Dr. Jürgen Pföhler: Mahnmal und unschönes Beispiel!

Ein Politiker wie aus dem Bilderbuch. Er hat Jura studiert, ist Mitglied in einer „Volkspartei“, die davon träumt, bei den nächsten Landtagswahlen wieder Regierungsverantwortung zu erhalten. Nach der Ahrflut im Jahre 2021 war er von seiner Position als Landrat des Kreises Ahrweiler zurück getreten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vorher war Dr. Pföhler auch als Mitglied des Aufsichtsrates der landeseigenen Nürburgring GmbH (exakt: Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) sehr erfolgreich. Die Bürger seines Landkreises konnten dann, nach der Nürburgring-Insolvenz, die von Dr. Pföhler verantwortete Einlage Landkreises Ahrweiler in Höhe von 2 Millionen Euro, „in den Wind schreiben“! - Dr. Pföhler war hier als Landrat sicherlich verantwortlich, war aber in seiner Position als Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zurück getreten. - Dr. Pföhler war bei positiven Entwicklungen immer in der „Ersten Reihe“ zu finden, verschwand bei sich andeutenden Katastrophen immer rechtzeitig „im Gestrüpp“. Oder er war mit seinem Porsche „oben auf dem Berg“ zu finden. - Natürlich immer mit Handy! - Man könnte es eigentlich so formulieren:

Dr. Jürgen Pföhler: Mahnmal und unschönes Beispiel!

Aktuell stellt die Staatsanwaltschaft Koblenz in einer seitenlangen Erklärung, mit der man das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landrat Dr. Jürgen Pföhler einstellt u.a. fest:

Aus Sicht dieser Behörde habe Dr. Jürgen Pföhler „keine besseren Maßnahmen treffen können“.

Damit sind wohl seine „Maßnahmen“ gemeint, die seine persönlich gegenüber seiner Frau und den Nachbarn ausgesprochenen Mahnungen vor der Ahrflut betreffen. Außerdem hatte Dr. Pföhler persönlich seinen Porsche vor der Flut und dem Hochwasser der Ahr in Sicherheit gebracht.

  • Der Generalstaatsanwalt, Harald Kruse, hat recht: Es gab keine besseren Maßnahmen!

Das ist genauso lobenswert, wie man erwähnen sollte, dass auch Dr. Jürgen Pföhler als Aufsichtsratsmitglied bei den entsprechenden Aufsichtsratssitzungen der Nürburgring GmbH – die z.T. auch an der Ahr stattfanden, stets seinen Teller leer gegessen und sein Weinglas stets bis auf den Grund geleert hat!

Ihn hat aber als Aufsichtsratsmitglied der Nürburgring GmbH gestört, dass es einen nicht lernfähigen Journalisten gab, der z.B. die Sicherungsmaßnahmen am Nürburgring, nämlich den Bau des FIA-Zauns, dadurch störte, indem er wegen einer eigentlich notwendigen Baugenehmigung nachfragte.

Dieser Journalist, nicht zufällig der Herausgeber von „Motor-KRITIK“, hatte sich sogar erdreistet, schon im Vorfeld des Nürburgring-Ausbaus festzuhalten, dass die geplanten Ausbau-Maßnahmen einfach maßlos und unsinnig wären.

  • Dann hat der auch noch ein Buch zum „Nürburgring-Skandal“ veröffentlicht!

Ich weiß, dass das in den politischen Kreisen der Landesregierung und beim Aufsichtsrat und der  Geschäftsführung der Nürburgring GmbH nicht gut ankam.

  • So war auch die Hausdurchsuchung bei mir im Juli 2014 keine Überraschung, aber leider ein Verstoß gegen das Grundgesetz §5!

Aber die Herrn Politiker hat niemals etwas gestört, was jedem Bürger als Verstoß gegen Recht und Gesetz angelastet würde!

Es ist – vielleicht – bezeichnend, dass ich mir dann – auf Empfehlung eines Anwaltes der weiß „wie der Hase läuft“, einen Strafverteidiger nehmen musste, der seine Praxis im Land Hessen ausübte!

