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„Die Arbeitsgemeinschaft Fahrer AG ist aus meiner Sicht über das Ziel hinausgeschossen. Das muss man deutlich sagen. Das ist eine Arbeitsgemeinschaft, die auf uns zuarbeitet. Wir nehmen ihre Ideen auf, präsentieren und diskutieren sie dann im Präsidium.“ - So ist in der März-Ausgabe einer Motorsportzeitschrift („Motorsport XL“) eine Aussage des DMSB-Präsidenten, Hans-Joachim Stuck, zu einer Situation wiedergegeben, die zum Zeitpunkt seiner Aussage durchaus noch Steigerungspotential hatte, wie man nachfolgend lesen kann. Der Herr Präsident wusste zum Zeitpunkt seiner Aussage noch gar nicht, was in Sachen „DMSB Nordscheifen Permit“ noch alles auf ihn zukommen würde. Trotzdem hat er schon mal „vorgelegt“ und versucht die Fahrer AG und deren „Sprecher“, Dirk Adorf, zu diskreditieren, indem er u.a. ausführte: „Es ist ganz klar, dass ein Ergebnis einer AG nicht Eins zu Eins umgesetzt werden kann. Das ist unmöglich.“ Und er hat etwas später versucht einen Stein in eine bestimmte Richtung zu werfen: „Da ist natürlich ein Mensch dabei, der Dirk Adorf, den ich auch selbst in die Gemeinschaft aufgenommen hatte, aber er hat sich als sehr sehr schwierig erwiesen. Und manchmal etwas weit entfernt von der Realität. Er macht sicher gründlich seine Arbeit, aber man muss auch einsehen, dass es irgendwo Limits gibt. Ohne Kompromiss geht’s nicht.“ - Motor-KRITIK muss da fragen:
H.-J. Stuck: Der DMSB-Kompromiss-Spezi?
Ich erinnere mich, den Vater von Hans-Joachim Stuck, Hans, den „Bergkönig“, mit einem 500er Abarth (Fiat 500 mit Abarth-Motor) vor der „Stadtkurve“ in Hockenheim deutlich ausgebremst zu haben, weil der nicht kompromisslos unterwegs war. Vater Stuck steuerte als Werksfahrer einen 600er BMW (Werks-Kleinwagen) und war aus meiner damaligen Sicht – ich war 25, er 58 - ein alter Mann. Das war 1958 beim Zeittraining zu einem 12-Stunden-Rennen für Kleinwagen in Hockenheim.
Der Einfluss der Industrie auf die „Oberste Nationale Sportbehörde“ (ONS, damals das, was heute der DMSB ist) war damals schon so groß, dass eine Passage der Ausschreibung zu diesem Rennen nach dem Training zugunsten eines Werks-Teams geändert wurde, obwohl das klar gegen das Sportgesetz verstößt. Und nach dem Rennen stritten sich zwei Werke (BMW und Lloyd), wer sich nun als Gesamtsieger des Rennens bezeichnen könne, das eigentlich als „Dauer- und Verbrauchsprüfung“, nicht als Rennen ausgeschrieben war. - Aber als Rennen endete!
Heute beträgt die Altersdifferenz zwischen Hans-Joachim Stuck und mir immerhin auch 18 Jahre. Trotzdem käme ich nicht auf die Idee, diesen Hans-Joachim Stuck als einen jungen, fähigen Sport-Manager zu bezeichnen. Hans-Joachim Stuck ist heute Präsident des DMSB. - Sein Vater war „damals“ - 1958 - Präsident des Vespa Club von Deutschland - VCVD e.V. - Hans-Joachim Stuck wäre besser dort auch sein Nachfolger geworden! - Er hätte sicherlich einen interessanten Beitrag zum „Vespa Poker Run 2016“ leisten können.
