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Wie das Echo auf die letzte Motor-KRITIK-Geschichte zu diesem Thema zeigt, bei der Hans-Joachim Stuck in seiner Hauptrolle als Präsident des DMSB nachzuerleben war und ist, gehört dieser Präsident nicht (mehr) zu den Lieblingen der Motorsportler und -Fans. - Wie in persönlichen Gesprächen oder solchen per Telefon auch zum Ausdruck kommt, vermisst man in der Pressemitteilung der Fahrer AG – die auch auf diesen Seiten als pdf-Datei zu lesen war - den dort erwähnten Fragenkatalog, der dem DMSB vor dem 24-Stunden-Rennen von der Fahrer AG zur Beantwortung vorgelegt wurde. - Und nicht beantwortet wurde! - Die Fragen von Motor-KRITIK, die aber – wie zu lesen – beantwortet wurden, erfüllen nicht unbedingt die Ansprüche zumindest aller Motor-KRITIK-Leser. Das Interesse an der Offenlegung von Hintergründen, die beim DMSB offenbar zu einer „geheimen“ stillen Öffnung der Barrieren führte, die man den Fahrern aus – wie man sagt – Sicherheitsgründen mit dem „Nordschleifen-Permit“ in den Weg gestellt hatte, ist riesengroß. Motor-KRITIK hat darum im Zuge der noch ausstehenden Nachrecherche zu den vom DMSB (Hans-Joachim Stuck?) bevorzugten Fahrern, auch einmal nach dem „schriftlich eingereichten Fragenkatalog der Fahrer AG“ gebaggert. - Und ist fündig geworden. - Aber damit gibt es immer noch keine gültige – und ernst zu nehmende - Antwort auf die Frage:
DMSB: Warum „Permit“-Sonderregelung?
Gerade, vor der Veröffentlichung dieser Geschichte, wurde von Motor-KRITIK die letzte Geschichte zu diesem Thema durch eine „Aufzählung“ ergänzt, die nach Auffassung von verschiedenen VLN-Teams ungerechtfertigt in den Besitz eines „DMSB Nordschleifen-Permit“ (DNP) gekommen sind. - Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Da wird dann deutlich, dass offensichtlich auch Fahrer bevorzugt waren, deren Kontakte zu einem Automobil-Konzern besonders eng sind, dessen Interessen auch vom DMSB-Präsidenten als (hoffentlich gut bezahlter) Repräsentant vertreten werden.
Mit einem KLICK HIER sind meine Leser bei der „alten Geschichte“ (und dem Einschub von gestern) und können sich informieren, da ich dies auch so zugesagt und angekündigt hatte.
Es geht nun primär darum, die Hintergründe zu diesem Barriere-Wegräumen für eine bestimmte Fahrer-Klientel offen zu legen. Einer der Motor-KRITIK-Leser ist mit der zu diesem Thema erschienenen Motor-KRITIK-Geschichte nicht wirklich zufrieden und begründet sein weitergehendes Interesse – wie andere ähnlich - so:
„...Hier geht es mir viel zu sehr um die Tatsache, dass die Fahrer AG damals um ihren Vorschlag gebracht wurde.
Hier geht es aber tatsächlich um Betrug an den Kunden und Aktiven, um Betrug am Sport! Man stelle sich vor, wie viele Teams oder gar Hersteller gar nicht erst mit ihrem Wunschfahrer bzw. Kunden fahren konnten - gleichzeitig geht der Herr DMSB-Präsident hin und verteilt Ausnahmen an seine Freunde.
Das wird in Ihrer Geschichte zu wenig deutlich. Bitte versuchen Sie doch mal, an diese 12 Fragen zu kommen. Dann kann ich als Leser auch erkennen, warum man auf Motor-KRITIK-Fragen antwortete, nicht aber auf die der Fahrer AG. ...“
Mit der nachfolgenden Veröffentlichung dieser Fragen, ergänze ich hoffentlich nicht nur für diesen einen Leser die Informationsvielfalt, die schon – hoffe ich – in der vorherigen Geschichte zu finden war.
Die Fahrer AG stellte, soweit ich das feststellen konnte, folgende Fragen, die ich einmal durchnummeriert habe.
