder ein wortgenaues Zitat aus dem OLG-Urteil:

„Erhöht ist die Betriebsgefahr, wenn die Gefahren, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Kraftfahrzeugbetrieb verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer unfallursächlicher Umstände vergrößert werden (BGH in NZV 2005, 249; BGH in NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG Rdnr. 11). So ist von einer erhöhten Betriebsgefahr unter anderem bei, „aus ihrer Natur heraus besondere Gefahren mit sich bringenden Fahrmanövern“ auszugehen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 17 StVG Rdnr. 11 ff.).“

In dem zitierten Fall hat das Gericht die „Haftungsbeteiligung“ des „Touristenfahrers“ so begründet:

„Wie bereits oben ausgeführt, fuhr der Kläger nach seinen eigenen Angaben mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 km/h. Im Ergebnis ist somit eine „Haftungsbeteiligung“ der Klägerin in Höhe von 25 % unter keinem Gesichtspunkt zu beanstanden. Ein Zurücktreten der Betriebsgefahr kam aus den oben aufgezeigten Gründen vorliegend nicht in Betracht.“

Weil das evtl. die mit einer Beratung beauftragten Rechtsanwälte in Sachen „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife interessiert, folgen hier noch die Aktenzeichen:

  • LG Koblenz, Urteil vom 24.09.2020, Az. 10 O 223/19
  • OLG Koblenz, Urteil vom 05.01.2021, Az. 12 U 1571/20

Noch eine Motor-KRITIK-Anmerkung: Weil solche Unfälle – und ähnliche – wie oben geschildert praktisch in jeder Veranstaltungswoche mehrfach passieren, versucht die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG über das Gebiet der Nürburgring-Nordschleife praktisch ein Fotografierverbot zu verhängen. - Fotografieren kann in diesem Fall „geschäftsschädigend“ sein! - Ist wohl die Meinung des Veranstalters! - Weil an vielen Stellen des Nürburgrings das Fahrkönnen und die Sicherheitseinrichtungen der genutzten Automobile nicht ausreichen, um Unfälle – auch schwere, mit Personenschäden - zu vermeiden. Die öffentliche Darstellung solcher Unfallsituationen – die durchaus „abschreckenden Charakter“ haben kann, möchte der Nürburgring-Pächter wohl ausschließen, da der aktuelle Gewinnanteil durch „Touristenfahrten“ an den Jahresüberschüssen derzeit wohl bei über 50 Prozent liegt!

Da schien Motor-KRITIK der journalistische Hinweis auf rechtsgültige Gerichts-Urteile, die „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife betreffen, durchaus angemessen – und notwendig!

MK/Wilhelm Hahne
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Der Nürburgring: Ein „Bermudadreieck“ für Unfälle?

Eigentlich liegt das „Bermudadreieck“ irgendwo nördlich der Karibik. Das Seegebiet dort steht in dem mysteriösen Ruf, dass dort ganze Schiffe, aber auch Flugzeuge verschwunden sind. Weder Schiffe noch Flugzeuge – oder deren Besatzungen – wurden jemals gefunden. Es sind Unfälle, die bisher niemals restlos aufgeklärt wurden!

Nun muss man nicht bis in die Karibik reisen, um einen Unfall zu erleben. Das geht z.B. auch in der Eifel. Wenn der Unfall allerdings während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife passiert kann es sein, dass zwar nicht das Auto oder Motorrad verschwindet – aber es verschwindet gleich der ganze Unfall.

  • Das schönt die Statistiken, macht weniger Arbeit und gefährdet nicht die weitere Durchführung von „Touristenfahrten“.

Wenn man heute z.B. einen Blick in die aktuellen Unfallmeldungen der Polizeidirektion wirft, die eigentlich Unfälle, Diebstähle u.a. „Fehlleistungen“ von Mitgliedern unserer Gesellschaft – auch in solchen „Nürburgring-Fällen“ - öffentlich macht und so auch ein wenig für Abschreckung sorgt, dann findet man für keinen Tag der letzten Woche irgendeinen Hinweis darauf, dass sich während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife irgendein Unfall ereignet hat. - Dazu ist die Polizei übrigens auch nicht verpflichtet!

Dabei habe ich bei Motor-KRITIK sogar Hinweise auf schwerere Unfälle dadurch, dass auch ein Hubschrauber zum Einsatz kam:

  • Einmal im Bereich „Brünnchen“, einmal im Bereich „Schwedenkreuz“.

Es gibt von der Nordschleife auch nicht immer so nette Meldungen, wie die, dass „links von der Strecke im Bereich „Flugplatz“ ein Reh steht. Es gab in der vergangenen Woche auch die Info, dass ein totes Tier auf der Strecke lag.

Es gab immer wieder Öl oder Betriebsmittel auf der Fahrbahn, die Strecke war dann auch – sicherheitshalber - für Motorradfahrer gesperrt. Natürlich gab es auch „Einschläge“ in die Leitplanken:

  • In der „Hatzenbach“, am „Schwedenkreuz“, in der „Fuchsröhre“, im Bereich „Kallenhardt“, am „Wippermann“, am „Brünnchen“.

Und hat nicht auch am Samstagvormittag noch in der „Hatzenbach“ ein Porsche gebrannt?

Bei der Polizei hat man das entweder nicht mitbekommen, weil eine Meldung des Nürburgring-Pächters und Veranstalter der „Touristenfahrten“ ausgeblieben war oder aber man hat zwar einen Vermerk in die Unfallstatistik – speziell für die Nordschleife! - eingetragen, aber es nicht für notwendig gehalten, die Öffentlichkeit zu informieren.

Vielleicht interessiert die auch das Geschehen am Nürburgring derzeit weniger, weil man immer noch genug mit dem Thema Corona zu tun hat.
Auch bei der Freiwilligen Feuerwehr in Adenau finde ich für 2021 – heute am 14. Juni 2021 – noch keinen einzigen Einsatz – auch nicht am Nürburgring - auf deren offizieller Internetseite vermeldet. - Wegen Corona?

Diese Pandemie muss derzeit für Vieles als Grund dienen. Viele sind ja auch im „Home-Office“. Da läuft es dann – vielleicht – noch nicht so perfekt in Sachen Kommunikation.

