Insolvenz-Ende? - Nach Masse-Verteilung!

Malu Dreyer, die aktuelle Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz vermittelt mit ihren „Statements“ den Eindruck, dass mit dem Verkauf der Nürburgring GmbH an einen von allen geschätzten Käufer (Wer sagt das eigentlich?) nun die Landesregierung „aus dem Schneider ist“. Frau Dreyer sagt zum immer noch nicht abgeschlossene Insolvenzverfahren „ihrer“ Nürburgring GmbH (aber es gingen bei dieser Gelegenheit noch andere „ihrer“ Firmen „über die Wupper“) eine Menge Dinge, die sicherlich mit ihren Beratern gut abgestimmt, auch einer unaufgeklärten Öffentlichkeit den „richtigen Eindruck“ vermitteln, aber leider wenig mit der Realität zu tun haben. - Das müsste sie als Juristin wissen! - Motor-KRITIK möchte heute einmal auf scheinbar „klare Unklarheiten“ hinweisen und versuchen, sie mit einem Hinweis auf die Realität richtig zu stellen. - Es geht schließlich nicht darum Wunschvorstellungen darzustellen, sondern Realitäten aufzuzeigen. Dazu gehört auch die Feststellung, dass das laufende Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (!!) noch lange nicht abgeschlossen ist.

Insolvenz-Ende? - Nach Masse-Verteilung!

Wenn man noch einmal den Ablauf des eigentlichen Insolvenzverfahrens „in Eigenverwaltung“ (!!) an sich vorüberziehen lässt, dann stellt sich das – in Kürze dargestellt – so dar:

  • März 2012: EU eröffnet offiziell ein Beihilfeverfahren in Sachen Nürburgring.
  • Juli 2012: Nürburgring GmbH meldet Insolvenz an
  • Okt. 2012: Gutachten der Insolvenz-Sachwalter geht beim Insolvenzgericht ein.
  • Nov. 2012: Lt. Insolvenzgericht ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung offiziell eröffnet.
  • Febr. 2013: Insolvenz-Sachwalter verbreiten: Verkauf des Nürburgrings sei zwingend.
  • April 2013: Gläubiger-Ausschuss entscheidet: Nürburgring wird zum Verkauf ausgeschrieben.
  • Mai 2013: Insolvenz-Sachwalter schalten Verkaufsanzeigen. KPMG wird eingeschaltet.
  • Dez. 2013: Eigentliches Ende des normalen Bieterverfahrens.
  • Febr. 2014 Bieterverfahren wird – nach Verlängerung – abgeschlossen. (Aber nicht definitiv! - Sagt man.)
  • Febr. 2014 Pietro Nuvoloni erklärt im Auftrag der Insolvenz-Sachwalter auf einer Pressekonferenz der NBG (einer 100%-Tochter der insolventen NG): „Das 2013er- Ergebnis war deutlich besser als eine '“Schwarze Null'“.

Damit bestätigt sich eigentlich die Einschätzung der Insolvenz-Fachleute, dass bei der Nürburgring GmbH die Zuordnung der Insolvenz in eine mit dem Zusatz „in Eigenverwaltung“ richtig war. Die Nürburgring GmbH verfügt offensichtlich über eine gesunde Basis zur Fortführung der Geschäfte. „Krank“ war nur die so genannte „Beihilfe“ der Landesregierung und die sich daraus ergebenen Zinslasten.

Die Umsetzung dieser Insolvenz-Zuordnung „in Eigenverwaltung“ erfordert aber, dass schnellstens (also direkt nach November 2012) die Erstellung eines Insolvenzplans vorgenommen wurde, über dessen Annahme dann die Gläubigerversammlung zu entscheiden hat. - Aber:

  • Dem Insolvenzgericht ist niemals ein Insolvenzplan vorgelegt worden!

