Telex

Muss man die Messdaten der Hersteller bestätigen?

Man sollte ab und an hinterfragen, ob etwas wirklich sinnvoll ist ,wenn man es nur macht, weil andere es auch machen. - Wenn man Motor-Journalist ist, wäre das z.B. beim Test von Automobilen und Motorrädern das Messen der Beschleunigung. Die Hersteller nennen in ihren Prospekten die Werte. Natürlich sind die unter optimalen Bedingungen gemessen und werden in den Tests der Fachzeitschriften eigentlich nur bestätigt. - Warum also messen?

Verlangt das eigentlich der Leser? - Der möchte gerne einem Test entnehmen können, ob das Automobil, das Motorrad, seinen Ansprüchen entspricht. - Wenn sich seine Vorstellungen von dem richtigen Automobil oder Motorrad rein auf die Höchstgeschwindigkeit oder die Beschleunigung von Null auf 100 km/h beschränken, dann genügt es eigentlich, in einen Prospekt zu schauen. - Wenn es denn noch einen gibt!

Den Praxisverbrauch eines Automobils oder Motorrades wird man dagegen nicht einem Werks-Prospekt entnehmen können. Da sind dann die Messungen, die bei einem Test erfolgten, schon interessant und eigentlich unverzichtbar.

Ideal wäre es, wenn der Leser einem Test oder Fahrbericht entnehmen könnte, ob das Fahrzeug seinen Ansprüchen entspricht – es zu ihm passt!

Als besonders unsinnig habe ich schon immer die Beschleunigungsmessungen bei Motorrädern empfunden und da – damals als Ressortleiter bei einer Zeitschrift für Motorradtests verantwortlich – schon mal mit meinem Chefredakteur lange Diskussionen führen müssen. - Der hat mir dann die Messungen in anderen Fachblättern vorgehalten. - Ich zitiere hier mal aus einem Test „von damals“, wo wirklich in einem Fachblatt – zum Thema Beschleunigungsmessung - zu lesen war:

„Bei einer Außentemperatur von 16 Grad Celsius, 1028 Millibar Luftdruck und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 62 Prozent, registrierte unsere Lichtschranke für den Sprint von 0 auf 100 km/h den Rekordwert von 2,8 Sekunden.“

Das hört sich sehr gut an, ist aber ein rechnerischer Wert, der wahrscheinlich so exakt ist, wie die Uhrzeitangabe einer Sonnenuhr. Ich habe schon vor vielen Jahrzehnten mit einem angehängten  Peislerrad die Beschleunigung eines Motorrades gemessen, weil aus meiner Sicht das die präzisere Messung war. - Trotzdem habe ich sie dann nach einiger Praxiserfahrung als unsinnig empfunden.

Ich habe darum nach einem Motorrad-Vergleichstest lange gebraucht, um meinen damaligen Chefredakteur davon zu überzeugen, dass man den Lesern auch mal die Problematik – um nicht von Unsinn zu sprechen – einer Beschleunigungsmessung bei Motorrädern deutlich machen sollte. - Ich zitiere hier dann auch wirklich gerne, was ich dann im Jahre 1977 in „motor magazin“ veröffentlichen durfte:

„Auf einer durch einen Autobahnbau für den Verkehr stillgelegten Landstraße werden unsere Messungen durchgeführt. Natürlich gehören dazu die modernsten Messgeräte im Wert von vielen tausend Mark, um die Beschleunigungswerte so objektiv wie möglich zu ermitteln.
Der Fahrer nimmt in Straßenmitte Aufstellung, hält die Maschine genau senkrecht, stützt sich mit beiden Füßen auf dem Boden ab, beugt den Oberkörper weit vor, bringt den Motor auf eine erhöhte Drehzahl und lässt jetzt – hier im Falle der Suzuki – die Kupplung schnell herein. Der Schlupf wird über das Hinterrad genommen. Die Maschine schießt leicht schwänzelnd wie ein Formel 1 davon. Zurück bleibt eine exakt 13 Meter lange schwarze Beschleunigungsspur vom durchdrehenden Hinterrad. Das war zuviel. Also das Ganze noch einmal. Dabei ist von den Vierzylindern die Suzuki noch am leichtesten zu starten.
Die Honda gibt einige Probleme auf, mit denen bei unserer Messfahrt nur einer unserer Tester perfekt fertig wird. Hier muss bei 6.000 U/min eingekuppelt, dann zunächst die Leistung über die Kupplung genommen werden, um dann nach einigen Metern den Schlupf auf das Hinterrad zu übertragen. Steht das Motorrad nicht ganz senkŕecht, bricht es seitlich aus; dann muss ein solcher Versuch querstehend abgebrochen werden.
Zugegeben – das sind genau die extremen Messmethoden, mit denen die Industrie die Werte in den Prospekten hochtreibt. Jedenfalls sind sie von einem normalen Motorradfahrer nicht reproduzierbar und damit im Grunde unsinnig.“

Ich höre jetzt schon meine Kollegen argumentieren: Aber der Leser will es doch so! - Ich würde sagen: Er nimmt das hin, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Dabei ist doch eigentlich jede Messung unsinnig, die für den Leser im Alltag nicht reproduzierbar ist.

Aber wer denkt schon über Sinn oder Unsinn nach, wenn er doch von allen gleichermaßen gemacht – und eigentlich von allen Lesern auch akzeptiert wird?

So machen eigentlich auch die Beschleunigungsmessungen bei Automobilen wenig Sinn. Aber sie sind immerhin reproduzierbar und objektiv. Während andere Bewertungen, die z.B. das Fahrwerk und dessen Abstimmung betreffen, immer subjektiv bleiben werden. - Oder nur so objektiv sein können, wie der Tester wirklich gut und erfahren ist.

MK/Wilhelm Hahne
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April! - April! - Am Nürburgring wird mitgemacht!

Heute am 1. April habe ich ein paar bunte Fotos am Parkplatz „Brünnchen“ auf- und mit nach Hause genommen. Nur so zum Spaß! - Ich möchte sie aber meinen Lesern nicht vorenthalten!

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie sollen auch ohne jeden Kommentar bleiben. - Dafür sind sie dann dieses Mal etwas größer! - April! - April!