Darum wird hier in Motor-KRITIK auch in den nächsten Wochen das Unfallgeschehen auf der Nürburgring-Nordschleife aufmerksam beobachtet werden. Denn man sollte doch nicht die Nürburgring-Nordschleife zu einem „Bermudadreieck“ zweiter Klasse verkommen lassen.

  • Die Nürburgring-Nordschleife ist auch beim „Touristenfahrer“-Unfallgeschehen erstklassig!
MK/Wilhelm Hahne

PS: Warum „lizenziert“ wohl die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG inzwischen Video- und Fotoaufnahmen auf „ihrem“ Gelände?

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4. Juni 2021: Lieber Leser!

Heute möchte ich nur kurz auf ein paar „Kleinigkeiten“ hinweisen, die mir zum Termin des 24h-Rennens am Nürburgring auf- und eingefallen sind. - Auch durch einen aufmerksamen Leser angeregt! - Manches hätte ich – kurz – unter „Aktuell“ vermelden können, aber dann wären meine Anmerkungen zu schnell verschwunden, weil das Neueste immer das Ältere verdrängt, ganz gleich wie „alt“ es ist. - Aber nun „zur Sache“:

Ich finde es gut, wenn man sich an Leute erinnert, die für Irgendetwas von Bedeutung wichtig waren oder durch besondere Leistung aufgefallen sind. So findet es durchaus meinen Beifall, wenn man sich jetzt aktuell noch einmal an Sabine Schmitz erinnert. - Eine sympathische Person, auch als Rennfahrerin von Bedeutung.

Aber wenn eine 24h-Veranstaltung auf der Nürburgring-Nordschleife zufällig vom 3. - 6. Juni ausgetragen wird, dann hätte man sich am 3. Juni auch an den Erbauer der Rennstrecke erinnern können, ohne den es an diesem Wochenende auch kein 24-Stunden-Rennen geben würde:

  • Dr. Otto Creutz wurde am 3. Juni 1889 in Köln geboren.

Er war nicht nur der „Motor“ beim Bau des Nürburgrings, sondern war auch der Mit-Initiator des allerersten Rennens, das praktisch von Adenau ausgehend durch ein interessantes Stück Eifel führte. Veranstalter war zufällig der ADAC in Köln. - Der Streckenverlauf des Rennens, das am 10. Juli 1925 durchgeführt wurde war:

  • Breidscheid – Döttingen – Virneburg – Boos – Kelberg – Breidscheid

Beim ADAC in Köln scheint man das vergessen zu haben. Nicht nur das Rennen „damals“, sondern auch den Geburtstag des Erbauers der Nordschleife, dessen Geburtstag gestern vor 132 Jahren war. Sein Todestag ist der 21. Februar 1951. Es wird aber – aus welchen Gründen auch immer – unterschlagen, dass er sich zu diesem Termin in einer Heilanstalt in Freiburg das Leben genommen hat!

  • Aber so ist das Leben! - So vergesslich (?) ist die Nachwelt!

Da in diesem Jahr das 49. 24h-Rennen am Nürburgring stattfindet, gäbe es eigentlich zum Zeitpunkt der 50. Veranstaltung in 2022 die Gelegenheit, sich mal an den Tuner und Besitzer des Gesamtsiegerfahrzeugs bei der ersten Austragung des 24h-Rennens 1970 zu erinnern:

  • Hans-Peter Koepchen, der bettelarm auf dem Friedhof eines Pflegeheims bei Blankenheim/Eifel begraben wurde. - Ein Opfer des Motorsports!

Er ist für mich unvergessen, weil er auch den Idealisten zuzurechnen war. Für die bleibt in unserer Gesellschaft immer weniger Luft zum Atmen. Hans-Peter Koepchen ist an Krebs gestorben. Bettelarm!

An seine Leistungen – und auch an sein Ende – wurde mal von Rainer Braun in einem seiner Fahrerlager-Bücher erinnert. - Das von Hans-Peter erlebte Ende wurde dort aber nicht in seiner ganzen realen Brutalität dargestellt. - Genau so, wie das Ende von Dr. Otto Creutz aus meiner Sicht immer ein wenig geschönt wird, der übrigens noch die Vornamen Ludwig Joseph vor Otto trug. -

Heute wird aber in jedem Fall mit einer Ehrenrunde von Johannes Scheid im„Eifelblitz“, einem nachgebauten Siegerfahrzeug des Jahres 1996, die „Königin der Nordschleife“, Sabine Schmitz, geehrt, die nach mehrjährigem Kampf gegen den Krebs erst in diesem Jahr Jahr – mit 51 Jahren viel zu früh – verstorben ist. -

  • Sabine wird bei mir auch so unvergessen bleiben, wie z.B. ein Hans-Peter Koepchen.

Ich habe auch nicht vergessen, dass ich den ADAC Nordrhein in Köln zweimal erinnern musste, sich doch der Grabpflege ihres ehemaligen Präsidenten Hans Bretz, der in Nürburg beerdigt ist, anzunehmen.

Der hat nichts unternommen. Die regelmäßige Grabpflege wurde aber dann von seiner Tochter sichergestellt.

Vielleicht war – was eigentlich eine Normalität sein sollte – dem ADAC Nordrhein in Köln nicht öffentlichkeitswirksam genug!

Moderne Zeiten!

Fortsetzung folgt!

Wilhelm Hahne

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Sind sich verformende Aerodynamikteile disruptiv?

Zugegeben: An diesem Titel habe ich lange gebastelt. Er sollte schon – spätestens nach dem Lesen dieser Geschichte – nachdenklich machen. „Sich verformende Aerodynamikteile“ sind derzeit in Verbindung mit der Formel 1 in aller Munde. Und alle tun so, als hätten sie zum ersten Male davon gehört. Rennfahrer, Teamchefs und Renningenieure dürfte deren Wirkung aber schon seit Jahrzehnten bekannt sein. So lange sind sie aber auch auf allen genannten Ebenen ein großes Geheimnis.

