VLN-Beispiel: Was ist urheberrechtlich geschützt?

Als Journalist gehört man zu den aufmerksamen Beobachtern seines Umfeldes. So ist mir auch nicht entgangen, dass bei den VLN-Läufen 2 & 3 auf den Zeitnahmelisten am unteren Rand folgender Hinweis zu finden war:

"The use and download of our website content is only permitted for private, non-commercial purpose. Any further reproduction and usage is prohibited by law and will be prosecuted."

Der Bedeutung wegen und weil das nicht jeder versteht, natürlich in englischer Sprache. Weil eine solche VLN-Veranstaltung, die jetzt – unter neuer Leitung - als NLS dargestellt wird,  selbstverständlich eine nationale Veranstaltung ist, die – wie auch meine Internetseite – eigentlich in deutscher Sprache geführt wird, habe ich mich der Objektivität wegen um eine „neutrale“ Google-Übersetzung bemüht:

"Die Nutzung und der Download unserer Website-Inhalte ist nur für private, nicht kommerzielle Zwecke gestattet. Jede weitere Vervielfältigung und Verwendung ist gesetzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt."

Ich verzichte hier auf die Darstellung der Seite in Form eines Screenshot. Aber darum habe ich zu diesen VLN-Rennen 2 & 3, die ohne Zuschauer durchgeführt wurden und bei denen ein Verfolgen der Ereignisse nur übers Internet möglich war, bis heute auch nichts geschrieben.

Ich habe aber das Justiz-Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz informiert, so dass inzwischen sicherlich via Staatskanzlei auch eine Information der Ministerpräsidentin Malu Dreyer erfolgt ist.

Gleichzeitig habe ich den Deutschen Journalisten Verband, dem ich als Mitglied seit Jahrzehnten angehöre, um eine Rechtsauskunft gebeten. Von dort erhielt ich folgende Information:

...„die Tabellenergebnisse können Sie verwenden, diese sind nicht urheberrechtlich geschützt.

Nicht genutzt werden darf lediglich urheberrechtlich geschützter Inhalt einer Website, ggf. auch deren Quellcode.

Verlinken würde ich die Seite nicht. Ihnen geht es jedoch, wenn ich Sie recht verstehe, um den Inhalt der Tabelle.“

Wenn also hier die oben wiedergegebene Drohung auf dem unteren Rand einer Zeitnahmetabelle steht, empfinde ich das als einen Täuschungsversuch, mit dem man einen gewissen Effekt zu erzielen versucht. - Feiner e.V.! - Feine Leute!

Ich werde mich also nun in den nächsten Tagen mit einer Geschichte zu VLN-Rennen 2 & 3 äußern, wobei vor allen Dingen Rennen 3 bei mir besondere Erinnerungen wach gerufen hat.

  • Demnächst auf diesen Internetseiten zu lesen!

Meine Leser werden durch deren Nutzung auch nicht strafrechtlich verfolgt!

MK/Wilhelm Hahne

 

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