MK/Wilhelm Hahne
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SONDERMELDUNG! - Nürburgring verlegt 1. April!

Zugegeben: Man sollte am 31. März keine 1. April-Geschichten veröffentlichen, denn es ist bei „Wikipedia“ zu lesen: „Als Aprilscherz bezeichnet man den Brauch, seine Mitmenschen am 1. April durch erfundene oder verfälschte, meist spektakuläre oder fantastische Geschichten, Erzählungen oder Informationen in die Irre zu führen (‚hereinlegen‘) und so ‚zum Narren zu halten‘. Als Auflösung des Schwindels dient zumeist der Ruf ‚April, April‘. Die Tradition des Aprilscherzes gibt es in den meisten europäischen Ländern sowie in Nordamerika. Auch bei Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehsendern und bisweilen auf Webseiten ist es üblich, die Leser bzw. Hörer durch glaubhaft klingende, erfundene Beiträge ‚in den April zu schicken‘; oft liefern übertrieben dargestellte Details der Meldungen Hinweise auf den fehlenden Wahrheitsgehalt.“

Das ist wirklich im Internet so zu lesen. Weil ich das als Zitat aber in diesem Falle nicht eingerückt und mit einem farbigen Streifen – wie sonst – markiert habe, soll das schon – im Hinblick auf den 1. April – ein wenig verwirren. Dazu soll auch beitragen, dass ich das bei dem folgenden Abschnitt dann doch mache:

„Zahlreiche internationale Nachrichtenagenturen warnten des Öfteren zum 1. April vor dem Umweltgift Dihydrogenmonoxid (H2O), einem Hauptbestandteil des sauren Regens, welches in Tumoren und Kernkraftwerken zu finden sei und beim Einatmen tödlich wirke. Es handelt sich hierbei schlicht um Wasser. Im Gegensatz zu einem normalen Aprilscherz wurde hier nichts Falsches gesagt. Nur durch die Unkenntnis der Betroffenen kann er wirken.“

Auch das ist eine Erklärung aus „Wikipedia“. - Wenn meine Leser ein Beispiel aus Motor-KRITIK interessieren sollte, so können sie im „Anhang“ eine Motor-KRITIK-Geschichte aus 1999 als pdf-Datei finden, in der auch das Wasser eine Rolle spielt und die sogar – wie z.B. eine Anforderung einer pdf-Datei aus Mexico als Beweis dienen kann – „weltweites“ Interesse gefunden hat. - Kein 1. April! - Das ist wirklich geschehen. - Aber der „Unterwasser-Windkanal“ in Meuspath war wirklich von ein paar Freunden zum 1. April erfunden worden. Damals empfanden die regionalen Behörden die zum „Beweis“ aufgestellten Schilder nicht als Scherz. - Sie mussten umgehend entfernt werden! - Sie wären sonst vielleicht noch ernst genommen worden!

Zum 1. April 2015 habe ich – ein anderes Beispsiel – hier in Motor-KRITIK die Zukunft der „Touristenfahrten“ vorher gesagt. - (Mit einem Klick HIER zu erreichen!) - Ich war meiner Zeit voraus! - Da weiß man dann nicht mehr was Spaß und Ernst ist, wenn man aktuell auf den Nürburgring-Internetseiten lesen kann:

„Touristenfahrten am Oster-Wochenende - Nürburgring vereinbart Maßnahmen mit Behörden und Polizei

  • Nordschleife und Grand-Prix-Strecke öffnen von Karfreitag bis Ostermontag
  • Nürburgring mit deutlich mehr Einsatzkräften und gesperrten Parkplätzen
  • „Stay at home“-Bitte: Nürburgring soll nicht als Ausflugsziel genutzt werden“

Tatsächlich dürfen Engländer, so ist beim Auswärtigen Amt in Berlin aktuell zu erfahren, seit dem 29. März 2021 das Haus wieder verlassen. Da ist es sicherlich notwendig, dass man in der Eifel – für jeden Engländer verständlich – darauf hinweist, dass er zu Hause bleiben soll! - Und die Polizei von Rheinland-Pfalz verkündet auf „facebook“ – wo ich es gelesen habe:

„Kein CAR-Friday am Nürburgring“

Verständlich, wenn man gleichzeitig aktuell bei „ZDF heute“, veröffentlicht am 31. März 2021  06:31 Uhr, lesen kann:

„Das Robert-Koch-Institut meldet  17.051 neue Positiv-Tests auf das Coronavirus binnen 24 Stunden, 249 Menschen starben.“

Man versteht auch die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion), wenn diese Behörde nun unter diesen Corona-Umständen die Hängeseilbrücke „Geierlay“ im Hunsrück als „Freizeiteinrichtung und nicht mehr als Wanderweg einstuft“. Damit die Brücke dann – entsprechend der 18. Corona-Verfügung des Landes RLP geschlossen bleiben kann! - Zum 1. April und zu Ostern!

  • Da fragt man sich: Was ist eigentlich der Nürburgring? - Keine Freizeiteinrichtung?

Da hat man den 1. April einfach auf den 2. April verlegt! - Corona hin, Corona her: Der Rubel muss rollen! - Was die Polizei auf „Facebook“ sagte, sollte man nicht so ernst nehmen. Der Nürburgring veranstaltet am 2. April „Touristenfahrten“ sowohl auf der Nordschleife als auch auf dem Grand-Prix-Kurs! - Kontaktlos natürlich! - Und begleitet von einem Hygiene-Konzept!

Und keine Behörde erinnert daran, dass eigentlich der Nürburgring… - Papperlapapp! - Natürlich ist der keine Freizeiteinrichtung! - Das ist er nur am 1. April, weil ist er dann nur von 17:30 bis 19:30 für „Touristenfahrten“ geöffnet ist. - Da es keinen „CAR-Friday“ (am 2. April) am Nürburgring gibt (lt. Polizei) ist der dann an diesem Tag ganztägig geöffnet. Einschl. GP-Kurs! - ??? -

Irgendwie habe ich keine Lust mehr, Geschichten zum 1. April zu schreiben. - Früher machte das noch Spaß, wie die Beispiele zeigen. Inzwischen ist die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG mit ihren Angeboten, die in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden entstehen, zum 1. April einfach besser!

