Telex

Wenn Touristen- am Vatertag Renn-Fahrer spielen!

Ich erinnere mich noch gut an Wandergruppen lustiger Väter, die an Vatertag, nicht nur den Wanderstab in der einen Hand, auf staubigen Wegen unterwegs waren. Der Staub wurde ab und an dann schon mal - in der anderen Hand die Flasche - weggespült. - So hatte das Trinken seinen Sinn!

Die Zeiten haben sich geändert. Zunächst war man dann an Vatertagen mit dem Pferdewagen unterwegs. Dann wurde der Wagen von einem Trecker gezogen. So ein alter Deutz mit luftgekühltem Einzylindermotor ballerte ganz schön, verfügte aber über wenig mehr als 10 PS. Mehr brauchte man auch nicht. - Aber lustig war’s!

Wenn man an Vatertag mit dem Auto unterwegs war, dann war das meistens ein Familienausflug. Denn Alkohol am Steuer? - Das ging gar nicht! Und natürlich galt: „Hör’ auf deine Frau und fahr vorsichtig! - Doch die Zeiten sind vorbei!

Es gab auch eine Zeit, da galt unter Motorradfahrern: „Ein Sturz ist eine Schande!“ - Das ist auch längst vorbei. Vorbei ist auch die Zeit wo man beim Kauf eines Motorrad noch abwog, ob man nun etwas mehr Geld für 305 ccm ausgab oder es doch vielleicht bei 249 ccm beließ, weil das nicht nur in der Anschaffung billiger war. - Die Zeiten haben sich geändert!

Heute gönnt sich der Vater an Vatertag ein paar Runden Nürburgring! Kostet – weil Donnerstag - nur 25 Euro pro Runde. Und Geld kostet ja auch nichts. Wie das mit dem Fahren geht, hat man im Fernsehen gesehen. Außerdem hat das Auto ABS, ESB, eine Tractions-Control, ist mit Breitreifen – 20 Zoll! - ausgestattet und hat belüftete Scheibenbremsen vorne und hinten. Außerdem hat man den Wagen gleich mit Sportfahrwerk und Differentialsperre geordert! Sein Talent als Fahrzeugführer hat man schon bei der Führerscheinprüfung bewiesen: Führerschein gleich im ersten Anlauf bestanden!

Also ab in die Eifel! - Die Nordschleife ruft! - Eine echte „Grüne Hölle! - Mit Dreifach-Leitplanken und FIA-Zaun! Und weil die dritte Corona-Welle schon gebrochen ist, kann man dort den vielen Zuschauern am Streckenrand mal zeigen, was man so als Rennfahrer drauf hat! - Alles nach dem Motto:

  • Wenn ich so eine Karre wie der Hamilton hätte, könnte ich auch leicht Weltmeister werden!

Das werden einige denken, bzw. gedacht haben, bevor ihr Fahrzeug auf einem Abschleppwagen die Strecke verließ, nachdem ihnen vorher die Strecke ausgegangen war. - Da muss Öl auf der Strecke gewesen sein oder irgendein technisches Versagen... - Oder irgend so ein Blödmann ist eindeutig  zweideutig zu langsam gefahren… -

In diesem Jahr stand sogar ausgangs „Schwalbenschwanz“ ein Reh auf der Strecke! Das hat sogar die Streckenposten verunsichert. - Welche der Fahnen, die es lt. StVO im Straßenverkehr gar nicht geben kann (nur im Rennbetrieb!), sollte man nun schwenken? - Was man an Vatertag mit einem Schwenkbraten macht, das weiß man aus Erfahrung! - Aber ein Reh auf einer Rennstrecke, die eine Privatstraße ist und nun durch den Pächter und Veranstalter zu einer Kraftfahrzeugstraße geworden war, auf der aktuell dann nur polizeilich zugelassene Kraftfahrzeuge unterwegs sind…? - In jedem Fall der Einsatzleitung Meldung machen!

Das war aber nicht die einzige Meldung an diesem Tag! Da hat’s in der „Eiskurve“, am „Schwedenkreuz“, an der „Quiddelbacher Höhe“ geknallt und zwischendurch ist auch mal ein Motorradfahrer auf der Bundesstraße auf ein Automobil aufgefahren, das zum Parkplatz „Brünnchen“ abbiegen wollte.

Da musste dann sogar die Polizei gerufen werden. Natürlich auch bei schwereren Unfällen auf der Nordschleife, wo dann auch die Strecke zunächst mal geschlossen werden musste! So auch nach einem „richtigen“ Unfall am „Schwedenkreuz“. - Insgesamt hat es – soweit ich das zählen konnte – am Vatertag auf der Nordschleife so um 10 Mal „geknallt“. Die Polizei war  natürlich auch oben und vermeldet heute:

„Die Polizei Adenau hat mit Unterstützung von Kräften der TEG (Traffic Enforcement Group der Polizeidirektion Mayen) am gestrigen Feiertag umfangreiche Kontrollen durchgeführt. …“

Nichts von einem Unfall während der „Touristenfahrten“! - Obwohl sowohl Kranken- als auch Abschleppwagen im Einsatz waren. Man führte auch mit einem Videofilmer ein Fachgespräch an der Nordschleifen-Einfahrt. - Wo man schon einmal da war!

So hat dann der Vatertag in den Medien – soweit es die Unfälle auf der Nordschleife betrifft – ein gutes Ende genommen.

Und heute am Freitag, dem Tag nach Vatertag, hat man die Rennstrecke für den Touristenverkehr schon vor „High Noon“ zunächst mal wieder geschlossen. - Schließen müssen? - Oder war das vielleicht eine reine Sicherheitsmaßnahme?

Vielleicht war wieder mal ein Reh auf der Strecke. - Oder gar die Polizei? - Man weiß es nicht!

MK/Wilhelm Hahne
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Nicht angepasst: Geschwindigkeit oder Aerodynamik?

Da ist in einer Meldung der Polizeidirektion Mayen zu lesen, dass am Montag (10. Mai) auf der Nürburgring-Nordschleife der Fahrer eines „Mini-Cooper“ wegen „nicht angepasster Geschwindigkeit“ die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. - Weiter wird informiert:

„Der PKW überschlug sich mehrmals und kam auf dem Dach liegend zum Stillstand.“

Das passierte übrigens im Streckenabschnitt „Schwedenkreuz“, der sich zu einem Unfallschwerpunkt bei „Touristenfahrten“ entwickelt hat, nachdem sich - durch einen von den Fachleuten der Sportbehörden angeregten Sicherheitsumbau – die Durchfahrtsgeschwindigkeiten dort deutlich erhöht haben.

