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Logisch – und damit richtig – wäre eigentlich „geteert und gefedert“, wenn man damit an eine Redensart erinnern will, die – wie in „Wikipedia“ zu lesen – „in metaphorischer Weise als Drohung gebräuchlich, jemanden zur Strafe quälen und auf Dauer“ bloßstellen will. Ich habe es in meiner Geschichte vom 22. Juli – also gerade erst – „anders herum“ geschrieben. Schon bewusst, weil ich damit Leser animieren wollte, sich bei mir zu melden. Das geschieht in den Fällen, bei denen ich schon mal einen Tippfehler übersehen habe, dann sehr oft sehr schnell und telefonisch. So hätte ich dann eine Möglichkeit gehabt, mit diesen Lesern über den Inhalt der Geschichte zu diskutieren und deren Meinung zum eigentlichen Inhalt kennen zu lernen. - Das habe ich gedacht! - Aber es hat nicht funktioniert! - Niemand hat sich – bis jetzt – gemeldet! - Das ist eigentlich auch bei Geschichten mit einem derartigen Inhalt (explosiven Inhalt?) normal. „Normaler Stoff“ wird gerne – auch mit mir – diskutiert. Aber ein Thema, das als „kritisch“ empfunden wird, reizt weniger zu einer Diskussion. Darum bleibt es nach so einer Geschichte auch meist „sehr ruhig“. Wie auch dieses Mal! - Sehr, sehr ruhig!
„Gefedert & geteert“ oder „Geteert und gefedert“?
Diese Verdrehung hat bei den bisherigen Lesern meiner vorherigen Geschichte nicht für Aufregung gesorgt. Aber auch der „übrige“ Inhalt nicht, mit dem ich in Motor-KRITIK eigentlich deutlich zu machen versuche, dass der Verkauf des Nürburgring an einen Besitzer, der dann durch Zufall(?) zu einem anderen wurde, eigentlich auf (k)einem Irrtum beruhte.
Man hat ein ungültiges Papier, das nicht korrekt unterzeichnet war, als Basis für einen Verkauf des Nürburgrings genommen, nur weil er politisch gewollt war. Malu Dreyer wollte den Nürburgring sozusagen „vom Hals haben“, da er als Negativ-Beispiel für eine verfehlte Landespolitik schnell aus der öffentlichen Diskussion verschwinden sollte. Dazu war dann auch dieses Mittel einer eigentlich nicht vorhandenen Finanzierungsbestätigung recht!
Daraus resultiert eigentlich:
- Der Nürburgring-Verkauf, so wie er am 11. März 2014 durch den Insolvenz-Sachwalter einer Abwicklung zugeführt wurde, ist eigentlich ungültig, müsste neu erfolgen!
Das setzt in diesem Fall dann eine komplizierte Rückabwicklung voraus, in die inzwischen die verschiedensten Sperren – bewusst oder unbewusst – eingebaut wurden! So könnte es z.B. sein, dass inzwischen durch den russischen Besitzer der Nürburgring Grundstücke, die er durch die entsprechenden Eintragungen bei den zuständigen Ämtern als seinen Besitz ausweisen kann, durch die Aufnahme von Krediten, mit Eintragungen in den entsprechenden Grundbüchern belastet wurden. - Was wäre z.B. dann?
Was aber nichts an der Tatsache ändert:
- Es gab keine feste, definitive – rechtlich verbindliche - Zusage einer Finanzierung über 45 Millionen Euro durch die Deutsche Bank, die einen Verkauf an eine capricorn-Firma der Herren Robertino Wild und Dr. Heinemann am 11. März 2014 gerechtfertigt hätte!
Ganz gleich, was nun in den nächsten Wochen – und von wo auch immer - zu dieser Ausgangsposition eines Handelns anderes gesagt wird: Es wäre falsch!
Ganz gleich, von wem und woher auch immer eine Beurteilung des „unfertig“ unterschriebenen Dokuments der Deutschen Bank vom 10. März 2014 erfolgt! Sie kann nur lauten:
- Dieses von der Deutschen Bank stammende Papier hatte keinerlei rechtliche Bedeutung!
