„N“-Käufer: Eine feine Gesellschaft!

Natürlich ist mit „N“ der Nürburgring gemeint. Und Käufer – bisher ohne EU-Bestätigung durch Veröffentlichung des Beschlusses vom 1. Oktober 2014 im EU-Amtsblatt – ist die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, die zum Zeitpunkt des Verkaufs am 11. März 2014 aber gar nicht existent war. Sie „erwuchs“ aus einer Vorratsgesellschaft, wandelte sich zur jetzigen Form mit dem Titel einer „Besitzgesellschaft“, wechselte auch den Hauptgesellschafter, blieb aber in der Außendarstellung immer der „alte Käufer“, so wie ihn die Insolvenz-Sachwalter, die rheinland-pfälzische Landesregierung und die EU gerne haben wollten. Und Motor-KRITIK ist davon ausgegangen, dass Robertino Wild, der z.T. in Capricorn-Firmen als Alleingesellschafter genannt wurde, nicht nur in der „alten Version“ der Nürburgring-Käuferfirma Hauptgesellschafter und einer der Geschäftsführer war, sondern dann auch nach dem „Zahlungsdebakel“, durch das der Insolvenz-Sachwalter in anhaltende Schwierigkeiten geriet, dann sowohl als Geschäftsführer, als auch als Gesellschafter ausgestiegen ist. - Nur das „Capricorn“ ist geblieben. Und ein Konzept, das von Capricorn vorgegeben wurde, muss nun erfüllt werden. - Aber wie soll das bei den derzeit unter den Gesellschaftern der Kauf-Firma ausgetragenen Händeleien gehen?

„N“-Käufer: Eine feine Gesellschaft!

In der Verhandlung am 17. März 2015 unter o.g. Aktenzeichen wurden vom Vorsitzenden Richter beim Landgericht Koblenz Beteiligungszahlen genannt, die von mir zwar mitgeschrieben, aber jetzt erst ausgewertet werden können. Danach betrug der Anteil an der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH zu diesem Zeitpunkt:

  • durch „Getspeed“ (Dr. Axel Heinemann) 32 Prozent
  • durch „NR Holding AG“ (russ. Investor)   67 Prozent

Für das fehlende 1 Prozent gab es zunächst keine Erklärung. Es wurde auch bei der Gerichtsverhandlung nichts darüber gesagt, kein Einspruch erhoben, obwohl doch beide Parteien den Ausführungen des Vorsitzenden Richter aufmerksam folgten. - Hatte ich mich verschrieben, verhört?

Klar war aber, dass die Kläger im EV-Verfahren inzwischen auch eine neue „Anfechtungsklage“ am 2. März 2015 eingereicht haben, deren Annahme durch das Landgericht in der o.g. Sitzung bestätigt wurde, da der Prozesskostenvorschuss inzwischen eingegangen ist.

Ich habe in der Geschichte zu der Verhandlung betont, dass es schwer war der Verhandlung zu folgen, wenn man die Aktenlage nicht kannte.

Da ist die Sicht für Motor-KRITIK jetzt dadurch etwas nebelfreier geworden, dass beim Handelsregister in Koblenz mit Datum vom 18. März 2015, 20:05 Uhr nun aktuell folgende Eintragung zu finden ist:

„HRB 24274: capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, Nürburg, Otto-Flimm-Straße, 53520 Nürburg. Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses vom 07.10.2014 und der Übernahmeerklärungen vom 19.12.2014 ist das Stammkaptial um 16.250,-- EUR auf 41.250,--€ erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 41.250,00 EUR.“

Wir wissen aus dem Handelsregister, dass das Stammkapital vorher 25.000 Euro betrug. Darum haben wir noch einmal die Entwicklung auf der Basis der beim Handelsregister vorliegenden „Liste der Gesellschafter“ überprüft.

Es gibt aktuell (s.o.) eine Kapitalerhöhung, die – wie wir aus der Existenz einer neuen „Anfechtungsklage“ schließen können – offensichtlich einseitig vom Hauptgesellschafter gewünscht war.

Das ergibt sich auch aus dem Hinweis im Handelsregister, dass die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch eine Gesellschafterverwammlung am 10. März 2015, also zu einem Zeitpunkt erfolgte, als sich die beiden sich vor Gericht streitenden Gesellschafter der Nürburgring-Käuferfirma sich schon – offiziell seit dem 6. Februar 2015 – in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befanden.

Einer Gesellschafterliste beim Koblenzer Amtsgericht lässt sich einer Notar-Bescheinigung entnehmen, dass die o.g. Kapitalerhöhung mit der entsprechenden Summenzuordnung auf die vorhandenen zwei Gesellschafter intern schon am 27. Januar 2015 erfolgte.

Seit spätestens diesem Termin war also „Glut unter der Asche“ und die Gesellschafter der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH waren/sind praktisch zerstritten. Diese internen Auseinandersetzungen wurden vor der Öffentlichkeit verborgen, weil sie sicherlich nicht das Vertrauen von möglichen Vertragspartnern in eine solche Firma erhöhen.

