Az. 1 HK O 15/15: Ein „Zeitzeichen“?

„Die Gesamtsituation am Nürburgring darf derzeit als verfahren gelten. Es gibt auf vielen Ebenen einen Mehrfrontenkrieg, der – wie ältere Leute aus Erfahrung wissen – selten gut ausgeht. So arbeiten derzeit am Nürburgring z.B. derzeit Mehrheits- und Minderheits-Gesellschafter auf der Bassis einer „Einstweiligen Verfügung“ zusammen. Da wird es erst in nächster Zeit zu einer Klärung der Situation durch ein ordentliches Gericht kommen können.“ - Das ist hier auf den Motor-KRITIK-Seiten seit dem 13. März 2015 zu lesen. Es wurde entweder überlesen, kopfschüttelnd als Beweis für die rege Phantasie eines Nürburgring-Fan mit großer Negativ-Erfahrung gehalten – oder aber führte zu Telefonanrufen mit diesem und ähnlichen Hinweisen: Mit einseitiger Übertreibung würde man der Sache auch nicht dienen. - Aber: Es ist eine Tatsache: Die Getspeed GmbH & Co KG, Minderheitsgesellschafter in der capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH, hat eine Einstweilige Verfügung gegen Herrn Viktor Martin, vom Mehrheitsgesellschafter als Geschäftsführer in der gleichen „CNBG“ eingesetzt, „wegen Unterlassung von Handlungen“ beim Landgericht Koblenz erreicht. - In dieser Sache fand am 17. März 2015 ein mündlicher Verhandlungstermin vor dem Landgericht statt. - Motor-KRITIK war vor Ort..

Az. 1 HK O 15/15: Ein „Zeitzeichen“?

Ich war – wie so oft – ein wenig zu früh. Es war erst 13 Uhr und die Verhandlung sollte um 13:30 Uhr beginnen. In der rechten Brusttasche meines Jackets knisterte eine Fotogenehmigung des Landgerichts. Ich hatte sie nicht beantragt und das rege Leben und Treiben im Gerichtssaal zu fotografieren, sondern eigentlich nur, um den Aushang im Bild festzuhalten, denn ich wusste seit meiner Darstellung vom 13. März, dass es Leser gibt, die mir eine rege Phantasie zutrauen. Die halten die Schilderung der Realität schon mal für die Schreibereien eines Phantasten.

Hier der Blick von meinem Sitzplatz im Gerichtsflur auf die Türen des Sitzungssaals 121 und den Teil des Aushangs mit dem „Verzeichnis der Termine“, der die Besucher des Gerichts darüber aufklärt, ob sie – auch ohne Navi - ihr Ziel erreicht haben.

Zunächst erscheint jemand am Aushang, der sich später als ein Zeuge des Beklagten erweist, der aber nicht befragt wird und eigentlich „völlig umsonst“ angereist war. Und der verschwindet auch  wieder. - Jetzt, vor der Verhandlung.

Dann erscheinen zwei Anwälte des Beklagten in Begleitung eines weiteren Herren, die ich mit einer Handbewegung auf die vielen leeren Stühle doch zum Sitzen einlade: „Ich habe die Plätze extra für Sie freigehalten.“ - Kurzes Lächeln – und man setzt sich.

Mit meinem Sitznachbarn führe ich ein allgemeines Gespräch über die Situation am Nürburgring. Er kennt sich schon ein wenig aus, gibt sich als Leser von Motor-KRITIK zu erkennen und stellt sich auch vor. - Leider hat er seine Visitenkarten im Mantel in der Tiefgarage im Auto gelassen.

Eine Dame betritt die Szene. Sie schreitet in gut sitzendem Kostüm und halbhohen Pumps, die nicht aus einem Sonderangebot stammen in Richtung Aushang, und öffnet dann resolut die Tür zum Zuschauerraum. - Niemand da.

Sie nimmt ihre Umgebung mit einem Gesichtsausdruck wahr, wie man ihn fast nur bei Pokerspielern und Rechtsanwälten findet.

Inzwischen ist auch Herr Osieka, der klagende Geschäftsführer im Schlepptau „seines Herrn“, Dr. Axel Heinemann, um die Ecke gebogen. Heinemann ist nicht verwundert mich hier anzutreffen. Wir begrüßen uns. Ich kann mir die Bemerkung nicht ersparen, dass man nun hier vor Gericht bald so viel Zuschauer zählen kann wie am Nürburgring.

Man widerspricht mir. Zu recht. Denn außer der genannten Dame und mir gibt es hier niemanden, der nicht direkt mit der Sache zu tun hätte.

Im Zuschauerraum sitzt die Dame schon auf Platz drei der letzten Reihe. Ich nehme auf Platz eins Platz und lege meine Kamera auf Platz zwei. Die Dame hat einen gebundenen Schreibblock aufgeklappt und beginnt nach den ersten Worten des lt. Aushang „VRiLG Dühr“ mit ihren Notizen in lesbarer Schönschrift. (VRiLG = Vorsitzender Richter am Landgericht)

Nun kann ich die Dame zuordnen und ich nehme mir vor, vor der Rückfahrt noch das Schild der  wahrscheinlich dazu passenden Kanzlei zu fotografieren.

