2020-08

Ist § 15 StGB auch in der „Corona-Welt“ anwendbar?

Die Frage tauchte zunächst nicht bei mir, sondern bei einem meiner Leser auf, nachdem er meine letzte Geschichte zu der Frage, „Wer verantwortet die vielen Ausnahmegenehmigungen?“, gelesen hatte. - Leider kann ich diese Frage auch nicht beantworten, da das Gesundheitsamt in Ahrweiler – die zuständige Genehmigungsbehörde, wie man hört - meine Fragen zu dem Thema auch nicht beantwortet hat. - Wir können aber nach diesem Wochenende feststellen:  Einmal durften – wie in Silverstone, beim Formel 1-Grand-Prix – keine Zuschauer vor Ort sein, in Portimao, beim Super-Bike, dann 250. Auch in Brünn – bei der Moto-GP - gab es mit Rücksicht auf die derzeitige Corona-Situation keine Zuschauer. Wie auch in Berlin bei der Formel E! - Am Nürburgring durften pro Veranstaltungstag an diesem Wochenende  aber gleich 5.000 Zuschauer scheinbar unbekümmert sein. - 15.000 Zuschauer an einem Wochenende! - Genießt die Eifel weltweit einen Sonder-Status? - Hat der auch seine Berechtigung? - Wer hat da etwas schriftlich (!) genehmigt? - Man hört mal von hier, mal von da „ganz oben“, vorsichtige Einwände, aber man muss nun tatsächlich einmal die Frage stellen, die sich bei dieser unterschiedlichen Einschätzung der Gefährlichkeit der akuten Corona-Situation aufdrängt:

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Wer verantwortet die vielen Ausnahmegenehmigungen?

Am vor uns liegenden Wochenende – exakt ab heute - wird der AvD-Oldtimer-GP zum 48. Mal veranstaltet. Und das unter ganz besonderen Bedingungen, die – eigentlich – vom Coronavirus diktiert werden. Wenn der nicht – wie in diesem Fall – auf einen anderen „Diktator“ trifft, der entscheidet, dass pro Veranstaltungs-Tag 5.000 (= insges. 15.000) Zuschauer zugelassen sind. - Per Ausnahmegenehmigung! - Schon der 1. Oldtimer-Grand-Prix fand – nicht nur mit einem anderen Veranstalter-Team im Jahre 1973 - auch unter besonderen Bedingungen statt. Ich erinnere mich gut, dass es zu diesem Termin nicht nur in Strömen regnete, sondern auch dass Daimler, bzw. Mercedes-Benz als Hauptsponsor auftrat und dann auch für sich die Boxen im „alten Fahrerlager“ des Nürburgrings beanspruchte. - Da standen dann z.B. die aus England angereisten Gäste mit ihren offenen Oldtimer-Sportwagen im strömenden Regen – ungeschützt – auf den Freiflächen. - Ich erinnere mich noch gut, dass ich damals gedacht habe, dass man doch eigentlich so nicht mit Gästen umgehen sollte. - Heute geht man mit allen so um, wie es der Veranstalter will. - Und der wollte nun mal Zuschauer! - Er hat sie auch bekommen! - Wobei eigentlich unklar ist, wer denn eigentlich wem die Genehmigung erteilte. - Es gibt von nirgendwo her klare und eindeutige Informationen. - Anfragen werden nicht beantwortet! - Zumindest nicht umgehend und sofort. -  Man lässt Informationen zu Ausnahmegenehmigungen nur „tröpfchenweise“ an die Öffentlichkeit! - Hier bei Motor-KRITIK steht dann heute schon mal, was wohl – sozusagen -  in letzter Minute vor dem 24h-Rennen verkündet werden wird. - Hier steht aber auch was sonst noch verschwiegen wird. - Unfälle auf der Nordschleife zum Beispiel! - Das alles zeigt, „wie sehr der Investor die lokale Presse und Politik im Griff hat“, empfindet ein Motor-KRITIK-Leser. - Das kann man so sehen! - Vielleicht gibt es darum auch keine Antwort auf die Frage:

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Der Motorsport leidet unter Wahrnehmungsstörungen!

Der AvD Oldtimer Grand-Prix wird vom 7. - 9. August 2020 am Nürburgring durchgeführt. Die unterere Gesundheitsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler hat für diese Veranstaltung dem Nürburgringpächter in der derzeitigen Corona-Situation eine Ausnahmegenehmigung von 5.000 Zuschauern pro Veranstaltungstag bei Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zugestanden.

Der Geschäftsführer der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG meint dazu:
„Zuschauer sind ein bedeutender Faktor einer jeden Veranstaltung. Sie sorgen für die einzigartige Atmosphäre. Wir freuen uns, sind uns in diesen Zeiten aber auch der besonderen Verantwortung bewusst."

