Zeit – sich zu erinnern: An die Drucksache 17/9308!

Die findet man im Archiv des Landtages von Rheinland-Pfalz in Mainz. Sie ist zwar von Mai 2019, aber nicht alt. Besonders wenn man den Grund für die Anfrage kennt: Die Insolvenz in Eigenverwaltung (!) der Nürburgring GmbH, einer landeseigenen (!) Firma, die schon im Jahre 2012 zu notieren war und bis heute (2020) nicht beendet, abgeschlossen ist! Da war die „Kleine Anfrage“ der Opposition (CDU) in der Landesregierung in Mainz dann zwar auch „damals“ eine Erinnerung, an die Motor-KRITIK aber dann heute noch mal erinnern möchte – weil sich auch einer meiner Leser daran erinnerte. – Die Antwort aus dem Finanzministerium „damals“ (2019) in Mainz hatte keine nähere Beleuchtung erfahren - Bei der CDU war man wohl zufrieden. Schließlich hatte man etwas getan! - Motor-KRITIK möchte heute darum seine Leser ein wenig näher und detaillierter informieren und findet:

Zeit – sich zu erinnern: An die Drucksache 17/9308!

Eigentlich ist die folgende Geschichte eine Weiterführung der Motor-KRITIK-Geschichte vom 15. Februar 2020, die den Titel trug: „Achtung! - Das Finanzministerium antwortet nicht!“ (Wenn es meine Leser interessiert: HIER – mit einem Klick – kann sie nachgelesen werden.)

Im Finanzministerium entstand der Nürburgring-Skandal – zum Deubel noch mal! - wurde „Kühl“ entspannt und man kann mehr als „Ahnen“, dass es nach dem gleichen Muster weiter geht.

  • Die Wähler des Landes RLP werden so behandelt, wie die „Polit-Prominenz“ sie einschätzt!

Wenn ich die Antwort auf die „Kleine Anfrage“ - von Mai 2019 - „auswerte“, dann beschäftige ich mich eigentlich zunächst mit dem Unterzeichner der Antwort. Denn es antwortet in diesem Fall nicht etwa die Finanzministerin, sondern sie lässt ihren Staatssekretär antworten:

  • Dr. Stephan Weinberg

Stephan Weinberg studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Man kann also davon ausgehen, dass er sich in §§ auskennt. Er hat auch als Rechtsanwalt gearbeitet, also gelernt, dass man argumentieren muss, wie es „im Sinne des Mandanten“ ist.

Das sollte man wissen, wenn man seine Antwort auf die „Kleine Anfrage“ der CDU, „richtig lesen“ will. - Dazu sollte man aber noch ergänzend wissen, was bei „Wikipedia“ so zu lesen ist:

„Von 2011 bis 2014 war er Büroleiter des Ministers Carsten Kühl und danach von 2014 bis 2016 der Ministerin Doris Ahnen. Danach wurde er von Malu Dreyer zum Staatssekretär ernannt.“

In Verbindung mit seiner Antwort in der „Kleinen Anfrage“ sollte man auch wissen:

„Er ist Verwaltungsratsvorsitzender der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und Aufsichtsratsvorsitzender von Lotto Rheinland-Pfalz.“

Motor-KRITIK-Leser sollten sich das merken, wenn sie die

„Antwort des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/9092 -“

lesen. Da die Anfrage (Drucksache 17/9092) in der Antwort zitiert wird, finden meine Leser nur diese Antwort – Drucksache 17/9308 – als pdf-Datei im Anhang zu dieser Geschichte.

Schon die „Vorbemerkung“ des Juristen und Ex-Rechtsanwalts erfordert Aufmerksamkeit und genaue Kenntnis der Realität. Dr. Weinberg schreibt:

„Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren bei den Gesellschaften am Nürburgring ist die Zuständigkeit für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dieser Gesellschaften auf den Sachwalter in diesem Verfahren übergegangen.“

Das ist nicht falsch, aber auch nicht richtig, da es in der Realität eine wichtige Ergänzung zu der Information „Insolvenzverfahren“ gibt, die in der Antwort fehlt:

„...in Eigenverwaltung“!

Der objektiven Darstellung wegen lasse ich jetzt nicht meine Erklärung, sondern zunächst einmal jene folgen, die jeder Leser bei „Wikipedia“ finden kann:

„Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.“

Diese Form der Insolvenz wurde von den Verantwortlichen an der Spitze der Landesregierung bewusst – nach Beratung durch einen mit der Lösung beauftragten Rechtsanwalt – gewählt. Dessen Gesprächspartner waren „damals“ im Innenministerium der dort noch immer tätige Roger Lewentz und der – nach einer als Argument vorgeschobenen Krankheit – zurückgetretene Regierungschef Kurt Beck.

  • Diese Insolvenzform wurde damals bewusst gewählt und wird heute bewusst verschwiegen!

Nach dieser hier erfolgten Korrektur der „Weinberg“-Darstellung sieht – und empfindet - man auch die folgenden Antworten z.T. als ein wenig eigenartig.

Zu 1): Zu Herrn Barandun bestanden „seitens des Landes“ keinerlei vertraglichen Beziehungen! - Aber das Land Rheinland-Pfalz war der Besitzer der Nürburgring GmbH! - Und warum führt man heute noch aufwändige und teure Prozesse gegen diesen Herrn, wenn es „weder vertragliche noch sonstige Schadensansprüche“ gibt? - Wegen des grundsätzlichen Rechtsverständnisses?