  • So gibt es dann zum 1. April 2021 bei Motor-KRITIK „nichts zu lachen“!

Weil ich wohl zu alt bin, um diese Späße im Corona-Jahr 2021 noch lustig zu finden!

MK/Wilhelm Hahne
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Merkel zu Corona: „So kann es nicht weitergehen!“

Nein, sie hat das nicht auf den Nürburgring bezogen! - Irgendwie ist unsere Bundeskanzlerin trotzdem fassungslos, wenn sie auf die unterschiedlichen Aktionen der Bundesländer und Kreisverwaltungen „hin zur Normalität“ schaut. - Noch fassungsloser muss man eigentlich sein, wenn man auf das schaut, was – mit Blick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie – in der letzten Woche am Nürburgring geschah.

Da war ein Rennen angekündigt, für das keiner der nun „Betroffenen“ eine Genehmigung gesehen hat. Aber immer wieder wurde aus allen Richtungen bestätigt, dass das alles genehmigt sei. - Nur schriftlich wollte man denen, die unverschämter Weise danach fragten, dann nicht zeigen – erst recht nicht schriftlich bestätigen, dass es eine gibt. - Friss Kunde und zahle!

Immerhin haben auch oft Behörden argumentiert. Eigentlich oft, wie ahnungslose Osterlämmer, die auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht wussten, dass sie zu Ostern schon verspeist werden.

Da schreibt z.B. das „Bürgerbüro“ der Staatskanzlei in Mainz am 25. März 2021 einem meiner Leser:

„Gemäß Paragraph 10 Absatz 3 Satz 1 der derzeit geltenden 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports zulässig, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird.
Bei der Nürburgring Langstrecken-Serie handelt es sich für die Personen, die mit der eigenen Sportausübung überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten, um Profisport in diesem Sinne. Die NLS hat ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt.  
Denjenigen Personen, die als Fahrer / Sportler nicht überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten, ist die Teilnahme gemäß der Ziffer 5 der Allgemeinverfügung des Kreises Ahrweiler vom 18. März 2021 gestattet, da die Teilnahme insbesondere kontaktlos im Freien erfolgt und daher kein erhöhtes Infektionsrisiko birgt.
Nach Paragraph 10 Absatz 3 Satz 2 der 18. CoBeLVO sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gestattet. Aus diesem Grund sind die Parkplätze rund um die Rennstrecke gesperrt. Allen Fans der Rennserie ist es untersagt, das Rennen vor Ort zu verfolgen; eine digitale Übertragung ist sichergestellt.“

Man kann dem Mitarbeiter der Landesbehörde nicht böse sein, der eigentlich gar nicht wissen kann, welcher Hick-Hack veranstaltet werden musste, um selbst ihn, als Mitarbeiter der Mainzer Staatskanzlei, hinters Licht zu führen.

Was da geschrieben steht ist richtig. Aber die NLS ist kein Profisport! Und für den Amateursport war – auch das ist richtig – mit einer Allgemeinverfügung vom 18. März zwar die Teilnahme von Amateuren unter bestimmten Bedingungen gestattet, aber das war auf die 17. CoBeLVO des Landes RLP bezogen. Dr. jur. Jürgen Pföhler hat die durch eine neue Allgemeinverfügung dann am 20. März so ersetzt:

„1. in Ziff. 1 und 3 wird die Angabe ‚17. CoBeLVO‘ durch die Angabe ‚18. CoBeLVO‘ ersetzt“

Diese neue Allgemeinverfügung trat – wie darin nachzulesen – dann am 22.03.2021 um 0:00 Uhr in Kraft. Das war vor dem NLS-Lauf Nr. 1, für den dann das „Abweichend von § 10 Abs. 1“ vom 18. März nicht mehr gelten konnte, weil das – schon durch die Formulierung -  eindeutig und ausschließlich auf die „17. CoBeLVO“ bezogen war.

Dass beide „Allgemeinverfügungen“ des Kreises Ahrweiler nicht rechtsgültig unterschrieben waren, hatte ich schon in meiner „Sonntags-Geschichte“ zu dem Thema erwähnt.

Das „Bürgerbüro“ der Staatskanzlei war mit seiner Antwort auf Anfrage und Einwände des Motor-KRITIK-Lesers wohl auch nicht so glücklich – und hat hinzugefügt:

„Wahrscheinlich ist dies für Sie nicht zufriedenstellend. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine weitergehende Antwort geben kann.“

Ich möchte die obige Schilderung auch hier nicht weiter kommentieren. Mir fällt aber dazu schon ein, was Goethe seinen „Götz von Berlichingen“ u.a. im 1. Akt sagen lässt.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Um Rückfragen zu vermeiden, hier nun doch noch das Zitat: „Die künftigen Zeiten brauchen auch Männer. Ich sage dir, Knabe, es wird eine teure Zeit werden.“

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NLS 1: ...und plötzlich war alles ganz anders!

Hier in Motor-KRITIK habe ich mich an Fakten gehalten. Der Eine verkauft die NLS-Serie als Profisport – der lt. Ausschreibung – heute, am 24. März 2021 vom Veranstalter in einer Zusammenfassung auf seinen Internetseiten ergänzend eingestellt, so definiert wird:

„Die Nürburgring Langstrecken-Serie (ehemals VLN) ist die größte und populärste Breitensport-Rennserie weltweit“.

Der andere sieht die Durchführbarkeit eines Rennens in Corona-Zeiten nicht in Frage gestellt, weil der Individualsport durch die Politik abgenickt ist. Ich konnte lesen – und habe veröffentlicht, was am Nürburgring nach Vorstellung der Landesregierung erlaubt ist:

„...als ungedeckte Sportanlage für die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands geöffnet.“

Die NLS ist seit heute, so wurde es heute den Nachfragenden erklärt, aber nun definitiv eine Profisport-Serie. Damit ist die VLN-/NLS-Serie die einzige Profisport-Serie weltweit mit einer solchen Breite, die dann an der Spitze von wenigen Amateuren gesteuert wird, während sonst – in allen Ländern der Welt – die Motorsport-Profis nur in relativ geringer Zahl auftreten.

