VLN-Wahnsinn „gemäß Teil 2 Artikel 1.10.2 + 1.10.3“

Die folgenden Zeilen sind ein Zitat. Sie sind auf Seite 1 der Ausschreibung zur „VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring 2018“ zu finden, die in der nun veröffentlichten Form vom DMSB am 14. Februar 2018 unter der Nr. 822/18 genehmigt wurde. In dem dort veröffentlichten „Vorwort“ heißt es: „Die VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring ist die größte und populärste Breitensport-Rennserie weltweit, und wird seit 1977 auf der legendären Nürburgring-Nordschleife ausgetragen. Vom seriennahen Kleinwagen bis zum ausgewachsenen Rennfahrzeug treten die unterschiedlichsten Fahrzeuge in verschiedenen Klassen gegeneinander an. 9 Rennen mit einer Distanz von 4 bzw. 6 Stunden werden auf der 24,358 km langen Nordschleife des Nürburgrings in Kombination mit der Sprintstrecke (Kurzanbindung) des Grand Prix-Kurses im Jahr ausgetragen. Mehr als 160 Tourenwagen und GT-Fahrzeuge, die in der Regel mit mehreren Fahrern besetzt sind, die sich am Steuer abwechseln, gehen im Schnitt bei den einzelnen Rennen an den Start.“

VLN-Wahnsinn „gemäß Teil 2 Artikel 1.10.2 + 1.10.3“

Am 17. Februar 2018 machte ich hier unter „Aktuell“ darauf aufmerksam, dass die VLN-Ausschreibung nun seit dem 14. Februar vom DMSB genehmigt ist. Natürlich habe ich dann auch einen ersten Blick hinein geworfen und bin erschrocken. - Immerhin spricht man nicht wie der Betreiber des Nürburgrings davon, das

...„häufig mehr als 180 Fahrzeuge am Start“ sind, sondern -
„ mehr als 160 Tourenwagen und GT-Fahrzeuge“. ...

Wie weltfremd muss man aber sein, wenn man zunächst die V-Klasse dank einem neuen verschärften Reglement nieder knüppelt (darüber wird noch zu schreiben sein!) und dann noch nachlegt, indem man am 16. Februar, zwei Tage nach der grundsätzlichen Genehmigung durch den DMSB die...

  • Klebeanweisung Saison 2018 – Stand 16.02.2018 -

veröffentlicht, mit der man eigentlich alle Teilnehmer zu sinnlosen „freien Werbeflächen“ verdonnert, die ihnen praktisch jede Möglichkeit raubt, die Werbung ihrer Sponsoren überhaupt noch am Fahrzeug unterzubringen. Das sind die Sponsoren, die es den VLN-Teilnehmern überhaupt erst ermöglichen, an dieser Breitensportserie (!) teilzunehmen.

Fast unauffällig ist in der Ausschreibung zu lesen:

1.10 Werbung an Fahrerausrüstung/ Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern
Die VLN behält sich das Recht vor, beliebige Flächen auf dem Fahreroverall und auf dem Fahrzeug mit Werbung zu belegen.

Und man verweist u.a. auf die „Anlage 9“. In dieser „Klebeanweisung“ wird auf die im Titel genannten Abschnitte der Anweisung hingewiesen, die auf Seite 55-56 zu finden sind. Der Einfachheit halber ist der aus meiner Sicht wichtige und täuschende Teil der Ausschreibung hier nachfolgend einkopiert:

"1.10.3 Startnummern
(siehe Anlage 9)
Jedes Wettbewerbsfahrzeug ist gemäß Anlage 10 mit 5 Startnummern zu versehen: auf den vorderen Türen rechts und links und auf der vorderen Haube, sowie auf der Windschutzscheibe (bei Linkslenker auf der rechten Seite der Scheibe, bei Rechtslenker auf der linken Seite der Scheibe) und auf der Heckscheibe/ Heckklappe oben rechts. Die VLN stellt jedem Teilnehmer für eine VLN-Saison (= 9 VLN-Veranstaltungen) maximal einen (1) Satz Startnummernmatten sowie die vorgesehenen Startnummern kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus benötigte weitere/ zusätzlich Startnummernmatten und Startnummern können von den Teilnehmern kostenpflichtig zum Selbstkostenpreis bei den VLN-Veranstaltungen erworben werden. Nur die von der VLN herausgegebenen Original-Werbeaufkleber, -Startnummernmatten und - Startnummern (schwarze Nummern auf weißem Hintergrund) dürfen verwendet werden. Zur Vorbereitung der Fahrzeuge können die offiziellen VLN Werbe-Aufnäher und -Aufkleber sowie die VLN Startnummernmatten und Startnummern bereits vor dem Beginn einer VLN-Saison kostenpflichtig bezogen werden (siehe www.vln.de / Kontakte / Werbeträger-Verwaltung). Der Zeitpunkt, ab wann die VLN Werbe-Aufnäher und -Aufkleber sowie der VLN Startnummernmatten und Startnummern verfügbar sind, wird auf www.vln.de bekannt gegeben. Auch die Selbstabholung ist nach vorheriger Anmeldung und Abstimmung möglich. Die vorzeitige Ausgabe/ Versand der Werbeaufnäher, -aufkleber, -Startnummernmatten und - Startnummern erfolgt nur gegen Vorkasse: 20,00 EUR pro Aufkleber-Satz, zzgl. 12,00 EUR Versandkostenpauschale. Bei Versand ins Ausland beträgt die Versandkostenpauschale 17,00 EUR.