Mit einer „richtigen“ Aerodynamik ausgerüstet, durchfährt z.B. ein GT 3 diese Rennstreckenpassage mit deutlich über 200 km/h. Wenn sich dort nun ein „Mini-Cooper“ überschlagen hat, könnte man auch argumentieren, dass die Aerodynamik nicht passend war. - Immerhin sprechen wir über die Kurvenpassage einer Rennstrecke.

Für die Polizei ist das aber der Streckenabschnitt auf einer öffentlichen Straße, auf der man allerdings – da eine Einbahnstraße – auch deutlich über 100 km/h schnell fahren darf. Wenn einem Fahrer allerdings dann die Fahrbahn ausgeht, kann das dann nur – lt. Polizei - an „nicht angepasster Geschwindigkeit“ gelegen haben.

Der DMSB hatte sich auch schon mal mit Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Rennstrecke Nordschleife lächerlich gemacht, wo dann z.B. auf der langen Geraden „Döttinger Höhe“ Schilder aufgestellt waren, die in ihrer Darstellung der StVO entsprachen und die Geschwindigkeit auf 250 km/h begrenzten.

  • Heute schmücken diese ungewöhnlichen 250 km/h-Schilder einige Kellerbars.

Sie hatten eigentlich auf einer Rennstrecke auch keine Geltung! Genauso wie das deutsche Rechtsfahrgebot dort nicht gilt. - Wenn aber auf der Nordschleife während der Touristenfahrten die Rennstrecke zur normalen Kraftfahrzeugstraße wird, dann braucht die Polizei bei diesem Unfall am „Schwedenkreuz“ eigentlich auch nicht die Formulierung „nicht angepasste Geschwindigkeit“ zu bemühen, da dieser „Mini-Cooper“ schon vorher z.B. das Rechtsfahrgebot missachtet hatte.

Man kann das alles aber noch anders aufzäumen, indem man das Strafgesetzbuch (StGB) bemüht. Dort findet sich im § 315d folgende Formulierung:

„Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und

rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Danach (...“ausrichtet und durchführt“…) macht sich also schon die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG als Veranstalter der so genannten „Touristenfahrten“ strafbar. - Eigentlich wäre darum dieser Unfall – aus den geschilderten Gründen – schon ein Fall für die Staatsanwaltschaft, schon im  öffentlichen Interesse für klare Verhältnisse zu sorgen und eine Beurteilung – und Bestrafung! - nicht dem Zufall zu überlassen. - Meine ich!

Der 21jährige Fahrer des „Mini-Cooper“, der lt. Polizeiinspektion Adenau um 17:23 Uhr verunfallte, wird diesen Unfall sowieso nicht vergessen, da die Strecke an diesem Tag erst ab 17:15 Uhr geöffnet wurde und eigentlich bis 19:30 geöffnet bleiben sollte. Nach diesem Unfall musste die Strecke aber geschlossen bleiben!

Dieses Foto – obwohl nicht optimal – vermittelt zumindest einen Eindruck von dem Aufwand, der zur Bergung von Fahrer und Beifahrer – die übrigens unverletzt blieben – getroffen werden musste. Die Kosten dafür, sowie auch für den Verdienstausfall von einer Stunde, kommen auch noch auf den Fahrer zu.

Schon daraus (Rechnungslegung!) ergibt sich, wer hier der Veranstalter war (und ist) und wer sich eigentlich zunächst einmal strafbar gemacht hat, wenn der § 315d nicht nur geschriebene Worte auf – hoffentlich – recyceltem Papier bleiben sollen.

MK/Wilhelm Hahne
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Sprachregelung 2021 - NEU: Der Ton wird schärfer!

Wer die Herren am Nürburgring kannte – und kennt, der hatte an meiner Darstellung von heute Vormittag schon etwas zu beanstanden. So wurde mir gegenüber der veröffentlichte Text als wahrscheinlich „alt“ bezeichnet, weil man die Art eines Manfred Strack (leider an Corona verstorben) erkannt zu haben glaubte. - Ich hatte diesen Text veröffentlicht, weil er eigentlich bis heute immer noch Gültigkeit hat. - Aber meine Leser haben recht:

Dieser „Strack-Text“ aus 2020 wurde im April 2021 ergänzt. Der Ton ist grundsätzlich schärfer geworden,  aber es wurde auch – neu - die Erfahrung mit einem Grundstückseigentümer im Nordschleifen-Umfeld  – vor Jahren – bei einem 24h-Rennen berücksichtigt, bei dem man – trotz Einbindung der Polizei - „den Kürzeren gezogen“ hatte.

Die  neue„Anweisung“ ist jetzt kurz, knapp und schärfer, wird von mir aber als Ergänzung der  „alten Version“ empfunden:

„Grundsätzlich sind keine Zuschauer zugelassen.

Als Leitfaden gilt die Regel, 4 mtr. vor dem FIA-Zaun ist als Zuschauerraum anzusehen. Hier haben wir auch das Hausrecht.

Eigentümer von Flächen, Forstmitarbeiter, sonstige Personen die ihren Beruf ausüben, touristische Gäste (u.a. Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer..) ist der Aufenthalt nicht zu verbieten,

Hier sind Ansammlungen zu vermeiden, wir weisen zwar auf das Tragen einer Mund-Nasenabdeckung hin, darauf sollten wir auch die Gäste ansprechen, das ist aber keine Verpflichtung.

Gäste die sich kurz in Zaunnähe aufhalten um zu pausieren oder die Landschaft zu genießen, bitte nach kurzer Verweildauer zum weitergehen auffordern.“

Auch dieser Text wurde von der Original-Vorlage mit allen Fehlern (Rechtschreib- und Interpunktion-) abgeschrieben.

Ich hätte ihn eigentlich nicht veröffentlicht, weil die von mir – auch exklusiv – veröffentlichte „Sprachregelung Zuschauerplätze Nordschleife“ für meine Leser alle wesentlichen Informationen enthielt.