Mit „disruptiv“ ist das anders. Das ist ein neues Fremdwort, das auch Leuten mit echtem Doktor-Titel nicht unbedingt bekannt sein muss. Dr. Helmut Marko, der Mann der das „Red Bull“-Team eigentlich steuert, gehört wahrscheinlich dazu. Auch der Mann der das Mercedes F1-Team leitet, dessen Namen erst vor kurzer Zeit mit einer Ehrendoktorwürde „veredelt“ wurde, die ihn nun zum Dr. h.c. Torger Christian Wolff macht, müssten „sich verformende Aerodynamikteile“ aber auch bekannt gewesen sein. - Vielleicht sogar das Fremdwort „disruptiv“!

Ich erinnere mich, dass in der DTM schon vor Jahrzehnten, als deren Rennen auch auf dem „Großen Kurs“ in Hockenheim ausgetragen wurden, Mercedes-Einsatzfahrzeuge mit Heckflügeln ausgestattet waren, die so – wenn ich mich recht erinnere – bei 160 km/h auf der Anfahrt zur „Ostkurve“ und zurück zum „Infield“ abknickten, um eine höhere Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Den Heckspoilern konnte man das auch ansehen: Da wo sie jeweils abknickten, gab es einen matten und etwas heller wirkenden Streifen. - Sie waren entsprechend laminiert!

„Insider“ – und dazu gehörten natürlich Teamchefs und Rennfahrer – wussten natürlich darum. Aber alles war „geheim“. Nicht nur in der DTM – und bei Mercedes – wurde so „getrickst“! - Und die dummen Fachjournalisten haben nichts gemerkt?

Darum empfinde ich das derzeitige Theater um die „Entdeckung“ von „sich verformenden Aerodynamikteilen“ als eigentlich lächerlich. Spätestens wenn im Sport irgendwelche geschäftlichen Interessen Bedeutung erlangen, wurden Mitarbeiter dazu angeregt, in den „Grauzonen des Reglements“ fündig zu werden. - So kam man schon vor Jahrzehnten auf die „sich verformenden Aerodynamikteile“.

Sie wurden auch in Daytona und in Le Mans gefahren. Ich habe mich darüber amüsiert. Aber immerhin war der konstruktive Aufwand damals sehr hoch. Und die Berechnungen der Geschwindigkeiten, bei denen sich ein Heckflügel verbiegen musste, um dann – wie auch z.B. in Daytona – im „Infield“ wieder den notwendigen Abtrieb zu erzeugen, waren nicht so einfach.

In den Trainings waren dann die Rückspiegel der Fahrer so eingestellt, dass sie die Veränderungen am Heckflügel beobachten konnten, um den Ingenieuren so Hilfestellung geben zu können, dass das Abknicken auch bei der „richtigen Geschwindigkeit“ geschah.

Weil das Material „damals“ z.T. bei einem 24h-Rennen zu schnell „ausleierte“, wurden solche Teile auch - mit einem Schnellverschluss versehen - während eines Boxenstopps dann ausgetauscht. - Und niemand hat’s gemerkt?

Während in Daytona die „Abknickgeschwindigkeit“ bei ca. 200 km/h lag, war sie in Le Mans etwas höher angesiedelt, da man in den dort für die Rundenzeit sehr wichtigen „schnellen Ecken“ (z.B. „Porsche Esses“) schon viel aerodynamischen Abtrieb benötigt, wenn man schnell sein will.

Ich habe Achtung vor der guten schauspielerischen Leistung eines Dr. Marko (Jurist) oder eines Dr. h.c. Wolff (ohne abgeschlossenes Studium), weil es deutlich macht, dass nicht der Titel, sondern „Lebenserfahrung“ wichtig ist.

Was ich aber noch erklären muss: Das Fremdwort „disruptiv“ ist ziemlich neu. Im Fremdwörter-DUDEN von 1990 ist es z.B. noch nicht enthalten, obwohl dort schon auf dem Einband verkaufsfördernd angemerkt ist:

„Neuauflage mit über 1000 neuen Wörtern“

Ich habe „disruptiv“ für den Titel ausgewählt, weil dieses „moderne“ Fremdwort so schön vieldeutig und darum auf unterschiedlichen Gebieten „unterschiedlich“ wertend ist:

Eigentlich – ganz allgemein – könnte man es (weil aus dem Englischen kommend) mit „zerstörend“ übersetzen, aber – und das finde ich so toll:

  • eine „disruptive Innovation“ entsteht auf der Grundlage einer neuen Technologie und kommt gerade in unserem „digitalen Zeitalter“ immer öfter vor,
  • eine „disruptive Technik“ ist eine zerstörende Technik
  • und ein „disruptives Muster“ wäre z.B. eine „grobe Musterung“

Meine Leser können sich also etwas aussuchen. - Aber ein Dr. h.c. Wolff sollte nicht so tun, als wäre ein sich verformender Heckflügel – der übrigens den FIA-Normen entspricht (!) - nun etwas Besonderes.

Bei Mercedes sollte man schließlich Erfahrung mit der „zerstörenden, disruptiven Technik“ haben! Als Ehrendoktor der „Cranfield University“ sollte man so etwas wissen!

MK/Wilhelm Hahne
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Nürburgring: Gedanken vor dem 24h-Rennen 2021!

Eine neue Generation von Lesern kennt mich aus meinen Geschichten als Journalist, der nicht nur Fakten aneinander reiht, sondern sie auch mit einer Meinung verbindet und damit ab und an schon mal Hintergründe verdeutlicht, über die man heute gerne hinweg sieht. Wichtig scheint heute, wie sich etwas darstellt, nicht wie es dazu kam!

Ich habe darüber während eines gemütlichen Spaziergangs vom Parkplatz „Brünnchen“ hinüber zu „Posten 157“ („Wippermann“) nachgedacht. Das wenige Tage vor dem 24h-Rennen. Ich wollte mal nachschauen, wie weit denn die Vorbereitungen gediehen sind. Es werden zwar zum Rennen Zuschauer zugelassen sein, aber nicht an der eigentlichen Rennstrecke „Nordschleife“.

