RLP-Landesregierung: Dumm & verlogen?

In den letzten 10 Jahren haben wir als Wähler des Landes Rheinland-Pfalz schon so manchen Politiker kommen und gehen sehen. Sie sind alle gerne gekommen, manche sind auch gerne – sehr gerne! - gegangen. Man denke nur an Kurt Beck, der zwar spät – zu spät! - in Sachen Nürburgring „die Reißleine gezogen hatte“, wie er selbst zugeben musste, aber gerne von der politischen Bühne abgetreten ist, als sein Handeln aus seiner Sicht zu grell beleuchtet wurde. Er hat die in Deutschland millionenfach verbreitete Krankheit Diabetis genutzt, um sich scheinbar krankheitsbedingt in Rheinland-Pfalz aus der politischen Verantwortung stehlen zu können. Um an anderer Stelle – wie ein Steh-auf-Männchen – aus der Versenkung wieder aufzutauchen. Malu Dreyer hat in RLP die undankbare Rolle seiner Nachfolge übernommen. Leider nutzt sie die gleichen Mittel (und Mitarbeiter) zur Volksverdummung, die schon vorher genutzt wurden. Sie hat die gleichen – scheinbar intelligenten – Mitarbeiter, die wohl alle anderen für dämlich halten. Man erklärt eigene Regeln – auch wenn sie aller Lebenserfahrung und sogar Gesetzen widersprechen – zum allein gültigen Maßstab. Dabei werden die auch nicht dadurch richtiger, dass man sie immer wieder wiederholt. Da muss einfach mal die Frage gestellt werden:

RLP-Landesregierung: Dumm & verlogen?

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Nein, die verantwortlichen Politiker der Landesregierung von Rheinland-Pfalz verhalten sich nur so, wie sie das im Interesse ihrer Politik glauben tun zu können und – tun zu müssen. Sie haben aber auch nur deshalb mit ihrer Art immer wieder Erfolg, weil das die Wähler zulassen!

Gerade in den vom "Fall Nürburgring“ betroffenen Regionen der Eifel ist ein „Obigkeitsdenken“ noch besonders ausgeprägt. Das wurde zwar von Generation zu Generation „kultivierter“, beeinflusst aber immer noch die Art ihrer Handlungen, Reaktionen. Aktuell hält man es z.B. für eine richtige Reaktion, wenn man erst gar nicht mehr zur Wahl geht.

„Die sollen mal sehen, was sie davon haben!“

Das ist ihr Schlachtruf. Und auf dem immer kürzer werdenden Weg zur Wahl in 2016 hören sie auch gar nicht mehr aufmerksam hin, was man aktuell in Mainz so alles verbreitet und für eine richtige Aktion hält.

„Die erhalten 2016 ihre Quittung!“

Davon ist man überzeugt. - Leider ist das keine Lösung der Probleme. Denn die Politiker, gleich ob in Bund oder Ländern, müssen endlich wieder zu ihrer eigentlichen Rolle als Dienstleister zurück finden. Wir befinden uns derzeit noch in einer Phase, wo man mit einem Politiker drohen kann. - Wie das der „alte“ Geschäftsführer der Nürburgring GmbH (heute in Insolvenz in Eigenverwaltung) gerne in Meetings machte, wenn er – um etwa noch vorhandene kleine Hemmnisse zu beseitigen – nur drohend in die Runde blickte um die Frage zu stellen:

„Oder muss ich Kurt anrufen?“

Zum „alten SPD-Personal“ in Mainz gehörte z.B. Staatssekretär Clemens Hoch (SPD). Er war ein Verfechter der Kurt Beck-Politik am Nürburgring. Hoch, der inzwischen als Chef der Staatskanzlei in Mainz tätig ist und als studierter Jurist – mit Praxiserfahrung als Rechtsanwalt – weiß, wie man die Dinge in die richtige Richtung schiebt, arbeitet jetzt direkt für die Nachfolgerin des Kurt Beck: Malu Dreyer.

