Natürlich ist mit „N“ der Nürburgring gemeint. Und Käufer – bisher ohne EU-Bestätigung durch Veröffentlichung des Beschlusses vom 1. Oktober 2014 im EU-Amtsblatt – ist die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, die zum Zeitpunkt des Verkaufs am 11. März 2014 aber gar nicht existent war. Sie „erwuchs“ aus einer Vorratsgesellschaft, wandelte sich zur jetzigen Form mit dem Titel einer „Besitzgesellschaft“, wechselte auch den Hauptgesellschafter, blieb aber in der Außendarstellung immer der „alte Käufer“, so wie ihn die Insolvenz-Sachwalter, die rheinland-pfälzische Landesregierung und die EU gerne haben wollten. Und Motor-KRITIK ist davon ausgegangen, dass Robertino Wild, der z.T. in Capricorn-Firmen als Alleingesellschafter genannt wurde, nicht nur in der „alten Version“ der Nürburgring-Käuferfirma Hauptgesellschafter und einer der Geschäftsführer war, sondern dann auch nach dem „Zahlungsdebakel“, durch das der Insolvenz-Sachwalter in anhaltende Schwierigkeiten geriet, dann sowohl als Geschäftsführer, als auch als Gesellschafter ausgestiegen ist. - Nur das „Capricorn“ ist geblieben. Und ein Konzept, das von Capricorn vorgegeben wurde, muss nun erfüllt werden. - Aber wie soll das bei den derzeit unter den Gesellschaftern der Kauf-Firma ausgetragenen Händeleien gehen?