EU-Urteil: Das Ende der „goldenen Ära“ des DMSB?

Der DMSB e.V. ist Träger der nationalen Sporthoheit in Deutschland, durch die internationale Motorsportbehörde FIA mit ASN (franz.: Autorité Sportive Nationale) benannt, wird aber von dieser z.B. im Fall des 2015 vom DMSB – aus Sicherheitsgründen (?) – eingeführten DMSB-Nordschleifen-Permit nicht ernst genommen, wenn eine internationale FIA-Veranstaltung auf der Nordschleife durchgeführt wird. Dann muss ein Fahrer nicht im Besitz dieser vom DMSB willkürlich verordneten Zusatz-Lizenz sein. Die FIA fühlt sich von dieser – als national empfundenen – Maßnahme des DMSB nicht betroffen! - Direkt nach Einführung dieser „Sicherheitsmaßnahme“ gab es im März 2015 einen Toten unter den Zuschauern eines VLN-Rennens durch einen Unfall im Streckenbereich „Flugplatz“, der von einem Fahrer ausgelöst wurde, der durch den Besitz des DMSB-Nordschleifen-Permit als „qualifiziert“ ausgewiesen war. - In der Folge hat sich dieses „Permit“ als interessante Einnahmequelle für den DMSB erwiesen, der lt. einer gutachterlichen Bewertung – die hier auf Motor-KRITIK exklusiv veröffentlicht wurde – eigentlich gar nicht zur verbindlichen Einführung einer solchen Zusatz-Lizenz befugt war! - Aber dann auch noch Lizenzen zur Schulung von Fahrern an Personen erteilte, die damit auch wieder Geld verdienen können. - So braucht man selbst als ein von der FIA  entsprechend eingestufter „Spitzen-Profi“ auch im Jahre 2021 ein Nordschleifen-Permit zu seiner eigentlichen Fahrerlizenz, nur dass dieses „Pflichtpaket“ bei einer nationalen deutschen Veranstaltung dann – für einen Fahrer deutscher Nationalität – gegenüber 2015 inzwischen um gut 24 Prozent teurer geworden ist. Selbst zwischen dem für dieses vom DMSB vorgeschriebenen „Pflichtpaket“ besteht zwischen 2020 und 2021 eine Differenz von 7,8 Prozent, um die sich der Preis erhöhte. - Aber nicht hier lauert eine Gefahr für den DMSB, weil  – außer der FIA – niemand den Sinn dieses DMSB-Nordschleifen-Permit in Frage stellte, weil man sich wohl als abhängig vom Verhalten des DMSB empfindet. - Nach einem nicht den DMSB betreffenden aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss allerdings nun die Frage aufkommen:

EU-Urteil: Das Ende der „goldenen Ära“ des DMSB?

Vom DMSB sind die deutschen Sportfahrer einiges gewohnt. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf einer Rennstrecke, wie die Nordschleife, das stille Abnicken von Baumaßnahmen auf der Rennstrecke Nordschleife durch die offizielle Streckenabnahme, die als Sicherheitsmaßnahmen verkauft wurden, aber tatsächlich – z.B. bei den „Touristenfahrten“ des Nürburgring-Pächters, einer Firma des Nürburgring-Besitzers, wo man dann für von 25 oder 30 Euro – je nach Wochentag – ohne jede Lizenz oder Permit – z.B.  im Bereich „Schwedenkreuz“ einen Unfallschwerpunkt erleben kann, wie in einigen „Youtube“-Videos leicht nachweisbar ist.

Da helfen auch nicht die Ausreden, dass Rennen nicht mit „Touristenfahrten“ zu vergleichen sind. - Stimmt! - „Touristenfahrten“ sind gefährlicher! - Natürlich ist dann die StVO gültig, weil es sich dann – so stellt man es dar – bei der Rennstrecke Nordschleife um eine normale Kraftfahrstraße mit normalen Straßenverkehr handeln soll. Tatsächlich wird rechts überholt, gedriftet, wird die so genannte „Ideallinie“ genutzt, alles ein Verhalten, das im normalen Straßenverkehr strafbar wäre, aber hier nicht geahndet wird. Bei Trackdays, bei denen auch die StVO – lt. Ausschreibung – gelten soll, wird aber auch die „Ideallinie“ gelehrt! - ??? - Übrigens auch von Mitarbeitern der Firma, die auf ihre Geschäftsbedingungen verweist, wo nach die StVO gilt!

Wenn vor Jahren schon mal die Polizei per Hubschrauber den Verkehr auf der Nordschleife zu überwachen suchte, so wurde dieser Versuch schnell wieder – auf Anweisung aus Mainz – abgebrochen. Verständlich, denn vom Innenministerium in Mainz wird die Nordschleife als „Privatstraße“ empfunden. - Hier auf Motor-KRITIK wurde eine entsprechende Darstellung aus dem Innenministerium in Mainz auch schon veröffentlicht. Aber das hat niemanden interessiert. -

So wartet man bis heute auf eine richterliche Entscheidung darüber, was die Nordschleife bei den „Touristenfahrten“ eigentlich ist. - Für den DMSB ist dagegen klar: Es ist eine der gefährlichsten Rennstrecken auf der Welt, für die man zur Erlangung eines nur für diese Rennstrecke erforderlichen „Permits“, dann noch einen entsprechenden Lehrgang machen muss. - Um dann Jahr für Jahr (!) ein immer teurer werdendes „Sicherheitspaket“ aus Fahrerlizenz und Nordschleifen-Permit zu erwerben.
      

