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Die capricorn NÜRBURGRING GmbH versucht sich Mitte März 2015 erstmals als Veranstalter. Zunächst einmal von „Probe- und Einstellfahrten“. Das wird natürlich zu diesem Termin in erster Linie alle die Teams interessieren, die nicht nur VLN-Rennen bestreiten wollen, sondern auch das 24-Stunden-Rennen. Da kann dann die CNG – so ist auch wohl die Einschätzung, die sie zu diesem Versuch ermunterte – mit einer Menge Teilnehmer rechnen. Die Teilnahme ist praktisch „zwangsbestimmt“. Da glaubt man dann den Teilnehmern richtig „in die Tasche greifen“ zu können. - Und tut das auch. - Aber als „Obergag“ verlangt man von den Teilnehmern – allen Fahrern und Teams – eine Verpflichtung zur Übernahme von Schadenskosten, die man gerne kassieren möchte, wobei man sich aber die Möglichkeit offen lässt, diese Schäden – für die man kassiert hat – dann nicht zu beseitigen. Nachdem Motor-KRITIK von den neuen Maßnahmen einer neuen Betreibergesellschaft – der eigentlich nichts – gar nichts - am Nürburgring gehört – Kenntnis bekam, haben wir uns um die Originalversion des Papiers bemüht, das eigentlich – wie Heinz Ehrhardt es einmal formulierte - „die Spitze vom Höhepunkt ist“. Die aktuelle Besitzer/Betreiber-Szene am Nürburgring scheint von Leuten bestimmt, die zum Gürtel noch einen Hosenträger tragen. Insgesamt entwickelt man Auflagen zum Befahren einer Rennstrecke, die exakt dem widersprechen, was die rheinland-pfälzische Landesregierung mit einem Gesetz sicherstellen wollte: Den freien Zugang zur Rennstrecke Nürburgring. - In der folgenden Geschichte werden die Details dargestellt, die die Absichten des Gesetzes Lügen straft. - Bewusst? - Unbewusst? - Jedenfalls werden Unterschriften unter Dokumente vorausgesetzt... -
Wo selbst „Spinner“ NEIN sagen sollten!
Motorsportler sind schon ein besonderes Völkchen, deren Einstellung zum Risiko nicht unbedingt dem der Allgemeinheit entspricht. Die erinnert gerne mit „Volksweisheiten“ daran.
„Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“,
ist eine davon.
Aber – so kontern Motorsportler dann – eine Gefahr die man kennt, die ist keine Gefahr mehr. Und versucht sie durch Training und Hinarbeiten auf die sportliche Auseinandersetzung sowohl durch mentales wie auch körperliches Training weiter zu mindern. So stellt der Mensch sich darauf ein.
Motorsport ist aber eine Kombination von Mensch und Maschine. Auch eine Maschine will perfektioniert und abgestimmt sein, damit sie in bestem Zustand in die sportliche Auseinandersetzung geht. Dazu gibt es dann, gerade vor Mensch und Maschine besonders belastenden Langstreckenrennen, die so genannten Probe- und Einstellfahrten.
Auf der Nürburgring-Internetseite gibt es zu der ersten Veranstaltung dieser Art im Jahre 2015 am Nürburgring auch einen Hinweis:
„Wie schon in den vergangenen Jahren bieten wir Rennteams auch in 2015 wieder die Möglichkeit ihre Runden auf dem Nürburgring zu drehen, um sich auf die Motorsport-Saison 2015 vorzubereiten."
Die Veranstaltung am 14. März 2015 dient als Probe- und Einstellmöglichkeit für Wettbewerbsfahrzeuge (VLN, RCN, 24h-Rennen) – Track Day-Teilnehmer sind nicht zugelassen. Gefahren wird an diesem Tag auf der Gesamtkombination aus Grand-Prix-Strecke mit Mercedes-Arena und Nordschleife von 9.00 bis 17.00 Uhr.
"Taxifahrten und Zeitnahmen sind an diesem Tag nicht gestattet.“
Solche Veranstaltungen zu ähnlichem Termin hat es auch in den letzten Jahren gegeben. Sie wurden dann aber z.B. vom Veranstalter der Deutschen Langstrecken-Meisterschaft, der VLN, durchgeführt. Eine vergleichbare VLN-Veranstaltung war 2014 auf zwei Tage ausgelegt und hatte 170 Teilnehmer. Und der RCN hat eine eigene „Prüf- & Einstellfahrt als Eintages-Veranstaltung angeboten. „Taxifahrten“ waren da erlaubt, mussten aber pro Mitfahrer mit 80 Euro zusätzlich gezahlt werden.
Man kann also mehr als ahnen, welcher Art das – unter Auschluss der Öffentlichkeit – gemachte Zugeständnis von VLN und RCN an den aktuellen Nürbugring-Betreiber, die capricorn NÜRBURGRING GmbH, zum Erreichen von neuen 2015er Veranstalter-Verträgen war, wenn die in 2015 auf die Durchführung solcher Einstellfahrten zu Beginn der Saison verzichtet haben.
Dass bei einer solchen Veranstaltung keine offizielle Zeitnahme erfolgt, ist nicht ungewöhnlich, dass aber „Zeitnahmen … an diesem Tag nicht gestattet“ sind, macht deutlich, dass der Veranstalter dieser „Testfahrten“ keine Ahnung hat.