Weil ein e.V., der sportliche Ausrichter des 1. NLS-Laufs, nicht über eine Genehmigung der Landesregierung informiert war, hat einer seiner Verantwortlichen, diese gestern beim Veranstalter – zur Sicherheit - angefordert: Abgelehnt!

Wie ich bereits informierte, war auch die Kreisbehörde nicht bereit, einem Team eine Genehmigungs-Bestätigung zuzustellen. Und bei der Landesregierung war man geradezu empört, als man hörte, dass man am Nürburgring ein Rennen genehmigt haben sollte. - Unter den aktuellen Corona-Bedingungen?

Da ein Teamchef auf „Nummer sicher“ gehen wollte, hat er den Veranstalter gestern um eine schriftliche Genehmigung gebeten, da er sich nicht strafbar machen möchte: Nach Rücksprache mit der juristischen Abteilung abgelehnt.

Intern diskutierte man noch gestern spät darüber, dass man sich über die Durchführung des Rennens wohl keine Sorgen machen müsse, aber die Test- und Einstellfahrten am Freitag seien de facto eine eigene Veranstaltung, für die man sich – so wie man annehmen muss – erst gar nicht um eine Genehmigung bemüht hatte.

Wohl getreu dem Motto des „Landes-Königs“ Kurt Beck, der dieses Motto wohl auch seiner Nachfolgerin vererbt hat:

„Wir machen es einfach!“ (Bitte mit richtiger Betonung aussprechen!)

Es gab noch gestern Mitarbeiter der Landesregierung in Mainz, die sich von den leitenden Mitarbeitern des Veranstalters auf den Arm genommen fühlten, weil ihnen nicht klar war, dass es sich um ein Rennen handelt, das jetzt am 26./27. März über die Bühne des Nürburgrings gehen soll.

Aber vernünftig denkende Menschen scheinen jetzt in Zeiten der Corona-.Pandemie auf der politischen Ebene sehr selten geworden zu sein. Wie man am Beispiel der „Oster-Ruhetage“ sehen kann. - „Rein in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln!“ - Und der nächste „Car-Friday“ kommt bestimmt! Der Nürburgring-Pächter hat an diesem Tag – natürlich – die Nordschleife weit geöffnet. - Das Chaos ist vorprogrammiert!

Wie auch jetzt am Wochenende! - Leute die eigenverantwortlich handeln, werden bei dem ersten Lauf der NLS-Serie 2021 nicht am Start sein, auch deshalb, weil sie nicht straffällig werden wollen. Nachdem sie vom Veranstalter keine schriftliche Zusicherung erhalten haben, dass eine Genehmigung der Landesregierung vorliegt, dass unter den herrschenden Corona-Bedingungen im Kreis Ahrweiler auf der Nordschleife ein Rennen durchgeführt werden darf. - Bei dem dann in Boxen und Fahrerlager um 1.000 Personen zusammen kommen. - Aus vielen, vielen Haushalten.

Angeblich müssen alle einen Test vorlegen. - Nur die Streckenposten nicht! - Weil die nur mit den Fahrern im Falle eines Unfalls direkten Kontakt haben?

Aber am Nürburgring gibt es eben schon lange die „heile Welt“! - Unfälle gibt es offiziell kaum und in der Praxis nur dann, wenn sich ein Öffentlichwerden nicht vermeiden lässt. - Warum sollte das unter Corona-Bedingungen bei Rennen anders sein.

Ich versuche es – nach meinen aktuellen Erfahrungen – in Zukunft wohl besser nach dem Motto, „Ein Gänseblümchen wird entblättert“: Beim Ausziehen und Zählen der Blütenblätter werde ich in Zukunft murmeln:

  • Wer belügt mich? - Von Herzen – mit Schmerzen – überhaupt nicht!

Um einen Blick auf die Realität heute zu werfen, zeige ich dieses Foto, das wirklich aktuell ist – von heute! Als Ergänzung habe ich drei Fotos angefügt, die von einem Leser ein paar Tage vorher gemacht wurden. (Man achte auf die Tannenspitzen!) Mein Leser schreibt mir dazu:

„...wie man hübsche Fotos ohne Rücksicht auf FIA-Zäune machen kann.“

Oben am Nürburgring kann man wohl vieles nur machen, indem man keine Rücksicht nimmt. - Auch nicht auf die aktuelle Corona-Situation!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Zur Abrundung meiner Darstellung rund um NLS 1, dem ersten Lauf der 2021er Serie am Nürburgring, möchte ich noch den Teil einer heutigen Information des Veranstalters an die Teilnehmer des Rennens anhängen. - Ich werde diese Erklärung, die vom ehemaligen Aufsichtsrat-Mitglied der in Konkurs gegangenen Nürburgring GmbH verantwortet wird, nicht kommentieren. - Der Begriff Profisport, wie er von der Landesregierung von Rheinland-Pfalz verbindlich definiert wird, wurde von mir schon in diesen Tagen meinen Lesern hier in Motor-KRITIK  dargeboten:

..."Abschließend noch ein Statement der Kreisverwaltung Ahrweiler zu unseren Veranstaltungen – es kursieren aktuell leider die wildesten Gerüchte:

'Gemäß Paragraph 10, Absatz 3, Satz 1 der derzeit geltenden 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports zulässig, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird.

Bei der Nürburgring Langstrecken-Serie handelt es sich – auch nach Auffassung des Landes – um Profisport nach Paragraph 10, Absatz 3, Satz 3, Nummer 4 der Abs. 3 S. 3 Nr. 4 der 18. CoBeLVO.

Die NLS hat ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt.

Aus den oben genannten Gründen ist die Durchführung der NLS als Profisport, wie zum Beispiel auch die Durchführung von Fußballspielen der Bundesliga, zulässig.

Nach Paragraph 10, Absatz 3, Satz 2 der 18. CoBeLVO sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gestattet. Aus diesem Grund sind die Parkplätze rund um die Rennstrecke gesperrt. Alle Fans der Rennserie werden eindringlich gebeten, zu Hause zu bleiben und das Rennen digital zu verfolgen.“

Den Begriff "Profisport" möchten wir an dieser Stelle noch einmal aufschlüsseln: Die Nürburgring Langstrecken-Serie ist eine professionell veranstaltete Rennserie, in der ein Großteil der Teams ihrer Tätigkeit zur Gewinnerzielung nachgeht.' ..."