Eigentlich habe ich mir so nebenbei einen Eindruck verschaffen wollen, wie man denn als Spaziergänger im Waldgebiet um den Nürburgring daran gehindert werden sollte, auch einen Blick auf die „Nordschleife“ zu werfen. Denn viele Gebiete – nur wenige Meter von der Rennstrecke entfernt – sind gar nicht im Besitz des Nürburgrings. Mit einem Blick in die Unterlagen des Katasteramtes wird das jedem Interessierten deutlich, der zur Vorbereitung eines solchen „Spaziergangs“ einen entsprechenden zeitlichen Aufwand betreibt.

Im Bereich „Wippermann“ konnte man – auf dem Weg vom „Eschbach“ dorthin – z.B. eine Stelle ausmachen, von der man mit der Tele-Kamera einen sehr schönen, von keinem FIA-Zaun behinderten Blick auf die interessante Kurvenkombination am „Wippermann“ werfen und im Bild festhalten kann. - Ohne auf Grund und Boden des Nürburgrings zu stehen!

Hier habe ich schon gestanden, als noch Willi Bergmeister – leider schon verstorben – im Audi 80 oder vorher im NSU TT bei der ersten Links dort voll über die Curbs fuhr. Bei der folgenden Rechts-Bergab ist das eigentlich normal, zumal da das kurveninnere Vorderrad voll entlastet ist. - Wenn man schnell genug ist!

Aber ich war bei den 24h-Rennen der Vergangenheit (ab 1970) nicht immer nur Zuschauer. Ich war 1970 auch schon als Fahrer dabei. Damals mit dem wohl hubraumkleinsten Automobil, das jemals an einem 24h-Rennen teilgenommen hat: Mit einem Honda N 600. - Ich bin es zusammen mit meinem Bruder Bernd gefahren. (Leider auch schon verstorben.) Danach war ich noch elfmal am Start. (12 Starts, 10 Zieldurchfahrten.) Auf den unterschiedlichsten Tourenwagen, unterschiedlicher Fabrikate. Mit z.T. auch heute noch bekannten Fahrern und Journalisten-Kollegen.

Mit Rainer Braun und Luki Scheuer (auch schon tot), aber auch Heinz-Harald Frentzen, Marco Werner, die ich so auch besser kennen lernte. 1995 gab es zusammen mit meinem Bruder Bernd und Wolfgang Salvelsbergh dann auf einem Mühlner-Astra meine beste Platzierung: 10. im Gesamt. - Für das folgende 24h-Rennen in Spa ist dann zwar mein Bruder Bernd weggefallen, aber „Juppi“ Bermes hat dann zusammen mit Wolfgang und mir den Mühlner-Astra nicht nur zum Klassensieg, sondern auch auf den 2. Platz der Gruppe-N-Kategorie gesteuert.

  • So haben wir zusammen mit diesem Erfolg, beim 24h-Rennen in Spa für das Mühlner-Team – und Opel – dann die „European Community Challenge“ des Jahres 1995 und den entsprechenden Pokal gewonnen.

Es ist gut, wenn sich ein Spaziergang an einem schönen Streckenabschnitt der „Nordschleife“ mit so tollen Erinnerungen verbinden lässt. - „Juppi“ Bermes meinte noch vor Wochen, dass wir „damals wohl das lustigste Team“ dort waren, das sich der 24h-Herausforderung stellte. - Motorsport war für uns – trotz körperlicher Belastung – Entspannung vom beruflichen Alltag! - Wir hatten Spaß!

Wobei eigentlich meine Erinnerungen in Verbindung mit dem 24h-Rennen in der Eifel noch weiter – bis an die Anfänge – zurück reichen: Ein  großer Teil der ersten Ausschreibung ist von mir auf meiner Reiseschreibmaschine geschrieben worden. Die Idee zu einem 24h-Rennen hatte damals der 1. Vorsitzende des MSC Langenfeld, Peter-Paul Rutat (auch schon verstorben), der sie – weil da das Geld nicht reichte – zusammen mit dem damaligen Sportleiter des „reichen“ ADAC Gau Nordrhein, Willy Knupp (auch inzwischen tot) und mir zu einem funktionsfähigen Rennen entwickelte. Ich schrieb dann nieder, was uns so eingefallen war.

  • Zum Beispiel, dass so ein 24h-Rennen aus Sicherheitsgründen immer am längsten Tag (und der kürzesten Nacht!) des Jahres durchgeführt werden sollte!

Das ist später immer wieder vergessen worden. Weil eigentlich das „Geschäft“ immer mehr in den Vordergrund rückte und die sportliche Grundidee mehr und mehr „verwässert“ hat.

Schon 2019 habe ich mal eine Geschichte geschrieben, die mit „Motorsport in Deutschland: Von nun an geht's bergab!“ getitelt war. Die hatte den Breitensport – und damit die VLN – als Ausgangsbasis. - Aber die Entwicklung des 24h-Rennens verläuft auch nicht anders.

Was beim aktuellen 24h-Rennen der in den letzten Jahren erlebten Realität sehr nahe kommen wird, werden die Zuschauerzahlen sein.

  • Pro Veranstaltungstag dürfen in diesem Jahr 11.600 Zuschauer auf den Tribünen Platz nehmen, wenn sie nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet (Corona-) sind.

Denn um 200.000 zahlende Zuschauer beim 24h-Rennen waren bisher eine „Hochrechnung“ des  Veranstalters. - Noch niemals sind so viele Eintrittskarten verkauft worden.

Auch ich mache beim in den nächsten Tagen, dem vom 3. - 6. Juni ausgetragenen 24h-Rennen am Nürburgring lieber einen Spaziergang durch die wunderschönen Eifel-Wälder, werfe ab und an einen Blick ins Fernsehen – und mache mir so meine Gedanken!

MK/Wilhelm Hahne
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„smart“ = Sierra, Mike, Alfa, Romeo, Tango!

So wird der Name nach dem ICAO/NATO-Alphabet buchstabiert. Eigentlich charakterisiert das die Marke auch ziemlich gut, obwohl man aktuell vielleicht eine asiatische Buchstabier-Tabelle nutzen sollte, denn der „neue smart“ wird uns in Zukunft aus China zugeliefert werden. Nur noch als e-Automobil. Allerdings würde wahrscheinlich der Schweizer Visionär Nicolas Hajek im Grab rotieren, wenn er wüsste, was aus seiner Grund-Idee geworden ist.