Das rheinland-pfälzische Gesundheisministerium stellt fest:
Die Zuschauerzahl halte man für zu hoch. Sie sei aktuell nicht im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die eigentlich bei Veranstaltungen unter freiem Himmel nur 350 Zuschauer zulasse.
Und ergänzt:
„Es handelt sich um eine Entscheidung der Kreisverwaltung Ahrweiler, die diese auf Grundlage ihrer eigenen Bewertung auch verantwortet.“

Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG bietet an:
„Wer das Spektakel vor Ort erleben möchte, kann ab sofort sein Ticket zu günstigen Konditionen erwerben. Zwischen 14 Euro (Freitag) und 32,50 Euro (Wochenende) gibt es unter www.nuerburgring.de/ogp ein Tribünenticket. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind kostenfrei, jedoch muss für sie als Besucher ein personalisiertes 0,00 € Sitzplatzticket gebucht werden.“
Außerdem im Angebot:
„Für alle, die den AvD-Oldtimer-Grand-Prix aus einer besonderen Perspektive erleben möchten, gibt es die VIP-Tickets ab 229,00 €. Die Coca-Cola business°lounge, oberhalb der BMW M Power Tribüne, bietet besten Blick auf die Start- und Zielgerade und in die Boxengasse. Auf dem eigenen Balkon der Lounge befinden sich gepolsterte und überdachte Sitze. Kulinarische Köstlichkeiten in Verbindung mit erstklassigem Service sorgen hier für ein extravagantes Motorsport-Erlebnis.“

Der DMSB, vertreten durch Hans-Gerd Ennser, der im DMSB-Präsidium für den Automobilsport zuständig ist, ist der Meinung:
„Mit der Zulassung von Zuschauern haben die zuständigen Behörden ermöglicht, dass wichtige Erfahrungen gesammelt werden können. Wir beobachten und begleiten das Geschehen am Ring natürlich intensiv, weil dies ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen Normalität sein könnte. Der Nürburgring hat mit renommierten Experten hart daran gearbeitet, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, das nun der ersten Bewährungsprobe ausgesetzt wird. Im Dachverband der deutschen Motorsportler erhoffen wir uns von diesem Event ein positives Signal, das auch anderen Veranstaltern Mut machen sollte. Gerade im Breitensport gibt es schon wieder viele Motorsportveranstaltungen die beweisen, dass unser Sport auch unter Corona-Bedingungen möglich ist. Die Zulassung von Zuschauern könnte gewissermaßen das i-Tüpfelchen auf diesem Prozess sein.“

Zwei Motor-KRITIK-Leser haben dazu gegenüber der Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz zum Ausdruck gebracht:
„Sie werden sich ja wohl nicht vom Kreis auf der Nase herumtanzen lassen!
Wir alle geben unser Bestes, um Corona nicht hereinzulassen und der lange Arrm des "Investors" schafft es, insgesamt an den drei Tagen 15000 potentielle "Gefährder"genehmigt zu bekommen, ein Skandal sondergleichen. Wie wollen Sie es vertreten, wenn dann demnächst die Hocheifel der nächste „hotspot“ ist?„

RTL.de meldet aktuell, heute, am 4. August, um 14:21 Uhr:
„Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Rheinland-Pfalz ist am Dienstag deutlich gestiegen. Die Gesundheitsämter meldeten 7601 Fälle (Stand 10:30 Uhr), 59 mehr als am Montag. ‚Auch wenn ein Teil dieser Fälle duch die kommunalen Gesundheitsämter am Montag vom Wochenende nachgemeldet wurde, zeichnet sich nun doch auch in Rheinland-Pfalz die Gefahr stärker steigender Infektionszahlen ab‘ erklärte das Gesundheitsministerium.“

Der Motor-KRITIK-Kommentar findet sich schon im Titel zu dieser Zusammenfassung!

MK/Wilhelm Hahne
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Nürburgring-Insolvenz: Aus den Augen, aus dem Sinn?

Wer redet heute noch darüber, dass „damals“ - es war im Jahre 2012 – die SPD-geführte Landesregierung von Rheinland-Pfalz die landeseigene Nürburgring GmbH in den Konkurs geschickt hat. Um es exakt zu formulieren: Man hat die Form einer Insolvenz in Eigenverwaltung gewählt, weil man das als die eleganteste Art eines Ausstiegs empfunden hat. - Das heißt: Diese Form wurde den Herren Kurt Beck, damals amtierender Regierungspräsident und den durch Kurt Beck 2011 zum Minister im Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur beförderten Roger Lewentz durch einen als Berater verpflichteten Rechtsanwalt empfohlen. Doch die Herren waren eigentlich davon nicht gerade erbaut, gegenüber der Öffentlichkeit auf diese Art das Unvermögen einer Landesregierung öffentlich zu machen, so dass dieser Rechtsanwalt praktisch einen ganzen Arbeitstag benötigte, die Herren davon zu überzeugen, dass diese Lösung eigentlich noch die eleganteste und beste wäre, wenn man „die Zügel in der Hand behalten wolle“. - So kam es dann zu einer dieser Empfehlung entsprechenden Form der Insolvenz – der in Eigenverwaltung – die auch so durch das zuständige Insolvenzgericht Ahrweiler, das damals unter der Leitung des Direktors Jürgen Powolny stand, angenommen wurde. Der ist inzwischen in den Ruhestand gegangen, die Insolvenz ist aber auch nach fast 8 Jahren immer noch nicht abgeschlossen. Gläubiger kämpfen immer noch um ihr Geld, das ihnen durch den damaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck auch praktisch versprochen wurde. Aber auch dieses Versprechen wurde von der rheinland-pfälzischen Landesregierung – nachdem Kurt Beck „krankheitshalber“ ausgeschieden war -  nicht gehalten. - Über die Jahre hat die Öffentlichkeit die Übersicht über die damals eingeleitete Entwicklung verloren. - Motor-KRITIK empfindet es als richtig – und wichtig -  noch einmal daran zu erinnern, welch riesiger Schaden dem Steuerzahler durch das unverantwortliche Handeln einer Landesregierung zugefügt wurde, die von der jetzt das Leben im Land bestimmenden „neuen Generation“ schon gar nicht mehr wahrgenommen wird. - Spielt die Landesregierung darum „auf Zeit“, um den Zeitpunkt des weitgehenden Vergessens zu erreichen?

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