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NLS 2021: Durch Nenngelderhöhung zum „Profisport“?

„Es genügt nicht klug zu sein, man muss auch pfiffig sein!“ - So einfach wurde mir als Kind von meinem Vater erklärt, wie man später einmal geschickt alle „Kurven des Lebens“ meistert. Der Auslöser für diese Erinnerung war gestern für mich die digitale Pressekonferenz am Nüŕburgring, bei der zum Ausdruck kam, dass die verantwortlichen Manager dort die Corona-Entwicklung im Landkreis Ahrweiler und die neuen Beschränkungen, durch den Landrat des Kreises Ahrweiler angeordnet, eigentlich wenig interessieren.

Man vermittelte den Eindruck, dass man die eigenen Planungen – sozusagen unabhängig davon – durchziehen will. Schließlich – um auf die erste Rennveranstaltung am 26./27. März abzuheben – sei das eine „Profi-Veranstaltung“. Dabei wird und wurde diese Serie von der Fachpresse – aber auch durch eigene Publikationen – immer als „größte Breitensportserie der Welt“ gefeiert.

Als sie 1977 entstand, war der Hintergrund auch der, dass man Amateuren die Möglichkeit bieten wollte, in einer eigenen Serie ihrer Leidenschaft nachgehen zu können. Heute noch besteht diese Serie – auch – aus vielen Amateursportlern, die „mit kleinem Besteck“, vielleicht ein oder zwei Monteuren und Frau und Kind anreisen. - Der Hund muss zu Hause bleiben!

Das Nürburgring-Management ist – vielleicht – der irrigen Meinung, dass regelmäßige Nenngelderhöhungen genügen, um aus einer Amateur-Serie eine „Profi-Serie“, vergleichbar mit der Bundesliga zu machen. Das ist aber in der Praxis nicht so und ändert sich auch nicht darum, weil man – um Geld zu verdienen – die Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus umgehen müsste.

    • Da hilft dann auch kein Hygiene-Konzept, das man schon mit der Durchführung von „Touristenfahrten“ in der Praxis schon überstrapaziert!
      
Wie will man für die Teilnehmer z.B. die ab Samstag geltende Vorschrift für den Kreis Ahrweiler umgehen, nach der ab 20. bis zum 28. März 2021 eine Ausgangssperre von abends 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens vorgesehen ist?

Denn klar ist jedem, der jemals – auch im Amateur-Rennbetrieb – unterwegs war, dass gerade bei einer quasi Ein-Tagesveranstaltung, bei der das Zeittraining und Rennen an einem Tag stattfindet, dann im Vorfeld evtl. noch bis in die späte Nacht am Freitag gearbeitet werden muss, zumal die Teilnehmer in diesem Jahr im Vorfeld dieses Rennens keine Test- und Einstellfahrten – wie vorgesehen – in der Woche davor durchführen konnten.

Wetterbedingt! - Sagen die Verantwortlichen am Nürburgring. Und schieben die Absage auf die an diesem Wochenende herrschenden Wetterbedingungen, die nun mal zu dieser Jahreszeit in der Eifel nicht ungewöhnlich sind.

Ungewöhnlich ist sicherlich auch der Einfluss des Corona-Virus und seine Ausbreitung im Kreis Ahrweiler, in dem auch der Nürburgring geografisch liegt. Da hilft auch nicht der Hinweis, dass man sich im „Randgebiet“ des Kreises befindet!

Wenn am 26./27. März 2021 ein VLN/NLS-Rennen am Nürburgring stattfinden soll, dann sollte der Landrat des Kreises Ahrweiler auch bitte offiziell erklären, dass seine gerade erst gestern verfügten neuen Beschränkungen, nicht die Durchführung des ersten Laufs der Rennserie am Nürburgring beeinflussen sollen und darum für alle Teilnehmer an diesem Rennen – auch die „Einzelkämpfer“, die mit Frau und Kind anreisen – nicht gelten!

Es genügt eben manchmal nicht, besonders pfiffig zu sein, man sollte auch klug zu handeln versuchen!

MK/Wilhelm Hahne
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Mercedes-Rückrufe: „Es recht zu machen jedermann…

...ist eine Kunst die keiner kann!“ - Das ist der Titel eines Märchens der Gebrüder Grimm. Daran musste ich jetzt aber denken, weil es zu meiner Mercedes-Geschichte aus dem Leserkreis die unterschiedlichsten Beanstandungen gab: „Zu lang!“ - „Sie haben zu wenig Rückrufe vermeldet.“ - „Warum sind Sie so kritisch einer deutschen Firma gegenüber?“ - „Bei all’ dem was da vorgefallen ist, hätten Sie auch mal Tacheles reden können!“

Eigentlich habe ich versucht, als Journalist verantwortungsvoll zu informieren. - Da hatten es die Gebrüder Grimm leichter. Deren Märchen beginnt so:

„Weit weg von den Menschen lebte ein Vater mit seinem Sohn. Als der Sohn größer wurde, hatte er einen Wunsch. „Ich möchte mich in der Welt umsehen und hören, was andere Menschen so meinen“, sprach er zu seinem Vater. Dieser schüttelte den Kopf. „Wünsch dir das nicht, mein Sohn, jeder sagt nämlich etwas anderes. Was du auch tust, nie kannst du es allen recht machen.“ „Das glaube ich nicht“, der Bub gab nicht eher Ruhe, bis sich der Vater mit ihm aufmachte.“…

Ich gebe gerne zu, dass ich mich beim Zählen der Rückrufe eher in unserem Sprachraum bewegt habe. Schließe ich die große weite Welt mit ein, so sind wir schnell bei den Zahlen einer Jahresproduktion von Daimler/Mercedes! - In den USA waren es in den ersten Monaten des Jahres allein rd. 1,3 Millionen Mercedes, bei denen bei den wegen eines ungenauen „Sicherheitssystem“ eine neue Software aufgespielt werden muss. - Dann soll es mit Sicherheit mehr Sicherheit geben! - Und in China… -

Aber vielleicht sollte ich mich mehr auf den letzten Rückruf „bei uns“ konzentrieren, von dem – im deutschen Sprachraum – gut 120.000 Mercedes-Fahrzeuge betroffen sind. (KBA-Rückruf-Nr. 010641) Ein Sprecher des Stuttgarter Unternehmens sagt dazu:

“Das Inertisierungssystem würde im Falle eines Unfalls gezielt Argon-Schutzgas zur Kühlung an die Stellen leiten, an denen es zu einem Kontakt zwischen austretendem Kältemittel R 1234yf und heißen Bauteilen kommen könnte. Eine nicht korrekte Verbindung der Gasteilung könnte dazu die vorgesehene Verteilung des Argon-Schutzgases und damit das Herunterkühlen beeinträchtigen. Im Falle eines Unfalls könnte das Brandentstehungsrisiko nicht wie vorgesehen reduziert werden.”

