Begreift VG Adenau ihre aktuelle Situation nicht?

Eine Entwicklung – gleich welcher Art – wird immer auch durch menschliche Entscheidungen mit bestimmt! Das trifft auch auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes, einer Region zu; kann auch die Entwicklung einer Verbandsgemeinde bestimmen. Auch hier treffen Menschen Entscheidungen, deren allgemeine Auswirkungen eigentlich schon im Ansatz der Überlegungen für die Allgemeinheit deutlich werden. Es sei denn, die Grundidee beschränkt sich auf die Stärkung der eigenen finanziellen Situation dieser Verbandsgemeinde, ist in der Basis des Denkens darum mehr  „egoistisch“ bestimmt. - Schon in der Vergangenheit waren Entscheidungen für/gegen Adenau unverständlich, die die Verbandsgemeinde Adenau betrafen und von ihr – und ihrer Bevölkerung – eigentlich nur – mehr oder weniger - schweigend hingenommen wurden. So z.B. den Abriss des Frei- und Hallenbades „Badenova“. - Es gibt seit 1984 auch keinen Bahnhof mehr in Adenau. In letzter Zeit wird die Bedeutung des Krankenhauses minimiert. - Allgemeine Proteste verhinderten aber auch vor langer Zeit eine mal geplante Umgehungsstraße, die zu einer Entlastung der Innenstadt geführt hätte. - Adenau, das „Herz“ der Verbandsgemeinde, stellt sich derzeit ziemlich trostlos dar. In dieser Situation prüft die Verwaltung dieser Gemeinde dann eine zusätzliche Belastung eines wichtigen Wirtschaftszweiges, was zu der Frage führt:

Begreift VG Adenau ihre aktuelle Situation nicht?

Schon im Jahre 2012 habe ich hier über den Zustand der Stadt Adenau geschrieben, wie er sich auch den hier z.B. wegen des Nürburgrings anreisenden Touristen darstellt. 2018 habe ich dann bei anderer Gelegenheit daran erinnert. Aber bisher war immer festzustellen, dass nichts von Bedeutung geschaffen oder verbessert wurde, was die Stadt Adenau für Touristen attraktiver gemacht hätte.

Da muss es schon Erstaunen auslösen, wenn gegen Ende Juni 2020 in einer Geschichte zum Thema Tourismus in der Region Hocheifel in einer Zeitung („Wochenspiegel“) zu lesen ist, dass man sich im Verbandsgemeinderat von Adenau mit Überlegungen beschäftigt, die darauf hinaus laufen…

  • ...einen Tourismusbeitrag von den Gästen zu erheben, die nicht durchreisen, sondern sich zu einer oder mehreren Übernachtungen entschließen.

Man tröstet die Besitzer von Hotels oder Anbieter von Privatquartieren und Ferienwohnung damit, dass sie nicht diesen Betrag zu zahlen hätten, sondern ihn „nur“ vorher bei den Touristen und Gästen kassieren müssten, die sich entschlossen hatten, nicht nur einfach durchzureisen, sondern einen oder mehrere Tage in der Verbandsgemeinde Adenau zu übernachten.

Man vertritt auch die Meinung, dass eine Tourismusabgabe von nur 1,00 – 1,50 Euro gerechtfertigt sei, ohne zu erklären:

  • Warum? - Wofür? - Welchen Mehrwert erhalten die Touristen dafür?

Es genügt eigentlich nicht, nur auf den Durchgangsstraßen Plakate zu zeigen, die deutlich machen, dass Adenau sich für ein Stück Nürburgring hält. Vielleicht ist der Nürburgring in seiner Unvollkommenheit und dadurch inzwischen durch Vorschriften auch unsinnigen Permits, die die eigentlich vorgesehene rennsportliche Nutzung in überflüssiger Weise reglementieren ein Vorbild für die Verantwortlichen der Verbandsgemeinde Adenau geworden.

  • Das würde tatsächlich dem Unsinn die „Krone aufsetzen“!

Angesichts des Zeitpunkts solcher Überlegungen – in der aktuellen Corona-Krise! - die gerade die Tourismus-Branche inzwischen schon monatelang belastet, ist der Zeitpunkt zur Einführung einer Tourismusabgabe besonders unverständlich.

