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Was sich Anfang März noch als ein scheinbar ungelöstes Problem darstellte, hat sich aktuell durch die Corona-Krise erledigt, die von Seiten der Bundesregierung zu starken Restriktionen führte, die das öffentliche Leben insgesamt betreffen. Quasi als ein Nebeneffekt hat sich da eine Diskussion über den „Carfriday“, der am Karfreitag in der Vergangenheit das öffentliche Leben in der Eifel negativ belastete, mit sofortiger Wirkung erübrigt. Wenn die Vorschriften der Regierung eingehalten werden, wird es in der Eifel nicht mehr zu dem Chaos kommen können, das noch in den letzten Jahren den eigentlichen Feiertagsfrieden an einem solchen hohen kirchlichen Feiertag störte. Noch vor wenigen Wochen sah sich z.B. eine Verbandsgemeindeverwaltung nicht in der Lage, auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Vorschriften eine gewisse Normalität garantieren zu können. Von der Polizei wurde in diesem Zusammenhang wenig gesprochen, weil – man von Seiten der im Umfeld des Nürburgrings lebenden Bürger – auch keine Lösung von dieser Seite erwartete. In den Jahren davor hatte die Polizei schließlich die Auswüchse auch nicht verhindern können. Man hatte zwar Präsenz gezeigt, aber die war in der Praxis so gering, dass sie keinen Einfluss auf das Verhalten der Masse der „Verkehrsrüpel“ hatten. - Wie die Einheimischen feststellen mussten. - Was sollte da in 2020 schon anders sein?
Polizeiplanung: Über Carfriday und Corona hinaus!
Für eine Lokalzeitung kann es an Karfreitag in diesem Jahr am Nürburgring keine Probleme geben. Unter dem Titel, „Der Nürburgring dreht sich im Krisenmodus“ wird heute kurz angemerkt:
„Das Thema „Carfriday“ an Karfreitag dürfte sich auch erledigt haben.“
Und der Pressesprecher des Nürburgring-Pächters stellt fest:
„Keiner kommt rein“, bezieht das auf geschlossene Parkplätze und Rennstrecken und empfiehlt: „Bleiben Sie zu Hause.“
Was im Hinblick auf die mögliche Verbreitung des Corona-Virus sicherlich richtig ist, aber keine Lösung des eigentlichen Problems darstellt, das nicht nur an diesem einen Karfreitag festzumachen ist.
Schon im November 2019 hatte die Landesdelegiertenversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der rheinland-pfälzischen Landesregierung gefordert:
„1. den verstärkten Einsatz der Ordnungskräfte zur Einhaltung von Lärmgrenzen bei
Fahrzeugen im öffentlichen Raum und zur Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, eventuell auch temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote auf allen Bundes und Landstraßen rund um den Nürburgring. ( von Freitag, 15 Uhr bis Sonntag 20 Uhr )
2. die Überprüfung der Lärmemissionen der Nürburgring GmbH 1927 und Co KG, innerhalb der bestehenden Betriebsgenehmigung, auch bei lärmintensiven Veranstaltungen mit Störung der Nachtruhe.