Bei der ersten Teilnahme an einer VLN-Veranstaltung werden den Teilnehmern bei Angabe der Startnummer und Vorlage des gültigen Wagenpass/ ASN-Dokument 15,00 EUR pro Fahrzeug zurückerstattet. Zu Beginn jeder VLN-Veranstaltung wird die korrekte und vollständige Anbringung der Pflichtwerbung und der Startnummern bei der Technischen Abnahme überprüft. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen erfolgt keine Abnahme der Fahrerausrüstung bzw. des Wettbewerbsfahrzeugs. Der Serienausschreiber/ Veranstalter wird auch während der VLN-Veranstaltungen die Einhaltung der Werbevorschriften kontrollieren. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen während des Trainings, Zeittrainings (Qualifying) oder Rennens bei einer VLN-Veranstaltung kann das Fahrzeug zur Beseitigung des Mangels an seine Box bestellt werden (schwarze Flagge mit oranger Scheibe), oder mit einer Wertungsstrafe belegt werden. Die Entscheidung obliegt dem Rennleiter/ Renndirektor."

Das liest sich eigentlich normal und ist jedem Teilnehmer verständlich. Klar, dass man die mit dem Aufdruck des Serien-Sponsors versehenen Startnummern aufkleben muss. Klar ist auch, dass man – wie bisher – die Werbung von weiteren VLN-Sponsoren – an den angegebenen Stellen platziert. - Alles akzeptiert!

Bis man sich dann einmal die „Klebeanweisung“ anschaut und daran zweifelt, dass das so gemeint ist, wie man es geschrieben, vorgezeichnet und in Farbe nun vorliegen hat.

Bei der VLN hat man zur klaren Darstellung der neuen, zur Unterbringung ihrer Sponsoren von den Teilnehmern verpflichtend frei zu haltenden Flächen, offenbar mit Bedacht eines der großen Rennfahrzeuge gewählt. Bei „seriennahen Kleinwagen“, wie im „Vorwort“ (s.o.) erwähnt, wäre das kaum möglich gewesen. Das hier eingestellte Foto ist eine Wiedergabe des Originals, so dass man an den „rot markierten Stellen“, leicht nachzählen kann, dass die zwei VLN-Gesellschaften („nachfolgend VLN genannt“) in 2018 noch weitere 8 (in Worten: Acht!) freie Werbeflächen zur Unterbringung ihrer Sponsoren-Werbung für sich in Anspruch nehmen wollen.

  • Der Gag: Es gibt zum derzeitigen Zeitpunkt keine Sponsoren dafür!

Man verbaut aber jedem Teilnehmer so die Unterbringung der Werbung der für sie wichtigen eigenen Sponsoren und gefährdet damit deren Beteiligung an der Rennserie in 2018!

Die „rote Fläche“ neben der Start-Nummer auf der Motorhaube würde von den VLN-Teilnehmern und Teams ja noch hingenommen werden. Immerhin gibt es dafür einen Sponsor: „vodafone“ (s. Foto unten links)

Alles weitere wird als eine Willkür-Maßnahme, ein Missbrauch von Macht empfunden, mit der die neuen Verantwortlichen für die VLN und ihre Organisationen, die sich in der Ausschreibung so darstellen:

  • Veranstaltergemeinschaft Langstreckenmeisterschaft Nürburgring (VLN) e.V. & Co. oHG
  • (kurz: VLN oHG) in Zusammenarbeit mit
  • Langstreckenmeisterschaft Nürburgring Vermarktungs- und Veranstaltungsgesellschaft mbH
  • (kurz: VLN VV)
  • – nachfolgend “VLN” genannt –

nun auf sich und ihre Bedeutung aufmerksam machen. - An der „VLN VV“ hält der neue russische Besitzer des Nürburgrings übrigens eine Beteiligung von 60 Prozent.

Es muss der Eindruck entstehen, dass dieser Teilhaber daran interessiert ist, die seit 1977 existierende Breitensportserie „unauffällig gegen die Wand zu fahren“, um vielleicht deren interessante Wochenendtermine für – bisher (!) - profitablere „Touristenfahrten“ (pro Runde und Fahrzeug 30 Euro) nutzen zu können.

Das kann natürlich nur der Versuch einer Erklärung sein, denn es ist für mich nicht vorstellbar, dass normale Menschen – aus welchem Grund auch? - so eine „Klebeanweisung“ durchzusetzen versuchen, wie das jetzt aktuell der Fall ist.

Wer eine sinnvolle Erklärung für die neue Maßnahme „der Neuen“ bei der VLN hat wird gebeten, mich unter info@motor-kritik.de per E-mail aufzuklären bzw. schlau zu machen.

Motor-KRITIK wird die Entwicklung – so oder so - weiter aufmerksam beobachten und darüber berichten!

MK/Wilhelm Hahne
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