Gegen „Aufsichtsräte und führende Mitarbeiter“ der landeseigenen (!) GmbH gibt es auch keine Schadensansprüche, da in diesem Fall durch die „D&O-Versicherung“ eine außergerichtlich vereinbarte Ausgleichszahlung erfolgte. - Die übrigens in Höhe von 1,6 Millionen Euro! - Die nun mit zur Insolvenzmasse gehören und mit zur Zahlung der Gehaltsansprüche eines „Insolvenz-Geschäftsführers“ dienen (nach Auskunft des Finanzministeriums an Motor-KRITIK), den es nur bei einer Insolvenz „in Eigenverwaltung“ gibt und dessen Aufgabe es eigentlich sein sollte, z.B. einen Sanierungsplan für die in Insolvenz geratene Firma zu erstellen.

  • Ein solcher Sanierungsplan wurde niemals erstellt – darum auch nicht dem Insolvengericht eingereicht (wie Motor-KRITIK vom Insolvenzgericht bestätigt wurde) – weil von Seiten der Landesregierung niemals die Absicht bestand, die Nürburgring GmbH zu sanieren, sondern es wurde immer nur ein Verkauf angestrebt! - Dessen Art der Abwicklung hier aber nicht besprochen werden soll.

Die Form einer Insolvenz „in Eigenverwaltung“ wurde nach meiner Einschätzung nur gewählt, um jederzeit die Übersicht über das Verfahren zu haben und evtl. korrigierend eingreifen zu können. - Das wurde regierungsseitig jederzeit bestritten und die bewusst gewählte Form der Insolvenz „in Eigenverwaltung“ niemals erwähnt. - Das kann kein Zufall sein! - Wie jetzt auch die Argumentation des Staatssekretärs im Finanzministerium, Dr. Stephan Weinberg beweist.

Verfolgt man dessen „Vita“, so fällt mir nicht nur auf, dass der von 2011 bis 2014 Büroleiter des Finanzministers Carsten Kühl (Nachfolger von Prof Deubel) war, sondern danach auch – von 2014 bis 2016 – Büroleiter der heutigen Finanzministerin Doris Ahnen. Man sollte auch nicht übersehen:

  • Dr. Stephan Weinberg ist aktuell auch Verwaltungsratsvorsitzender der ISB, der Investitions- und Strukturbank von Rheinland-Pfalz und Aufsichtsratsvorsitzender von Lotto Rheinland-Pfalz!

Daran sollte man sich spätestens dann erinnern, wenn es in seiner Antwort „zu Frage 2“ heißt:

  • ...dass „keine hinreichenden Erfolgsaussichten gesehen werden“, wollte man Schadensersatzansprüche gegenüber dem ehenmaligen Geschäftsführer der ISB und dem der RIM geltend machen.

Ich möchte hier aus der Internetseite der ISB in Mainz zitieren:

„...Das Land Rheinland-Pfalz trägt die Anstaltslast für die ISB und haftet als Gewährträger für deren Verbindlichkeiten. Darüber hinaus haftet das Land Rheinland-Pfalz gemäß § 10 Absatz 3 des Landesgesetzes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) unmittelbar für die von der ISB aufgenommenen Darlehen, von ihr begebene Schuldverschreibungen, die als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, die Rechte aus Optionen und die anderen Kredite an die ISB sowie für Kredite, soweit sie von der ISB ausdrücklich gewährleistet werden. ...“

Aber die ISB hat natürlich (?) im Gläubigerausschuss einen Sitz gefunden, über dessen Entscheidungen „zu den Fragen 3 und 4“ in der Antwort des Finanzministeriums zum Thema „umfassende Prüfung der Schadensansprüche“ durch den Gläubigerausschuss heißt:

„Über dem Inhalt des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart!“

Ich möchte – auch um diese Geschichte nicht zu lang werden zu lassen – nicht auf die Frage 5 eingehen, aber zur Antwort „zu Frage 6“ noch die Anmerkung machen:

  • Der Besitzer der in Insolvenz „in Eigenverwaltung“ gegangenen Nürburgring GmbH hat  „Beihilferückforderungen in Höhe von 471 Mio. Euro zu den Insolvenztabellen angemeldet, die vom Sachwalter im Rang des § 38 InsO festgestellt wurden“. - Das bedeutet in der Insolvenzpraxis: Diese Forderung ist erstrangig! - Die „Beihilfen“ waren aber von Ministerpräsidenten Kurt Beck zum Zeitpunkt der Gewährung als „zweitrangig“ dargestellt worden, wie auch den Bilanzen zu entnehmen ist. - „Erstrangig“ bedeutet nun, dass bei einem Verkaufspreis von 77 Millionen Euro des Nürburgring – für den man nach Aussagen eines guten Bekannten des aktuellen Nürburgring-Besitzers „in England keinen guten Mittelstürmer bekommt“ (!) - die Insolvenzmasse nicht ausreichen wird, die Forderungen der „kleinen Gläubiger“ zu bedienen. - Weshalb man zu dem Trick des „de-minimis“-Ausgleichs gegriffen hat.

Zu diesem Thema hat es aus dem Finanzministerium aktuell (s. meine eingangs erwähnte Motor-KRITIK-Geschichte) keine Auskunft gegeben!

Mit dieser Geschichte möchte ich nur anzudeuten versuchen, wie komplex sich der „Nürburgring-Skandal“ auch in der Abwicklung darstellt. Es ist auch schwer, einer breiten Öffentlichkeit die dabei auftretende Problematik verständlich zu machen.

  • Darum ist es auch für Landtagsabgeordnete schwer, die Antworten auf richtige Fragen richtig zu werten!

Was mir manchmal wie „ein Kampf gegen „Windmühlen“ vorkommt, wurde gerade von einem meiner Leser in einer aktuellen E-mail an mich – natürlich überzogen, aber darum auch verständlich (gerade im Hinblick auf die Drucksache 179308)  – so dargestellt:

„Man kann nicht mit einem Brunnenfrosch über Weltmeere sprechen“

MK/Wilhelm Hahne
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