Das ist richtig – und sagt trotzdem nichts über die Gefahr aus, in der sich der Fahrer eines solchen Fahrzeugs befindet. Das Kältemittel R 1234yf, gegen dessen Verwendung sich – aus gutem Grund! - Daimler/Mercedes lange gewehrt hat, bildet beim Auftreffen auf heiße Motorenteile ein hochgiftiges Gas, Flusssäure (HF), wie Mercedes bei Tests festgestellt hatte. Aber das KBA und die EU verdonnerten den Hersteller trotzdem zur Verwendung dieses – aus Herstellersicht – für den Nutzer gefährlichen Mittels, weil das zuvor verwendete Kältemittel, R134a, als klimaschädlicher gilt!

Nun spricht man nicht offen – gegenüber den Kunden – über die Gefährlichkeit des neuen, in der Klimaanlage verwendeten Mittels, vor dem der Nutzer durch ein System mit Argon-Schutzgas „gezielt“ geschützt werden sollte. - Nun sorgt ein möglicher Defekt in dieser „Sicherheitsanlage“ für einen Rückruf, den sicherlich einige Kunden wegen der unvollkommenen  werksseitigen Information „auf die leichte Schulter nehmen“.

Zum Thema Flusssäure (HF) sagt die BASF in einer Leitlinie für medizinisches Personal:

„Patienten, die selbst oder deren Kleidung mit Flusssäure benetzt ist, können Rettungskräfte und andere Personen durch direkten Kontakt oder durch Flusssäuredämpfe gefährden.
• Flusssäure ist eine in hohem Grade ätzende Chemikalie, die äußerst schmerzhafte Wunden verursachen kann.
• Fluorid-Ionen werden sehr gut und schnell über alle Einwirkungswege aufgenommen; eine Hypokalzämie und andere metabolische Veränderungen können die Folge sein. Systemische Vergiftungen können in Störungen des zentralen Nervensystems, Herz-Kreislauf-, und Nierenversagen sowie Atemstillstand resultieren."

Damit möchte ich die Motor-KRITIK-Information über den – nicht letzten – Rückruf der Firma Daimler/Mercedes des Jahres 2021 beenden. - Aber auch noch auf das Ende des Grimm’schen Märchens verweisen, das von den Gebrüdern Grimm so niedergeschrieben wurde:

“Kann man es denn keinem Menschen recht machen?“, fragte der Junge. „Nein, das kann man nicht, mein Sohn, wie du ja selbst gesehen hast“, sprach der weise Vater. Beide waren froh und glücklich, als sie abends wieder friedlich in ihrer gemütlichen Hütte saßen.“

Auch ich habe es jetzt  – mit dieser Geschichte – sicherlich nicht allen Menschen recht gemacht!

Aber auch keine Märchen erzählt!

MK/Wilhelm Hahne
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NLS 1: Ausschreibung 13 Tage vor Nennungsschluss!

Das betrifft das 1. Rennen. - Die Test- und Einstellfahrten werden bereits am kommenden Wochenende durchgeführt. Da interessiert natürlich in Zeiten, wo das Corona-Virus viele Abläufe im täglichen Leben beeinflusst, wie das denn – im Falle der Test- und Einstellfahrten – von der „VLN VV“ als Veranstalter verantwortet wird.

Natürlich wird auch diese erste Veranstaltung in 2021 von Corona beeinflusst, weshalb die Herren Stephani und Schlüter, als verantwortlich auf die Vorschriften verweisen werden, die sie unter dem Titel:

„Nürburgring Langstrecken-Serie in Zeiten der Corona Krise – Version 7 vom 09.03.2021“

veröffentlicht haben. Dort ist sogar geregelt, dass die Boxentore geöffnet bleiben müssen, wenn darin gearbeitet werden muss.

Und man hat wohl – um das Corona-Risiko klein zu halten – bei den Test- und Einstellfahrten am Wochenende auch die Anzahl der Streckenposten deutlich reduziert. Auf einem Streckenabschnitt, auf dem während eines Rennens normalerweise 28 Streckenposten im Einsatz sind, werden es dann – soweit ich das feststellen konnte – exakt 4 Streckenposten sein. Das ist insofern wichtig, da in dem oben erwähnten „Hygiene-Konzept“ die Streckenposten keine Erwähnung finden. - Dort ist nur zu dem Thema „Rennorganisation“ zu lesen:

„Auch die Rennorganisation, deren Dienstleister und Helfer müssen eine Teilnehmerliste bei der VLN VV einreichen. Die Personenzahl ist auf ein Minimum zu beschränken. Vorhandene Bildausweise werden ggf. aktiviert.“

Es sind für Streckenposten keine gültigen Corona-Tests vorgeschrieben! Darum versucht man wahrscheinlich das Risiko zu minimieren, indem man nur wenige einsetzt. - Ich lerne: So geht Sicherheit!

Bei der Rennveranstaltung am 26./27. März 2021 wird das – was die Anzahl der Streckenposten betrifft – anders sein müssen. Aber auch dort gibt es für diese Personengruppe, die auch im Fahrerlager die Aufsicht hat, die Boxen kontrolliert, keine besonderen Corona-Test-Vorschriften.

