„Green Hell Driving Days“: Voller Erfolg für Alle?

Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG hat den „Tag der deutschen Einheit“ natürlich gerne genutzt, weil der für alle Arbeitnehmer eine gute Voraussetzung war, durch einen „Brückentag“ den Arbeitsalltag einen Tag mehr zu verlassen. So war es den Nürburgring-Fans möglich, die nicht im direkten Eifel-Umfeld wohnen, eine weitere Anfahrt auf sich zu nehmen. Der Rennstreckenverwalter lockte die  Fans, die auf „Touristenfahrten“ scharf sind, mit der Möglichkeit, an vier Tagen von morgens bis abends auf der Rennstrecke – die dann eine „öffentliche Straße“ ist – unterwegs zu sein. - Gegen eine „kleine Schutzgebühr“! - Die Polizei-Inspektion in Adenau konnte so damit rechnen, dass mehr „Touristenfahrer“ als normal anreisen würden und hat das zum Anlass genommen, mal „Präsenz zu zeigen“. Dieses Mal hat sie auch auf andere Art als bisher für Ordnung zu sorgen versucht. - Aber natürlich hat sie damit keine Unfälle auf der Nürburgring-“Landstraße“ verhindern können. Es hat zwar welche gegeben, aber keine Polizeimeldung dazu. Der Schlüssel zu dieser Diskrepanz liegt vielleicht in einem System, an dessen Absprache, neben der DRK, auch die Polizei in Adenau selbst beteiligt ist. - Darüber wird nachfolgend auch zu lesen sein! -  Aber insgesamt ist das Eingreifen der Polizei am 4. Oktober 2024 positiv zu sehen. - Trotzdem sollte man sich die Frage stellen:

„Green Hell Driving Days“: Voller Erfolg für Alle?

Natürlich für die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG schon, die diese Veranstaltung gut vorbereitet hatte. Da stand nicht nur – für alle Fälle – der Hubschrauber bereit, da war die die DRK in Bereitschaft, die Streckenposten waren eingeteilt und die fünf Streckensicherungsfahrzeuge, mit jeweils zwei Sicherheitsleuten besetzt waren startbereit. Ein 11. „Stresi“ hatte den Einsatz dieser Fahrzeuge zu überwachen und zu koordinieren.

Der Veranstalter hatte diese „Green Hell Driving Days“ im Vorfeld dieser „Feiertage“ so beworben:

„Touristenfahrten XXL ab dem Tag der Deutschen Einheit: Vom Feiertag selbst (03. Oktober) bis einschließlich Sonntag (06. Oktober) öffnen sich die Schranken zur Nordschleife gleich vier Tage am Stück. Jeweils von 08:00 bis 19:00 Uhr hat jedermann die Möglichkeit, die Grüne Hölle selbst zu erfahren. Credits online oder vor Ort buchen, Fahrordnung verinnerlichen und schon kann es losgehen mit dem Erlebnis Nordschleife. Entlang der schönsten 20,832 Kilometer der Welt werden bei den Green Hell Driving Days auch viele Besucher, Wanderer und Fahrradfahrer die Strecke säumen. Übrigens: Im Falle einer kurzfristigen Streckensperrung gibt es besondere Wartezeiten-Specials – etwa Rabatte auf Speisen und Getränke oder vergünstigten Eintritt ins Erlebnismuseum ring°werk. Weitere Infos hierzu liefert die Webseite des Nürburgrings.“

Ein wichtiger Hinweis darin besteht nur aus zwei Worten:

„Fahrordnung verinnerlichen“

Immerhin hat man mit diesen Hinweis - diesem Zusatz - darauf hingewiesen, dass es eine „Fahrordnung“ gibt! Die ist z.B. auch an der Zufahrt zur Nürburgring-Nordschleife zu lesen: Da  wird der „Touristenfahrer“ z.B. darauf aufmerksam gemacht:

„Es gilt das Rechtsfahrgebot. Überholen ist nur links gestattet. Driften ist verboten.“

Lt. StVO, die während der „Touristenfahrten“ auch auf der Nürburgring-Nordschleife Gültigkeit haben soll, ist das auf normalen Landstraßen mit „öffentlichem Verkehr“ so rechtsgültig vorgeschrieben.

  • Aber keiner der Teilnehmer an den „Touristenfahrten“ hält sich an dieses Rechtsfahrgebot! Alle fahren – darum sind sie schließlich zu einer „Rennstrecke“ angereist – „Ideallinie“!