Hinweis – und kleiner kostenloser Tipp - für die Geschäftsleitung am Nürburgring:

Die neue Version aus 2021 hat eine Lücke geschaffen, die in der „Strack-Version“ nicht enthalten war. Es heißt in der neuen Version – und ich verweise auf die oben stehende Abschrift:

„...sonstige Personen die ihren Beruf ausüben … ist der Aufenthalt nicht zu verbieten.“

Dazu würden dann z.B. Journalisten zählen, die sich durch Vorzeigen eines gültigen Presseausweises als „Personen, die ihren Beruf ausüben“ den „Sicherheitskräften“ des Nürburgring-Pächters gegenüber ausweisen können.

Es wird spannend sein zu beobachten, wann dieser „Lapsus“ einer neuen Führungskraft dann durch eine neue Zusatz-Anweisung beseitigt wird. - Denn Journalisten sind am Nürburgring unerwünscht!  Bisher durften sich nur akkreditierte Kollegen der Strecke – und dem FIA-Zaun - nähern, solche, die die Gnade des Pressesprechers der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG gefunden hatten. Der hat z.B. mich als Journalist dadurch ausgezeichnet, dass er mir – obwohl seit Jahrzehnten als Journalist arbeitend - keine Anfrage beantwortete.

  • Eigentlich sollte der Pressesprecher einer Firma eine Dienstleistungsfunktion gegenüber Journalisten haben!

Ich empfinde das Verhalten dieses jungen Mannes aber als Auszeichnung, der ich mich hoffentlich auch würdig erweise, in dem ich z.B. auf diesen Internetseiten die „Sprachregelung Zuschauerplätze Nordschleife“ öffentlich gemacht habe. - Die 2020er Version einschl. der 2021er Ergänzung.

Exklusiv!

MK/Wilhelm Hahne
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„Sprachregelung Zuschauerplätze Nordschleife“!

Sprachregelungen gibt es zu vielen Gelegenheiten in vielen Großfirmen unserer Republik. Man möchte, dass alle Mitarbeiter in Kontakten mit der Öffentlichkeit die gleiche Argumentation verwenden. Das bedeute nicht, dass die Argumente richtig sind. Manche sind „passend gemacht“. Das gilt wohl auch für die „Sprachregelung Zuschauerplätze Nordschleife“, mit denen die Geschäftsleitung ihre Mitarbeiter dazu bringen möchte, „mit einer Zunge zu reden“. - Es ist ihr aber auch bewusst, das manche der scheinbar präzisen Anweisungen grenzwertig sind. So stellt man dann am Ende der Detailinformationen zu den einzelnen Streckenabschnitten auch fest:

„Es ist allen Beteiligten bewusst, dass diese Vorgehensweise und die Verbote nicht schön sind und die Durchsetzung auch zu Diskussionen führen kann. Diese Handlungsweise ist aber die einzig mögliche, um Rennen in der Corona-Zeit durchzuführen. Deshalb ist es wichtig, alles wie geplant durchzusetzen. In besonders schwierigen Fällen ist die Polizei hinzuzuziehen.“

Dieser zitierte Abschnitt ist der „Anweisung für die Absperrposten entlang der Nordschleife“ entnommen, mit denen die Absperrkräfte entlang der Rennstrecke ausgestattet wurden. Auch, um ihnen Sicherheit in der Argumentation zu geben!

Man ist sich aber wohl darüber im Klaren, dass die eindeutige Anweisung:

„Grundsätzlich ist allen Personen der Zutritt zu den Zuschauerplätzen an der Nordschleife zu verwehren.“

...nicht immer durchzusetzen ist. So hat man dann auch Ausnahmen formuliert:

„Forstmitarbeiter und Grundstückseigentümer. Hier bitte vor Zutritt in der Einsatzleitung das O.K. abfragen.“

Dann folgt in der „Sprachregelung 6.1“ ein Abschnitt, mit dem man dann wieder die eigenen Mitarbeiter ein wenig alleine lässt und der da lautet:

„Auch wenn wir nicht das 100prozentige Recht dazu haben, müssen wir so handeln, weil sonst wird der Besucherzulauf nicht kontrollierbar. Wirkliche Wanderer und Mountainbiker, die als solche zu erkennen sind, können in Ausnahmefällen durchgelassen werden. Dies aber nur mit dem Hinweis, dass der Aufenthalt bzw. das Betreten des Nürburgring Eigentums untersagt ist. Hier machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch.“

Danach erhalten dann die „Helfer“ genaue Anweisung, wie sie gegenüber Besuchern argumentativ das Zutrittsverbot im Interesse der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zu vertreten haben. Da werden – dann folgend - auch zu 14 Streckenabschnitten relativ präzise Vorgaben gemacht!

Beim Lesen ist mir allerdings klar geworden, dass auch hier eigentlich mehrfach stehen müsste:

….“auch wenn wir nicht das 100prozentige Recht dazu haben!“

Aber als Tourist und Besucher des Naturschutz- und Vogelschutzgebietes Nordschleife sollte man schon ein wenig nachsichtig sein. - Behörden und Polizei sind es schließlich auch.

Weil es gerade eine Menge Nordschleifen-Fans gibt, die den „Parkplatz Brünnchen“ besonders schätzen, sei hier beispielhaft die Anweisung des Nürburgring-Pächters für diesen Bereich abgeschrieben:

„- Brünnchen – Der Bereich oberhalb des Containers ist NG Eigentum. Der Brünnchenparkplatz ist Eigentum der Gemeinde Herschbroich, ist aber von NG angepachtet. Per Hausrecht wird der Zutritt ausnahmslos verwehrt. Eventuelle Wanderer oder Mountainbiker sind maximal auf dem Zufahrtsweg Richtung Wippermann erlaubt. Allerdings nur auf dem Weg. Kein Zutritt Richtung Rennstreckenzaun.“

Diese Anweisungen gelten offensichtlich – wie wir alle in der letzten Vergangenheit erfahren konnten – nur für Rennveranstaltungen auf der Nordschleife. Bei den „Touristenfahrten“ war z.B. der „Parkplatz Brünnchen“ in letzter Zeit immer geöffnet.

Dieses kleine „Telex“ können meine Leser als eine besondere Art von „Leser-Service“ in Motor-KRITIK betrachten, den es in dieser Weise in keiner „unabhängigen“ Zeitung oder anderen Medien gibt.

MK/Wilhelm Hahne
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Touristenfahrten: Unpassendes passend zugeordnet!