Erst durch einen Hinweis von Motor-KRITIK am 13. März 2015 wurden die „internen Spannungen“ öffentlich, die dann durch die Verhandlungen vor dem LG Koblenz (auch hier berichtete Motor-KRITIK) bestätigt wurden.

Wenn man nach einen verständlichen Grund sucht, warum Getspeed, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Adam Osieka, eigentlich eine Einstweilige Verfügung gegen Viktor Martin erlangt hat, dann deshalb, weil dieser Viktor Martin Herrn Osieka wohl aus seiner Position als Geschäftsführer bei einer Capricorn-Käufer-Firma entlassen wollte. Da war Herr Osieka, bzw. die Firma Getspeed, die er auch als Geschäftsführer vertritt, der Meinung, dass Herr Martin das alleine nicht kann. - Darum die EV. - So weit die Motor-KRITIK-Erkenntnisse.

Nun hat Viktor Martin, der auch Vorstandsvorsitzender der NR Holding AG ist, sicherlich mit Unterstützung der russischen Investoren eine Kapitalerhöhung vorgenommen, die – wenn sie so unverändert bleibt – dem Minderheitsgesellschafter Getspeed, bzw. Herrn Dr. Axel Heinemann, nur Einspruchsmöglichkeiten möglich macht, die aber ohne praktische Auswirkungen bleiben müssen, wenn der Hauptgesellschafter nicht will.

Nach der Handesregistereintragung vom 18. März 2015 (einen Tag nach der Gerichtsverhandlung in Koblenz!) stellt sich die die Bedeutung der Gesellschafter in der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, gemessen an ihrem Stammkapitalanteil, so dar:

  • Getspeed GmbH & Co KG, AG Koblenz HRA 21298 20 Prozent
  • NR Holding AG, AG Düsseldorf HRA 73509               80 Prozent

Das entspricht dann den eingezahlten Summen für das Stammkapital von

  • Getspeed                                           8.250 Euro
  • NR Holding                                     33.000 Euro
  • insges. s. auch Handelsregister: 41.250 Euro

Aus der Sicht von Getspeed war der vorherige Einfluss in der mit Capricorn übernommenen und umbenannten „Vorratsfirma“ („Blitz D13-eins-sechs-acht GmbH) günstiger. Das Stammkapital betrug 25.000 Euro, von dem Getspeed einen Anteil von 33 Prozent beisteuerte, Capricorn 67 Prozent.

Wie man im Handelsregister verfolgen kann, hatte sich das auch nach ersten Firmen-Umbenennungen nicht verschoben, aber es gab natürlich entsprechende Anstrengungen durch den neuen russischen Investor. Aber Dr. Axel Heinemann, als der eigentliche „Steuermann“ bei Getspeed, hielt dagegen.

Nach Informationen von Motor-KRITIK gab es Verhandlungen, die auf einen Ausstieg der Firma Getspeed aus der Käuferfirma hinaus liefen. Sie scheiterten wohl aber an den Forderungen des Herrn Dr. Heinemann.

Am 17. März 2015, bei der Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz, beteuerte Herr Heinemann aber, keine Ausstiegsabsichten zu haben, sondern im Interesse „seiner Firma“ Getspeed, nahe dem Nürburgring beheimatet, am Mitbesitz des Nürburgrings festzuhalten, um auch entsprechend Einfluss nehmen zu können.

Den er nach der letzten Kapitalerhöhung, einen Tag nach der Verhandlung zur Einstweiligen Verfügung, aber schon durch die Handelsgerichtseintragung – wenn sie denn auch gerichtlich Bestand hat – verloren hat.

Es wird also wohl auf unabsehbare Zeit am Nürburgring „Krieg“ herrschen. Der von Getspeed „angeschossene“ russische Geschäftsführer, Viktor Martin, weiß die neuen russischen Investoren, von Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser in Position gebracht, hinter sich. Hinter ihm stehen – im wahrsten Sinne des Wortes – Millionen.

Da ist absehbar, wie die Auseinandersetzung enden wird. - Sie ist nun auch nicht mehr unter dem Teppich zu halten. Und zwei rennomierte Rechtsanwaltskanzleien werden sich sicherlich gerne mit guten Zwischenergebnissen profilieren wollen. - Aber über wie viele Jahre soll das gehen?

Der Vorsitzende Richter beim LG Koblenz machte in der Verhandlung am 17. März darauf aufmerksam, dass sich die Entscheidungen eines Gerichts immer am Text, an Punkt und Komma eines Gesetzes orientieren müssen, nicht an den Interessen einer Firma.

Ist das der „Neuanfang“, der uns auch – mal wieder – aus Regierungskreisen in Mainz versprochen worden war?

Motor-KRITIK wartet nun auf Zeichen, die wirklich einen Neuanfang am Nürburgring versprechen. Das Geschäftsjahr 2015 wird für die Nürburgringring-Region nach dem Ausfall von „Rock am Ring“ und der Formel 1 schon zu einer mittleren Katastrophe.

Wie soll sich unter den oben geschilderten Vorzeichen wohl die Saison 2016 gestalten?

MK/Wilhelm Hahne

 

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