  • Dient das der Förderung des Motorsports in Deutschland?
  • Das „Permit“ dient auch nicht der Sicherheit, hat nur Alibi-Charakter!
  • Dient es der Förderung des Motorsports, wenn sich die Einstiegs-Lizenz in den Motorsport, die „Nationale Lizenz Stufe C“, zwischen 2015 und 2020 um 94 Prozent verteuerte?

Auf einer anderen Ebene musste dann der DMSB auch mal Widerstand verspüren. Er hatte eine von ihm als klein empfundene Organisation, die sich dem Basis-Motorsport auf Rallye-Basis verschrieben hatte, mit einer Klage auf Urheberrechtsverletzung versucht in die Schranken zu weisen. Der Weg zu einem scheinbar endgültigen Urteil war lang. - Motor-KRITIK hat darüber am 1. November 2020 informiert und u.a. geschrieben:

„Das Urteil des LG Düsseldorf, Aktenzeichen 12 O 206/18 vom 7. Oktober 2020 ist eindeutig, aber insofern noch nicht rechtskräftig, als es dem DMSB e.V. vorbehalten bleibt, dem schon verlorenen Geld, weiteres gutes Geld – seiner Mitglieder - hinterher zu werfen, indem er in Berufung geht.“

Der DMSB hatte klar verloren. Das 86seitige Urteil ist mit seiner klaren Begründung wirklich  eindeutig: Die Klage des DMSB wurde abgewiesen! (Es liegt Motor-KRITIK als Kopie vor.) Der DMSB ist allerdings in Berufung gegangen! Nach meiner persönlichen Einschätzung kann der DMSB nun auch vor dem OLG Düsseldorf nur verlieren. - Was dann sicher zu einer weiteren Erhöhung der Lizenz- und Permitkosten (s.o.) führen wird.

Wenn man einmal einen Blick „über den Zaun“ wirft, dann gibt es inzwischen ein weiteres Gerichtsurteil, dass das bisherige Verhalten des DMSB in Frage stellt, wenn er z.B. Fahrer und Streckenposten verurteilte, die – obwohl auch im Besitz einer DMSB-Lizenz – an einer nicht vom DMSB genehmigten Rallye-Veranstaltung teilgenommen hatten.

Viele der Fahrer und Sportwarte haben das Urteil hingenommen. Einige davon – gerade Sportwarte/Streckenposten haben aber dem Motorsport den Rücken zugekehrt. Sie hatten als Fans den Motorsport praktisch ehrenamtlich unterstützen wollen, fühlen sich nun unverstanden und praktisch ausgenutzt und misshandelt.

Ein einziger Fahrer ist vor ein ordentliches Gericht gegangen. Sein Anwalt trifft dort auf einen Anwalt des DMSB, der im Berufungsverfahren des DMSB schon – auch diesen Fahrer – dann als Richter verurteilt hatte.

Für diesen Fahrer ist nun am 16. Dezember 2020 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs praktisch „die Sonne aufgegangen“. In diesem Urteil wird zwar kein Motorsportverband, aber die ISU, die Internationale Eislaufunion verurteilt, weil sie Eissportler – Profis - die an einer nicht von ihr genehmigten Veranstaltung im Ausland teilnehmen wollten, mit empfindlichen Strafen bedroht  hatte.

Der Europäische Gerichtshof stellte fest:

  • Das verstößt gegen das europäische Wettbewerbsrecht. - Und – Motor-KRITIK möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern: EU-Recht rangiert vor nationalem Recht!

Damit verstoßt auch so manche bisherige Entscheidung des DMSB gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Motor-KRITIK-Leser finden eine Pressemeldung zu diesem EU-Urteil – weil nur die in deutscher Sprache – nicht aber das Urteil - im Internet-Archiv des Europäische Gerichtshofs zu finden ist – im Anhang zu dieser Geschichte.

Der Europäische Gerichtshof nimmt es nämlich mit den Sprachen der EU-Mitgliedsländer sehr genau. Wirklich immer kommt die französische Sprache ins Spiel. In diesem Fall spielte die deutsche Sprache keine Rolle! - Beim Europäischen Gerichtshof. - Das nutzte auch die Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 von Deutschland bei der EU nichts.

Meinen Lesern dürfte das gleich sein, weil die Presse-Info die Basis des Urteils verständlich – und nachvollziehbar – schildert und damit auch die Anwendbarkeit gegenüber DMSB-Entscheidungen deutlich wird.

Schon im Jahre 2012 hätte der DMSB ein Urteil aus Schweden zur Kenntnis nehmen sollen, mit dem das schwedische Kartellgericht den schwedischen Automobilverband mit einer Strafe von über 100.000 Euro belegte, weil dieser Verband es allen von ihm lizenzierten Fahrern verboten hatte, an motorsportlichen Wettbewerben teilzunehmen, die nicht von ihm genehmigt, bzw. lizenziert worden waren. Das schwedische Kartellamt sah darin einen Verstoß gegen das europäische Kartellrecht!

Für den DMSB endet mit dem neuen, aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs praktisch eine „goldene Ära“ und wird dadurch wieder daran erinnert, dass er eigentlich nur ein kleiner nationaler e.V. ist, der sich selbstsicher und autoritär gebärden konnte, weil er die „züchtigte“, die sich als Abhängige empfinden mussten und sich schweigend duckten!

Trotz aller modernen Anpassungen an die vom Corona-Virus profitierende SIM-Entwicklung, hat den DMSB nun die motorsportliche Realität wieder eingeholt. Daran wird auch die Wahl eines neuen Präsidenten Ende Januar 2021 nichts ändern!

Höchstens noch größeren Ärger entstehen lassen!

MK/Wilhelm Hahne
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