Allerdings hat man in Stuttgart mehr als 10 Jahre – nach seinem Tod – gewartet, bis man die vielfach zerfledderte Grundidee des Schweizer Unternehmers, der auch Gründer der „swatch“-Gruppe war, zumindest mit einem e-Automobil wieder aufgenommen hat. Das hat aber sonst nichts mehr von der Idee, die Nicolas Hayek vor Jahrzehnten der deutschen Automobilindustrie verkaufen wollte. Hayek hatte z.B. auch an eine auswechselbare Karosserie – wie bei den „swatch“-Uhren – gedacht. Natürlich sollte es ein e-Automobil werden. Klein – und ideal für die Stadt!

Ferdinand Piech (VW) hat abgewinkt. - Das ist jetzt 23 Jahre her. - Mercedes hat das Thema aufgegriffen. Man hatte schließlich auch Chrysler gekauft. Dass die „Hochzeit im Himmel“ den Stuttgarter Konzern 34 Milliarden Euro gekostet hat, dürfte bekannt sein; wie hoch die Verluste sind, die das Unternehmen mit dem Projekt „smart“ bis heute eingefahren hat, ist unbekannt.

Aber man hat sich aus Lothringen verabschiedet, hat zusammen mit der Geely Holding Group im Dezember 2019 ein „Joint Ventures“ in China gegründet, das den Namen „smart Automobile Co. Ltd.“ trägt. Und nun soll das erste Produkt aus dieser Firma alles verkörpern…

„wofür die Marke steht – progressives Design, Innovation, Hightech und batterieelektrisches Fahren.“

So steht es in der ersten Pressemitteilung der Firma. Es ist auch eine Zeichnung beigefügt, die eine Ahnung davon vermitteln soll, was noch in diesem Jahr – zur IAA Mobility 2021 – vorgestellt wird. - Das Fahrzeug baut auf einer chinesischen Plattform von Geely, der SEA-Hightech-Plattform  (Sustainable Experience Architecture) auf. Man schreibt dazu:

„smart wird erwachsen, von einer Ein-Auto-Marke im Mikro-Segment zu einer Marke mit einem Multi-Produkt-Portfolio, beginnend mit einem kompakten eSUV.“

Natürlich habe ich auch beim Lesen gestutzt. - Ein SUV? - Dann habe ich mir das Foto herunter geladen, das durch eine Zeichnung vom kommenden Modell einen ersten Eindruck vermitteln soll. - Weißer Hintergrund mit schwarzen Zeichenstrichen! - Das habe ich natürlich sofort gewandelt in Schwarz, mit weißen Strichen. - Als alter Mann in der Provinz lebend weiß ich natürlich, was man in China bei Festen und Feierlichkeiten nicht Tragen sollte: Weiß! - Weiß ist die Farbe des Todes und der Trauer! - Da habe ich das Foto natürlich sofort den europäischen Verhältnissen angepasst.

  • Wenn man in dem chinesischen „Joint Ventures“ ein neues Modell in Weiß vorstellt, muss man es in Deutschland in Schwarz vorstellen. - Offenbar empfindet man den smart eSUV in China als eine Art Trauerfall!

Gorden Wagener,  der „Chief Design Officer“ der Daimler Group gibt sich dagegen ganz begeistert:

„Wir haben die großartige Gelegenheit genutzt, um die Marke neu zu erfinden. Unser eSUV-Konzept verkörpert die gesamte neue DNA von smart. Es ist ein visionärer Ansatz, der eine neue Identität für die Marke schafft. Schöner, sportlicher und viel cooler als zuvor. Ikonen wie dieses Konzept haben das Potenzial, smart zu einer führenden Designmarke zu machen.“

Ich dagegen erinnere mich an einen Joke, den ich mir mal 1998 geleistet habe. Damals habe ich mir zum Thema „smart“ ein Interview einfallen lassen, in dem es folgende – erfundene – Textpassage gab. Ich lasse den Stuttgarter Firmenchef sagen:

„Wir werden mit dem Smart für den Kunden einen postmateriellen Wert schaffen, was seine Gesamtbefindlichkeit auf postkopernikanische Höhen heben wird, aber gleichzeitig wird das - und das ist nicht unwichtig - den uns entstandenen wirtschaftlichen Schaden in der Anlaufphase des Super-Projekts minimieren helfen.“

Aus Spaß wird nun ernst! - Die e-Offensive von Daimler/Mercedes rollt. - Nun auch von China aus zu uns herüber.

Hätte ich doch das Foto in Weiß übernehmen sollen? - Ich sehe Schwarz!

MK/Wilhelm Hahne
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Touristenfahrten: Multi-Crash am Freitag den 14.!

Als Journalist habe ich etwas dagegen, wenn irgendwo, irgendwann die Öffentlichkeit dadurch ausgeschlossen wird, indem man die „Jalousien herunter lässt“. Besonders dann, wenn man das in einem Laden macht, hinter dessen Mauern man einen Kindergarten vermuten muss. - Darum habe ich jetzt auch Tage mit intensiver Recherche verbringen müssen, weil man offenbar allen Leuten, die irgendwie mit der Sache zu tun hatten, ein Schweigegelübde abgenommen hatte.

Zuletzt hatte ich über den „Erfolg“ bei den „Touristenfahrten“ an Vatertag erinnert. Aber für den Erfolg des Nürburgring-Pächters bei der Umsetzung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Firmen im Umfeld des Nürburgrings am Freitag, dem 14. Mai war kaum an Informationen zu kommen.

Dass die Strecke nach einem Unfall im „Pflanzgarten“ geschlossen wurde, wie auch nach dem Sturz eines Motorradfahrers ausgangs „Schwalbenschwanz“ habe ich verstanden. Aber warum nach einem Unfall im „Metzgesfeld“ die Strecke rd. drei Stunden geschlossen blieb, konnte ich zunächst nicht ergründen. - Überall „Funkstille“! - Also habe ich mal die Einschläge danach am „Eschbach“ und „Brünnchen“ nur notiert.

