„Sein Humor schillert in den düstersten Farben“!

Das schrieb ein – nein - nicht Dieter, nicht Rainer, sondern ein Michael Braun über Wilhelm Busch. Sein Beitrag findet sich im Archiv des Deutschlandfunks und wurde am 6. August 2008 veröffentlicht. Braun klopfte nicht auf den - sondern er schrieb über Wilhelm - Busch.

Dieser Wilhelm Busch, aus heutiger Sicht ein toller, sehr guter Satiriker, hat mal geschrieben:

„Denn der Mensch als Kreatur, hat von Rücksicht keine Spur.“

Tatsächlich ist – beispielhaft - in der vom DMSB genehmigten Ausschreibung zum 24h-Rennen Nürburgring des Jahres 2024 zu lesen:

„Nach Ablauf der 24 Stunden werden zunächst ohne Rücksicht auf die zurückgelegte Rundenzahl alle nachfolgenden Fahrzeuge beim Überfahren der Ziellinie abgewinkt.“

Ohne Rücksicht! - Nach (!) Ablauf der 24 Stunden! - Nun war aber in der Realität das 24h-Rennen 2024 tatsächlich aber Stunden vorher abgewunken und beendet worden. Mit der schwarz/weiß-karierten Flagge. - Ein Verstoß gegen den mit den Teams abgeschlossenen Vertrag!

Und es gab Ärger, einen Protest. Denn eigentlich hätte das Rennen – meint man – nur mit einer „roten Flagge“ und dann auch nur unterbrochen werden dürfen. - Oder war die Uhr des Rennleiters defekt? - Irgendwer, irgendwas tickte da wohl nicht ganz sauber!

  • Das musste nun durch das Sportgericht des DMSB am 10. Juli geklärt werden.

Deutlich vorher, am 6. Juni war hier in Motor-KRITIK vermutet worden:

„Vor dem Sport-Gericht werden sich nun der Veranstalter (ADAC) und Rennleiter (Walter Hornung) sicherlich auf eine Vorschrift des DMSB berufen wollen:


Art. 22 Vorzeitiges und verspätetes Zeigen der Zielflagge
Wird die Zielflagge vorzeitig gezeigt, so ist dieser Zeitpunkt für die Wertung maßgebend. Wird die Zielflagge nach der vorgeschriebenen Rundenzahl oder nach der Höchstdauer des Wettbewerbs gezeigt, so gilt für die Wertung der Zeitpunkt, zu welchem der Wettbewerb hätte enden müssen.‘

 

Das ist übrigens ein DMSB-Einschub, der vorgenommen wurde, nachdem es zu versehentlichen Fehlentscheidungen gekommen war, weil ein „Vorzeige-Promi“ zu früh oder zu spät – oder das falsche Fahrzeug abgewunken hatte.“

Derzeit ist nur klar, dass man nichts weiß. Man kennt jetzt zwar – wahrscheinlich - die Entscheidung des DMSB-Sportgerichts, aber das Urteil und seine Begründung liegen noch nicht in schriftlichen Form vor.

Es waren nicht die „Böhse Onkelz“, die das Urteil gesprochen haben, sondern die haben nur irgendwann mal gesungen:

„War′s das schon? Kann das alles ein?
Was kommt danach? Wann ist's vorbei?
Wer kennt die Antwort auf diese Fragen?“

...und die zu der Feststellung kamen:

"Wieder mal ′nen Tag verschenkt.“

Alles richtig! - Aber das Urteil des DMSB-Sportgerichts ist wichtiger! Und die Worte des Vorsitzenden dieses Sportgerichts, Rainer Wicke, haben Bedeutung. - Dazu ist aktuell auf der Internetseite des ADAC Nordrhein, der – nicht zufällig - das 24h-Rennen auch in diesem Jahr auf dem Nürburgring wieder veranstaltete, u.a. - auch nicht zufällig - zu lesen:

„Das Berufungsgericht des Deutschen Motor Sport Bundes hat in seiner Sitzung vom 10. Juli den Berufungsantrag des Teams Rowe Racing zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Rainer Wicke stellte in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest, dass das Rennen korrekt mit der schwarz-weiß-karierten Flagge gestoppt worden sei. Ein Rennleiter habe grundsätzlich Schaden von Teilnehmern, Zuschauern und anderen Beteiligten fernzuhalten. Es liege daraufhin in seiner Kompetenz, ein Rennen auf diese Weise zu beenden. Außerdem habe die Prüfung der Zeitnahme ergeben, dass sich der Rennsieger nicht geändert hätte, wenn nach 50 Runden statt der schwarz-weiß-karierten, die rote Flagge genutzt worden wäre.“

Rainer Wicke hat also festgehalten: Das Rennen wurde „gestoppt“! - Und nicht beendet? - Läuft das Rennen vielleicht noch? - Und niemand hat’s gemerkt? - Fortsetzung im nächsten Jahr?

Wilhelm Busch hätte vielleicht zu dem Urteil und seiner bisher bekannten - angeblich mündlichen -  Begründung gesagt:

„Das Gute - dieser Satz steht fest -
Ist stets das Böse, was man läßt.“

Warten wir also besser mal auf die schriftliche Urteilsbegründung, die leider per heute noch nicht auf den Internetseiten des DMSB zu finden ist. - Eile mit Weile!

Um mit Worten aus Goethes Faust zu erinnern:

„Denn (nur), was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“

MK/Wilhelm Hahne

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