Am 10. März 2014, „High Noon“, da wusste man noch von nichts. Außer, dass man Mitglied in einem Gläubigerausschuss ist, der irgendwann die Entscheidung zu treffen hat, wer denn das Vertrauen möglichst aller Mitglieder verdient, neuer Käufer – und damit Besitzer und Betreiber – des Nürburgrings zu sein und über den Kaufpreis den Gläubigern, die ihnen durch ihre Wahl das Vertrauen schenkten, einen möglichst geringen Verlust ihrer Forderungen zu garantieren. - Am 11. März 2014, „High Noon“, da wusste man auch noch nicht, wem man als neuen Käufer des Nürburgrings sein Vertrauen schenken sollte. Aber man wurde beraten. Von zwei Rechtsanwälten z.B., die die im Gläubigerausschuss vertretenen Vertreter der Ortsgemeinden Nürburg und Müllenbach zur Ergänzung ihres Sachverstandes mitgebracht hatten, die ihrerseits aber die Risiken, die ihre Beratung in dieser „teuren Entscheidung“ betreffen, durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt fühlten. Und man wurde beraten durch die Insolvenz-Sachwalter, die die Mitglieder des Gläubigerausschusses mit Informationen fütterten, so wie man Pferden die Möhren hinhält. Das heißt: Der Gläubigerauschuss erhielt „Leckerlie“ vorgehalten. Von den Sachwaltern, die in diesem Fall mit „Möhrchen“ die Verantwortung deligierten. - Hat jemand von den Herren des Gläubigerausschusses die Konzepte der zwei Bieter, H.I.G. und Capricorn, in allen Details miteinander vergleichen und abgleichen können? - Haben alle Mitglieder beide Kaufverträge in allen Details miteinander vergleichen, abwägen dürfen und können? - Haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses die Möglichkeit gehabt, die Solvenz der Käufer zu überprüfen? - Gab es überhaupt die Zeit dafür? - Wurden sie durch die Art, mit der sie unter Zeitdruck zu einer Entscheidung gezwungen wurden – von wem auch immer – vorsätzlich zu einer grob fahrlässigen Entscheidung verführt? - Aus den Antworten auf diese Fragen – die keiner der außenstehenden Beobachter kennen darf – ergibt sich eine neue Frage: