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Als normaler Bürger ist man gewohnt, gesetzliche Anweisungen zu befolgen. Ist das eigentlich anders, wenn es sich „nur“ um eine „Bekämpfungsverordnung“ handelt, die z.B. eine Landesregierung im Interesse seiner Bürger erlässt, um sie vor der Ausbreitung der Corona-Pandemie zu schützen? - Ich bin ein wenig verwirrt, wenn ich in diesen Tagen die unterschiedlichsten Informationen erhalte, die – zumindest ich – in ihrer Argumentation nicht verstehe! - Da mir mein Augenarzt noch vor wenigen Tagen eine einwandfreie Funktion meiner Augen bestätigt hat, glaube ich meinen Augen schon trauen zu können. - Dann muss ich aber die Frage stellen:
„Denn der Wind kann nicht lesen!“ - Wer sonst noch?
Am 18. März 2021 lese ich auf den Internetseiten der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG die Information:
„Der Motorsport kehrt zurück in der Grünen Hölle. Mit dem ersten Rennen der Nürburgring Langstrecken-Serie wird am 27. März die Event-Saison 2021 auf der anspruchsvollsten Rennstrecke der Welt eröffnet.“
Das konnte man gut verkünden, weil schon am 9. März 2021 – 18 Tage vor dem Rennen! – die vom DMSB genehmigte Ausschreibung (R-12188/21) für diesen NLS-Lauf Nr. 1 erschienen war.
Weil nun die Verbreitung des Corona-Virus evtl. Schwierigkeiten – im Hinblick auf die Durchführung des Rennens – machen könnte, hat der Geschäftsführer der VLN VV den Teams in der Woche vor dem Rennen „Vorschläge“ gemacht, wie einfach es doch wäre – trotz der neuesten einschränkenden Maßnahmen der Behörden – am 1. NLS-Lauf teilzunehmen. Da ist dann zu lesen:
„Liebe Teilnehmer,
die Kreisverwaltung Ahrweiler hat per Allgemeinverfügung unter anderem eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr verhängt, die bis einschließlich 28. März gilt. Die Verfügung hat keine Auswirkung auf die Durchführung der 66. ADAC Westfalenfahrt am 27. März. Ihr könnt Euren Fahrern und Teammitgliedern eine Bescheinigung zur Reise aus dienstlichen Zwecken (in unserem Fall eine professionelle Motorsportveranstaltung) ausstellen, so dass beispielsweise die Fahrt vom Fahrerlager ins Hotel ohne Probleme möglich ist.
Bezüglich der Hotel-Übernachtungen haben wir ebenfalls mit der Kreisverwaltung Rücksprache gehalten. Um das Problem zu umgehen, dass Privatpersonen aktuell nicht berechtigt sind, Übernachtungen in Hotels zu buchen, ist der einfachste Weg, die Zimmer zentral über das Team zu ordern. Weder der Hotelgast noch der Hotelbetreiber machen sich in diesem Fall angreifbar, da dienstliche Reisen nach wie vor erlaubt sind.
Wie halten Euch weiter über die Entwicklungen auf dem Laufenden.
Viele Grüße vom Nürburgring“
Da gab es dann schon Teams, die Motor-KRITIK um Rat gebeten haben, da eine solche „Empfehlung“ doch auf eine Umgehung behördlicher Anordnung hinaus lief, zumal die Mehrheit der Teilnehmer keine Profis sind, sich auch nicht als solche empfinden!
Ich habe u.a. angeraten, doch bei der Kreisverwaltung Ahrweiler um eine schriftliche Ausnahmegenehmigung nachzusuchen, weil sie damit auf der sicheren Seite wären. - Zumal die Kreisverwaltung durch den Veranstalter – wie man lesen konnte – entsprechend informiert war. Ergebnis:
- Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat eine schriftliche Ausnahmegenehmigung abgelehnt!
Andere Teilenehmer haben mir erklärt, dass sie beim NLS-Lauf 1 nicht starten werden, weil sie nicht in wenigen Tagen vom Amateur zum Profi und wieder zurück mutieren möchten. - Sie empfanden es als beste Lösung: Bei diesem Rennen nicht an den Start gehen.
Gestern, am Tag des Nennungsschlusses für Rennen 1, lese ich dann auf einer Motorsport-Seite im Internet eine Geschichte, die am Sonntag, dem 21. März geschrieben wurde:
„Der Landkreis Ahrweiler befindet sich seit der Nacht von Freitag auf Samstag im erweiterten Lockdown. Nachdem seit dem 15. März die Corona-Inzidenz über 100 liegt, greift die ‚Notbremse‘. Trotzdem hat die VLN keinen Zweifel, dass der Saisonauftakt der Nürburgring-Langstrecken-Serie (NLS) am 27. März starten kann.