„1) Wo kann oder konnte ein Fahrer den Antrag zur Sonderregelung Permit A stellen?
2) An wen musste und muss man sich künftig wenden, um direkt zum Permit A zu gelangen? Ist es ein formloser Antrag? Gibt es eine Vorlage dafür, die frei zugänglich ist oder genügt ein Anruf? Wenn ja, bei wem?
3) Wie erhielten die betroffenen Fahrer Kenntnis von der Sonderregelung, die bis 27.5.2016 für die Öffentlichkeit, uns eingeschlossen, gänzlich unbekannt war?
4) Wann gab es den Präsidiumsbeschluss und wer sind die beiden Präsidiumsmitglieder, die diesen Entschluss getroffen haben?
5) Warum wurde dieser Beschluss seitens des DMSB nicht aktiv für den Breitensport kommuniziert?
6) Warum wurde der Vorschlag der Fahrer AG bzgl. Gremiums abgelehnt, dann vom DMSB kurzfristig vor dem 24h Rennen dieses dennoch, allerdings einseitig, installiert?
7) Was genau bedeutet die Formulierung: „Für Rennfahrer, die über ausreichende Nordschleifen-Kenntnisse verfügen, hat das Präsidium eine Ausnahmeregelung geschaffen“? Welche Richtlinien finden hier Anwendung? Welche Kenntnisse exakt müssen erfüllt sein?
8) Wo kann man oder wird man diese Regelung im Regelwerk finden? Welche rechtliche Grundlage dafür gibt es?
9) Wie antwortet der DMSB auf Schadenersatzforderungen von Fahrern, die nachweislich über eine ausreichende Erfahrung auf der Nordschleife verfügt haben, dennoch das Permit A mit dem Start zunächst auf B Fahrzeugen einfahren mussten?
10) Welche Voraussetzungen hatten folgende Fahrer:
- Timo Scheider
- Jordi Gene
- Edoardo Mortara
- Stephane Ortelli
- Duncan Huisman
11) Warum mussten international erfolgreiche Fahrer wie:
- Tourenwagen Weltmeister Rob Huff,
- Le Mans Sieger Earl Bamberg,
- Maximilian Buhk,
dennoch den Weg über das Permit B gehen und die vorgeschriebenen Ergebnisse nachweisen?
12) Abschließend stellt sich für die Fahrer AG die Frage: Hebelt dieser Präsidiumsbeschluss die erst im Januar einheitlich beschlossene Vorgehensweise (ohne Ausnahmen) bzgl. Permit gänzlich aus?“
Das müssten eigentlich die Fragen sein (nicht unbedingt exakt – in Wort und Komma), wie sie beim DMSB eingegangen sein müssen. Aber zumindest im Kern müssten sie mit denen in der Anfrage der Fahrer AG an den DMSB übereinstimmen.
Motor-KRITIK möchte die obigen Fragen einmal mit dem Wissen - bzw. dem aktuellen Unwissen - von heute, der Reihe nach beantworten. Der DMSB hätte sicherlich andere Antworten – wenn, ja wenn - er sie nur geben würde:
1 + 2 + 3) Wahrscheinlich gibt es keinen offiziellen Weg. Man kennt sich – und weiß wie es geht. - Anruf genügt!
4) Das wurde Motor-KRITIK vom DMSB so beantwortet: 23. April 2016. Es waren nach Darstellung des DMSB gegenüber Motor-KRITIK alle Mitglieder des alten (!) Präsidiums.
5) Es kannten ihn offensichtlich noch nicht einmal alle Mitarbeiter des DMSB.
6) Im Sitzungsprotokoll der „Sportreglement Nordschleife AG“ vom 29. Juli 2015 ist zu lesen: „Herr Günther erklärt, dass in einem Gremium in der von der AG Fahrer vorgeschlagenen Form zu viele unterschiedliche Interessen vertreten wären und ein solches Gremium die Flexibilität stark einschränken würde. Somit wäre der zeitliche Aufwand bis zu einer Entscheidung zu groß.“ - Die schnelle, „flexible“ Einführung vor dem 24-Stunden-Rennen entstand wahrscheinlich unter dem „stillen Einfluss“ der Automobilindustrie.
7) Das DMSB-Präsidium weiß eben „ausreichend“ Bescheid. - Die Fahrer sollten eben die „richtigen“ Kenntnisse haben.