Aber dafür hat man die „angesagte stillschweigende Verlängerung“ dann Anfang März 2014 kurzfristig und überraschend abgebrochen und den Gläubigerausschuss zu einer Entscheidung „gezwungen“, welcher – von zu diesem Zeitpunkt offiziell zwei Bewerbern – (ein weiterer wurde so ausgeklammert) denn nach sorgfältiger Prüfung des Gläubigerausschusses den Nürburgring erhalten solle. - Der mit dem höchsten Gebot? - Der mit der besten Solvenz, dem besten Konzept? - Das abrupte Ende der „Verlängerung“ des Bieterverfahrens wirkt eigenartig, willkürlich und macht auch die erzwungene Entscheidung des Gläubiger-Ausschusses nicht glaubhafter. Nur einer der fünf Mitglieder hat persönliches Format bewiesen, eine persönliche Entscheidung getroffen und sich nicht dem Zwang einer vom Land Rheinland-Pfalz „gewünschten“ Entscheidung unterworfen.

Nach Motor-KRITIK-Informationen hatten alle Bieter vorher schon Direktkontakt mit der Spitze der Landesregierung. Alle waren in Mainz. Und alle haben daran geglaubt, dass der Bieter mit dem höchsten Gebot Sieger sein würde. - Und Frau Dreyer weiß von nichts?

Der Ablauf der „Show“ am 11. März 2014 in Koblenz lässt daran zweifeln. Darum sind die Verlierer bei dieser „Theatervorstellung“ nun auch keine guten Verlierer und gehen auf die Barrikaden. Mit Beschwerden bei der EU. Und sie lassen wissen, dass sie – wenn diese „Zeitzeichen“ in Brüssel übersehen werden – auch zum Mittel der Klage greifen werden.

Mit gutem Recht! - Nicht nur nach ihrem Eindruck wurden sie Opfer eines falschen Spiels. (Oder Opfer eines guten „Drehbuchs“, dass ihre Teilnahme nicht vorsah?)

Nehmen wird doch nur einmal die Überprüfung der Solvenz des erfolgreichen Bieters, Capricorn. - Wer hat die Solvenz von Capricorn überprüft? - Die Mitglieder des Gläubigerausschusses? - Das kann nicht sein, denn sie hatten rein zeitlich keine Möglichkeit dazu. Sie hätten es in den wenigen Stunden der Entscheidungsfindung noch nicht einmal geschafft, alle die Firmen zusammen zu stellen, über die der Firmeneigner von Capricorn, Robertino Wild, überhaupt gebietet. Noch weniger konnten sie in dieser Zeit einen Blick z.B. in die offiziell vorliegenden Bilanzen (s. Bundesanzeiger) werfen.

Man muss den Hut ziehen vor der Entscheidung eines einzelnen Mitglieds des Gläubigerausschusses, Reinhold Schüssler (dem Bürgermeister von Nürburg), der dem Druck der Vertreter der Landesregierung widerstand. - So war dann die Entscheidung für Capricorn als Käufer keine einstimmige Entscheidung!

Motor-KRITIK hat nachfolgend einmal alle Firmen aufgelistet – vielleicht gibt es auch noch mehr – die unter der Leitung von Robertino Wild stehen und als deren Eigner (oder Mitbesitzer) er sich darstellt:

1) Amtsgericht Düsseldorf HRB 56682
Capricorn Verwaltung GmbH, Düsseldorf

2) Amtsgericht Düsseldorf HRB 56724
Capricorn Automotive GmbH, Düsseldorf
Historie : 1.) Kronen tausend130 Gmb, Düsseldorf
                2.) Capricorn Holding GmbH, Düsseldorf

3) Amtsgericht Düsseldorf HRB 59931
capricorn AIR GmbH, Düsseldorf

4) Amtsgericht Düsseldorf HRB 60330
Capricorn Franziusstraße Verwaltungs GmbH, Düsseldorf

5) Amtsgericht Düsseldorf HRB 63109
Capricorn Composite GmbH, Düsseldorf
Historie: 1.) Capricorn Automotive GmbH, Düsseldorf

6) Amtsgericht Düsseldorf HRB 68763
Capricorn Real Estate GmbH, Düsseldorf

7) Amtsgericht Düsseldorf HRB 70071
capricorn WORKS GmbH , Düsseldorf

8) Amtsgericht Düsseldorf HRB 70602
capricorn HOLDING GmbH Düsseldorf
Historie: 1.) Kronen tausend933 GmbH, Düsseldorf

9) Amtsgericht Düsseldorf HRB 70984
capricorn CAMPUS Verwaltung GmbH, Düsseldorf
Historie: 1.) Holzstraße Beteiligungs GmbH, Düsseldorf

10) Amtsgericht Düsseldorf HRB 71282
capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, Düsseldorf
Historie: 1.) Blitz D13-eins-sechs-acht GmbH, Düsseldorf
               2.) capricorn NÜRBURGRING GmbH. Düsseldorf
               3.) capricon NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, Düsseldorf

11) Amtsgericht Düsseldorf HRB 72492
capricorn NÜRBURGRING GmbH, Düsseldorf

12) Firma – ohne automobilen Bezug – in Deutschland
Casa Stupenda GmbH Beteiligung: 100 Prozent

13) Firma in England
Capricorn Automotive Ltd. (GmbH-ähnlich: 0,01 Euro Mindestkapital) Beteiligung: 100 Prozent

14) Firma in Frankreich
Capricorn France SARL (GmbH-ähnlich: 1 Euro Mindestkapital) Beteiligung: 100 Prozent

15) Firma in Italien
Capricorn Fonderia SRL (GmbH-ähnlich: 10.000 Euro Mindestkapital) Beteiligung: 50 Prozent

Hinzu kommen noch ungeklärte Kontakte zu einer Norddeutschen Landesbank und Kontakte zu Geschäftsfreunden, die nach Motor-KRITIK-Recherchen in Richtung Liechtenstein weisen. Und das wollen die Herren des Gläubigerausschusses alles in wenigen Stunden recherchiert und überprüft haben? - Oder haben sie einfach „weisungsgerecht“ abgestimmt, nachdem jemand genickt hatte, „stimmt schon“?

Motor-KRITIK hat sich in Zusammenarbeit mit Fachleuten des Insolvenzrechts noch einmal „schlau gemacht“:

  • Der Verkauf „des Nürburgrings“ ist wohl die entscheidende Maßnahme zur Verwertung der Insolvenzmasse.
  • Das Insolvenzverfahren wird aber erst dann aufgehoben, wenn die Verwertung der Masse insgesamt und die Verteilung an die Gläubiger abgeschlossen ist. Eine zeitliche Prognose dazu – wann das sein wird – ist derzeit nicht möglich.
  • Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung sind zwei von einander unabhängige Organe der Gläubigerschaft. Die Gläubigerversammlung kann keine Beschlüsse des Gläubigerausschusses abändern, die dieser im Rahmen seiner Zuständigkeit erlassen hat.
  • Zum Abschluss des Verfahrens erstellt die Schuldnerin – also die Nürburgring GmbH (und damit deren Haupteigner, die Landesregierung!) unter Prüfung durch der Insolvenz-Sachwalter den Schlussbericht. - Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen! - Er bleibt „geheim“!
  • Die mögliche Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses ist in § 71 InsO geregelt. Einen Haftungsausschluss durch Entlastung sieht das Gesetz nicht vor!

Darum ist jetzt noch ein Blick ins Gesetzbuch erforderlich, wo dazu zu lesen ist:

Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses lt. § 72 InSO

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie schuldhaft die Pflichten verletzen, die ihnen nach diesem Gesetz obliegen. § 62 gilt entsprechend.