Hans-Joachim Stuck war nach dem, was ich in vielen Motorsportjahren beobachten konnte – auch z.B. vom Beifahrersitz aus - durchaus talentierter als sein Vater. Als Rennfahrer! - „Striezel“ Stuck unterscheidet sich auch von seinem Vater durch die Anzahl seiner Heiraten. Er hatte – und hat – auch eine andere Einstellung zum Geld als sein Vater. - Ist er manchmal aus diesen Gründen auch besonders kompromissbereit? - Jetzt z.B. als Präsident des DMSB. - Er ist auch gleichzeitig Repräsentant eines großen deutschen Automobil-Konzerns! - Und er besitzt sowohl die deutsche als auch die österreichische Staatsbürgerschaft.
Er und sein deutscher Verein haben – nicht ungeschickt - eine Reihe von Arbeitsgemeinschaften, darunter die so genannte Fahrer AG, dazu benutzt, sie für Entscheidungen verantwortlich machen zu können, die eigentlich der DMSB so treffen wollte. Aber ohne das Risiko, irgendwo anzuecken. Darum (miss-)brauchte man z.B. die Fahrer AG – das ist die Motor-KRITIK-Meinung - als ein Alibi-Argument für eigene, im Grunde genommen nicht kompromisslos umgesetzte Entscheidungen zum Thema Sicherheit auf der Nürburgring-Nordschleife.
Dazu zählt z.B. auch das DMSB Nordschleifen Permit, das es zunächst in zwei Stufen, A und B, gab. Inzwischen hat man noch – fast unauffällig (und ohne die Fahrer AG) – noch eine Stufe C eingefügt. Selbst aufmerksame Motorsport-Fans werden das kaum mitbekommen haben.
Wie man in den Besitz dieses Permits (A und B) kommt, kommen sollte, wurde von der Fahrer AG vorgeschlagen, vom DMSB dann korrigiert. Unter anderem hatte die Fahrer AG vorgeschlagen, erfahrenen Nordschleifen-Kennern das Permit auch dann zuzuteilen, wenn sie die vorgegebenen Schritte auf dem Weg dorthin „formaljuristisch“ nicht durchgeführt hatten. Solchen Fahrern sollte lt. Fahrer AG dann von einem „Gremium“, in dem sich auch die Fahrer AG befand, sozusagen eine Sondergenehmigung erteilt werden können.
Dieser Vorschlag der Fahrer AG, ist in einer Motor-KRITIK-Geschichte auch einer dort dargestellten Grafik zu entnehmen. Sie wurde damals vom DMSB als undurchführbar abgelehnt.
(Mit einem KLICK HIER erreicht man als interessierter Leser diese Geschichte. Dann bitte 3. Foto, „*2“, am linken Bildrand schauen.)
Nun wurde das „Nordschleifen-Permit“ schon 2015 eingeführt, so dass die Fahrer AG nach der Installation durch den DMSB in ihren Vorschlägen nur dann ein solches „Permit“ für sinnvoll hielt, wenn auch wirklich eine bestimmte Vor- und Ausbildung der Fahrer erfolgt war. Immerhin war es zu dem Unfall mit tödlichem Ausgang (der dann z.B. die unsinnige Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf einer Rennstrecke (!) durch den DMSB nach sich zog) von einem Fahrer mit „DMSB Nordschleifen Permit“ ausgelöst worden, bei dem der Fahrer allein durch den Besitz dieser Plastikkarte - nach den damaligen Vorgaben des DMSB - zum „Kenner des Nürburgrings“ gemacht wurde.
Darum wollte sich der DMSB nun für die Zukunft absichern und hat eine Fahrer AG allein schon der Alibi-Funktion wegen ins Leben gerufen. - Meint Motor-KRITIK. - Um dann – sozusagen in deren Schutz – weiterhin selbstherrliche Entscheidungen treffen und durchsetzen zu können.
So wurde aufmerksamen Beobachtern schon in 2015 klar, dass etwas mit der Vergabe des DMSB Nordschleifen-Permit nicht stimmen konnte. Die Mehrheit der betroffenen Fahrer konnte nur nach kostenintensiven Lehrgängen in den Besitz dieser „Plastikkarte“ kommen, während andere, die man vorher auf der Nordschleife kaum wahrgenommen hatte, plötzlich mit diesem Permit auftauchten.