So ist auch sein Schreiben vom 2.März 2015 an den Präsidenten des Landtags keine Überraschung, das als Anlage das enthält, was man auch in der „Drucksache 16/4700“ zu „Drucksache 16/2273“ im Archiv des Mainzer Landtages finden kann:

„Die Unterrichtung durch die Landesregierung“

So macht Clemens Hoch – dachte er zumindest – unauffällig fest, was sich im letzten Absatz so liest:

„Der Erhaltung des Nürburgrings als traditionsreichen Ort des Breiten- und Motorports wurde mit dem 'Nürburgring-Schutzgesetz' hinreichend Rechnung getragen. Das Verfahren und somit die Berichtspflicht ist aus Sicht der Landesregierung abgeschlossen.“

Wenn das die „Sicht der Landesregierung“ ist, dann weiß man auch, wie z.B. folgende Formulierung aus der gleichen Drucksache (16/4700) zu werten hat:

„Der gemäß Berichtsersuchen erstellte Bericht vom 9. Januar 2014 ging hierauf ein und verwies auch auf die Bedeutung der mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahr 2012 eingetretene Zäsur. Denn aufgrund der insolvenzrechtlichen Bestimmungen liegen die Geschicke am Nürburgring nicht mehr in der Sphäre des Landes Rheinland-Pfalz. Der gerichtlich bestellte Sachwalter und der Sanierungsgeschäftsführer agieren hier eigenverantwortlich. Vor diesem Hintergrund haben sie auch das Bietverfahren zur Veräußerung der Vermögenswerte am Nürburgring eigenständig durchgeführt.“

Als Rechtsanwalt weiß man genauso wenig „Alles“ wie z.B. ein Arzt. Überall gibt es Spezialisten. So sei Herrn Clemens Hoch zugestanden, dass er im Insolvenzrecht ohne jede Erfahrung ist. Aber als SPD-Parteimitglied ist er wahrscheinlich auch zur Partei-Raison verpflichtet. Da muss Herr Clemens Hoch sich dann im Zweifelsfall auch mal dumm stellen dürfen.

Er wird dafür bezahlt, dass er die Interessen seiner Landesmutter (auch SPD) vertritt. Die wäre gerne in Sachen „Nürburgring“ ohne jede Verantwortung. Denn aus der Sicht der Wähler könnte man ihr so manche ihrer Aktionen im Rahmen des Nürburgring-Verkaufs als unüberlegt, leichtsinnig – wenn man einer Juristin gegenüber „streng ist“ - sogar als verantwortungslos empfinden. Ein „linientreuer“ Clemens Hoch sieht das natürlich ganz anders.

Aber dieses „anders“ muss nicht richtig sein. Wenn der Chef der Staatskanzlei in seiner Art der Darstellung immer wieder „insolvenzrechtliche Bestimmungen“ erwähnt, die praktisch eine Verantwortung der Landesregierung ausschließen, dann ist das einfach falsch.

Herr Hoch vergisst zu erwähnen, dass es sich bei der Insolvenz der Nǘrburgring GmbH exakt um eine Insolvenz in Eigenverwaltung handelt. Motor-KRITIK hat immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Art der Insolvenzabwicklung eine etwas andere ist, als bei einem „normalen“ Insolvenzverfahren.

Staatssekretär Clemens Hoch braucht nur einmal bei Wikipedia nachzuschauen, um festzustellen:

„Das Regelinsolvenzverfahren kann anstatt vom gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter auch in Eigenverwaltung (§ 270 InsO ff. InsO) geführt werden. Wesenstypisch für die Eigenverwaltung ist die Beibehaltung der Verfügungsbefugnis für den Schuldner. Überwacht wird der Schuldner durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter (§ 274 InsO).“

Im Fall der Nürburgring-Insolvenz in Eigenverwaltung war von der Besitzerseite (90 Prozent der GmbH befanden sich im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz) mit Prof. Dr. Dr. Schmidt ein Insolvenz-Geschäftsführer bestimmt und eingesetzt worden. Der hatte die Interessen der Landesregierung als Besitzer der Nürburgring GmbH zu vertreten, stand mit seinen Aktionen aber unter Aufsicht des vom Insolvenzgericht Ahrweiler eingesetzten Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser, damit durch seine Entscheidungen keine Gläubiger geschädigt wurden.

In Motor-KRITIK war schon einmal zu lesen, dass eigentlich in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zunächst ein Sanierungsplan erstellt wird. Das ist im Fall der Nürburgring-Insolvenz niemals erfolgt, weil diese Insolvenz eigentlich nur die (fast) unauffällige Möglichkeit für die Landesregierung schaffen sollte, sich vom Nürburgring, der sich für die Politiker in Mainz praktisch als ein „Mühlstein am Hals“ erwiesen hatte, zu trennen. Damit da nichts schief ging, hat man in Mainz darauf geachtet, dass diese Insolvenz in Eigenverwaltung durchgeführt wurde, damit man jederzeit regulierend – fein nachjustierend - eingreifen konnte.