In diesen Corona-Zeiten betrachte ich schon so manche Entscheidung am Nürburgring ganz fasziniert. - Weil eigentlich unverständlich! - Natürlich sind sie für mich in ihrer Entstehung, unter dem sicherlich derzeit herrschenden kaufmännischen Druck, durchaus nachzuvollziehen. Ich nehme auch – sozusagen lächelnd – das Selbstverständnis zur Kenntnis, das schon vorhanden sein muss, wenn man – gegen alle Vernunft – Entscheidungen trifft, die eigentlich nicht in die Zeit passen.

Da fallen mir dann auch Bewertungen ein, die sachlich richtig und gleichzeitig treffend wären. Da ich schon ein paar Jahrzehnte zurück denken kann, ist mir zum Thema Touristenfahrten ein „un-passendes“ Zitat eingefallen, das „damals“ – vor Jahrzehnten – aus „berufenem Mund“ zum Ansatz einer Entwicklung und zur Art ihrer ersten Umsetzung erfolgte und nun tatsächlich jetzt zu der Art von Abwicklung des „normalen Geschäfts“ oben am Nürburgring „wie die Faust aufs Auge“ passt.

Man reagiert auch schnell am Nürburgring. Wenn da ein Vertragspartner aus „Corona-Gründen“ ein wenig zuckt und „trotz bestem Willen“ auf einen schon reservierten Tag im Mai verzichten will (muss?), dann findet man schon eine Lösung. - Wie gerade bei der „Scuderia Hanseat“ passiert.

Ein anderes Beispiel: Wenn am 1. Mai der NLS-Lauf – verspätet - um 16:30 Uhr beendet ist, dann dauert es nicht lange – aber es ist in diesem Fall schon etwas später geworden – wenn man dann noch schnell die Nürburgring-Nordschleife für Touristenfahrten öffnet. Allerdings nur für Automobile. Die Motorräder müssen draußen bleiben!

  • Aber die Strecke war dann schnell wieder geschlossen: Ein Einschlag in die Leitplanken am „Galgenkopf“! - Und die Strecke wurde an diesem Abend nicht mehr geöffnet.

Auch am Sonntag (2. Mai) war das Wetter zwar zunächst gut, aber die Touristenfahrten wurden dann nicht nur durch eine Art Schneeregen gestört. Schon vorher, exakt um 10:33 Uhr ging einem Touristenfahrer im „Stefan Bellof-S“ die Straße aus, er überschlug sich und musste durch die Feuerwehr aus dem Auto geschnitten werden. - Strecke gesperrt! - Arzt, Krankenwagen, Hubschrauber, Polizei, Krankenhaus, Abschleppwagen – das komplette Programm.

Da sind dann die extra in Sachen „Touristenfahrten“ angereisten Besucher zum Warten verurteilt. - Wo sollen sie bleiben? - Also stehen sie auf vom Veranstalter der Touristenfahrten ausgewiesenen – aber auch nicht ausgewiesenen – Parkplätzen herum, um vielleicht im direkten Gespräch zu klären, ob sich das „Schwedenkreuz“ nicht doch – vielleicht – „flat“ fahren lässt. - Um Nachfragen zu vermeiden: Die Fotos sind vom Sonntag davor, dem 25. April 2021, können aber durchaus als „beispielhaft“ gelten!

Da nutzt es wenig, wenn der Leiter des Ordnungsamtes Adenau (mit Fahrer) immer im richtigen Moment am falschen Ort ist. - Hauptsache das Hygiene-Konzept und die Inzidenzzahlen stimmen!

  • Was der TUI und der Lufthansa recht ist, ist für den neuen Besitzer des Nürburgrings billig.

In diesem Zusammenhang erwähnenswert: Nur die „Dorint“-Hotelgruppe, die auch ein Hotel am Nürburgring betreibt, hat aktuell gerade mit einem Eilantrag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt und um Insolvenzschutz gebeten!

Am Sonntag, dem 2. Mai 2021 war der geschilderte Unfall durchaus nicht der einzige Unfall während der Touristenfahrten auf der Nordschleife, aber wahrscheinlich (?) der einzige, der von der Polizei offiziell zur Kenntnis genommen wurde.

Motor-KRITIK hat vor einer weiteren Streckenschließung 3 (in Worten: drei) weitere Unfälle registriert. Nach der Wiederöffnung gab es nicht nur ein wenig Schneeregen, sondern auch noch 7 (in Worten: sieben) weitere Unfälle, bevor die Strecke dann – vorzeitig – geschlossen blieb.

Nun wird es auch Zeit, sich an ein Zitat zu erinnern, das mir gegenüber zwar schon vor Jahrzehnten zu einem anderen Thema von einem Ex-Vorstandsmitglied eines deutschen Automobilkonzerns geliefert wurde, aber aus meiner Sicht exakt die aktuelle Situation am Nürburgring kommentiert:

„Da kann man sich doch nur an den Sack packen!“

MK/Wilhelm Hahne

Damit ich den Motor-KRITIK-Leserservice nicht vergesse: Am 21. Mai 2021 wird auf der Nürburgring-Nordschleife von Lamborghini ein Rekordversuch unternommen. Vorgesehener Zeitrahmen: 13 – 16 Uhr.

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Journalist & Schriftsteller: Gibt es Unterschiede?

Auf diese Frage kam ich erst beim Lesen einer Presse-Information aus dem Hause der Daimler AG. Dazu habe ich nichts spontan niedergeschrieben. Wäre ich ein normaler Journalist wäre das anders. - So habe ich mir nach dem ersten Durchlesen nur notiert: „Marketing bestimmt jetzt was wichtig und „wertvoll“ für den Konzern ist.“ - Schon beim ersten Lesen hatte ich aber begriffen, dass man dieses Thema nicht isoliert betrachten kann.

Dabei fiel mir ein, dass man von einem Motor-Journalisten auch mehr erwarten sollte, als von einem Journalisten. Der kann nur die reinen Fakten weiter verbreiten. Wenn es hoch kommt, wird der Chefredakteur in der Redaktions-Konferenz vielleicht – neben einer kleinen Meldung auf der Wirtschaftsseite zu veranlassen – auch noch einen Redakteur aus dem Feuilleton beauftragen, doch eine größere Geschichte mit dem Kern, „Ein Konzern der ohne Frauenquote das Richtige tut“, zu schreiben. - Für Seite 3. - Weil dieser Konzern auch ein guten Anzeigenkunde ist.