8) Der BGH hat gerade aktuell entschieden, dass jede Sportbehörde selbstherrlich entscheiden kann, wenn nur jemand vorher alles unterschrieben hat, was dem Sportler manchmal in geradezu erpresserischer Weite zugemutet wird. Das kann z.B. auch ein „Nordschleifen Permit“ sein. - Er könnte sonst seinen Sport gar nicht ausüben.
9) Mit dem „Permit“ garantiert der DMSB nach eigener Aussage keine „Nordschleifen“-Kenntnisse eines Fahrers, wie auch eine DMSB-Lizenz nichts darüber aussagt, ob jemand ein Rennfahrer ist. - Wie auch z.B. ein Präsident nur der Darsteller eines Präsidenten sein kann. - „Ja da gehts - Humba Humba Humba Tätärä - Tätärä – Tätärä“, auch wenn man nicht Neger heißt.
10) Es sind Werksfahrer.
11) Das sind Fahrer mit Namen, die in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind.
12) Wichtig ist, was „draußen ankommt“. Und da hat die Fahrer AG dem deutschen Motorsport einen schlechten Dienst erwiesen. - Das wird Folgen haben!
Man könnte die in Sachen „DMSB Nordschleifen Permit“ (DNP) entstandene Situation auch satirisch überzeichnet so beschreiben:
Da hat ein offenbar Allmächtiger alle die, die mühselig und beladen sind, zu sich gebeten, um sie zu erquicken. Um ein Zeichen zu setzen, für all' seine Freunde und die Industrie: Sehet, ich bin bei euch! - Selbst der Todt kann uns nicht scheiden! - Da sei einer meiner starken Vertragspartner vor! - In Ewigkeit!
(Entschuldigung! - Jan Böhmermann hätte das sicherlich besser gemacht! - Aber der DMSB ist auch ein deutscher, kein türkischer e.V.!)
Damit ist das Thema sicherlich noch nicht abgeschlossen, zumal das gerade erfolgte „Erdbeben“ auch noch weitere Schwachpunkte in der Behandlung des Themas „Motorsport am Nürburgring“ frei legen wird.
Wird jetzt der ADAC Nordrhein wieder um einen „Schulterschluss“ mit der Zentrale in München, z.B. mit Herrn Sportpräsident Hermann Tomczyk, bemüht sein? - Wie Insidern bekannt, ist Hermann Tomczyk der Mann mit dem größten Einfluss beim DMSB. - Ohne seine Zustimmung wird in Frankfurt praktisch keine Entscheidung gefällt! - Was vielleicht auch in der Zusammensetzung des DMSB begründet ist.
Herr Christian Schacht, Geschäftsführer des DMSB (gleichzeitig auch Geschäftsführer des DMSW - Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH -) möge sich bei Motor-KRITIK melden, wenn das anders ist, von ihm zumindest anders empfunden wird.
Vielleicht könnte er – wenn er zu einer Entgegnung einen Grund sieht – dann gleichzeitig die Frage beantworten:
- Wusste er von der „Permit-Sonderregelung“ des DMSB-Präsidiums vor dem 24-Stunden-Rennen?
In einer vorhergehende Motor-KRITIK-Geschichte habe ich – wie man oben schon lesen konnte - gestern , am 7. Juni 2016 – zum Thema „Permit“ - noch einen „Nachtrag eingefügt. - Nach den letzten Recherchen muss ich den Eindruck gewinnen, dass das ein unendliches Thema ist - und auch mit dieser Geschichte ein „unvollendetes Thema“ bleibt.
Motor-KRITIK bleibt um weitere „Ausgrabungen“ bemüht.
Da wäre ich z.B. für Tipps zum Thema „BoP“ (Balance of Performance) aus den Reihen der Leser, zu denen auch viele Insider der Motorsport-Szene zählen, sehr dankbar.
Sie können versichert sein: Ihren Namen, den hab' ich vergessen, Ihre Info vergesse ich nie!
MK/Wilhelm Hahne
Übrigens: Ich wäre auch für neue Abonnenten sehr dankbar, weil sie helfen, meine (Recherche-)„Basis“ zu verbessern!
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Sauerei
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