Wenn nun schon die Einführung einer neuen Belastung für den Tourismus angedacht ist, so sollte man doch zunächst einmal im Vorfeld der betroffenen Branche klar machen, welche Gegenleistung sie dafür erwarten kann.

Es geht einfach nicht, dass man einfach darauf hinweist, dass eine solche Tourismusabgabe nicht das hiesige Übernachtungsgewerbe belasten solle, sondern nur die Touristen!

Die Touristikbetriebe der Region, sollen nur kassieren und die Beträge weiter leiten. Außerdem sollen auch die „gewerblich Übernachtenden“ vom Tourismusbeitrag freigestellt sein.

Oder anders: Berufsmäßig anreisende Nürburgring-Besucher, wie Testfahrer, Rennfahrer, Teammitglieder sollen genau so wenig zusätzlich belastet werden, wie evtl. vorhandene „Rotlichtviertel“? - Wenn ich das richtig verstanden habe! - Schließlich schläft man dort auch „gewerblich“!

Es kann auch sein, dass man eine Tourismusabgabe deshalb einführt, weil sie dazu beitragen soll,  dass weniger Touristen kommen, weil es für die Stadt Adenau und ihre Region mittlerweile zu viele Touristen geworden sind. Genauso, wie man sinnigerweise z.B. vor dem Geschäft eines Metzgers in Adenau ein Parkverbot eingeführt hat, was dazu geführt hat, dass dieses Geschäft nun am Nachmittag geschlossen ist.

Die von der Verbandsgemeinde Adenau fürs Kassieren vorgesehenen Beherbergungsbetriebe rufen  inzwischen zum Widerstand gegen die Einführung einer solchen Tourismusabgabe auf. In einem Aufruf, den ein Hotelier aktuell an seine Kollegen gerichtet hat ist zu lesen:

„Wer nicht freiwillig dafür zahlen will, muss sich wehren. Wenn wir mit unserem Widerstand erfolgreich sein wollen, benötigen wir jeden Anbieter touristischer Leistungen vom Einmann-Betrieb bis zum Großbetrieb. Wir müssen den neuen Ballast frühzeitig abwehren!“

Werfen wir doch einmal einen Blick in die KAG (Kommunalabgabengesetz) des Landes Rheinland-Pfalz, wo unter § 12 – neu seit Januar 2016 – zu lesen ist:

Tourismusbeitrag
(1) Gemeinden können für die Tourismuswerbung und für die Herstellung, den Betrieb,und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Tourismusbeitrag erheben. Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
(1a) Beschließt der Rat, eine Tourismusbeitragssatzung zu erlassen, so haben die in der Gemeinde selbstständig tätigen Personen und Unternehmen der Gemeinde auf Verlangen die zur Beurteilung ihrer Beitragspflicht und zur Schaffung der Bemessungsgrundlagen für den Beitrag erforderlichen Auskünfte schon vor Erlass der Satzung zu erteilen.

Das ist angeblich nicht das, was man in der Verbandsgemeinde Adenau möchte. - Sagt man. - Beim Weiterlesen stößt man dann auf:

(3) Wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder einen Campingplatz betreibt, kann durch Satzung verpflichtet werden, von den bei ihm verweilenden ortsfremden Personen den Gästebeitrag einzuziehen und an die Gemeinde abzuliefern; er haftet insoweit für die Einziehung und Abführung des Beitrags. Dies gilt auch für die Inhaber von Kuranstalten und ähnlichen Einrichtungen, soweit der Gästebeitrag auch von Personen erhoben wird, die diese Einrichtung benutzen, ohne in der Gemeinde Unterkunft zu nehmen.

Eigentlich hat die Hotel- und Gaststättenbranche der Region in den letzten Monaten schon genug Einnahme-Ausfälle hinnehmen müssen. Eine weitere Belastung – wie von der Verbandsgemeinde Adenau geplant – ist eigentlich kaum hinnehmbar.

Zumal sich die Gesamtsituation der Stadt Adenau im Hinblick darauf, ein besonderes Highlight für den Tourismus zu sein, bisher nicht gerade positiv entwickelt hat.

  • Es genügt nicht, „ein Stück Nürburgring“ zu sein!      
MK/Wilhelm Hahne
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