Beim Nachdenken darüber, was ich denn nun mit dieser Konzern-Information zu einer „Neuausrichtung“ unter einem Markentitel (Mercedes-Benz) machen sollte, habe ich einmal nachdenklich die handelnden Personen gezählt, die in der aktuellen Presse-Information vorkommen:

  • Vier Männer plus drei Frauen = 7 Personen!

Dazu ist mir dann eingefallen, dass man diesen Personenkreis – mit einer eigentlich schon interessanten Zusammensetzung – noch um einige Personen in einer Motor-KRITIK-Geschichte anreichern müsse, um Zusammenhänge für den Leser verständlich zu machen. - Eigentlich müsste man auch andere Handlungsstränge hinzufügen!

Und schon kam ich gedanklich zu der Feststellung, dass es ein Schriftsteller eigentlich leichter hat, als ein Motor-Journalist. Ein Journalist kann aus einer solchen Presse-Info eine kurze Meldung machen und die Meinung vertreten, dass er seine Leser gut informiert habe.

  • Ein Schriftsteller kann ein Buch, einen Roman schreiben!

Bei einem Motor-Journalisten muss daraus mindestens eine realistische Kurzgeschichte werden, die auch noch so spannend ist, dass der Leser – durch BILD „verwöhnt“ – beim Lesen bis zum Ende durchhält und – mindestens – eine Anregung erhalten hat, das Thema entsprechend seiner Einstellung so oder so gedanklich weiter zu führen. - Aber das wäre schon ein wirklich hoher Anspruch an einen Leser!

Da hätte es ein Schriftsteller, ein Buchautor leichter. Der könnte diese Pressemitteilung zu einem spannenden Wirtschaftskrimi verarbeiten. Er würde zunächst Kärtchen mit den handelnden Personen anlegen, deren Kreis aber vielleicht noch mit einem „Head of External Affairs“ und einem „Head of Digital Transformation“ angereichert werden sollte.

Dann müsste er Handlungstränge entwickeln, die die handelnden Personen zusammen führen, kann entstehende Spannungen darstellen, vielleicht noch – weil modern – ein wenig „Social Media“ untermischen, die Spannungen eskalieren lassen und… - Wahnsinn! - Er hätte auf vielen, vorher nicht exakt festgelegten Anzahl von Seiten die Möglichkeit, den Lesern schließlich eine spannende Freizeitlektüre anbieten zu können. Er könnte ein Stück Realität zu einem Roman werden lassen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. - Denn Namen sind austauschbar, die Funktionen könnten bleiben.

  • Das würde so eigentlich schon in Verbindung mit dem beschriebenen Wirtschaftsunternehmen dann ein Stück Zeit-Satire sein!

Aber wie soll ein Motor-Journalist, der seine Aufgabe ernst nimmt, nun mit wenigen Sätzen diese aktuelle Pressemitteilung für seine Leser – auch in den Auswirkungen für die Zukunft – verständlich aufbereiten?

Es gibt übrigens zu der Pressemitteilung noch drei Fotos, die die Hauptdarsteller alle mit verschränkten Armen vor der Brust zeigen. - Was bedeutet das? - Es gibt verdammt viele Deutungsmöglichkeiten! - Sollte man das überhaupt erwähnen?

Ich denke, dass meine Geschichte, die ich demnächst auf diesen Seiten veröffentlichen werde, ohne viele Namen auskommen wird. - Denn: Namen sind Schall und Rauch! - Es kommt auf das Ergebnis einiger Entwicklungen an, die man zumindest in dieser Geschichte anreissen muss. Da spielt übrigens die „Damenwahl„ dann keine Rolle. Es kommt darauf an, dass etwas funktioniert!

Ein Journalist macht eine meinungsfreie Meldung, ein Schriftsteller bringt seine Phantasie mit ein und schreibt zum gleichen Thema ein spannungsreiches Buch, ein Motor-Journalist bindet die Vergangenheit mit ein, schaut in die Zukunft und versucht in einer Geschichte – so kurz wie möglich – seinen Lesern aufgrund seiner Erfahrung einen Eindruck von Inhalt und den Auswirkungen einer Presse-Info der Daimler AG zu vermitteln, die den schlichten Titel trägt:

„Neuausrichtung von Marketing und PR bei Mercedes-Benz“

MK/Wilhelm Hahne
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NLS 3-Traumergebnis: „Wunder gibt es immer wieder“!

Es sollen lt. Meldung des Veranstalters vom 27. April 2021 exakt „33 GT3-Boliden“ zum Rennen am 1. Mai („Tag der Arbeit“) gemeldet gewesen sein. Wie auf der VLN-Internetseite zu lesen, wo man in den Texten VLN inzwischen durch NLS ersetzt hat. Das waren Audi, BMW, Ferrari, Lamborghini, Mercedes und Porsche. Am 1. Mai waren es dann nur noch 30. - Aber immerhin! - Die genannten Fabrikate waren vertreten. - Und Porsche hat gewonnen. - Ein Vierfach-Sieg! - Das gab es zuletzt beim 24h-Rennen 2016, als Mercedes vierfach… - Das Wunder klärte sich dann in Spa auf! - Auch dieses Mal gab es Wunder. - Das ist aber gleichzeitig der Beweis dafür, das „deutsche Wunder“ im Motorsport anders funktionieren als „französische“ in Monte Carlo. - Aber immerhin ist auch in der Eifel die moderne Art des Motorsports nicht unbekannt. - Lassen wir darum einfach nur mal Zahlen sprechen, die ich offiziellen Dokumenten entnommen habe:

  • Am 27. April gab es danach 165 Nennungen, wovon 33 „GT3-Boliden“ waren.
  • Am 28. April waren die insgesamt 30 Boxen mit 162 Fahrzeugen belegt.
  • Am 01. Mai wurden dann nur noch 159 Nennungen vermeldet, 30 davon GT3.
  • Am 01. Mai sind dann 159 zum Training aufgefahren, wovon 156 gewertet wurden.
  • Am 01. Mai standen dann 154 Fahrzeuge am Start zum Rennen.

Jetzt darf gerechnet werden:

    • Gestartet: 154 - Gewertet: 121 + Nicht gewertet: 33  + Nicht gestartet: 4 = 158

Die Erklärung für die Differenz ist wahrscheinlich: Eins im Sinn!