  • Am Samstag habe ich weiter gezählt: Nur zwei Unfälle und keine Streckenschließungen!
  • Am Sonntag bin ich beim Zählen auf sieben Unfälle/Einschläge gekommen. - Ein ruhiger Sonntag!

Es musste auch der Hubschrauber, der direkt am Nürburgring stationiert ist, nicht eingesetzt werden. - Wobei mir in diesem Zusammenhang als erwähnenswert einfällt, dass ein vor rd. zwei Jahren gestellter Antrag auf eine Nachtfluggenehmigung noch nicht abgeschlossen werden konnte, weil sich offensichtlich die „technischen Abstimmungen“ noch hin ziehen. - Ende offen!

Dabei hat sich über die Einsatzzahlen längst bewiesen, dass dieser am Nürburgring stationierter „Johanniter“-Hubschrauber für die Region von besonderer Bedeutung ist, zumal das Krankenhaus in Adenau von der einheimischen Bevölkerung nur noch als eine Art „Erste-Hilfe-Station“ empfunden wird.

Inzwischen ist der Hubschrauber gut 5 Jahre am Nürburgring stationiert. Dem Nürburgring-Pächter, der davon profitiert, war das zu diesem Jubiläum keine Zeile wert! - Warum wohl?

Zurück zu Freitag letzter Woche, wo ich bis heute – Dienstag-Nachmittag – brauchte, um meine Leser informierten zu können:

  • Im Bereich „Metzgesfeld“ kam es zu einem Super-Crash von fünf Fahrzeugen der „Touristenfahrer“.

Mit dieser grafischen Darstellung möchte ich meinen Lesern nur eine Andeutung von der Schwere des Unfalls vermitteln, die nach meiner Ansicht nicht durch die regennasse Fahrbahn zustande kam, sondern durch eine bei Regen „unsichtbare Spur“ von Betriebsmitteln, bei denen insgesamt fünf Fahrzeuge einen Schaden in einem insgesamt sechsstelligen Bereich erlitten. (Das 5. Unfallfahrzeug steht weiter links, ist auf der Darstellung nicht zu sehen.) - Auch Rettungsfahrzeuge waren unterwegs. - Es gab keinerlei offizielle Informationen zu diesem Unfall!

Meine Recherchen dazu kann ich mit der Information abschließen:

  • Nur 2 Personen wurden leicht verletzt, eine weitere verletzte Person konnte schon am Folgetag aus einem Krankenhaus wieder entlassen werden!

Abschließend möchte ich aber noch darauf hinweisen, was bei Motor-KRITIK schon im Jahre 2016 zur damals neuen Sicherheitsmaßnahmen im Bereich „Metzgesfeld“ auf der Nürburgring Nordschleife zu lesen war:

„Am „Metzgesfeld“ hat man die Leitplanken näher an die Strecke gestellt, weil bei einem Abflug eines Fahrzeugs in dieser schnellen Linskurve die Auslaufzone so groß war, dass das Fahrzeug bestimmt nicht mehr zurück auf die Piste kam. Jetzt wollte man dann zusätzlich – natürlich als Sicherheitsmaßnahme – noch Reifenstapel davor stellen, damit ein verunfalltes Fahrzeug auch zuverlässig zurück auf die Strecke – evtl. hinein ins folgenden Fahrerfeld - katapultiert wurde. - So sieht die Planung von „Experten“ aus! - Die man aber noch korrigieren konnte.“

Durch diese „Korrektur“ verschwanden jetzt aktuell die verunfallten Fahrzeuge nicht in einer endlosen Auslaufzone, sondern konnten sich gut miteinander verkeilen und teuer verformen.

Die „Sicherheitslösung“ am „Metzgesfeld“ hat sich am Freitag als genauso sinnvoll erwiesen wie die am „Schwedenkreuz“, wo nun ein neuer Unfallschwerpunkt, gerade bei Touristenfahrten entstanden ist.

MK/Wilhelm Hahne
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Wenn Touristen- am Vatertag Renn-Fahrer spielen!

Ich erinnere mich noch gut an Wandergruppen lustiger Väter, die an Vatertag, nicht nur den Wanderstab in der einen Hand, auf staubigen Wegen unterwegs waren. Der Staub wurde ab und an dann schon mal - in der anderen Hand die Flasche - weggespült. - So hatte das Trinken seinen Sinn!

Die Zeiten haben sich geändert. Zunächst war man dann an Vatertagen mit dem Pferdewagen unterwegs. Dann wurde der Wagen von einem Trecker gezogen. So ein alter Deutz mit luftgekühltem Einzylindermotor ballerte ganz schön, verfügte aber über wenig mehr als 10 PS. Mehr brauchte man auch nicht. - Aber lustig war’s!

Wenn man an Vatertag mit dem Auto unterwegs war, dann war das meistens ein Familienausflug. Denn Alkohol am Steuer? - Das ging gar nicht! Und natürlich galt: „Hör’ auf deine Frau und fahr vorsichtig! - Doch die Zeiten sind vorbei!

Es gab auch eine Zeit, da galt unter Motorradfahrern: „Ein Sturz ist eine Schande!“ - Das ist auch längst vorbei. Vorbei ist auch die Zeit wo man beim Kauf eines Motorrad noch abwog, ob man nun etwas mehr Geld für 305 ccm ausgab oder es doch vielleicht bei 249 ccm beließ, weil das nicht nur in der Anschaffung billiger war. - Die Zeiten haben sich geändert!

Heute gönnt sich der Vater an Vatertag ein paar Runden Nürburgring! Kostet – weil Donnerstag - nur 25 Euro pro Runde. Und Geld kostet ja auch nichts. Wie das mit dem Fahren geht, hat man im Fernsehen gesehen. Außerdem hat das Auto ABS, ESB, eine Tractions-Control, ist mit Breitreifen – 20 Zoll! - ausgestattet und hat belüftete Scheibenbremsen vorne und hinten. Außerdem hat man den Wagen gleich mit Sportfahrwerk und Differentialsperre geordert! Sein Talent als Fahrzeugführer hat man schon bei der Führerscheinprüfung bewiesen: Führerschein gleich im ersten Anlauf bestanden!