Natürlich habe ich in der Vergangenheit schon mal „Touristenfahrer“ darauf angesprochen, was sie sich eigentlich dabei denken. Wenn ich mich an die Antworten erinnere, muss ich davon ausgehen, dass sie entweder die StVO nicht kennen und/oder auch die „Fahrordnung“ des Nürburgrings nicht gelesen haben.

Ab und an habe ich auch als Antwort erhalten:

„Aber der Nürburgring ist doch eine Einbahnstraße!“

Feststellung von Motor-KRITIK: Auch für eine Einbahnstraße gilt das Rechtsfahrgebot! - In der „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“ heißt es zu dem Thema:

„(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

Wenn man bei den „Touristenfahrten“ irgendwo als Zuschauer an der Strecke am Zaun – natürlich „Sicherheitszaun“ – steht, wird man sehen – und erleben - dass offenbar auch andere Punkte der Fahrordnung nicht eingehalten werden.

  • Nur Linksüberholen, kein Driften erlaubt?

Solche „Vorschriften“ wirken auf einen Zuschauer genau wegen der dann erlebten Beispiele „weltfremd“, wie auch der Passus aus § 2 der StVO, der da heißt:

„Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn“

Alle (!) Nutzer der Rennstrecke Nürburgring Nordschleife als „Touristenfahrer“ glauben sich auf einer Rennstrecke unterwegs – und fahren entsprechend!

Dieses „normale“ Verhalten der Teilnehmer an den „Touristenfahrten“ wird sich auch nicht ändern, weil es von offizieller Seite einfach akzeptiert wird. Damit ist auch festgeschrieben, dass es auf dieser Rennstrecke, wenn sie dann mal gegen eine Gebühr von 25 oder 30 Euro befahren werden darf, nicht wie eine normale Eifel-Landstraße genutzt wird. Was u.a. auch zu unverhältnismäßig hohen Unfallzahlen führen kann.

  • Bei den „Green Hell Driving Days“ kam es so – nach meinen Feststellungen – zu rd. 20 Unfällen!

Aber es gab keine Unfallmeldungen der Polizei! Das liegt an einer Absprache zwischen Veranstalter, DRK und Polizei, die eine Unfallmeldung des Veranstalters an die Polizei – nicht oder doch – nach einem bestimmten Schema vorsieht. Die Schwere der Unfälle wird einem Farbschema zugeordnet, das so klassifiziert ist:

Verletzungsstatus
Grün = leicht verletzt
Gelb = mittel verletzt
Rot = nicht lebensbedrohlich
Blau = schwer verletzt bzw. lebensbedrohlich – aber auch tot!

Diese Einstufungen werden – entsprechend der Absprache – von einem Notarzt bzw. den Sanitätern  „vor Ort“ vorgenommen.

  • Eine Meldung an die PI Adenau erfolgt erst, wenn am Unfall entweder zwei Fahrzeuge beteiligt sind oder ab Farb-Code „Gelb“!

So ergibt sich dann auch, dass die Polizeistation in Adenau bei der Mehrzahl der Unfälle, die während der „Touristenfahrten“ erfolgen erst gar nicht informiert wird! Sie können so auch nicht in der Polizei-Statistik erfasst werden! - Welch ein Zufall!

  • Die meisten Unfälle betreffen nur ein einziges beteiligtes Fahrzeug. Zum Glück sind die Verletzungen der Unfallbeteiligten meist auch nur „leicht“. - Nach „subjektiver“ Einschätzung!

Das war wohl auch so bei den Unfällen während der gerade veranstalteten „Green Hell Driving Days“ der Fall. Damit hatte die Polizei in Adenau dann auch „ungestört“ Gelegenheit, sich einmal intensiv um das Geschehen im Umfeld des Nürburgrings zu bemühen.

Dazu gibt es eine Meldung der Polizei-Direktion Mayen vom 4. Oktober 2024, um 20:28 Uhr:

„POL-PDMY: Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Raser/ Poser in Adenau und am Nürburgring

Am Freitag, 04.10.2024, führten Beamte der Polizeiinspektion Adenau im Stadtgebiet Adenau, sowie auf den Zufahrtsstraßen rund um den Nürburgring, anlässlich der dort stattfindenden "Green Hell Driving Days", zielgerichtete Kontrollen von Rasern und Posern durch. Hierbei wurden auch zivile Streifen eingesetzt.

Es wurden bei den Kontrollmaßnahmen zahlreiche Verwarnungsgelder erhoben. Zudem wurden mehrere Bußgeldverfahren wegen diverser Verstöße, u.a. Erlöschen der Betriebserlaubnis bzw. nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug oder wegen Verursachen unnötigen Lärms eingeleitet. Bei einigen Verstößen erhalten zudem die zuständigen Führerscheinstellen Mitteilungen über das disziplinlose/ verkehrsfremde Verhalten der jeweiligen Fahrzeugführer.