Aber es kommt noch schöner. Da wurde die Start-Nr. 31 von den speziell ausgewiesenen Sachrichtern mit einer Sportstrafe wegen Überholens unter Gelber Flagge belegt und am Ende des Rennens war darum in der offiziellen „Chronologie“ zu lesen:

„16:32  #31 Pilet / Martin (Porsche 911 GT3 R) haben eine verhängte Strafe nicht angetreten.“

Aber diese Strafe ist am Ende des später offiziell verkündeten Rennergebnisses nicht ausgewiesen! -

Darum durfte man auch auf das endgültige Rennergebnis so gespannt sein. Um 20 Uhr habe ich es noch nicht gefunden. Erst um 21 Uhr wurde von mir das endgültige Ergebnis registriert. Es hatte sich nichts geändert! - Nanu??? - Nach einer so langen Beratungszeit? (Rennende war 16:30 Uhr!)

Offizielle Darstellung:

  • Die #31 hatte die Stop-and-Go-Strafe bereits abgesessen, bevor sie ausgesprochen worden war!

Für die „Überwachung“ solcher Strafen gab es lt. „Sachrichterliste NLS 3 2021“ drei Verantwortliche, die wegen der Bedeutung für das Gesamtergebnis des Rennens hier auch namentlich erwähnt werden sollen:

  • Es waren die Herren Werner Langen, Andreas Weng und Domenik Ferreira.

Diese sicherlich vom DMSB anerkannten Sport-Funktionäre, die bei diesem Rennen als „Sachrichter für Stop-and-Go-Strafen“ (Drive-Through-) speziell eingesetzt waren, waren also ganz anders als die Funktionäre in Monte Carlo: Sie haben nicht funktioniert!

Das ist dann auch der Beweis dafür, dass es solche „unfairen“ Entscheidungen am Nürburgring wie in Monte Carlo nicht geben kann. - In der Eifel geht es menschlich zu. - Was dann Motor-KRITIK eine Vorhersage für das 24h-Rennen möglich macht:

  • Das 24h-Rennen 2021 am Nürburgring wird im Gesamtklassement nicht von einem Porsche gewonnen werden!

Nun sind auch mal andere dran! - Die „BoP“ wird das regeln! - Damit das Rennen „sportlich korrekt“ endet!

Der DMSB wird dazu sicherlich auch zustimmend nicken. - Hauptsache alles mit Nordschleifen-Permit!

Selbstverständlich auch mit einem genehmigten Corona-Hygiene-Konzept! - Ohne Zuschauer!

Alles wird gut!

MK/Wilhelm Hahne
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Grand Prix Monaco Historique 2021: Hart aber fair?

Meine erste Geschichte zu diesem Thema war von mir sicherlich gut recherchiert, gab aber aus der Sicht meiner Leser, nur meine persönliche Meinung wieder. Eine subjektive Meinung! - Die aber nun, durch weitere Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren, objektiviert wurde, weil sich meine persönliche Meinung durch u.a. plötzlich aufgetauchte Videos bestätigt.

Was war passiert? - In einem Rennen mit F1-“Oldtimern“, hatte Jean Alesi auf einem Ferrari lange geführt und wurde dann durch einen Unfall, bei dem die Sportkommissare Marco Werner mit einem Lotus als Unfallverursacher ausgemacht hatten, aus dem Rennen katapultiert. Weil die Sportkommissare Marco Werner, der dann überlegen siegte, mit einer Sportstrafe von 25 sec belegten, wurde er aber nur auf Platz drei gewertet. - Marco Werner verstand die Welt nicht mehr!

Die intelligenteste Aussage zu dem entscheidenden Unfall machte eigentlich Thierry Boutsen, der dazu feststellte:

„Marco hat einen Kardinalfehler gemacht: Er hat nicht daran gedacht, dass Alesi nicht in der Lage war, 15 Runden zu fahren, ohne einen Fehler zu machen.“

Meine Feststellung war in meiner Geschichte – nach entsprechender Recherche – deutlich und klar:

  • Alesi hat durch einen Schaltfehler den Unfall ausgelöst!

Ein Leser schrieb mir dann dazu u.a.:

„Allerdings bin ich als Ferrari - und Alesi/Berger Fan völlig anderer Meinung. Es war einfach ein kapitaler Fahrfehler vom Werner und überhaupt: Ferrari Fahrer machen grundsätzlich NICHTS falsch, bzw. Fehler und Alesi ist bekannt dafür, nie Fehler zu machen. Basta!“

Diese Meinung vertraten wohl auch die Sportkommissare des ACM Monte Carlo, die Marco Werner mit einer Sportstrafe von 25 sec belegten. Bevor diese Strafe das eigentliche Rennergebnis verfälschte, hatte Marco Werner die Herren darum gebeten, doch mal in die Video-Aufzeichnungen der Fahrzeugkamera des Alesi-Ferrari zu schauen. Da er den Ferrari schon 2019 bei der gleichen Veranstaltung gefahren war, glaubte er zu wissen, dass eine Kamera eingebaut war. Die Antwort des Sportkommissars:

„Sorry, no camera on Alesis car!“

Man war bei der Rennleitung offenbar falsch informiert – oder informierte falsch! - denn nun ist ein Stück Video aufgetaucht, dass die Auskunft der Sportkommissare widerlegt. Es stammt zwar aus dem Training, ist aber schon mal der Beweis dafür, dass es eine Kamera im Ferrari gab, aber auch der Beweis, dass sich auch ein Jean Alesi schon mal verschalten kann: Bitte HIER klicken! - Und genau hinhören!   

Es gab also wohl eine Kamera in Alesis Ferrari! - Warum haben die Sportkommissare nicht beide Fahrer zu dem Unfall gehört, sondern nur Marco Werner zu sich bestellt, um eine Zeitstrafe zu verkünden, die ihn weder auf Platz zwei noch auf Platz vier beförderte? - Sondern auf Stufe drei des „Treppchens“, womit er quasi öffentlich verhöhnt werden konnte!

Was da hinter den Kulissen abgelaufen ist, mag jeder für sich – entsprechend seiner Erfahrung im Motorsport – zu seiner eigenen Vorstellung der Abläufe entwickeln.

Ich möchte hier mit einem Foto verdeutlichen, dass ich im Besitz eines kurzem – von einem Computer-Bildschirm per Handy abgenommenem Videos bin, das ganz klar den Unfallablauf verdeutlicht! In Bild und Ton festgehalten von der Kamera in Jean Alesis Ferrari! - Ich veröffentliche es hier nicht, weil dadurch evtl. mein Informant gefährdet wäre.