Also ab in die Eifel! - Die Nordschleife ruft! - Eine echte „Grüne Hölle! - Mit Dreifach-Leitplanken und FIA-Zaun! Und weil die dritte Corona-Welle schon gebrochen ist, kann man dort den vielen Zuschauern am Streckenrand mal zeigen, was man so als Rennfahrer drauf hat! - Alles nach dem Motto:

  • Wenn ich so eine Karre wie der Hamilton hätte, könnte ich auch leicht Weltmeister werden!

Das werden einige denken, bzw. gedacht haben, bevor ihr Fahrzeug auf einem Abschleppwagen die Strecke verließ, nachdem ihnen vorher die Strecke ausgegangen war. - Da muss Öl auf der Strecke gewesen sein oder irgendein technisches Versagen... - Oder irgend so ein Blödmann ist eindeutig  zweideutig zu langsam gefahren… -

In diesem Jahr stand sogar ausgangs „Schwalbenschwanz“ ein Reh auf der Strecke! Das hat sogar die Streckenposten verunsichert. - Welche der Fahnen, die es lt. StVO im Straßenverkehr gar nicht geben kann (nur im Rennbetrieb!), sollte man nun schwenken? - Was man an Vatertag mit einem Schwenkbraten macht, das weiß man aus Erfahrung! - Aber ein Reh auf einer Rennstrecke, die eine Privatstraße ist und nun durch den Pächter und Veranstalter zu einer Kraftfahrzeugstraße geworden war, auf der aktuell dann nur polizeilich zugelassene Kraftfahrzeuge unterwegs sind…? - In jedem Fall der Einsatzleitung Meldung machen!

Das war aber nicht die einzige Meldung an diesem Tag! Da hat’s in der „Eiskurve“, am „Schwedenkreuz“, an der „Quiddelbacher Höhe“ geknallt und zwischendurch ist auch mal ein Motorradfahrer auf der Bundesstraße auf ein Automobil aufgefahren, das zum Parkplatz „Brünnchen“ abbiegen wollte.

Da musste dann sogar die Polizei gerufen werden. Natürlich auch bei schwereren Unfällen auf der Nordschleife, wo dann auch die Strecke zunächst mal geschlossen werden musste! So auch nach einem „richtigen“ Unfall am „Schwedenkreuz“. - Insgesamt hat es – soweit ich das zählen konnte – am Vatertag auf der Nordschleife so um 10 Mal „geknallt“. Die Polizei war  natürlich auch oben und vermeldet heute:

„Die Polizei Adenau hat mit Unterstützung von Kräften der TEG (Traffic Enforcement Group der Polizeidirektion Mayen) am gestrigen Feiertag umfangreiche Kontrollen durchgeführt. …“

Nichts von einem Unfall während der „Touristenfahrten“! - Obwohl sowohl Kranken- als auch Abschleppwagen im Einsatz waren. Man führte auch mit einem Videofilmer ein Fachgespräch an der Nordschleifen-Einfahrt. - Wo man schon einmal da war!

So hat dann der Vatertag in den Medien – soweit es die Unfälle auf der Nordschleife betrifft – ein gutes Ende genommen.

Und heute am Freitag, dem Tag nach Vatertag, hat man die Rennstrecke für den Touristenverkehr schon vor „High Noon“ zunächst mal wieder geschlossen. - Schließen müssen? - Oder war das vielleicht eine reine Sicherheitsmaßnahme?

Vielleicht war wieder mal ein Reh auf der Strecke. - Oder gar die Polizei? - Man weiß es nicht!

MK/Wilhelm Hahne
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Nicht angepasst: Geschwindigkeit oder Aerodynamik?

Da ist in einer Meldung der Polizeidirektion Mayen zu lesen, dass am Montag (10. Mai) auf der Nürburgring-Nordschleife der Fahrer eines „Mini-Cooper“ wegen „nicht angepasster Geschwindigkeit“ die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. - Weiter wird informiert:

„Der PKW überschlug sich mehrmals und kam auf dem Dach liegend zum Stillstand.“

Das passierte übrigens im Streckenabschnitt „Schwedenkreuz“, der sich zu einem Unfallschwerpunkt bei „Touristenfahrten“ entwickelt hat, nachdem sich - durch einen von den Fachleuten der Sportbehörden angeregten Sicherheitsumbau – die Durchfahrtsgeschwindigkeiten dort deutlich erhöht haben.

Mit einer „richtigen“ Aerodynamik ausgerüstet, durchfährt z.B. ein GT 3 diese Rennstreckenpassage mit deutlich über 200 km/h. Wenn sich dort nun ein „Mini-Cooper“ überschlagen hat, könnte man auch argumentieren, dass die Aerodynamik nicht passend war. - Immerhin sprechen wir über die Kurvenpassage einer Rennstrecke.

Für die Polizei ist das aber der Streckenabschnitt auf einer öffentlichen Straße, auf der man allerdings – da eine Einbahnstraße – auch deutlich über 100 km/h schnell fahren darf. Wenn einem Fahrer allerdings dann die Fahrbahn ausgeht, kann das dann nur – lt. Polizei - an „nicht angepasster Geschwindigkeit“ gelegen haben.

Der DMSB hatte sich auch schon mal mit Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Rennstrecke Nordschleife lächerlich gemacht, wo dann z.B. auf der langen Geraden „Döttinger Höhe“ Schilder aufgestellt waren, die in ihrer Darstellung der StVO entsprachen und die Geschwindigkeit auf 250 km/h begrenzten.

  • Heute schmücken diese ungewöhnlichen 250 km/h-Schilder einige Kellerbars.

Sie hatten eigentlich auf einer Rennstrecke auch keine Geltung! Genauso wie das deutsche Rechtsfahrgebot dort nicht gilt. - Wenn aber auf der Nordschleife während der Touristenfahrten die Rennstrecke zur normalen Kraftfahrzeugstraße wird, dann braucht die Polizei bei diesem Unfall am „Schwedenkreuz“ eigentlich auch nicht die Formulierung „nicht angepasste Geschwindigkeit“ zu bemühen, da dieser „Mini-Cooper“ schon vorher z.B. das Rechtsfahrgebot missachtet hatte.