Dem verantwortlichen Staatsanwalt – „damals“ in Koblenz - hat das nicht geschadet. Er wurde zum Generalstaatsanwalt befördert und durfte seine Karriere im Justizministerium beenden.

Natürlich hatte der vor der Hausdurchsuchung bei mir sowohl den Generalstaatsanwalt, als auch den damaligen Justizminister des Landes informiert, wie es seine Pflicht war.  Genauso hat er es vor laufender Kamera des SWR gesagt. Der Herr Justizminister hatte das gegenüber Mitgliedern des Landtages aber leider anders dargestellt. - Und niemand hat’s gemerkt?

Dr. Jürgen Pföhler hat sich danach mir gegenüber so verhalten, wie man sich verhält, um gegenüber Freunden Eindruck zu schinden. - Das sage ich! - Er hat meine journalistische Arbeit, die der Aufklärung von Hintergründen diente, nicht gerade unterstützt.

Er hat auch Bewohner des Ortes Nürburg bei einem Besuch in Ahrweiler „richtig geduscht“, nachdem die sich nicht gerade als Freunde des Nürburgringausbaues darstellten. - Sie wurden wie „unwillige Kinder“ behandelt!

  • Ich habe schließlich keine andere Möglichkeit gesehen als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Jürgen Pföhler einzuleiten! - Ich habe jedenfalls den Versuch gemacht!

Die Beschwerde habe ich, weil ich von der offenbar falschen Annahme ausging, dass das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz, für die Arbeit des Dr. Pföhler  verantwortlich sei, tatsächlich dem Innenministerium in Mainz zugestellt.

Das Innenministerium in Mainz hat allerdings die Annahme meiner Dienstaufsichtsbeschwerde abgelehnt, mich darauf hingewiesen, dass man nicht zuständig sei und an die Allgemeine Dienst- und Aufsichtsbehörde (ADD) in Trier verwiesen.

Die ADD hat mir dann aber auch meine Dienstaufsichtsbeschwerde zurück gesandt mit der Anmerkung, dass sie nicht dafür zuständig sei. - ??? - Zuständig sei in diesem Fall der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Ahrweiler. - Das konnte man beim Innenministerium natürlich nicht wissen.

  • Zum Verständnis meiner Leser: Drei Kreisbeigeordnete bilden zusammen mit dem jeweils gewählten Landrat den Kreisvorstand.

Der Erste Kreisbeigeordnete war zufällig nicht nur Mitglied der CDU, sondern auch mit Dr. Jürgen Pföhler persönlich befreundet. Man hatte nach langer Zusammenarbeit zum „DU“ gefunden.

  • So wurde dann meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Jürgen Pföhler auch abgelehnt!

Diesen Ersten Kreisbeigeordneten gibt es übrigens heute immer noch in der gleichen Funktion. Die neue Landrätin „muss mit ihm leben“!

Für die Ablehnung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde war „natürlich“ nicht die persönliche Freundschaft zwischen zwei CDU-Politikern verantwortlich! - Genau so wenig, wie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegenüber Dr. Jürgen Pföhler auf Anweisung der vorgesetzten Behörde der Staatsanwaltshaft Koblenz erfolgte.

  • Nur zufällig ist die Staatsanwaltshaft Koblenz lt. Gesetz ein „Weisungs-Empfänger“, muss die Anweisungen seiner vorgesetzten Behörde umsetzen!

So kann man dann auch in der aktuellen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Koblenz lesen, dass Dr. Jürgen Pföhler, der damals verantwortliche Landrat, in der Flutnacht…

...„zumindest telefonisch erreichbar war und mit ihm einzelne Maßnahmen wohl abgesprochen worden sind.“

Obwohl Landräte, nachdem sie gewählt worden sind, eigentlich – soweit mir bekannt ist - einen Lehrgang in Sachen Katastrophenschutz machen müssen, hat ihn Dr. Pföhler nie gemacht. Die für die Ausbildung der Landräte im gesamten Bundesgebiet verantwortliche „Schule“ ist zufällig im Dienstort des damaligen Landrats angesiedelt.