Für alle anderen gibt es im Bereich Fahrerlager rote, gelbe und grüne Zonen und alle dort – sonst – tätigen Personen müssen nicht nur eine Gesichtsmaske tragen, sondern auch mit einem Test, der nicht älter als 48 Stunden (PCR-), bzw. 24 Stunden (Antigen-) sein darf, nachweisen, dass sie „negativ“ sind.

Nirgendwo ist erwähnt, wie mit Leuten zu verfahren ist, die z.B. schon gegen Corona erfolgreich geimpft wurden!

Wer am Donnerstag anreist, müsste also am Dienstag getestet worden sein, wenn es denn ein PCR-Test war. Sie erhalten dann ihre Ausweise – wahrscheinlich im Eifel-Stadl – können dann aber auch am Freitag und Samstag ohne jede Beanstandung ins Fahrerlager. - Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Der Rennsekretär der Veranstaltung hat eine Reihe der auch in der gerade veröffentlichten Ausschreibung erwähnten Funktionäre – wie im Foto zu sehen – angeschrieben. Dass er zwei nicht erreichen konnte, weil die nirgendwo listenmäßig erfasst sind, mutet zwar schon eigenartig an, aber passt durchaus ins Gesamtbild.

Da ist in der Ausschreibung auch zu lesen:

„Der Bewerber / Fahrer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass das vorstehend genannte und bei der Veranstaltung eingesetzte Fahrzeug vollständig und uneingeschränkt den gültigen Technischen Bestimmungen der Nürburgring Langstrecken-Serie 2021, sowie den gültigen Sicherheitsbestimmungen des DMSB und der FIA entspricht.“

Warum es in Vergangenheit mal eine „Technische Abnahme“ gab, ist eigentlich unerklärlich, wenn das doch jetzt – natürlich aus Corona-Gründen – so einfach zu regeln ist.

Die Ausschreibung wurde übrigens vom DMSB unter der Reg.-Nr. R-12188/21 am 09.03.2021 genehmigt. Da kann man dem Veranstalter keinen Vorwurf machen, die Ausschreibung erst 13 Tagen vor Nennungsschluss veröffentlicht zu haben. - Dort ist auch zu lesen – und vom DMSB genehmigt:

„Die gültigen Abstands-, Kontakt- und Hygieneregeln sind zwingend zu beachten.“

Ob man dann vielleicht zum Rennen die Posten an der Strecke nur mit einem Marshal besetzt, weil schon zwei dort kaum im Rennstress die notwendigen Abstandsregeln einhalten können?

Aber irgendwie scheint alles geregelt! - Man hat versucht Verantwortung zu delegieren.  

Alles wird gut!

MK/Wilhelm Hahne
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Eifelspeak? - BE A ROLE MODEL – STAY A ROLE MODEL!

Wenn man an der Nordschleife unterwegs ist, begegnet man auch normalen Menschen. Manchmal steht man auch den gleichen interessanten Stellen der Nürburgring-Nordschleife. - Natürlich in vorgeschriebenem Abstand! - Trotzdem kommt es schon mal dann zu Fragen und Antworten. - Eine der Fragen, die mich vor Tagen – per Distanz – erreichte war die Frage, was denn dieser Satz (s. Titel) eigentlich bedeuten würde.

Ich hatte es mir – zum Glück – vorher schon mal übersetzen lassen, weil das eigentlich eine ausländische Sprache ist, die in der Eifel so häufig gesprochen wird, wie Eifeler Platt in Frankreich.  Da man aber als Mitarbeiter der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG alles kann, was nicht direkt mit dem Motorsport zu tun hat, spricht man dort natürlich englisch, was dann in der direkten Umgebung nicht verstanden wird.

Obwohl es heute „in“ zu sein scheint, z.B. Englisch in Werbesprüchen zu verwenden. Ich weiß das deshalb, weil ich ab und an auch mal dazu komme, den Fernseher einzuschalten. Aber dort gibt es auch in englischer Sprache gedrehte Werbespots, die dann mit deutschem Text synchronisiert wurden. - Was man dann an den Mundbewegungen erkennt, die nicht zur deutschen Sprache passen. - Aber wem fällt das schon auf?

Auffallend sind dagegen „englische Sprüche“ in der Eifel. Besonders wenn sie von deutschen Firmen kommen. Dabei muss man eigentlich noch dankbar sein, weil Englisch eine Sprache ist, die man hier in der Eifel öfter hört, seitdem der Nürburgring auch in England Kultcharakter erhalten hat, obwohl er inzwischen immer weniger eine „Green Hell“ ist. -Aber auch Adenau hat sich z.B. auf die englischen Nürburgring-Besucher eingestellt, weil dort auch in englischer Sprache darauf hingewiesen wird, dass man – bitte – die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten soll. - Und ähnliche Beschränkungen.

Darum nutzt man jetzt wohl auch am Nürburgring die englische Sprache, um die Besucher zu dem zu machen, was man selbst kaum sein kann: Vorbild. Denn die wörtliche Übersetzung dieser im Nürburgring-Umfeld immer wieder zu lesenden „Hinweise“ – s. Foto – wäre:

„Sei ein Vorbild – bleibe ein Vorbild“

Es wäre schön, wenn auch die Mitarbeiter des Nürburgrings in ihrem Verhalten, der Entwicklung neuer Ideen und dem fairen Umgang mit Kunden und Fans ein Vorbild wären!

In diesem Jahr fallen mir da z.B. die „Lizenzverträge“ mit Videofilmern auf, die mir schon deshalb an der Strecke auffallen müssen, weil sie durch besondere „Lätzchen“ (man nennt sie auch Westen) gekennzeichnet sind. Was diese „Videoten“ am Nürburgring auf die SD-Karten ihrer Kameras bei den „Touristenfahrten“ bannen, geht sofort ins „Eigentum“ der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG über. - Man würde „oben“ wahrscheinlich sagen: All rights reserved by nuerburgring!

Die Videofilmer verpflichten sich auch lt. Vertrag – den niemand außer denen, die ihn abgeschlossen haben, kennen dürfen, dass das Aufnahmematerial nicht an andere Kanäle, Sender oder TV-Firmen weiter gegeben werden darf. Außerdem dürfen sie niemals Unfälle aufnehmen, noch nicht einmal Autos mit „quietschenden Reifen“. - Auch nicht solche, wenn die von einer Tankstellen weg fahren!