Der Ton ist dabei wichtig, weil ganz klar zu hören ist, dass Jean Alesi sich verschaltet! - Thierry Boutsen hatte recht! - Marco Werner war zu dicht aufgefahren – wie schon rundenlang vorher – weil er natürlich versucht hat, Alesi in einen Fehler zu treiben. Als sich Alesi dann schließlich verschaltete, war Werner zu nahe dran, um ausweichen zu können und hat den Ferrari touchiert.

  • Sieg, Marco Werner! - (Jean Alesi – dank seinem Fehler? - der „Fahrer des Rennens“?)

Das wäre die Realität. - Umgesetzt wurde durch die Sportkommissare –ein unsportliches, unfaires Urteil! - Das aber wohl den Beifall einer weniger an der Realität – als an schönen Geschichten – interessierten Öffentlichkeit findet.

Der „Grand Prix Monaco Historique 2021“ endete mit einem Missklang! - Von dem aber niemand hören oder lesen möchte!

Von anderen „sportlichen Missklängen“ demnächst auch auf diesen Motor-KRITIK-Seiten. Denn auch im Motorsport geht es in diesen Zeiten - nicht nur in Monte Carlo - „hart und unfair“ zu!

MK/Wilhelm Hahne
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Lange vor „Jimny“: Der Suzuki 540 Four-wheel-drive!

Zwei Jahre bevor ich auf der Suzuki-eigenen Strecke „Ryuyo“ bei Hamamatsu die 1979 aktuellen Suzuki-Motorräder testen konnte, hatte ich den Suzuki 540 Four-wheel-drive, einen kleinen Freizeit-Jeep auf Gran Canaria kennen gelernt. Vorher hatte ich nicht bewusst wahrgenommen, dass Suzuki auch Automobile fertigte.

Bevor ich in Japan war, habe ich auch nicht gewusst, dass Suzuki der zweithäufigste Namen in Japan ist. Es ist ein Name, bei dem die Aussprache wichtiger als die Bedeutung der Schriftzeichen ist. Ich war auch überrascht zu erfahren, dass es erst seit 1875 in Japan Nachnamen gibt, die man übrigens immer vor dem Vornamen nennt. So sind sie auch auf den Visitenkarten zu lesen, die in Japan eine besondere Bedeutung haben.

Der Name Suzuki ist in Japan so häufig wie der Name Schmidt in Deutschland, der hier auch auf Platz zwei – nach Müller – rangiert. Aber nur so lange, wie man Schmitt (mit „tt“) nicht dazu rechnet. Der Firmengründer von Suzuki, einer Firma, die wir inzwischen als Motorrad- und Automobilhersteller kennen, wurde 12 Jahre nach der Einführung von Nachnamen in Hamamatsu geboren, war gelernter Zimmermann, hatte aber schon bei seinem Lehrherrn den Bau von Webstühlen gelernt, als der sein ursprüngliches Handwerk „an den Nagel hängte“.

Michio Suzuki war der Sohn eines Baumwollpflanzers; da war es zumindest logisch, dass er zunächst einen pedalgetriebenen Webstuhl entwarf und sich dann selbstständig machte. Sein Webstuhl war zehn Mal schneller als die bisher bekannten Webstühle. Darum verkauften sie sich auch glänzend.

Es war ein langer, aber immer erfolgreicher Weg, der nicht nur von ausgezeichneten und besonderen Motorrädern – wie die Suzuki RE 5 mit Wankelmotor - gesäumt war, sondern auch von besonderen Automobilen. Dazu gehört jetzt in 2021 der Suzuki Jimny, ein kleiner Allradgeländewagen, der nun in diesem Jahr als „leichtes Nutzfahrzeug“ (zweisitzig) importiert wird und nach dem die Nachfrage größer ist als die Liefermöglichkeit.

Dieser Geländewagen hatte vor rd. 45 Jahren schon einen kleinen Vorgänger, den Suzuki 540 Four-wheel-drive, der aber niemals nach Deutschland importiert wurde und den ich als Journalist im Jahre 1977 auf Gran Canaria entdeckte. Dort wurde er zum Preis von umgerechnet – damals – 8.000 Mark verkauft, war ziemlich spartanisch ausgestattet (z.B. ohne Heizung) aber ein toller Freizeit-Geländewagen, der eine Menge Fahrspaß bereitete.

Er wurde von einem kleinen Dreizylinder-Zweitaktmotor mit nur 539 ccm Hubraum angetrieben, einem Vergasermotor, der aber schon eine Getrenntschmierung aufwies. Bei dem wurde das Öl   nicht etwa schon im Ansaugtrakt beigemischt, sondern über spezielle Leitungen wohldosiert den richtigen Stellen zugeführt. Der Vergaser leitete das Benzin/Luftgemisch direkt ins Kurbelgehäuse.

Das Fahrzeug wurde  – auf Gran Canaria – offen gefahren, hatte aber eigentlich auch ein Verdeck und aus dem gleichen Material „Türen“, die man unter Zuhilfenahme eines Zehner-Schlüssels aushängen konnte. Man saß so als Fahrer praktisch im Freien auf leichten, einfachen Kunstledersitzen, war nur mit einem Beckengurt gesichert, um bei gewagten Manövern im Gelände nicht aus dem Auto zu fallen. Ein starker, hoher Rahmen für die Windschutzscheibe sollte – im Fall eines Falles – wohl als Überschlagbügel dienen.

Bis etwa 80 km/h beschleunigte der kleine Allrad-Jeep ganz rasant, aber er war wohl auch mehr fürs Gelände gedacht. Das Fahrwerk bestand aus zwei Starrachsen, die an kräftigen Längstraversen aufgehängt waren. - Gelobt sei, was hart macht! - Ich bin mit ihm durch losen Sand, über Schotterwege im Umfeld des Roque Nubio (1813 m) im Norden der Insel gefahren, Wege die z.T. dicht von Feigenkakteen gesäumt sind. Den Suzuki 540 haben auch tiefe Wasserdurchfahrten nicht gestört. - Alles mit zugeschaltetem Allradantrieb natürlich, bei dem sich – über einen zweiten Schalthebel – sogar die Gesamtübersetzung ändern ließ.

