Rückrufe: Vertrauensbildene Maßnahmen?

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Das Thema ist gerade aktuell, weil eine große Rückrufaktion wegen defekter Zündschlösser von General Motors, bei der Millionen von Automobilen zurück gerufen werden mussten, mit hoher Wahrscheinlichkeit der Grund für viele – auch tödliche – Unfälle war. Ein amerikanischer Richter hat nun gerade in der letzten Woche entschieden, dass GM dafür nicht in allen Fällen haften muss, weil der amerikanische Großserienhersteller sich einmal – 2009 – in einer Insolvenz befand. Und die daraus hervorgegangene neue Firma General Motors, könne nun nicht für die Fehler ihrer Vorgängerfirma General Motors verantwortlich gemacht werden. - Was sich wie ein Scherz anhört, ist (amerikanische) Rechtsprechung. General Motors spart dadurch – meinen Fachleute – zwischen 7 und 9 Milliarden Euro. - Auch in Deutschland gibt es Jahr für Jahr viele Rückrufaktionen bei Automobilen. Nicht so große wie im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, wo schon mal eine Firma in einem Jahr um 1,5 Millionen Automobile zurück in die Werkstätten rufen muss.. Solche Rückrufaktionen werden von den Herstellern auch gerne als „vertrauensbildene Maßnahmen“ deklariert. (Beispiel-Rückrufbrief im Anhang) Der Verbraucher wird aber auch durch ein Gesetz geschützt, das man sich einmal zu Gemüte führen sollte. (Auch das Gesetz finden Sie komplett – 26 Seiten - im Anhang) - Um kopfschüttelnd zu begreifen, dass wir in einer Zeit leben, in der alles möglich ist. - Was oben im Titel mit einem Fragezeichen versehen ist, würden die Automobilhersteller dagegen als Tatsache – und darum so - darstellen:

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