Das ist nicht nur eine Behauptung von mir hier in Motor-KRITIK, das ist eine Tatsache, wie ich auch durch einen Hinweis auf die rechtliche Beurteilung des Schreibens der Deutschen Bank durch die Koblenzer Staatsanwaltschaft beweisen kann:
Gegen Ende Januar 2015 – also knapp 1 Jahr nach Verkauf des Nürburgrings – gab es durch die Staatsanwaltschaft Koblenz eine Hausdurchsuchung – auch – im Privathaus des Auch-mal-Nürburgring-Käufers, Robertino Wild. Es gab selbst im Umfeld des Insolvenz-Sachwalters, der in der Nürburgring Insolvenz in Eigenverwaltung durch das Insolvenzgericht Ahrweiler eingesetzt war – und ist - „etwas Unruhe“. Die in der Nürburgring-Insolvenz durch deren Sachwalter mandatierte PR-Agentur „dictum law“, ließ dazu durch ihren Inhaber, Pietro Nuvoloni, erklären:
„Lieser (Anm.: der Insolvenz-Sachwalter) hat der Staatsanwaltschaft lediglich auf Anfordernis vordefinierte Unterlagen übergeben.“
So ist es auch in der „Wirtschaftswoche“ nachzulesen. - Der Koblenzer Oberstaatsanwalt, Harald Kruse, sagte damals dazu der „Wirtschaftswoche“, die in der Sache durch ihren Journalisten, Florian Zerfaß, sehr gut repräsentiert wurde:
„Das hier geführte Verfahren betrifft ausschließlich den Verdacht des Kreditbetrugs im Zusammenhang mit der möglichen Doppelübereignung der Kunstsammlung, nicht jedoch den Verkaufsprozess „Nürburgring“ als Ganzes. Diesbezüglich ist hier kein Ermittlungsverfahren anhängig.“
Er bezog sich damit wohl auf eine Passage in dem offiziell als „Finanzierungsbestätigung“ der Deutschen Bank ausgewiesenes Schriftstück, von dem ich nachfolgend ein Foto zeigen möchte, in dem ich nur den entsprechenden Absatz lesbar gelassen habe.
Es ist tatsächlich in der schon in meiner Geschichte vorher erwähnten Ansammlung von Papierseiten der Deutschen Bank zu finden, die aber niemals von Robertino Wild unterschriftlich vollzogen wurde. Da Robertino Wild aber die dort erwähnte „Kunstsammlung“ später dann dem Insolvenz-Sachwalter als Sicherheit für eine fällige Kaufrate am Nürburgring übereignet hatte, Stand der Verdacht der Doppelübereignung im Raum.
Dazu gibt es dann eine ganz dumme Erklärung eines vorübergehend wohl von Robertino Wild beschäftigten PR-Mannes, der gegenüber dem Düsseldorfer „Wirtschaftsmagzin“ erklärte:
„Herr Wild ist einem Verbotsirrtum unterlegen. Die Kunstsammlung ist unstreitig weitaus mehr wert als der Betrag, mit dem sie vorher schon beliehen war. Deshalb dachte Herr Wild, er könne sie erneut beleihen, so lange der Gesamtwert nicht überschritten wird.“
Damit hat dieser „Experte“ die Sache insgesamt nicht besser gemacht. Die war eigentlich aus anderer Sicht – aus der von Motor-KRITIK – eigentlich noch schlimmer:
- Der Insolvenz-Sachwalter hatte sich eine Kunstsammlung übereignen lassen, die nicht im Besitz von Robertino Wild war!
Aber das ist „damals“ niemandem aufgefallen. Aber ich habe recherchieren können, dass sich der Wert dieser „Kunstsammlung“ auch nicht annähernd auf einer Höhe bewegte, der der nicht gezahlten Kaufrate entsprach. - Und der Insolvenz-Sachwalter hatte es unterlassen festzustellen, ob Robertino Wild überhaupt der Besitzer dieser „Kunstsammlung“ war und so über diese „Kunstsammlung“ verfügen, sie verpfänden konnte.
- Robertino Wild hatte tatsächlich eine Kunstsammlung als Sicherheit übereignet, die nicht in seinem Besitz war und deren Wert auch nicht annähernd der nicht gezahlten Kaufrate entsprach!
Ich kann das hier in aller Deutlichkeit meinen Lesern schriftlich geben, weil es seit einiger Zeit dazu ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gibt und Robertino Wild diese Kunstsammlung dem tatsächlichen Besitzer dann – in Raten – abbezahlt hat, weil das Gerichtsurteil ihn dazu verpflichtete!
- Damit ist bestätigt: Robertino Wild war zum Zeitpunkt der Übereignung an den Insolvenz-Sachwalter, der den Nürburgring-Verkauf „gesteuert hat“, gar nicht der Besitzer der Kunstsammlung!
Angeblich war dem Rechtsvertreter des Herrn Robertino Wild, „damals“ bei einer der Verhandlungen in dieser Sache vor einem Düsseldorfer Gericht, „der momentane Standort der Kunstsammlung unbekannt“, wie er auf Frage des Gerichtsvorsitzenden erklärte. - Ich war zufällig als Zuhörer im Gerichtssaal.
Ich hätte allerdings gewusst – zum damaligen Zeitpunkt – wo diese Kunstsammlung zu finden gewesen wäre.
Es kam schließlich so auch nicht etwa zu einer Rückgabe der Kunstsammlung an seinen wirklichen Besitzer, sondern Robertino Wild wurde verurteilt, dem Besitzer der Sammlung den Wert – der dann auch gutachterlich ermittelt wurde – zu zahlen, um auch in der Realität zu deren Besitzer zu werden.
Da ich zu wichtigen Terminen auch am Düsseldorfer Gericht „vor Ort“ war, macht das mein Wissen zu Details in dieser Sache vielleicht auch für meine Leser dann verständlich.
