(5) Verlegene Verleger?

Folgender Beitrag zum aktuellen „Ring“-K(r)ampf könnte auch (irgendwo) in einer Zeitung stehen. Doch die darin enthaltene Information finden Sie heute – exklusiv – nur bei Motor-KRITIK. Auch BILD und SPIEGEL müssen passen. Weil hier einThema, das nicht erledigt ist, und von dem die direkt betroffene Umgebung immer weiter negativ beeinflusst wird, sich offensichtlich nur bei Motor-KRITIK immer noch weiter in der Bearbeitung befindet. Das Thema Nürburgring ist eben in vielen Details für Motor-KRITIK noch lange nicht abgeschlossen. Wir hinterfragen und recherchieren weiter. - Dazu hat man in den heutigen modernen Zentral-Redaktionen keine Zeit mehr. Man ist oft unterbesetzt, arbeitet unter Zeitdruck. Da ist man auf Agenturmeldungen angewiesen und – auf Leser-Reporter. Damit kann man Seiten füllen. Aber trifft der Leser (der kein Reporter ist) da auf wirkliche Inhalte? - Dem Verleger genügt es wahrscheinlich. - Oder auch nicht? - Gibt es darum immer öfter...

(5) Verlegene Verleger?

Meine Leser erinnern sich wahrscheinlich, dass in der Presselandschaft Anfang Juni der Inhalt eines Briefes von EU-Vize Joaquin Almunia an die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz die Runde machte und eine unterschiedliche Deutung erfuhr. Auffallend waren die „Einfälle“, die dazu aus den Reihen der „Grünen“ in Mainz kamen.

Auch wir bei Motor-KRITIK hatten zum Inhalt des Briefes eine Meinung, die wir auch noch einmal überprüfen konnten. Wir sahen auch nach einem nochmaligen Recherchevorgang keinen Anlass für eine Änderung unserer Sichtweise. Was uns aber nicht daran gehindert hat, aktuell noch einmal in Brüssel nachzufragen, Herrn Joaquin Almunia direkt ein paar Fragen zu stellen. Damit, mit den aktuellen Antworten aus Brüssel (von gestern!) beschäftigt sich heute die 5. Folge unseres...

„Ring“- K(r)ampf

Heute: Die EU-Kommission und der Vize

Die Aussagen des Vize-Präsidenten
Joaquin Almunia in einem Brief an die
Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz,
Frau Malu Dreyer vom 23. Mai 2013 haben
eine vielfache Deutung erfahren. Auch von
Motor-KRITIK. (s. erstmals hier /, dann noch
einmal hier
) - Meine Leser konnten
mir offensichtlich folgen. Meinen Kollegen
ist das schon schwerer gefallen. Weil meine
Auffassung anderswo aber vielfach mit einer
Handbewegung abgetan wurde, habe ich noch
mal in Brüssel beim „Vize“ nachgehakt. Der
hat mir am 24. September 2013 durch seinen
„Press Officer“, Maria Madrid, antworten lassen.
MK-Frage: Stellt der Inhalt des Schreibens Ihre
Meinung dar, oder ist Ihre Darstellung die
Meinung der in Sachen Nürburgring entschei-
denden EU-Kommission?
EU-Antwort: Nur ein Beschluss der Kommission
kann eine rechtskräftige Wirkung haben.
MK-Frage: Das derzeit laufende „Bietverfahren“
erfolgt in Folge der in 2012 eingetretenen
Insolvenz der Nürburgring GmbH, steht nicht
in Verbindung mit dem bei Ihnen in Brüssel
laufenden Beihilfeverfahren, dass sich auch -
nach meiner Meinung – nicht gegen die Nür-
burgring GmbH, sondern gegen das Land
Rheinland-Pfalz richtet. - Wird das von Ihrer
Behörde genauso gesehen?
EU-Anwort: Hier lässt Herr Almunia auf eine In-
formation der EU-Kommission von August
2012 verweisen. Meine Leser finden sie im
Anhang als pdf-Datei.
MK-Frage: Wenn Ihre EU-Behörde – wahrscheinlich -
im Herbst 2013 ihre Untersuchungen im Beihilfe-
verfahren abschließt und es evtl. zu einer „Forde-
rung“ kommt, wen würde diese Rückforderung
treffen?
EU-Antwort: Ein Beschluss über den Abschluss des
Prüfverfahrens richtet sich an den jeweiligen
Mitgliedsstaat, welcher verpflichtet ist, ihn
durchzusetzen.
Ich habe noch weitere Fragen gestellt. Unter
anderem diese:
MK-Frage: Wenn Ihre Zahlungsforderung von Ihrem
Kontrahenten nicht erfüllt würde, bzw. nicht er-
füllt werden kann, würde dann die EU-Kom-
mission die Rennstrecken am Nürburgring
zwangsweise schließen wollen?
Wenn JA: Mit welchem Rechtsanspruch?
EU-Antwort: Die Kommission kann zu einem
hypothetischen Szenario keinen Kommen-
tar abgeben.
Wenn das so ist: Woher wissen dann die
Insolvenz-Sachwalter, dass die Rennstrecken
geschlossen werden? - Warum arbeiten sie
mit einem solchen Droh-Szenario? - Oder
haben sie auf ihre hypothetischen Fragen in
Brüssel – im Gegensatz zu Motor-KRITIK -
eine handfeste Antwort erhalten. - Von wem,
wenn der EU-Vize, Joaquim Almunia, dazu
nichts sagt bzw. sagen lässt?
Der „Ring“-K(r)ampf geht weiter.