  • Aber Dr. Pföhler hatte auch seine Verantwortung in Katastrophenfällen ziemlich sofort delegiert!

Schließlich hatte er – zumindest bis zu seinem Ausstieg – auch noch ganz wesentlich Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied der landeseigenen Nürburgring GmbH. Schließlich gab es wichtige  Aufsichtsratssitzungen nicht nur an der Ahr, sondern z.B. auch in London oder Istanbul.

In der aktuellen Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist auch zu lesen:

„Auch etwa feststellbare, generelle Organisationsmängel des Katastrophenschutzes im Landkreis Ahrweiler vermögen im Ergebnis den Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens nicht zu begründen. Insoweit gilt, dass dem Landkreis, dem Landrat und den Gremien des Landkreises eine Vielzahl von rechtlich zulässigen und auch geeigneten Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten, um den Katastrophenschutz generell besser zu gestalten.“

Unterschrieben ist nicht nur dieser Absatz – sondern die umfangreiche Pressemitteilung insgesamt – durch den zuständigen Generalstaatsanwalt Harald Kruse.

Kruse? - Kruse? - Kruse? - Dann glaubte ich mich zu erinnern. Harald Kruse war doch der Staatsanwalt gewesen, der direkt nach der Flutkatastrophe an der Ahr die Ermittlungen aufgenommen hatte. Ich erinnere mich, die ersten Pressekonferenzen im Internet mit verfolgt zu haben.

  • Harald Kruse hatte da auf mich als Ermittler einen sehr guten Eindruck hinterlassen!

Aber dann hat man ihn „abberufen“, um ihn ab 1. Januar 2023 zum Generalstaatsanwalt zu machen. Ein lieber Kollege hat dann die weiteren Ermittlungen zum Thema Flutkatastrophe übernommen. - Der hatte eben „einen anderen Stil“!

Harald Kruse war es jetzt – aktuell - überlassen, eine Abschlusserklärung zu dem Ermittlungsverfahren zu unterschreiben. Als Generalstaatsanwalt!

Ich habe mal einen Blick in die Internetseiten des Justizministeriums in Mainz geschaut, um mir ein Bild von der Karriere dieses relativ neuen Generalstaatsanwalts in Koblenz zu machen:

„Harald Kruse wurde am 3. Juli 1964 in Celle geboren. Er trat im Juli 1994 als Staatsanwalt (Richter auf Probe) bei der Staatsanwaltschaft Mainz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Ab Februar 1996 war er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig. Dorthin kehrte er auch nach einer kurzen Tätigkeit als Richter auf Probe beim Landgericht Koblenz, von März bis September 1996, zurück und wurde dort zum Staatsanwalt ernannt. Nach einer Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Jahr 2001 wurde er im April 2003 an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz versetzt. Dort wurde ihm die Funktionsstelle eines Dezernenten übertragen, wobei er zeitweise mit 10% seiner Arbeitskraft an die Staatsanwaltschaft Koblenz abgeordnet war. Im Mai 2004 wurde Kruse zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ernannt. Es folgte eine Abordnung an das Ministerium der Justiz in Mainz von Januar 2006 bis März 2007. Im Mai 2009 wurde Kruse Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Seit August 2012 ist er als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig.“

Weil ich nun einmal beim Kopieren war, habe ich dann gleich noch nach dem Gesetz gesucht, mit dem eine deutsche Staatsanwaltschaft zum „Weisungsempfänger“ wird. Das ist im so genannten Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt, wo in den §§ 146 und 147 zu lesen ist:

„Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 146 
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

„Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 147 
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;Standard
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks."

So wird es dann auch vielleicht verständlich – wenn man einmal alles „bei mittlerer Hitze durchziehen lässt“- wie ich zu dem Titel dieser Geschichte finden konnte:

„Dr. Jürgen Pföhler: Mahnmal und unschönes Beispiel!“

MK/Wilhelm Hahne
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