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„Wir müssen nach vorne schauen!“ - Das wird uns von den Politikern immer wieder vorgehalten, wenn denen daran gelegen ist, für sie negative Entwicklungen - evtl. sogar von ihrer Partei ausgelöst – zu übersehen. Als „Darsteller“ kämpfen sie aber offiziell deutlich wahrnehmbar für ihre Wähler, während sie aber wissen – wenn sie ein wenig in die Zukunft schauen – dass man sich eventuelle „Koalitionspartner“ nicht schon aktuell vergraulen sollte. Also nimmt man aktuelle Geschehnisse „unkommentiert“ dann hin, wenn es vielleicht sonst zu Ärger zwischen derzeitigen oder evtl. zukünftigen Koalitionspartnern kommen könnte. Das ist eigentlich „normal“, wenn man einmal beobachtet, wie sich das Verhalten gewisser Parteien gegenüber ihren Wahlversprechen dann verändert, wenn sie dann in „Koalitionsvereinbarungen“ eingebunden sind. - Denn dann muss man – so die allgemeine Einstellung – eben auch mal zurückstecken, weil es doch wichtiger ist, offiziell „mit an der Macht zu sein“. - Wenn man dieses allgemein als „normal“ empfundene Verhalten von Parteien und Politikern kennt, dann wundert es einen – natürlich – nicht, wenn jetzt aktuell zu Gerichtsentscheidungen z.B. von Parteien keine Stellung bezogen wird. - Alles ist gut! - Wir müssen nach vorne schauen! - Also tun wir das bei Motor-KRITIK wirklich mal – und stellen vorausschauend fest:
Der Nürburgring muss Wahlkampf-Thema 2021 werden!
Dann ist nämlich Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Die SPD möchte wieder Regierungsverantwortung übernehmen und wird alles unternehmen, um im vorher stattfindenden Wahlkampf mit neuen Themen von denen abzulenken, die ihnen schaden könnten. Deutlich ist, dass da nur eine Malu Dreyer „griffbereit“ zur Verfügung steht, die aber auch nur deshalb geeignet erscheint, weil sie bewiesen hat, dass sie von „heißen Themen“ ablenken kann und immer bereit ist, ihre Feinde zu umarmen. - Um sie so wehrlos zu machen!
Da wäre das Thema Nürburgring dann ein Thema, das man – zeitgerecht – endlich zu den Akten gelegt haben möchte. Soll man die Wähler daran erinnern, dass man deren Vermögen – Volksvermögen – mit dem Nürburgringverkauf – verschleudert hat?
Für die SPD wird darum unter normalen Umständen der Nürburgring im Landtags-Wahlkampf 2021 kein Thema sein. Oder sollte man mit Kurt Beck und Ingolf Deubel Wahlkampf machen?
Auch für die CDU wird der Nürburgring kein Wahlkampf-Thema sein! - Man möchte zwar wieder mal „stärkste Partei“ werden, aber man weiß, dass das nur ein Wunsch ist, der durch die aktuellen Erfahrungen nicht begründet werden kann. Also wird man zwar – auch aktuell - „stark“ auftreten, aber so handeln, dass man mögliche Koalitionspartner nicht schon im Vorfeld vergrault. - Christian Baldauf wird als Kandidat in den Vordergrund geschoben und Julia Klöckner stellt im Hintergrund die Weichen. - So kann auch für die CDU der Nürburgring im Landtagswahlkampf 2021 kein Thema werden!
Die Grünen hatten zwar vor Jahren – im Wahlkampf (!) - mal mit dem Thema Nürburgring einen Durchbruch, der aber dann bei der nächsten Wahl in einer „Pleite“ endete, weil man sich in eine Koalition „eingekauft“ hatte. Eveline Lemke wird wissen wovon ich spreche. - Aber sie wird das niemals zugeben!
Die Grünen werden so wohl kaum das Thema Nürburgring im Landtagswahlkampf 2021 anrühren, weil es wie ein Fingerzeig auf die als Wähler von ihnen erlebte Unzuverlässigkeit wirken würde.
Bleiben also nur noch wenige Parteien von Bedeutung. Die der „AfD“ ist zwar gewachsen, aber sie ist sicherlich nicht wirklich wahlfähig. - Nürburgring hin, Nürburgring her. - Da bliebe dann noch die FDP, die aber auch schon öfter wie ein „Wackelpudding“ wirkte: Appetitlich, erfrischend, aber etwas „glitschig“, wenn man als Wähler zugreifen wollte.
Natürlich sollte man die „Linken“ nicht vergessen. Aber die sind in RLP nur an gewissen Stellen von Bedeutung und man wird sicherlich nicht das Thema Nürburgring auf das Wahlkampfschild heben, mit dem dann mehr die Argumente der anderen Parteien übersehen werden, als ein neues Thema ins Spiel gebracht würde. - Mit dem man auch punkten könnte!
Wenn das die Aussicht, auf einen kommenden Landtagswahlkampf ist, dann ist der Nürburgring tatsächlich ohne jede Bedeutung, obwohl er eigentlich das ganze Land – von den Abläufen, die schließlich zu einer Insolvenz, der Insolvenz einer landeseigenen Gesellschaft (!) führte – immer noch interessieren sollte, weil das Thema nicht nur in diesem Moment von großer Bedeutung war. - Sondern immer noch ist! Darum sollte es jeden Wähler – und damit alle Bürger des Landes Rheinland-Pfalz - interessieren. Und damit auch bei zukünftigen Wahlkämpfen eine Rolle spielen. - Auch im Landtagswahlkampf 2021!