Unter diesem Gesichtspunkt wurde auch mit Prof. Dr. Dr. Schmidt ein Geschäftsführer eingestellt, den der Berater der Landesregierung in dieser Insolvenzsache seit vielen Jahren der Zusammenarbeit kannte. Wenn Clemens Hoch in der Drucksache 16/4700 darauf hinweist, dass z.B. auch der „Sanierungsgeschäftsführer“ (!) eigenverantwortlich handelt, so gehört das zu der Art von Scherzen, über die man in diesem Zusammenhang nicht lachen sollte.

Von „Sanierung“ konnte wohl in Sachen Nürburgring keine Rede sein. Erstaunlich, dass Clemens Hoch einen solchen Begriff überhaupt verwendet. Das Insolvenzgericht Ahrweiler hat bei der Insolvenz in Eigenverwaltung der Nürburgring GmbH durch den von der Landesregierung eingesetzten Insolvenz-Geschäftsführer niemals einen Sanierungsplan vorgelegt bekommen, wie es eigentlich bei solchen Verfahren sonst üblich ist. - Motor-KRITIK hat sich das durch das Insolvenzgericht in Ahrweiler bestätigen lassen.

Es wirkt da schon tragisch-komisch, wenn ein Staatssekretär der Landesregierung von Rheinland-Pfalz dann den Begriff „Sanierungsgeschäftsführer“ verwendet.

Die CDU-Opposition hat durchaus den Ernst der Situation erkannt, die durch die Drucksache 16/4700 geschaffen werden sollt. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht, hat auch gestern – 9. März 2015 – entsprechend zum Inhalt dieser Drucksache Stellung genommen und u.a. festgestellt:

„Angesichts des von ihr angerichteten Totalschadens ist verständlich, dass die Dreyer-Regierung das Thema Nürburgring am liebsten vergessen möchte. Sie kann sich aber nicht einfach so aus der Verantwortung stehlen und bestehende Berichtspflichten gegenüber dem Landtag negieren.“

Alexander Licht stellt fest:

„...das Verfahren ist eben noch nicht beendet.“

Richtig! - Es ist weder der Verkauf des Nürburgrings abgeschlossen, noch das Insolvenzverfahren. Da hat z.B. der Gläubigerausschuss zuletzt am 2. März 2015 in Koblenz getagt und der Termin für das nächste Treffen ist in den ersten Tagen des Juni. - Dann wird auch wieder mit Sicherheit über Details des so genannten „Verkaufs“ diskutiert werden, der auch noch nicht beendet ist.

  • Warum wurde eine Firma Capricorn z.B. zu einem Ideal als Käufer des Nürburgrings durch KPMG und Sachwalter hochstilisiert, wenn noch nicht einmal das Eigenkapital für die ersten Kaufraten reichte?
  • Warum ist eigentlich eine 45 Millionen-Finanzierung geplatzt, die dem Gläubigerausschuss am 11. März 2014 als „sicher“ genannt wurde? 

Das könnten z.B. Themen sein, die nicht dafür sprechen, dass überhaupt etwas in Sachen Nürburgring in irgendeiner Form „normal“ verlaufen ist. Während um den 11. März 2014 ein hoher Zeitdruck erzeugt wurde, um den Verkauf des Nürburgrings schnell zum Abschluss zu bringen, ist derzeit keine Ende – weder bei der Verkaufsaktion, noch beim Insolvenzverfahren – abzusehen! Und die Landesregierung möchte ihrer Berichtsverpflichtung gegenüber dem Landtag nicht mehr nachkommen?

Alexander Licht formuliert es in seiner Stellungnahme zu Drucksache 16/4700 sehr deutlich:

„Da ist die rot-grüne Landesregierung auf dem Holzweg, denn das Verfahren ist eben noch nicht beendet.“

Damit Motor-KRITIK-Leser nach Lesen dieser Darstellung auch noch leichter zu einer eigenen Meinungsbildung kommen können, sind sowohl ein „Antrag ...verbunden mit den Antrag auf Eigenverwaltung" in einem Insolvenzverfahren als auch die „Drucksache 16/4700“ als pdf-Dateien im Anhang zu dieser Geschichte zu finden.

Vielleicht nutzen Sie auch diesen Anlass noch mal, um Ihren Horizont beim „Googlen“ zu diesem Themenbereich zu erweitern.

Sie mögen dann entscheiden, wer in dieser Sache als dumm und verlogen gelten kann. - Oder nur politisch geschickt? - Könnte man solche Politiker aber dann noch als „Volksvertreter“ empfinden?

Wir alle sollten uns vor 2016 eine Meinung bilden! - Und in jedem Fall wählen gehen!

MK/Wilhelm Hahne
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