Ins Visier genommen wurden hauptsächlich Fahrzeuge, welche augenscheinlich technisch illegal verändert wurden. Hier insbesondere auch die sogenannten "Auto-Poser". Viele Veränderungen sind im Straßenverkehr nicht zulässig. Leistungen werden gesteigert, Fahrzeuge optisch verändert oder die Abgasanlagen manipuliert, was sich nachteilig auf das Lärmverhalten der Fahrzeuge auswirkt. Gerade erhöhter Lärm belastet die Menschen in der Region rund um den Nürburgring.

Was viele nicht bedenken ist, dass durch die Veränderungen auch Gefahren entstehen können. Sowohl für den jeweiligen Fahrzeugführer selbst, bzw. dessen Insassen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Weiterhin wurden im Rahmen der Kontrollmaßnahmen 5 Personen ein Platzverweis ausgesprochen. Hier handeltet es hauptsächlich um Personen, welche an neuralgischen Stellen die Verkehrsteilnehmer zum o.g. disziplinlosen/ verkehrsfremden Verhalten animierten bzw. sich dort aufhielten.

Zudem wurde im Rahmen der Kontrollen ein 30-jähriger Fahrzeugführer aus der Stadt Sinzig festgestellt, welcher ein PKW ohne erforderliche Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr führte. Gegen diesen und den Fahrzeughalter wurde ein Strafverfahren wegen Fahren bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Des Weiteren wurde eine Geschwindigkeitskontrolle auf der B 412, Höhe Kaltenborn-Jammelshofen, durchgeführt. Hier wurden gegen insgesamt 24 Fahrzeugführer ein Verwarn-/Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein Fahrzeugführer muss neben einem empfindlichen Bußgeld mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Dieser wurde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit 120 km/h gemessen. Die Polizei Adenau appelliert auch hier an alle Verkehrsteilnehmer: Fahren Sie stets vorsichtig und rücksichtsvoll - eine zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Hauptunfallursachen.“

Was hier besonders auffällt ist, dass die Polizei nun auch einmal „neuralgische Stellen“ aufgesucht hat und – wie man schreibt:

„...im Rahmen der Kontrollmaßnahmen 5 Personen ein Platzverweis ausgesprochen“ hat!

Hier scheint man noch ein wenig ungeübt. Die angesprochenen Personen wurden – wie ich hörte – jeweils mit „Du“ angesprochen.

  • Verbesserungsvorschlag: Ein „Sie“ – unabhängig vom Alter  der Angesprochenen – wäre weniger „kumpelhaft“, würde mehr Distanz schaffen, der auch einen „Platzverweis“ souveräner erscheinen lassen würde.

Die Polizei hat an diesen Stellen u.a. auch ein Film- und Fotografier-Verbot ausgesprochen. Dazu ist sie berechtigt, da die Fahrbahn-Randstreifen zur Fahrbahn – der Straße – gehören, die sich im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz befinden. Die Polizei ist also durchaus berechtigt, ein solches Verbot auszusprechen!

  • Die Polizei hat leider nicht auf diese Berechtigung hingewiesen!

So entstand bei manchen dieser Personen der Eindruck von Willkür! - Ein Hinweis auf den Grund des „Verweisens“ wurde nur so formuliert, dass man durch ihr Verhalten die Auto- und Motorradfahrer zu strafbaren Handlungen „animieren“ würde.

Immerhin scheint man in Adenau bei der Polizei auf einem richtigen Weg, der auch von der durch das „Nürburgring-Rowdytum“ betroffenen Bevölkerung honoriert werden wird! - Wie ich ersten Reaktionen entnehmen kann.

  • „Touristenfahrer“ sind sicherlich auch im Umfeld der Rennstrecke beliebte Touristen, aber nur dann, wenn sie sich auch wie Gäste benehmen!

Die Saison klingt jetzt langsam aus. Damit wird die Situation zwischen Bewohnern im Umfeld des Nürburgrings und den weniger werdenden „Touristenfahrern“ sicherlich automatisch entspannter.

Aber auch die Polizei in Adenau hat einen neuen, guten Akzent gesetzt, der auch in die neue Saison 2025 hinüber strahlen wird! - Wenn er sich dann fortsetzt!

Aber die „Ideallinie“ werden die „Touristenfahrer“ auf der Nordschleife weiter anstreben!

MK/Wilhelm Hahne
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