Da wird dann ein weiterer Blick auf § 62 erforderlich, wo zu lesen ist:

InSO § 62 Verjährung

Die Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, der aus einer Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters entstanden ist, richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Anspruch verjährt spätestens in drei Jahren von der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens an. Für Pflichtverletzungen, die im Rahmen einer Nachtragsverteilung (§ 203) oder einer Überwachung der Planerfüllung (§ 260) begangen worden sind, gilt Satz 2 mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Aufhebung des Insolvenzverfahrens der Vollzug der Nachtragsverteilung oder die Beendigung der Überwachung tritt.

Das ist die Realität! - Damit kann man dann auch die Statements der Ministerpräsidentin unter „süßes Gesäusel“ ablegen. Als Juristin müsste sie den Ernst der augenblicklichen Situation richtig einschätzen können. Ihre Behauptungen, niemals in das Insolvenzverfahren und dessen Ablauf eingebunden gewesen zu sein, sind wenig glaubhaft. - Wenn auch verständlich.

Es gibt aber auch eigenartige Abläufe und Geschehnisse nach dem Verkauf des Nürburgrings, die mehr Fragen als Antworten ergeben. Da wäre z.B., dass Robertino Wild seine neue Firma (die er zusammen mit Dr. Axel Heinemann gegründet hat) nun umbenannte. - Warum nicht? - Es war Motor-KRITIK auch nicht entgangen. Anfang April konnte man dem Handelsregister entnehmen:

Veröffentlichung

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 71282 - Bekannt gemacht am: 01.04.2014 19:56 Uhr
In ( ). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

01.04.2014

HRB 71282: capricorn NÜRBURGRING GmbH, Düsseldorf, Speditionstr. 23, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: capricon NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH.

Ich habe auch die „Veränderung“ vermeldet, bis ich dann rd. 4 Wochen später auf eine Neugründung gestoßen bin:

Veröffentlichung

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 72492 - Bekannt gemacht am: 05.05.2014 20:02 Uhr
In ( ).gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

05.05.2014

HRB 72492: capricorn NÜRBURGRING GmbH, Düsseldorf, Speditionstr. 23, 40221 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2014. Geschäftsanschrift: Speditionstr. 23, 40221 Düsseldorf. Gegenstand: Der Betrieb der Rennstrecke des Nürburgringes, der am Nürburgring gelegenen Hotels sowie aller weiterer Destinationen des Nürburgrings. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Osieka, Adam, Bonn, *17.02.1974; Dr. Wild, Robertino, Düsseldorf, *28.12.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schumacher, Carsten, Glattbach, *28.11.1955, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nein, dass ist nicht die Firma die sich ab 1. April verändert hat, sondern – wie man auch der HRB-Nummer entnehmen kann – eine Neugründung. Und in der findet man dann nicht nur die zwei bekannten Geschäftsführer, wie sie uns auch am 30. April 2014 im „Boulevard“ des Nürburgrings von der Frau Ministerpräsidentin vorgestellt wurden, sondern da ist auch jener Mann als Geschäftsführer mit aufgeführt, der schon im „Boulevard“ als (Zusatz-)Geschäftsführer der NBG zu Wort kam.

Warum – und mit welchem Auftrag aus welcher Richtung – ist er nun jeweils in diesen Firmen tätig? Ich habe diese Frage auch Herrn Carsten Schumacher gestellt, aber leider seit Tagen noch keine Antwort. (Wobei auch noch andere Antworten ausstehen!)

Die Gesamtsituation im Ablauf des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (!) ist also gar nicht so klar und verständlich, wie sie der Öffentlichkeit dargestellt wird. Man darf sich davon überraschen lassen, welche Einstellung man dazu bei der EU in Brüssel verspüren wird. Nach Kenntnis von Motor-KRITIK liegen dort schon zwei Beschwerden vor, die auf einige „Ungereimtheiten“ im Ablauf des Bieterverfahrens um den Nürburgring aufmerksam machen.

Sie sind – wenn ich an unsere Eindrücke denke, die wir bei Motor-KRITIK gewonnen haben – berechtigt.

MK/Wilhelm Hahne
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