Wenn man die Aktenlage nicht kennt, ist es relativ schwer der Verhandlung zu folgen. Immerhin erfahre ich so, dass die Getspeed GmbH & Co. KG ihren Antrag auf Einstweilige Verfügung am 5. Februar 2015 gestellt hat. Das Landgericht hat diesem Antrag dann am 6. Februar entsprochen. Danach – wenn ich das richtig interpretiere – ist es Herrn Viktor Martin, der vom Mehrheitsgesellschafter der NR Holding AG eingesetzten Geschäftsführer der capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH verboten, diese Firma einzeln zu vertreten. Da bedarf es dann jetzt der Zustimmung des ebenfalls als Geschäftsführer für die „CNBG“ tätigen Geschäftsführers, Adam Osieka, der ebenfalls Geschäftsführer in der Getspeed GmbH ist.

Dieser Beginn einer sicherlich unendlichen Klage- und Gegenklage-Serie verwundert auch den Vorsitzenden Richter, denn eigentlich – das ist seine Meinung – betreibt man doch eigentlich eine Firma gemeinsam um auch gemeinsam Geld zu verdienen.

Es wird von einem Schreiben gesprochen, das einer geschickt, der andere aber nicht erhalten haben will, man zerpflückt alte und neue Vereinbarungen in einzelnen Positionen und Motor-KRITIK erfährt bei dieser Gelegenheit, dass Getspeed inzwischen auch eine Anfechtungsklage eingereicht, die Gerichtskosten auch schon eingezahlt hat, so dass dieser zweite Teil der „internen Klagewelle“ am Nürburgring auch bald weitere (Zer-)Störungen auslösen wird.

Da geht es dann wohl um einen Gesellschafterbeschluss und um einen alten Gesellschaftervertrag. Mir war schon – aufgrund meiner intensiven Beschäftigung mit dem Nürburgring-Thema – länger klar, dass der ursprüngliche Gesellschaftervertrag noch mal eine Rolle spielen würde und hatte schon vor einiger Zeit bei Herrn Robertino Wild angefragt, ob er mir den nicht mal in Kopie zukommen lassen könne.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Vielleicht auch, weil so ein „mittelständischer Unternehmer“ nur mit wichtigen Leuten – und dann „vertraulich“ - redet, wie mit der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer.

Ich habe jedenfalls eine Reihe von neuen Informationen und Eindrücken aus der Verhandlung beim Landgericht in Koblenz mitgenommen, die dann – nach dem mir durch Hinzufügen von passenden Informationen tatsächlich eine Einschätzung möglich ist – den neuen Motor-KRITIK-Geschichten Würze geben werden. -  Denke ich!

Von der Entwicklung nicht beglückt, wird sicherlich der Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser sein. Darum sicherlich auch sein Interesse an dieser Verhandlung, die sich dann durch die Anwesenheit einer Abgesandten ausdrückte.

Auch für den russischen Mehrheitsgesellschafter ist der Fall Nürburgring ein Fall mit gewissen Gefahren. Nicht nur der aktuellen EV und der zusätzlich eingereichten Klage wegen. Er muss eigentlich auch die Auflagen erfüllen, die die EU-Kommission dazu brachten, eine Firma Capricorn nicht mit den „Sünden der Vergangenheit“ der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu belasten. Und er bekommt jetzt erst, so nach und nach eine Ahnung davon, welche „Vorleistungen“ von ihm wohl noch erwartet werden.

Nun muss diese Firma Capricorn (ohne Capricorn!) aber auch – und das ist im Beschluss vom 1. Oktober 2014 festgeschrieben - die in Brüssel vorgelegte Konzeption des Herrn Robertino Wild eines „neuen Nürburgring“ umsetzen.

Der Nürburgring stellt sich im Moment wie ein großer Ball dar, dem an vielen Stellen angestochen, nun langsam die Luft ausgeht.

Sogar uns bei Motor-KRITIK bleibt da sogar beim Beobachten manchmal – aber nur kurzzeitig - die Luft weg.

Da hilft dann auch in 2015 kein 24-Stunden-Rennen oder Truck-Grand-Prix. - Denn wer möchte unter den derzeit herrschenden Zuständen innerhalb der capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH noch einen Vertrag mit dem derzeitigen Pächter (!), der cpaircorn NÜRBURGRING GmbH  für 2016 abschließen?

Ach! - Bevor ich es vergesse: Die Urteilsverkündigung im Verfahren zur Einstweiligen Verfügung vom 6. Februar 2015 ergeht am 7. April 2015, dem Dienstag nach Ostern.

Es gibt also doch noch ein „Frohe Ostern“ für Alle!

MK/Wilhelm Hahne
 
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