Hier folgen die Namen der wahrscheinlich „Begünstigten“:
(Aufgrund des motorsportaktiven Wochenendes und der Nichterreichbarkeit von Informanten, können die Namen erst nach Abschluss der Motor-KRITIK-Recherchen am 6. oder 7. Juni an exakt dieser Stelle eingesetzt werden. - Bitte also noch mal spätestens am Dienstag, 7. Juni 2016 hier nachschauen. - Danke!)
Hier nun der Einschub vom 7. Juni 2016 – 18:00 Uhr:
In der vom DMSB bis heute nicht beantworteten Anfrage der Fahrer AG vom 1. Juni 2016, werden folgende Fahrer benannt, bei denen in Kenntnis der Voraussetzungen, die man zur Erlangung von „Permit A“ haben sollte, es aus der Sicht der Fahrer AG unerklärlich ist, wie diese Fahrer in den Besitz des „Permits A“ gekommen sind:
- Timo Scheider
- Jordi Gene
- Edoardo Mortara
- Stephane Ortelli
- Duncan Huisman
In der Motor-KRITIK-Geschichte vom 30. Mai hatte ich schon vier der hier notierten Namen genannt, weil ich bei meinen Recherchen auch darauf gestoßen war.
Bei meiner aktuellen Nachrecherche bin ich aber nicht nur auf weitere Namen, wie z.B. Franz Konrad gestoßen, wo sich Kenner der Szene auch fragen, wie der unter Berücksichtigung des vom DMSB geschaffenen Reglements ein „Permit A“ erhalten konnte, sondern auch auf Fälle, wo Fahrer in VLN-Rennen mit „Permit B“ ein Fahrzeug steuerten, das aufgrund der DMSB-Vorschriften nur von Fahrern mit „Permit A“ in Rennen gesteuert werden dürfte.
Da genügte dann z.B. in einem Aston Martin, ein „Permit A“-Fahrzeug, dass Einkleben eines „L“ („Learner“ = Anfänger) um mit „Permit B“ ein „Permit A“-Fahrzeug im Rennen bewegen zu können. Aus „Marketinggründen“ durften die „Anfänger“ kein zu „Permit B“ passendes Automobil fahren. - Das war wohl für den DMSB Grund genug.
Als in einem anderen Fall einem englischen Fahrer eine einzige Nürburgringrunde fehlte, um den DMSB-Bestimmungen zum Erhalt eines „Permit A“ zu entsprechen, da wurde der Teamchef dieses Fahrers von einem DMSB-Mitarbeiter unwirsch belehrt:
„Es gibt generell keine Ausnahme!“
Nun wurde aktuell Motor-KRITIK im Zusammenhang mit dieser klaren Auskunft eines DMSB-Mitarbeiters gefragt, wie denn z.B. ein bestimmter holländischer Formel 3-Fahrer an ein „Nordschleifen-Permit“ kommen könne.
Aber beim DMSB „lässt man wohl die 5 schon mal gerade sein“. Da hat dann ein Werk z.B. einen Fahrer in einer Klasse gemeldet, der „nur“ ein „Permit B“ besitzt dann mit einem Fahrzeug sein „Permit A“ in einer Klasse erfahren sollte, bei dem zum Fahren im Rennbetrieb ein „Permit A“ erforderlich ist.
Nachdem das Werk merkte, dass dieser Versuch, auf leichte Art Klassensiege erringen zu können aufgefallen war, hat man diesen Werksfahrer in einer „Cup“-Klasse fahren lassen. Angeblich soll es das gleicheFahrzeug gewesen sein, mit dem dieser Fahrer vorher in einer anderen Klasse starten wollte.
Je länger man sich mit diesem Thema „DMSB & Nordschleifen-Permit“ beschäftigt, desto klarer wird es:
- Der DMSB sollte die Permit-Pflicht für Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife ersatzlos streichen.