Man darf als Lizenznehmer auch nur fahrende Automobile aufnehmen, keine stehenden, bei denen z.B. gerade Leute aussteigen. - Und alle Aufnahmen sind vor dem Hochladen – z.B. auf „YouTube“ – einem Nürburgring-Mitarbeiter vorzulegen. - Selbstverständlich darf über den Inhalt des Lizenzvertrages auch nicht gesprochen werden! - Und „Lizenz-Fotografen“ haben auch solche Verträge – und „Lätzchen“.

Weshalb ich jetzt – und nur ein wenig – darüber geschrieben habe.

Tatsache ist: Diese so genannten „Lizenzverträge“ verpflichten dazu, eine Zensur aller Aufnahmen durch die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG anzuerkennen. - Alles nach dem bekannten Motto:

„Sei ein Vorbild – bleibe ein Vorbild!“

MK/Wilhelm Hahne
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Selbst die VLN-Realität lässt sich nicht mutieren!

Dabei glaubt man doch zu wissen, dass sich ständig alles verändert. Denn „mutieren“ steht für „umgestalten, verwandeln, ändern“. Und dass sich alles ändert – wird nicht nur in buddhistischen Weisheitslehren ständig betont, aber auch, dass alles, was entsteht, zwar in Bewegung bleibt, dann aber auch wieder vergeht. - Hat sich also die VLN in NLS verändern lassen? - So wie es ausschaut: NEIN! - Eine VLN lässt sich nicht mutieren!

Aber eine „NLS“ (Nordschleifen Langstrecken Serie)  natürlich in eine „DNLS“ (Digitale Nordschleifen Langstrecken Serie). Das würde der buddhistischen Weisheitslehre entsprechen. Aber auch, dass sie dann wieder vergeht!

Es gibt Dinge, die sich nicht verändern lassen. Man kann aus der VLN z.B. keine NLS machen! - Die VLN hatte eine ganz andere Basis, die natürlich auch in die Zeit passte! - Auch die NLS passt in die Zeit! - In eine Zeit, in der wir aktuell leben, mit den Fahrzeugen, die technisch aktuell die „Spitze“ darstellen! - Nur gibt es zu Corona-Zeiten immer weniger Leute, die sich dann einen solch teuren Spitzen-Motorsport leisten können!

Die VLN wurde 1977 von vielseitig interessierten Motorsport-Fans als eine Breitensportserie ins Leben gerufen. Die NLS wird 2021 als eine „Profit-Center“ im Rahmen einer der Gewinnmaximierung verpflichteten Riege von „Managern“ geführt, die einseitig am Gewinn orientiert handeln. - Daraus ist denen sicherlich kein Vorwurf zu machen. - Aber die NLS hat mit der VLN so wenig zu tun, wie der Kapitalismus – aktuell -  auch mit dem Realsozialismus nicht vereinbar ist.

Aber natürlich könnten auf dieser Welt eine VLN und eine DNLS nebeneinander existieren. Nur müssten sie auch stark unterschiedlich geführt werden, so dass die Serien nicht vom gleichen Management geleitet werden könnten.

Die NLS steht heute unter der Oberleitung der VLN Veranstaltungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. KG, die überwiegend von den Interessen des aktuellen Nürburgringbesitzers beeinflusst ist. Diese „VV“ ist aber auch der „Ausschreiber“ der „DNLS“, einer Digital-Serie, die von der „Simracing Deutschland“ organisiert wird.

Diese Simracing Deutschland ist wiederum eine „Tochter“ der ADAC Travel & Event Mittelrhein GmbH (HRB 4137), die durch eine bloße Veränderung des Namens aus der „FW Freizeit & Wirtschaftsdienst GmbH“ (HRB 4137) entstand. Die Geschäftsführer, drei an der Zahl, sind die gleichen. Aus der „FWQ Freizeit“ wurde erst zum 15. November 2018 durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag die „Travel & Event“. - Zunächst leider nicht erfolgreich.

  • Im Jahr 2019 wurde ein bilanzierter Verlust von 578.058 € ausgewiesen.

Das soll nun mit Hilfe der „Simracing Deutschland“ besser werden, der e.V. – die lt. Impressum unter Leitung der gleichen drei Geschäftsführer – wie die die „Travel & Event“ – die dem ADAC Mittelrhein zuzurechnen und auch unter der „Vereinsregisternummer 928“ unter der gleichen Anschrift in Koblenz zu finden ist.

Die Simracing Deutschland ist zum Erfolg verdammt, sie muss – koste es was es wolle – die Travel & Event Mittelrhein GmbH wieder in die Gewinnzone bringen. Darum ist für diese Firma – und ihre verantwortlichen Geschäftsführer auch die „Digitale Nordschleifen Langstrecken Serie“ so wichtig. Gut ist in diesem Fall, dass dieses – eigentlich einseitige Interesse – perfekt mit dem der VLN VV GmbH & Co. KG harmoniert.

Was dann aber leider nicht mit den Interessen einer NLS harmoniert, die eigentlich die Gene einer VLN von 1977 verspüren lassen sollten. - Heute gibt es an der Spitze der für die Durchführung – in der Saison 2021 – verantwortlichen Führung Manager, die mit einer ganz anderen Intension an die Umsetzung dieser Serie herangehen, als die, die einmal mit der Gründung der VLN (Veranstaltergemeinschaft Langstreckenmeisterschaft Nürburgring) eine Breitensportserie zu schaffen versuchten. - Was ihnen auch gelang!

Aber lt. buddhistischer Lehre entsteht immer wieder etwas Neues, bleibt in Bewegung, bevor es vergeht!

Die VLN ist Vergangenheit! - Und die NLS hat keine Zukunft! - Weil deren Macher nicht in Zusammenhängen denken, weil sie keine herstellen können, weil eine Ausschreibung für sie ein Stück Papier ist, eine Formsache. - Hauptsache sie ist vor dem 1. Rennen veröffentlicht!

Arme DNLS! - Wenn sie ein Anhängsel der NLS bleibt und sich nicht für ein völlig anderes Publikum – mit einer anderen Altersstruktur - verselbstständigt!

MK/Wilhelm Hahne
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