Wird eine Sicherheitsmaßnahme zum Unfallanlass?

Am 22. Oktober 2021 hatte ich auf diesen Seiten von einem eigenartigen Unfall berichtet, bei dem eine Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsbehörden zu einem Unfallgrund geworden war. Ein VW-Beetle – ein Cabrio – hatte den Anfang einer Fahrbahntrennung, die als „Sicherheitsmaßnahme“ auf der B 258 in Höhe der Tankstelle „Döttinger Höhe“ errichtet worden war, als „Auffahr-Rampe“  genutzt und war – praktisch als eine Art „Schienenfahrzeug“ - auf ihr entlang gerutscht.

Das war ein Unfall, wie er nur passieren kann, wenn jemand unachtsam unterwegs ist. Denn es gibt an dieser Stelle auch noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Die Fahrbahntrennung war in 2020 zwar auch schon eingerichtet, aber quasi nur für die „Hoch-Zeit“ am Nürburgring im Frühjahr gedacht, die z.B. in der Zeit um Ostern für dichten Verkehr auf der B 258 sorgt.

Gerade der Tankstellenbereich an dieser Stelle könnte bei dichtem Verkehr leicht zum Unfallgrund werden, da hier schon mal aus der Sicht anderer Verkehrsteilnehmer, überraschend in die Tankstellenzufahrt nach links abgebogen wurde.

So haben wohl auch die Verkehrsbehörden gedacht und nach entsprechenden Abstimmungsgesprächen dann eine Fahrbahntrennung einrichten lassen, die Unfälle dieser Art verhindern soll. - Nach den Erfahrungen in 2020 wurde eine Fahrbahntrennung aber nicht mehr vorübergehend, sondern als „ständige Einrichtung“ installiert.

  • In dem im Oktober 2021 hier geschilderten Fall, war diese Sicherheitsmaßnahme aber leider zu einem Unfallgrund geworden!

Schon vorher war „die Trennung“ mal von einem abbiegendem Traktorfahrer übersehen worden, der – wie gewohnt – die Tankstelle anfahren wollte und dabei die Fahrbahntrennung verschoben hat. Schon darum – wegen der Gewohnheit - sollte sie in 2021 zu einer Dauereinrichtung werden.

Das Auffahren eines Automobils, wie ich es im Oktober vermelden konnte, bei dem praktisch die Anfangs-Schräge als „Auffahr-Rampe“ missbraucht wurde, war  eigentlich ein unvorstellbares  Unfall-„Highlight“! - Dachte man.

  • Ein ungewöhnlicher Unfallgrund! - Ein ungewöhnlicher Unfall! - Ein einmaliger Unfall?

Nun hat am vorletzten Montag wieder ein Autofahrer die „Schräge“ des Anfangs dieser Fahrbahntrennung durch eine Leitschiene als „Auffahrrampe“ genutzt. Dieses Mal ist das Fahrzeug aber nicht auf der Leitschiene weiter entlang gerutscht. Nachdem der Fahrer die am Anfang stehenden Verkehrsschilder abgeräumt hatte, ist es ihm wohl – weil sehr erschreckt – gelungen, sein Fahrzeug wieder nach rechts herunter zu lenken. Das gelang ihm natürlich nicht weich und elegant, sondern wohl mit einem harten Lenkmanöver sehr abrupt.

Ein Foto zeigt den Unfallort, der dieses Mal – verglichen mit dem ersten „Rampenunfall“  auf der anderen Seite der „Fahrbahntrennung“ lag. Nahe der Abfahrt nach Meuspath, wenn man aus Richtung Nürburg kommt. Auf dieser Seite gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h. Beim erschreckten Heruntereißen des Fahrzeugs hat der Fahrer dann die B 258 nach rechts verlassen, ist gegen eine kleine Böschung gefahren, wo er unsanft abgebremst wurde. Wäre er ein paar Meter weiter gelandet, hätte er – noch härter – auf dem Hof der Firma Jaguar landen können. - Aber auch so hat sich der Fahrer schon verletzt.

Die zuständige Polizei-Inspektion vermeldet den Unfall so:

„Unfallzeit: 06.12.2021, 16.30 h
Ein 50-jähriger Verkehrsteilnehmer aus dem Kreis Ahrweiler befährt mit seinem Pkw die B258 vom Nürburgring kommend in Fahrtrichtung Döttingen.
Aus bisher unbekannter Ursache fährt er gegen die Fahrbahntrennung und kommt anschließend rechts von der Fahrbahn ab.
Der Fahrer des Pkw wird bei dem Unfall verletzt.
Der Verkehrsunfall geht in die Verkehrsunfallstatistik ein.“

Wir bei Motor-KRITIK finden diesen Unfall deshalb vermeldenswert, weil in der Realität mit einer Sicherheitsmaßnahme der Verkehrsbehörden inzwischen offensichtlich ein neuer Unfallschwerpunkt geschaffen wurde.

  • Außerdem ist bemerkenswert, dass so ein Unfallgeschehen wohl öffentlich wenig  Interesse findet!

Auch dieses Mal werden Motor-KRITIK-Leser exklusiv in Wort und Bild informiert!

MK/Wilhelm Hahne

 

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