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Robertino Wild, der erste Nürburgring-Käufer, verfügte schon vor Jahren über zu wenig Geld. Die gerade – mit einer Firma im Landesbesitz - insolvent gewordene rheinland-pfälzische Landesregierung hatte dagegen eigentlich zu viel Geld für den Ausbau einer Rennstrecke „in die falsche Richtung“ ausgegeben. Eine still vor sich hin rostende Achterbahn ließ sie als “Erinnerung an visionäre Politiker“ zurück, die der EU in Brüssel durch unzulässige „Beihilfen“ aufgefallen waren, mit der man eine Antwort auf die Frage gefunden zu haben glaubte, „Wie helfe ich mir selbst?“.
Ein großes Pharma-Unternehmen sah sich daraufhin veranlasst, die große Erfahrung eines großen Politikers auf diesem Gebiet als Berater zu nutzen. Der hatte immerhin Vielen Vieles versprochen, hatte das aber wohl über seine alles überzuckernde Krankheit und seinen Rücktritt vergessen. Noch heute trauern kleine mittelständische Firmen Millionen nach, die sie in getreuer Ausführung vertragsgerechter Arbeiten bei einer landeseigenen Firma verloren haben.
In diesem kleinen Informationsdienst, war noch am 20. Januar 2020 mein Versprechen zu lesen:
„Ich bleibe dran!“
Das betraf nicht nur – ganz allgemein – das Thema Nürburgring und die bis heute noch nicht erfolgte Abwicklung einer Insolvenz in Eigenverwaltung, die – wenn mal eine Abwicklung erfolgt – bis dahin weitere Millionen Euro verschlungen haben wird, sondern auch die Verfolgung der „Folgeschäden“, die der erste Käufer des Nürburgrings nach dieser Insolvenz verursachen konnte.
Dazu waren bis zu diesem Zeitpunkt schon einige Geschichten auf diesen Internetseiten erschienen. Und immer wieder musste ich „Fortsetzungen“ schreiben, weil diese eigentlich nur in der Politik mögliche Lösung, durch einen Verkauf der neu geschaffenen Basis für Bauruinen an einen Käufer ohne Kaufkraft neues Leben zu generieren, eigentlich weitere Spuren hinterlassen musste.
Nun bin ich Ende Juli, durch zufällige Kontakte in anderer Sache, mal wieder auf eine „Fortsetzung“ gestoßen, die geradezu märchenhaft ist und durch Urteile vom 28. Juli 2022, weil „IM NAMEN DES VOLKES“ durch ein OLG gesprochen, geradezu den Anspruch erheben, auch „dem Volk“ bekannt zu werden!
- Das müsste für den ersten Käufer des Nürburgrings eigentlich reichen, jetzt, aktuell im August schon, den „September-Blues“ anzustimmen.
Das ist eigentlich falsch formuliert, weil das Lied von Chris Rea exakt übersetzt „September-Blue“ heißt. Aber da würde dann, wenn man eine Stelle aus dem Liedtext - ziemlich frei - ins Deutsche übersetzt – schon passen:
...„Und jedes Mal, wenn ich den „Steinbock“ sehe
Werde ich ein Gebet für dich sprechen
Jetzt und für immer September-Blau!“...
Ich nehme mir diese Freiheit, nachdem ich die Urteile des OLG Düsseldorf – zwei Stück – von insgesamt 78 Seiten Umfang gelesen habe, und nachempfinden konnte, wie frei ein Robertino Wild Texte und Entscheidungen interpretiert hat. - Unverständlich für ein Landgericht! - Genau so unverständlich für ein Oberlandesgericht, das nun mit seinen Urteilen die des Landgerichts bestätigt hat.
- Das OLG Düsseldorf bestätigt den Anspruch der Kläger, dass sie von Herrn Robertino Wild noch den Betrag von 2.446.927,61 € zu erhalten haben.
In einem der Urteile ist auf Seite 39 des Urteils „im Namen des Volkes“ zu lesen:
„Es besteht auch keine Grundlage für eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Rechtskraft der Entscheidung.“
Also nun doch „September-Blues“?
Große Nürburgring-Schatten werfen jetzt ihre „Ereignisse“ ins helle Sonnenlicht! Dem – wenn ich das recht überschaue – noch weitere folgen werden. Die dann auch – u.a. - an Fehlleistungen von Leuten „in Amt & Ehren“ erinnern werden.
Der „Nürburgring-Skandal“ hat eigentlich immer noch kein Ende gefunden! - Das ist ein politischer Skandal!