Ein „schöne Stelle“ in der Presse-Info IP/12/891 vom 8. August 2012 ist die, die ich hier noch einmal zitieren möchte. Sie können sie im Anhang auf der dort einkopierten pdf-Datei nachlesen:

„Die Kommission ist der Ansicht, dass sich der Nürburgring möglicherweise bereits 2008, als die ersten Beihilfen gewährt wurden, in finanziellen Schwierigkeiten befand. Aufgrund ihrer extrem wettbewerbsverzerrenden Wirkung dürfen Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen jedoch nur einmal in einem Zeitraum von zehn Jahren an Unternehmen in Schwierigkeiten vergeben werden.“

Da lohnt es sich doch, noch mal einen Blick auf die 2008er Bilanz zu werfen, die im Bundesanzeiger am 3. März 2010 veröffentlich wurde. Es gab in 2008 keine F1-Veranstaltung, aber man konnte so – sozusagen aus dem „Kerngeschäft“ - einen Verlust von mehr als 3 Millionen Euro vermelden.

Interessanter sind aber andere Anmerkungen, die von Herrn Dr. Kafitz abgezeichnet wurden:

„Das Eigenkapital der Nürburgring GmbH wurde im Geschäftsjahr 2008 im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit einem Teilbetrag von 3.333 T€ aufgestockt. Für das Folgejahr ist eine weitere Zuführung in gleicher Höhe beschlossen.

Obwohl die Nürburgring GmbH zum 31. Dezember 2008 eine bilanzielle Unterdeckung von -9.939 T€ ausweist, wird für die Bilanzierung das Unternehmensfortführungs-Prinzip zugrunde gelegt. Die rechtliche Überschuldung wird durch eine Verpflichtungserklärung der Hauptgesellschafterin, des Landes Rheinland-Pfalz, vermieden. Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz eine weitere Verpflichtungserklärung abgegeben, wonach von dem im Landeshaushaltsplan 2007/2008 vorgesehenen Gesellschafterdarlehen die beiden ersten Tranchen als nachrangige Darlehen gewährt wurden. In Höhe der ausgezahlten Darlehensbeträge wurden gleichzeitig Rangrücktrittserklärungen abgegeben.

Die Liquidität der Nürburgring GmbH ist durch die Teilnahme am Liquiditätspool des Landes Rheinland-Pfalz zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.

2. Zukunftsprojekt Nürburgring 2009

Mit dem Beschluss des Aufsichtsrates der Nürburgring GmbH vom 19.11.2007 wurde die endgültige Genehmigung zur Realisierung des Projektes mit allen dazugehörigen Maßnahmen erteilt und die fast dreijährige Planungsphase abgeschlossen. Der anschließende Spatenstich am 22. November 2007 setzte den Startpunkt für die Bauphase der größten Erweiterung des Nürburgrings seit dessen Gründung im Jahr 1927.

Mit dem Komplementärprojekt der Mediinvest GmbH, das ein hochattraktives Gastronomie- und Hotelkonzept umfasst und parallel zum Nürburgring 2009 realisiert wird, konnten die Grundlagen für das Heben von Synergieeffekten geschaffen werden, welche die positive Entwicklung des Nürburgrings weiter vorantreiben.“

Wenn man einen Blick in die 2008er Bilanz der Nürburgring GmbH geworfen hat, versteht man den Inhalt der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom August 2012 schon besser. - Und Herrn Kurt Beck immer weniger. - Und die „Grünen“, nun durch den Koalitionsvertrag offensichtlich auch menschlich, charakterlich verändert, sowieso nicht mehr.

Zum „hochattraktiven Gastronomie- und Hotelkonzept“ der Mediinvest GmbH werde ich dann beim nächsten Mal etwas schreiben müssen. Wobei man auch mal wieder der aktuellen Meinung der Insolvenz-Sachwalter zur „Lage am Ring“ ein wenig Raum geben sollte. Die ist sooo positiv! - Warum wohl?

Der „Ring“-K(r)ampf geht weiter.

MK/Wilhelm Hahne

 

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