3. dass die Nürburgring GmbH 1927 und Co KG, einen Lärmentwicklungsplan im Konsens mit den umgebenden und betroffenen Bürgern erarbeitet und vorlegt, bei Verstößen ist mit der Polizei als Kooperationspartner eine Zuarbeit notwendig, welche dazu führt, dass eine unzulässige Verlärmung der Region verhindert wird.“
Betroffene haben sich auch direkt an die derzeitige Regierungschefin von Rheinland-Pfalz gewendet und u.a. im Hinblick auf den von ihnen so empfundenen „Lärm-Terror“ dargestellt:
„Die Freiheiten, die der Nürburgring in dieser Hinsicht geniesst, sind nicht mehr akzeptabel, anachronistisch, sie werden, was viele in der Region auch bestätigen, zunehmend exzessiv ausgenutzt:
• 7 Monate lang, täglich von 8 Uhr bis meist 20 Uhr, das heißt geschlagene 12 Stunden;
• Keinerlei Mittagsruhe, die selbst in Wirtschaft, Gewerbe und Handel absolut üblich ist;
• Trotz offiziellen Saisonschlusses Ende Oktober Fahrbetrieb bis tief in den November;
• Keinerlei Respekt vor hohen kirchlichen Feiertragen wie Allerheiligen oder ganz schlimm Karfreitag;
• Mittlerweile mit Fahrzeugen, deren Motoren- und Auspufflautstärken es locker mit DTM-Boliden aufnehmen könnten, die auch ganz sicher keine Straßenzulassung erhielten, was alleine schon den Begriff "Privat- oder Touristenfahrt" pervertiert;Für eine höchst überschaubare Kundengruppe.
Kurz und bündig: 7 Monate Lärmteppich, der mit unschöner Regelmäßigkeit Lärmterror darstellt!“
Motor-KRITIK möchte mit dieser ausschnittsweisen Wiedergabe nur verdeutlichen, dass in der Nürburgring-Region eine Situation entstanden ist, die man nicht einfach damit „vom Tisch wischen kann“, indem sie durch die derzeit „verschärften Schutzmaßnahmen“ in Sachen Corona-Virus als erledigt empfindet!
Im Vorfeld der Corona-Krise deutete sich an, was durch die sich darstellende aktuell darstellende Gesamtsituation von den „Fans“ nicht mehr umsetzbar ist:
Auf Facebook fand sich Anfang März diese „Einladung“, der auch – zu diesem Zeitpunkt – mehr als 1.700 Personen zu folgen gedachten. Und viele tausend waren „interessiert“. Im Raum Adenau war man zu diesem Zeitpunkt – nicht nur dadurch – im Hinblick auf den hohen christlichen Feiertag Karfreitag deutlich „elektrisiert“ und hatte schon vorausschauend – im Januar 2020 - seinerseits die Regierungschefin des Landes und seinen Innenminister direkt angeschrieben und darauf hingewiesen:
„Was an diesem Tag um den Nürburgring passiert, können Sie sich einmal gerne bei Youtube unter Carfriday ansehen. Die Bevölkerung um den Nürburgring ist von diesem Treffen durch überlaute Autos genervt. Es werden kurze Beschleunigungsrennen mit durchdrehenden und qualmenden Rädern auf den öffentlichen Straßen vorbei am Straßenrand gröhlenden Zuschauern mit Freude zelebriert.“
Um dann später darauf hinzuweisen:
„...Wie Ihnen bekannt sein dürfte, werden diese Art von Tuningtreffs an den sogenannten Carfridays in vielen deutschen Städten verboten, da dies wegen der besonderen Bedeutung des christlichen Feiertages als einer der am stärksten geschützten Feiertage anzusehen ist.
Und dies wird ja auch für Rheinland-Pfalz zutreffen.
Die entsprechenden Landesgesetze zum Schutz der Feiertage sind identisch mit dem von RLP. ...“
Aus Mainz hat man dazu – pragmatisch kurz - mit dem Hinweis reagiert, dass für die Einhaltung der Landesgesetze die Kommunen verantwortlich sind. Und aus deren Reihen kam – nach einer Bitte um Stellungnahme aus den Reihen von Adenauer Bürgern - dann folgende Antwort aus der Kommunalverwaltung:
„...nach Auskunft der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG finden am Karfreitag am Nürburgring keine öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen statt.
Lediglich die Nordschleife bzw. die GP-Strecke ist für Touristenfahrten geöffnet.
Ein Verstoß gegen das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist aufgrund des fehlenden Charakters einer Veranstaltung oder einer Versammlung nicht zu erkennen.
Daher sehen wir seitens der örtlichen Ordnungsbehörde keine Möglichkeit der Einwirkung durch einen Auflagen- oder Untersagungsbescheid.