Diesen tollen Suzuki Freizeit-Jeep konnte man auf Gran Canaria für 35 – 40 Mark – je nach Vermieter – bei unbegrenzter Kilometerzahl pro Tag mieten. - Ein billiger Freizeit-Spaß? - Nun ja, bei meiner Fahrweise hat dieser, kleine, harte aber wendige Suzuki Geländewagen damals 12,6 Liter Benzin pro 100 Kilometer geschluckt.

Es war sein Zweitaktmotor, der den Import nach Deutschland schon damals unmöglich machte. Die Abgaswerte dieses kleinen Suzuki hätten nur mit größerem finanziellen Aufwand den deutschen Bestimmungen angepasst werden können. Für mich war dieser Suzuki eine tolle Erinnerung an die 3=6-Philosophie der Auto-Union in den 50ern.

Aber 1977 war der Run auf einen Allrad-Geländewagen in unserem Land auch nicht so groß, wie 2021 auf den neuen Suzuki Jimny, der inzwischen – auch aus Abgasgründen (?) - zum leichten Nutzfahrzeug (Lkw) geworden ist und für den es bei den deutschen Suzuki-Händlern Wartelisten gibt! - Obwohl er inzwischen das rd. dreifache in Euro kostet, als damals in Mark auf Gran Canaria.

Jetzt aber mit „tout confort“! - Und den – bei uns - üblichen Marketing-Zuschlägen für bestimmte Farben!

MK/Wilhelm Hahne
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Sonntag & Montag am „Ring“: Kontrolle muss sein!

NLS 2 ist vorbei! - Das „Ausnahme“-Rennen nach Hygiene-Konzept war am Samstag. Ohne Zuschauer! - Damit die nicht gegen die Corona-Verordnungen verstoßen! - Da genügt es, wenn das die Amateure vom Profi-Motorsport machen. - Natürlich gab es auch noch am Samstag-Abend „Touristenfahrten“. Auch ohne Zuschauer! - Die hätten aber auch in der kurzen Zeit, in der die „Touristenfahrten“ liefen, dann ausgangs der „Fuchsröhre“ stehen müssen, wenn sie den einzigen „Touristenfahrer“-Unfall zum Abschluss des ereignisreichen Samstags mit erlebt haben wollten. - So endete der Samstag mit einem dumpfen Einschlag - rechts!

Am Sonntag gab es nach der Öffnung der Nordschleife am Morgen zunächst leichten Regen. Und es knallte dann auch schnell im „Adenauer Forst“ und die Strecke war wieder zu. Aber das Wetter wurde besser. Auch die „Touristenfahrten“ liefen – bis auf ein paar „kleine Störungen" gut. Da gab es auch wieder Zuschauer. Die waren zugelassen, die Parkplätze geöffnet, und auch gut besucht. Denn „Touristenfahrten“ sind immer von hohem Unterhaltungswert und so eine Art Volksbelustigung! - Zumindest für die Besucher! - Nicht für die Anwohner!

Ab und an muss man eben dem Publikum auch ein wenig Spektakel bieten. - Corona hin, Corona her! - Außerdem muss man den Pächtern der Imbiss-Buden die Möglichkeit bieten, ein paar Würstchen zu verkaufen. - Leben und leben lassen! - Schließlich steht auf dem „Brünnchen“-Parkplatz auch noch ein „Fan-Shop“. - Auch wenn die Fans mit der Zeit – aus Verärgerung – immer weniger werden, so möchte man doch den Wenigen dann die Möglichkeit einer Geldanlage bieten.

Eigentlich bedeutender war am Sonntag die Anwesenheit von Mitarbeitern des Schalltechnischen Büros („BeSB“) aus Berlin. Man hatte dort, wo viele der „Touristenfahrer“ voll beschleunigen, in der Nähe des Startpunkts für eine 30-Euro-Nordschleifenrunde, ein Schallmessgerät platziert. Man kann davon ausgehen, dass es dafür einen Grund gab, denn – so eigenartig es sich vielleicht anhört – aber Serien-Sportwagen können heute auch verdammt laut werden, weil die Auspuffanlage – schon vom Werk aus geschickt konstruiert – evtl. über eine „Klappenanlage“ verfügt, mit denen man die gesetzlich vorgeschriebenen Schallgrenzen umgeht, und so - gerade bei „Kavalierstarts“ - satte Phonwerte auf das Messgerät zaubern kann. -  Die „SGD Nord“ (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) in Koblenz ist darüber nicht erfreut! - Denn dort laufen die Beschwerden ein!

Am Montag war die Phonmessanlage wieder abgeräumt. Auch auf dem Parkplatz „Brünnchen“ war wenig Betrieb. Ab und an kam einer der schnellen GT3-Porsche vorbei. Nur die waren an diesem Tag hier zu sehen, weil Porsche in Vorbereitung eines Rekordversuchs noch in dieser Woche, die Strecke exklusiv für „seine“ Porsche-Teams gemietet hatte. So konnte man auch den neuen Halter des Rundenrekords mit 7:56,087 min für die NLS-Streckenführung (24,358 km), den grünen Manthey-Porsche mit der Startnummer 911 („Grello“) sehen, aber auch die Start-Nummer 31 vom Samstag, die am Renntag - auch - durch einen „Weg-Dreher“ in der „Brünnchen“-Bergauf für einen Gesamtsieg nicht mehr in Frage kam. - Aber man konnte sich in Barweiler sicher mit Frikadellen trösten!

Wer von den Motor-KRITIK-Lesern am kommenden Freitag-Nachmittag (23. April 2021) schon am frühen Nachmittag Zeit hat, der kann dann einem offiziellen Rekordversuch von Manthey-Porsche beiwohnen. Das Manthey-Team hat von 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr die Nürburgring-Nordschleife exklusiv für einen Rekordversuch angemietet. - Es ist auch kaum anzunehmen, dass die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG dann zu diesem Termin z.B. den „Brünnchen“-Parkplatz schließen wird, wenn er in den Tagen davor geöffnet war.

Oder aber, man möchte die Zuschauer und Fans mit Gewalt verärgern!

Aber bei Nürburgring-Managern, die Profis nicht von Amateuren unterscheiden können, muss man eigentlich mit allem rechnen!

Eine andere Vorhersage für Freitag ist dagegen positiv: Das Wetter wird freundlich und sonnig sein. - Zum Rekordversuch passend!

MK/Wilhelm Hahne
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