Das „DMSB Nordschleifen Permit“ ist eine „Sicherheitsmaßnahme“, die inzwischen mit Sicherheit keine mehr ist!
War sie es überhaupt jemals? - Abgesehen davon: Konnte der DMSB, der dazu von der FIA bestimmt ist, darauf zu achten, dass das Internationale Sportgesetz auf nationaler Ebene eine entsprechende Anwendung erfährt, überhaupt ein „Nordschleifen-Permit“ zwingend einführen? -
- Wo gibt es dafür eine rechtliche Basis?
Der DMSB kann einer Prüfung dieser Frage auf einfache Weise entgehen, wenn man den Vorschlag von Motor-KRITIK Realität werden lässt. -W. H. -
Aufmerksame VLN-Teams hatten nämlich schon 2015 begonnen, zur Beobachtung der Entwicklung eine Liste anzulegen, die sich dann in 2016 – im Hinblick auf das 24-Stunden-Rennen – deutlich erweiterte. Unbedarfte Fahrer hörte man plötzlich auch fragen, wo man denn in Österreich einen Antrag auf ein Permit stellen könne, da das dort – wie zu hören – auch deutlich billiger wäre.
Das hat nicht nur Motor-KRITIK, sondern auch die Fahrer AG aufhorchen lassen. Und sie hat den DMSB um eine Auskunft zur Vergabe des Permits gebeten. Die Antwort war eigentlich keine, sondern nur ein Vertrösten und das Bitten um Verständnis, dass man erst nach dem 24-Stunden-Rennen... -
Einen Tag vor dem Rennen zum 24-Stunden-Rennen, am 27. Mai 2015, hat dann der DMSB folgende Erklärung veröffentlicht:
„Für Rennfahrer, die über ausreichende Nordschleifen-Kenntnisse verfügen, hat das Präsidium des DMSB eine Ausnahmeregelung zur Erlangung des DMSB Permit Nordschleife geschaffen. Dadurch können die Fahrer vom Nachweis von Pflichtrunden oder der Teilnahme an Rennen mit kleineren Rennfahrzeugen auf Antrag befreit werden, müssen aber unbedingt am E-Learning für die speziellen Sicherheitsregeln der Nordschleife teilnehmen. Diese Ausnahmeregelung muss durch zwei DMSB-Präsidiumsmitglieder befürwortet werden. Sie gilt ausschließlich für Fahrer, die bereits in früheren Jahren Nordschleifenerfahrung sammeln konnten.“.
Damit hat der DMSB zumindest bei der Fahrer AG große Verwunderung ausgelöst und zu weiteren Fragen geführt, die aber wohl – wie man lesen kann - unbeantwortet blieben.
Unabhängig von der Anfrage der Fahrer AG hatte aber auch Motor-KRITIK nach dem 24-Stunden-Rennen in dieser Sache an den DMSB ein paar Fragen gerichtet, die nach einigen Tagen dann so beantwortet wurden:
"1. Das DMSB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 den Entschluss gefasst, für Rennfahrer, die offensichtlich über ausreichende Nordschleifen-Kenntnisse verfügen, eine Ausnahmeregelung zur Erlangung der DMSB Permit Nordschleife zu schaffen.
2. Der Beschluss wurde im Rahmen der turnusmäßigen Präsidiumssitzung einen Tag vor der Mitgliederversammlung am 23. April gefasst – und somit noch in der Besetzung: Hans-Joachim Stuck, Dr. Hans-Gerd Ennser, Wolfgang Glas, Hans-Robert Kreutz, Gebhard Sanne.
3. Wie alle Präsidiumsbeschlüsse wurde selbstverständlich auch dieser protokolliert und dokumentiert.
4. Die Sonderregelung wurde für fünf Fahrer in Anspruch genommen."
Das wirft weitere Fragen auf:
- Warum wurde die Fahrer AG nicht einbezogen, bzw. wenigstens über diese Maßnahme informiert?
- Warum wurde vom „alten Präsidium“ noch etwas beschlossen, was vorher der Fahrer AG abgelehnt worden war?