Die Nürburgring-Langstrecken-Serie wird auch im lokalen Hardcore-Lockdown fahren.
‚Wir gehen felsenfest davon aus‘, sagt Christian Stephani, Geschäftsführer der Vermarktungsgesellschaft VLN VV vor ausgewählten Medienvertretern, darunter 'Motorsport-Total.com'. ‚Wir haben das Thema mit dem Kreis Ahrweiler und der Staatskanzlei besprochen.‘
Der Coup dabei: Die VLN hat die Politik überzeugen können, dass die NLS Profisport ist. ‚Solange wir keine Zuschauer haben, reden wir nicht mehr von einer Großveranstaltung, sondern einer Durchführung des Sports. Wir sind professioneller Sport. Und bislang findet jeder Profisport statt.‘“
Nun hatte ich bereits am 19. März auf meinen Seiten unter „Aktuell“ einkopiert, wie die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz den Profisport, bzw. den Profisportler definiert. Dort ist in der 18. CoBel.VO vom 20. März 2021 unter § 10 zu lesen, was auch in den Verordnungen zuvor so zu lesen war:
„...unter Profisport ist die bezahlte Vollzeittätigkeit von Berufssportlern in Kapitalgesellschaften oder in den Wirtschaftsbetrieben von Vereinen zu verstehen…“
Da hat mich dann die Darstellung des Herrn Stephani schon etwas verwirrt, zumal er noch auf die Abstimmung u.a. mit der Staatskanzlei in Mainz verwiesen hat.
Die habe ich dann angeschrieben um dann umgehend auch eine Antwort zu erhalten, die ich nachfolgend einkopiere:
„Sehr geehrter Herr Hahne,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage an die Regierungssprecherin, die ich Ihnen hiermit gerne aus dem Corona-Kommunikationsstab heraus gerne beantworte.
Der Nürburgring ist als ungedeckte Sportanlage für die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands geöffnet. Dies stimmt sowohl mit der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz als auch mit der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen und aufgrund des Auftretens von Coronavirus-Varianten (VoC) im Kreis Ahrweiler überein.
Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
XXX XX XXX
Chef vom Dienst
Corona-Kommunikationsstab der Landesregierung“
Offenbar ist mir nun nicht mehr zu helfen! - Ich verstehe das alles nicht mehr. Ist also die NLS doch kein Profisport? - Reisen die Teams alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes an? - Wie viel „Hausstände“ kommen da eigentlich zusammen? - Kann der CvD des Corona-Kommunikationsstabes der Landesregierung nicht lesen oder hapert es da bei Christian Stephani? - Oder ist es vielleicht so, dass beide nichts von dem verstehen, was sie eigentlich zu verantworten haben? - Bei mir sind bei dem NLS-Verwirrungsspiel um Lauf Nr. 1, Fragen über Fragen entstanden. - Was tun?
Weil Nennungsschluss für den NLS-Lauf Nr. 1 2021 lt. Ausschreibung der 22. März 2021, 12 Uhr mittags war, habe ich dann versucht aktuell – und vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin - die Gesamtstarterzahl für dieses Rennen in Erfahrung zu bringen.
- Es ist mir nicht gelungen!
Tatsächlich müssen wir nun den Mittwoch abwarten, wenn – so ist das auch vorgesehen – dann die Teilnehmer offiziell bekannt gegeben werden. Dann kennen wir auch die Gesamtstarterzahl dieser „Profi-Veranstaltung“! -
- Obwohl es nach Darstellung aus dem Corona-.Kommunikationsstab der Landesregierung eine Veranstaltung aus dem Amateur- und Freizeitsport ist!
Während ein für die Veranstaltung Verantwortlicher „vor ausgewählten Medienvertretern“ erklärte:
„Wir sind professioneller Sport.“
„Die VLN hat die Politik überzeugen können, dass die NLS Profisport ist.“
Weil ich nicht zu den „ausgewählten Medienvertretern“ gehöre, sondern nur einfach ein verantwortungsbewusster Journalist bin, gehe ich nun davon aus:
- „Der NLS-Lauf Nr. 1, der am 27. März 2021 durchgeführt werden soll, sollte rechtzeitig wegen der „unsicheren Wetterlage“ abgesagt werden!
Alles andere wäre – zumindest für mich – unverständlich. - Weil auch die unterschiedliche Argumentation der unterschiedlichen Verantwortlichen eigentlich darauf schließen lässt, dass eine andere Lösung ziemlich verantwortungslos wäre!
MK/Wilhelm Hahne
PS: James „Jim“ Glickenhaus würde mit seinem „004C“ auch nicht bei NLS Nr. 1 am Start sein. Auch bei den folgenden NLS-Läufen so lange nicht, wie keine Zuschauer zugelassen sind. - Eine gute Argumentation! - Der Mann kann lesen!
1 Kommentar
Es kommen zwei zusammen...
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