Man kann das alles aber noch anders aufzäumen, indem man das Strafgesetzbuch (StGB) bemüht. Dort findet sich im § 315d folgende Formulierung:

„Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und

rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Danach (...“ausrichtet und durchführt“…) macht sich also schon die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG als Veranstalter der so genannten „Touristenfahrten“ strafbar. - Eigentlich wäre darum dieser Unfall – aus den geschilderten Gründen – schon ein Fall für die Staatsanwaltschaft, schon im  öffentlichen Interesse für klare Verhältnisse zu sorgen und eine Beurteilung – und Bestrafung! - nicht dem Zufall zu überlassen. - Meine ich!

Der 21jährige Fahrer des „Mini-Cooper“, der lt. Polizeiinspektion Adenau um 17:23 Uhr verunfallte, wird diesen Unfall sowieso nicht vergessen, da die Strecke an diesem Tag erst ab 17:15 Uhr geöffnet wurde und eigentlich bis 19:30 geöffnet bleiben sollte. Nach diesem Unfall musste die Strecke aber geschlossen bleiben!

Dieses Foto – obwohl nicht optimal – vermittelt zumindest einen Eindruck von dem Aufwand, der zur Bergung von Fahrer und Beifahrer – die übrigens unverletzt blieben – getroffen werden musste. Die Kosten dafür, sowie auch für den Verdienstausfall von einer Stunde, kommen auch noch auf den Fahrer zu.

Schon daraus (Rechnungslegung!) ergibt sich, wer hier der Veranstalter war (und ist) und wer sich eigentlich zunächst einmal strafbar gemacht hat, wenn der § 315d nicht nur geschriebene Worte auf – hoffentlich – recyceltem Papier bleiben sollen.

MK/Wilhelm Hahne
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Sprachregelung 2021 - NEU: Der Ton wird schärfer!

Wer die Herren am Nürburgring kannte – und kennt, der hatte an meiner Darstellung von heute Vormittag schon etwas zu beanstanden. So wurde mir gegenüber der veröffentlichte Text als wahrscheinlich „alt“ bezeichnet, weil man die Art eines Manfred Strack (leider an Corona verstorben) erkannt zu haben glaubte. - Ich hatte diesen Text veröffentlicht, weil er eigentlich bis heute immer noch Gültigkeit hat. - Aber meine Leser haben recht:

Dieser „Strack-Text“ aus 2020 wurde im April 2021 ergänzt. Der Ton ist grundsätzlich schärfer geworden,  aber es wurde auch – neu - die Erfahrung mit einem Grundstückseigentümer im Nordschleifen-Umfeld  – vor Jahren – bei einem 24h-Rennen berücksichtigt, bei dem man – trotz Einbindung der Polizei - „den Kürzeren gezogen“ hatte.

Die  neue„Anweisung“ ist jetzt kurz, knapp und schärfer, wird von mir aber als Ergänzung der  „alten Version“ empfunden:

„Grundsätzlich sind keine Zuschauer zugelassen.

Als Leitfaden gilt die Regel, 4 mtr. vor dem FIA-Zaun ist als Zuschauerraum anzusehen. Hier haben wir auch das Hausrecht.

Eigentümer von Flächen, Forstmitarbeiter, sonstige Personen die ihren Beruf ausüben, touristische Gäste (u.a. Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer..) ist der Aufenthalt nicht zu verbieten,

Hier sind Ansammlungen zu vermeiden, wir weisen zwar auf das Tragen einer Mund-Nasenabdeckung hin, darauf sollten wir auch die Gäste ansprechen, das ist aber keine Verpflichtung.

Gäste die sich kurz in Zaunnähe aufhalten um zu pausieren oder die Landschaft zu genießen, bitte nach kurzer Verweildauer zum weitergehen auffordern.“

Auch dieser Text wurde von der Original-Vorlage mit allen Fehlern (Rechtschreib- und Interpunktion-) abgeschrieben.

Ich hätte ihn eigentlich nicht veröffentlicht, weil die von mir – auch exklusiv – veröffentlichte „Sprachregelung Zuschauerplätze Nordschleife“ für meine Leser alle wesentlichen Informationen enthielt.

Hinweis – und kleiner kostenloser Tipp - für die Geschäftsleitung am Nürburgring:

Die neue Version aus 2021 hat eine Lücke geschaffen, die in der „Strack-Version“ nicht enthalten war. Es heißt in der neuen Version – und ich verweise auf die oben stehende Abschrift:

„...sonstige Personen die ihren Beruf ausüben … ist der Aufenthalt nicht zu verbieten.“

Dazu würden dann z.B. Journalisten zählen, die sich durch Vorzeigen eines gültigen Presseausweises als „Personen, die ihren Beruf ausüben“ den „Sicherheitskräften“ des Nürburgring-Pächters gegenüber ausweisen können.

Es wird spannend sein zu beobachten, wann dieser „Lapsus“ einer neuen Führungskraft dann durch eine neue Zusatz-Anweisung beseitigt wird. - Denn Journalisten sind am Nürburgring unerwünscht!  Bisher durften sich nur akkreditierte Kollegen der Strecke – und dem FIA-Zaun - nähern, solche, die die Gnade des Pressesprechers der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG gefunden hatten. Der hat z.B. mich als Journalist dadurch ausgezeichnet, dass er mir – obwohl seit Jahrzehnten als Journalist arbeitend - keine Anfrage beantwortete.

  • Eigentlich sollte der Pressesprecher einer Firma eine Dienstleistungsfunktion gegenüber Journalisten haben!

Ich empfinde das Verhalten dieses jungen Mannes aber als Auszeichnung, der ich mich hoffentlich auch würdig erweise, in dem ich z.B. auf diesen Internetseiten die „Sprachregelung Zuschauerplätze Nordschleife“ öffentlich gemacht habe. - Die 2020er Version einschl. der 2021er Ergänzung.

Exklusiv!

MK/Wilhelm Hahne
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