Jedes Team wird schon aus Sicherheitsgründen bei Beginn einer Testrunde die Stoppuhr drücken, weil man natürlich überwachen muss, dass das Fahrzeug nach einer angemessenen Zeit auch wieder an Start und Ziel ankommt. Sonst muss man sich auf die Suche machen, weil irgendetwas passiert ist. Das muss kein Unfall sein, kann auch den Ausfall durch ein technisches Problem bedeuten. Selbst der Einsatz von Funkgeräten bietet nicht die Garantie, einen Fahrer an jedem Punkt der insgesamt gut 25 Kilometer langen Strecke (Nordschleife + GP-Kurs) sicher erreichen zu können.
Aber beim Studium der Ausschreibung wird auch klar, dass solche Formulierungen wie oben wohl aus Richtung des Veranstalters kommen, der bisher ohne jede Erfahrung in solchen Dingen ist. So sollte man auch nicht erstaunt sein, wenn man auf folgenden Teil in der Ausschreibung stößt, die links oben auch die Initialen des DMSB trägt:
„WIR MÖCHTEN NOCHMALS DARAUF HINWEISEN,
DASS DAS ERREICHEN DER HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT
SOWIE WETTFAHRTEN VERBOTEN SIND.
AUF ZUWIDERHANDLUNGEN FOLGT DER SOFORTIGE AUSSCHLUSS
VON DER VERANSTALTUNG OHNE NENNGELDRÜCKERSTATTUNG.“
Motor-KRITIK ist klar, dass diese Formulierung wohl aus „versicherungstechnischen Gründen“ erfolgt, d.h., dass der Veranstalter so versucht, seine Kosten klein zu halten. Um den Gewinn zu maximieren!
Aber es kommt noch toller. Von den Fahrern ist nicht nur eine „Erklärung“ zu unterschreiben, in dem gegen Ende vom Fahrer unterschriftlich bestätigt werden soll:
„Mir ist bekannt, dass alle Fahrer sowie der Fahrzeugeigentümer für die Begleichung des Schadens in Anspruch genommen werden können, unabhängig davon, welcher Fahrer den Schaden verursacht hat (Gesamtschuldnerische Haftung).“
Die gesamtschuldnerische Haftung wird auch anderswo gefordert, ist aber dann „geschickter“ formuliert und sicherlich nicht immer von den Fahrern richtig verstanden worden. Grundsätzlich ist aber dazu zu sagen, dass die gesamtschuldnerische Haftung eines Teams plus des Fahrzeugeigners ein wenig weltfremd wirkt und zeigt, dass in Sachen Motorsport bei den „neuen Herren am Ring“ eine gewisse Ahnungslosigkeit vorherrschend ist.
Vorher ist im neuen Formular der CNG zu lesen – und soll von den Fahrern unterschriftlich anerkannt werden:
„Mir ist bekannt, das hierunter (Anmerkung: gemeint sind „Schäden“) auch alle Leitplankenschäden oder Flurschäden fallen, egal ob sie später repariert werden oder nicht (dies liegt im Zuständigkeitsbereich der Capricorn Nürburgring GmbH). Alle Schäden werden direkt vor Ort begutachtet und ich verpflichte mich, eine entsprechende Kaution zu hinterlegen.“
Damit Sie, lieber Leser, nun aus dem Kopfschütteln nicht heraus kommen, hier noch die Nenngeldforderung des Veranstalters für die „Probe- und Einstellfahrten“, die über acht Stunden gehen:
„Preis:
Frühbucherpreis: € 1.400,00
(Geldeingang bis 06.03.2015)
Normalpreis: € 1.700,00
(Geldeingang ab 07.03.2015)
(Preise pro Fahrzeug inkl. MwSt.)“
Die RCN nahm in 2014 für seine eingeschriebenen Teams bei der „Prüf- & Einstellfahrt“ am 15. März ein Nenngeld von 450 Euro (einschl. zwei Fahrer), während von nicht eingeschriebenen Teilnehmern 650 Euro verlangt wurden.
Das „Gesamtpaket“ dieser 2015er CNG-Veranstaltung soll jetzt nicht hier in weiteren Details von Motor-KRITIK kommentiert werden. Wir haben aber die oben erwähnte „Erklärung“ einem Rechtsanwalt vorgelegt und ihn gefragt, ober er ein solches Papier unterschreiben würde. - Seine klare Antwort:
„Nein!“
Es könnte sein, dass das Wetter (Schnee und Eis) zum Veranstaltungstermin 14. März 2015 die Austragung der Veranstaltung verhindert, was dann den Beobachtern – einschl. Motor-KRITIK - auch nicht die Möglichkeit geben würde festzustellen, wie viele Leute einfach ihrem Horoskop vertrauen, wenn sie ausgestattet mit einem Führerschein, einer Internationalen Fahrerlizenz und einem DMSB-Nordschleifen-Permit einen Renntouren- oder -Sportwagen zu den o.g. Bedingungen auf der Nürburgring-Nordschleife bewegen dürfen.
Sie gefährden damit weniger ihr Leben, aber ihre berufliche Existenz. Und das evtl. lebenslang. - Da sollte man nicht auf sein Glück vertrauen. Spruchweisheit:
„Glück und Glas, wie leicht bricht das.“
Motor-KRITIK wünscht Hals- und Beinbruch!
MK/Wilhelm Hahne
PS: Das „unglaubliche“ - oben in Details beschriebene - Formular ist hier als pdf-Datei angehängt.
Kategorie:
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"Erklärung" der Fahrer/Teilnehmer an der 1. Probe- und Einstellfahrt der CNG | 42.73 KB |