- Warum wurde die Fahrer AG nicht in einen solchen Beschluss einbezogen?
- Warum wird nur die Zahl von fünf Fahrern genannt, während tatsächlich wohl mehr Fahrer in den „Genuss“ dieser DMSB-Präsidium-„Sonderreglung“ kamen?
Dabei fällt auf, dass durch die DMSB-Korrektur eines sinnvollen Vorschlages der Fahrer AG, das E-Learning auch zu einer Alibi-Funktion abgewertet wurde. Jeder Fahrer kann sie – ohne Aufsicht (!) – heute an einem PC von zu Hause aus machen.
Der Vorschlag der Fahrer AG war, dass dieses E-Learning jeweils unter Aufsicht „vor Ort“ gemacht werden sollte. Das wurde vom DMSB als „undurchführbar“ abgelehnt. Mit dem Ergebnis, dass Motor-KRITIK z.B. hört:
Fahrer „mit Geld“, die den Motorsport „so nebenbei betreiben“, haben keine Lust solche „Schularbeiten“ zu machen. Da lässt sich dann jemand beauftragen und macht mit dem Code, der vom DMSB jeweils den einzelnen Fahrern zugewiesen ist, dann z.B. hintereinander gleich fünf Mal für seine Auftraggeber das E-Learning. - Was dieses „E-Learning“ nach DMSB-Art zu einem Witz, einer Farce, aber nicht zu einer Schulung macht.
Kein Wunder, dass man bei der Fahrer AG nun verärgert ist und in einer Pressemitteilung die eigene Meinung zu diesen Themen nun aktuell – heute am 5. Juni 2016 – vorsichtig so hinterfragt:
„Permit A Nordschleife“ durch Präsidiumsbeschluss des DMSB untergraben?
Und man kommt zu der Dar- und Feststellung:
„Auf einen vor dem 24h Rennen Nürburgring schriftlich eingereichten Fragenkatalog der Fahrer AG reagierte der DMSB auch nach erneuter Nachfrage nach dem Rennen bis heute nicht. Die ausschlaggebenden Gründe für einen kurzfristigen Präsidiumsbeschluss des DMSB zur Installierung einer Ausnahmeregelung bleiben damit weiterhin unbekannt.“
- Die gesamte Presse-Information der Fahrer AG finden meine Leser als Anhang zu dieser Geschichte als pdf-Datei.
Obwohl diese Pressemitteilung der Fahrer AG von heute auch als ein Kompromiss empfunden werden muss, entstanden aus einer „offiziell“ verantwortbaren Meinung von fünf Fahrern, findet sich darin ein Satz, der die Grundeinstellung dieser – im wahrsten Sinne des Wortes – Fachleute verdeutlicht:
„Einer Permit-Erteilung nach Gutsherrenart, also ohne Zugrundelegung objektiv messbarer Kriterien, widerspricht die Fahrer AG ausdrücklich.“
Motor-KRITIK möchte dem DMSB und seinem Präsidenten, Hans-Joachim Stuck, als definitive und kompromisslose Lösung empfehlen:
- Das DMSB Nordschleifen Permit wird mit sofortiger Wirkung abgeschafft!
- Das E-Learning aber, entsprechend dem Vorschlag der Fahrer AG, wird nur noch „vor Ort“ und unter Aufsicht durch die Fahrer durchgeführt!
So wird Letzteres auch in der aktuell eingegangenen Presse-Information der Fahrer AG gefordert und damit wird die Meinung des DMSB-Präsidenten, wie sie eingangs dargestellt wurde, widerlegt.
Diese Presse-Information der Fahrer AG - unter Führung von Dirk Adorf - stellt schon an sich – wie bereits gesagt - einen Kompromiss dar.
Eigentlich müsste eine kompromisslose Forderung – ergänzend zu der oben genannten - lauten:
- Hans-Joachim Stuck sollte als DMSB-Präsident zurücktreten!
- Weitere personelle Veränderungen sollten beim DMSB nicht ausgeschlossen sein!
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Tempolimit
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