Die Realität ist leider: Das Thema Nürburgring interessiert die breite Öffentlich eigentlich aktuell schon nicht mehr und wird auch von den Landespolitikern aller Parteien negiert. - Was soll man diskutieren, alte Fehler und Versäumnisse wieder „aufwärmen“, wenn doch inzwischen Gerichte „Recht sprechen“!
Darum gibt es so viele Arten von Gerichten. Kleine Sachen werden an Amtsgerichten verhandelt, „bessere“ beginnen gleich beim Landgericht, gehen dann zum Oberlandesgericht um schließlich beim Bundesgerichtshof zu landen.
Aber das ist nicht die einzige „Rechtsspur“, die sich durch unsere Zeit – und die Geschehnisse im Land - zieht. Da gibt es die von Arbeitsgerichten, von Verwaltungsgerichten, von Europäischen Gerichten. Überall war der Nürburgring schon mal in irgendeiner Form Thema. So besteht das Thema Nürburgring aus vielen Teilaspekten – auch in der Rechtssprechung - die erst im Zusammenhang betrachtet ein richtiges Bild, eins in der richtigen – formatfüllenden - Größe ergeben.
Man kann Motor-KRITIK nicht vorwerfen, nicht versucht zu haben, sich auf all diesen Gebieten im Interesse der Leser ein Bild zu machen und Zusammenhänge hergestellt zu haben. Der letzte Beweis dafür ist vielleicht meine Berichterstattung zur Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) in Sachen Nürburgring. Auch hier hier habe ich mal wieder versucht Zusammenhänge aufzuzeigen, die vielleicht auch - außer mir - niemand in dieser Form erkannt hat. - Warum nicht? - Ein schönes Argument wäre: Weil das „unjournalistisch“ ist!
Man informiert die Leser sachlich über ein Urteil. - Und sonst gar nichts! „Fakten, Fakten, Fakten“, ist die Losung eines seriösen Nachrichten-Magazins! - Und genau die habe ich auch aneinander gereiht, Zusammenhänge hergestellt, die sonst einfach übersehen werden! - Weil man sich damit dann unbeliebt macht?
Nein – wird man argumentieren! - Man liefert gute handwerkliche Arbeit. Aus modernen „Newsrooms“ in denen man sogar bei der Weiterleitung von allgemeinen Nachrichten der Schnelligkeit halber mit „KI“ (Künstlicher Intelligenz“) arbeitet. Aber kann man bei so einer Berichterstattung über den Nürburgring als Leser eine „übergreifende Berichterstattung“ erwarten, wenn dort moderne Journalisten, an Universitäten und Journalistenschulen gut ausgebildet, genau das tun, was sie dort gelernt haben?
Außerdem müssen diese Journalisten alles machen, alle Themen behandeln und – wichtig! - denen die richtigen Titel mit auf den Weg zum Leser geben, damit der auch die jeweilige Geschichte liest.
Das ist der Unterschied zu Motor-KRITIK: Mein Themenumfang ist durch mein Wissen, meine Erfahrung auf bestimmten Gebieten beschränkt. Meine Geschichten leben nicht vom Titel, sondern vom Inhalt! Sie versuchen den Leser möglichst umfassend zu informieren, was aber in einer Weise, die der Perfektion zumindest nahe kommt nur dann passieren kann, wenn diese Leser seit Jahren Leser von Motor-KRITIK sind, sich selber auch nicht auf „KI“, sondern auf ihre „grauen Zellen“ verlassen können!
Auslöser für diese „anregende“ Geschichte ist – ganz aktuell – folgende Feststellung:
Am 11. Januar 2019, 7:22 Uhr, habe ich mich beim Bundesgerichtshof (BGH) nach einem bestimmten Verfahren, unter Angabe des richtigen neuen und alten Aktenzeichens erkundigt und schon eine Minute später, um 7:23 Uhr die folgende Antwort erhalten:
„...in dem genannten Verfahren ist noch keine rechtskräftige Entscheidung ergangen.“
Am Freitag, dem 28. Juni 2019. 18:56 Uhr, habe ich wieder bei BGH nachgehört, um heute – wegen des dazwischen liegenden Wochenende - am 1. Juli 2019, 8:17 Uhr zu erfahren:
„...in Sachen III ZR 221/18 ist am 20.12.2018 die Nichtzulassung der Revision beschlossen worden.“
Da stellt sich mir dann die Frage:
- Warum wusste man das in der Presseabteilung des BGH am 11. Januar 2019 nicht?
Ich lasse eine Antwort fehlen, weil ich dazu noch keine habe. - Meine Leser finden das Beschluss-Dokument des BGH im Anhang.
Später werde ich zu diesem Thema, das einen durch die Insolvenz der landeseigenen Firma Nürburgring GmbH geschädigten Privatunternehmer sicherlich sehr hart – und teuer - trifft („Streitwert: 500.000 Euro“), sicherlich noch etwas schreiben.
Schreiben müssen!
MK/Wilhelm Hahne
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Anhang | Größe |
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Beschluss des Bundesgerichtshof vom 20. Dezember 2018 | 97.48 KB |