Aber das Alles fand bei der Bewertung durch die Koblenzer Staatsanwaltschaft keine Berücksichtigung, weil man diese Entwicklung hier in RLP offenbar nicht kannte, da sie sich in NRW abspielte!
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Koblenzer Staatsanwaltschaft in dieser Sache, die dann tatsächlich ohne besondere Information der Öffentlichkeit stattfand, müsste aber auch dem letzten Zweifler klar machen, dass die „angebliche“ Übereignung der Kunstsammlung in der „angeblichen“ Finanzierungszusage der Deutsche Bank keine war, weil sie nur unter bestimmten Bedingungen erfolgt wäre, zu denen jedoch die Zustimmung eines Robertino Wild fehlte.
- Wäre die Unterschrift des Robertino Wild auf dem „Papier“ der Deutsche Bank vorhanden gewesen, hätte die Staatsanwaltschaft Koblenz „damals“ das eingeleitete Ermittlungsverfahren auch nicht einstellen können. - Robertino Wild hätte sich dann in dieser Sache strafbar gemacht! - Dass die Unterschrift fehlte und trotzdem der Verkauf des Nürburgrings an Robertino Wild – oder eine seiner Firmen - zustande kam, sollten nun die „Politiker-Strategen“ erklären!
Wenn das so ist, wie es auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft zweifelsfrei ermitteln konnte, dann ist der Verkauf des Nürburgrings unter Vortäuschung von falschen Tatsachen erfolgt, weil eine Kreditzusage der Deutschen Bank niemals real war – wegen einer fehlenden Unterschrift auch nicht ein Argument für einen Verkauf des Nürburgrings in diesem Fall sein konnte!
Die EU-Kommission ist beim Verkauf des Nürburgrings ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, den Verkaufsprozess, der „transparent, offen, bedingungs- und diskriminierungsfrei“ verlaufen sollte, auch in diesen wichtigen Details zu überprüfen!
Wenn jetzt – in naher Zukunft, wahrscheinlich im August – dann vielleicht aus Brüssel nur „kleine Einwände“ gegen den Verkauf des Nürburgrings an Robertino Wild und das Einsteigen eines russischen Oligarchen gemacht werden, so wird sehr deutlich werden, dass die EU-Kommission angesichts der nachweisbaren groben Fehler in der Vergangenheit, die Augen vor der Realität verschließt und versucht, weder anderen, noch sich selber wirklich „wehe zu tun“.
- Zufällig ist der russische Oligarch auch inzwischen aus den Handelsregister-Unterlagen verschwunden!
Malu Dreyer, die gerade zurückgetretene Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz meinte zwar am 30. April 2015 im „ring°boulevard“ feststellen zu können:
„Der Nürburgring blickt nun mit dem neuen Investor in eine neue Zukunft. Ich wünsche den neuen Nürburgring-Eigentümern, dass die positive Stimmung weiter anhält und ich wünsche ihnen die notwendige Kraft für diese große Herausforderung.“
Es ist anders gekommen. Man muss inzwischen den betroffenen Politikern in Brüssel und Mainz die „notwendige Kraft“ wünschen, die sie noch in diesem Jahr brauchen werden. Einige Darsteller in diesem großen politischen Schauspiel mit dem Titel „Nürburgring 2009“ sind längst von der Bühne abgetreten, manche sind sogar inzwischen verstorben.
Nicht alle! - Und so müssen die, die mit leichter Hand den Schmutz und Dreck, der beim „Nürburgring-Skandal“ insgesamt entstanden ist, unter den Teppich zu kehren versuchen, weiter damit rechnen, dass sich mal jemand erinnert, der dabei war.
Der aus meiner „alten“ Sicht ungewöhnlich gute Journalist, Florian Zerfaß, sagte am 24. Januar 2015(!) am Ende einer von ihm sehr gut recherchierten Nürburgring-Geschichte voraus:
„So sicher der entzauberte Retter Wild der nächste ist,der sich an der Legende Nürburgring verhoben hat, so sicher ist auch, dass die mythenumwobene Rennstrecke ihr letztes Opfer noch nicht gefunden hat. Die Kanditatenliste für die nächsten Ring-Verlierer ist prall gefüllt – und reicht von Brüssel über Koblenz bis Mainz.“
Besser könnte man auch die aktuelle, reale Situation im Jahr 2024 nicht beschreiben!
MK/Wilhelm Hahne
Noch eine gedankliche Anregung für meine Motor-Kritik-Leser: Am Tag der Zustimmung des Gläubigerausschusses zum Verkauf an eine Firma des Herrn Robertino Wild, wäre noch genügend Zeit für eine Unterschrift unter den Darlehnsvertrag der Deutsche Bank vom 10. März 2014 gewesen. Alle eingeladenen Journalisten hätten nicht so lange warten müssen, wenn am diesem 11. März 2014 Herr Robertino Wild noch schnell seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt hätte. - Und die Entscheidung des Gläubigerausschusses wäre schnell – und einstimmig – erfolgt! - Die Realität war anders!