Es fehlt hier insbesondere an einem Adressaten (Veranstaltungsleiter/Versammlungsleiter). ...“
Das war in der ersten Dekade März 2020. - Die Stimmung beim Nürburgring-Pächter schlug aber um, als man sich intern klar darüber wurde, dass es bei einer zu erwartenden Ausweitung der Corona-Krise und den in diesem Zusammenhang zu erwartenden behördlichen Auflagen, doch besser wäre, nicht nur am 10. April – dem Karfreitag – die Strecke geschlossen zu lassen. - Nun schließt man die Strecken (Nordschleife & GP-Kurs) bis zum 19. April 2020.
- So kann man dann auch – glaubwürdiger - „Förderungsgelder“ von Seiten der Politik anfordern!
Zumal dann auch durchsickerte, dass die Polizei in diesem Jahr zu Sondermaßnahmen greifen würde. Nicht nur um einen christlichen Feiertag zu schützen, sondern um sich in der Saison grundsätzlich einmal um das Gesamt-Verkehrsaufkommen im Bereich Nürburgring zu bemühen. Dazu wurde bei der Polizeidirektion Mayen ein „Kontrollinstrument“ geplant, das ich einmal als „SoKo Nürburgring“ bezeichnen würde.
Dazu hat man auch Firmen gebeten – gerade im Hinblick auf Karfreitag – doch mit ihnen an einem Strang zu ziehen.
So ist z.B. aktuell auf der Internetseite der ED-Tankstelle „Döttinger Höhe“ - einem „Brennpunkt“ an bisherigen Karfreitagen zu lesen, was hier mit einem Screenshot wiedergegeben ist. Im Zuge der regierungsamtlichen Maßnahmen kam hinzu, dass die Gemeinde Herschbroich, Besitzerin des Parkplatzes „Brünnchen“, diesen Parkplatz gesperrt hat.
Wie man hier lesen kann, bis zum 10. April 2020, exakt jenem – inzwischen berüchtigten – Karfreitag. Von der Polizei ist zu hören, dass dieser Termin nun aber auf den 19. April verlängert wurde. - Es ist aber nicht nur dieser Parkplatz am Nürburgring geschlossen. Einer Zusage der Pächters entsprechend, sollen zum Zeitpunkt Karfreitag alle Parkplätze rings um den Nürburgring geschlossen sein.
Im Zuge der Maßnahmen, die vor Karfreitag abgeschlossen sein sollen, ist auch die „Auflösung“ des bisher vorhandenen Park- und Abstellplatzes gegenüber der Tankstelle „Döttinger Höhe“ in Angriff genommen worden, womit man auch einem Wunsch des Nürburgring-Besitzers entsprach, weil dort zu Rennterminen oder anderen Veranstaltungen Fahrzeuge als Werbeträger abgestellt wurden, was wohl als „geschäftsschädigend“ empfunden wurde.
Die Planungen der Polizei in Mayen, die in dieser Saison eine besondere „ Beruhigung“ des Verkehrs durch entsprechende präventive Maßnahmen vorsieht, ist durch die aktuelle Corona-Krise nicht ins Stocken gekommen, sondern wird dann sofort zum Tragen kommen, wenn aktuelle gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus nicht mehr notwendig sind und entsprechend nicht mehr greifen.
Die Kontrollmaßnahmen der Polizei werden zielgerichtet gegen Exzesse in folgenden Sparten zunächst bis zum Ende der Saison 2020 durchgeführt:
1. Alkohol & Drogen
2. Motorrad-Lärm
3. Raser & Poser
Da die Personal-Reserve, die für diesen Einsatz in 2020 bereit gestellt ist – durch die Corona-Situation – nicht unbedingt aktuell für diesen Zweck zum Einsatz kommen kann, wird diese neu geschaffene Spezialmannschaft zunächst die zuständigen Ordnungsämter bei Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in der Corona-Krise unterstützen und da auch am Karfreitag tätig sein.