Nürburgring-Insolvenz per 1/2019: Noch kein Ende!

Im obigen Titel fehlt der wichtige Zusatz „in Eigenverwaltung“. - Er hätte nicht in die Titelzeile gepasst. - Was zu recht fehlt ist der Zusatz GmbH hinter der Ortsbezeichnung Nürburgring. Denn mit der Nürburgring GmbH gingen gleichzeitig auch deren „Satelliten“ in Insolvenz. - Für alle wurde vom Insolvenzgereicht in Bad Neuenahr-Ahrweiler die „Insolvenz in Eigenverwaltung“ anerkannt. Das war vor mehr als 5 Jahren! - Statistisch gesehen dauert die Abwicklung der Insolvenz einer GmbH im Durchschnitt 4 Jahre. - Grund genug, einmal zu klären, warum und weshalb das im Fall der landeseigenen GmbH so lange dauert. - Bei dieser Recherche, die natürlich umfassender war, die nicht nur diesen einen Punkt auszuleuchten versuchte, bin ich noch auf Dinge gestoßen, die zumindest mich zum Nachdenken angeregt haben. - Auch dieses „Denkergebnis“ finden meine Leser nachstehend. - Insgesamt alles zeitmäßig mehr Arbeit als man denkt, zumal die erste Woche im Neuen Jahr von in der Sache wichtigen Leuten noch urlaubsmäßig genutzt wurde. - Hier folgt jetzt u.a. ein Stück aktueller „ Bestandsaufnahme zum Jahresanfang“:

Nürburgring-Insolvenz per 1/2019: Noch kein Ende!

Eigentlich wollte ich mich darauf beschränken, meinen Eindruck bestätigt zu bekommen: „Man trifft sich immer zweimal im Leben“.  - So hatte ich das auch meinen Lesern angekündigt.

In meiner letzten Geschichte zum Jahresende hatte ich von einem Rechtsanwalt erzählt, der mich in besonderen Situationen beraten hat und den ich – auch als Mensch – als sehr positiv empfunden habe. - Man hatte Kontakt, der verliert sich, aber aus dem Erleben bleibt ein positiver Eindruck zurück.

So vergehen evtl. Jahrzehnte. - Dann gibt es nicht ein Wiedersehen, aber man bekommt – als Journalist – durch monatelange Recherchen, lange nach Einleitung der Insolvenz 2012 mehr als eine Ahnung, dass ein wichtiger Mann für bestimmte Abläufe bei der Nürburgring GmbH jemand sein könnte, den man in wenigen Tagen wieder treffen wird.

Nun kenne ich noch einen weiteren Rechtsanwalt, der inzwischen als Leiter der Mainzer Staatskanzlei bekannt wurde. Damit er – was sonst möglich wäre – seinen Kollegen nicht evtl. eines Mandaten-Verrats bezichtigen kann, habe ich diesen RA, der nun den Titel Staatssekretär trägt, rechtzeitig mit einigen Feststellungen konfrontiert, die davon ausgingen, dass mein Recherche-Ergebnis richtig war.

  • Mein Recherche-Ergebnis war richtig!

Bei dem Treffen mit „meinem Rechtsanwalt“ danach, habe ich nicht über „das“ Thema gesprochen, sondern ihn nur daran erinnert, dass er es war, der für mich als Rechtsanwalt dem Motor-Presseverlag klar gemacht hat, dass nun Wilhelm Hahne den Titel „Motor-KRITIK“ für sich beansprucht.

Die Staatskanzlei der Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz hat mir am 28. Dezember 2018 bestätigt, dass – so meine Feststellung - „mein Anwalt“

...“zur Zeit der drohenden Insolvenz der landeseigenen Nürburgring GmbH ...einen Beratervertrag mit der Landesregierung RLP (hatte), nachdem er eine entsprechende Ausschreibung der Landesregierung gewonnen hatte.“ - (Das mit einer Antwort, in der ich nur den Namen der Kanzlei fehlen lasse):

„Die Kanzlei war seinerzeit für das Land tätig“!

Aus der Staatskanzlei wird mir weiter bestätigt:

„Die Kanzlei hat das Land in insolvenzrechtlichen Fragestellungen beraten.“

Und man schreibt dann weiter:

„Das zuständige Insolvenzgericht hat die Insolvenzverfahren, wie von den Nürburgring-Besitzgesellschaften beantragt, eröffnet.“

Wenn ich in meiner E-mail an die Mainzer Staatskanzlei festgestellt hatte:

„Die Insolvenz ist bis heute, 14. Dezember 2018, nicht nicht abgeschlossen“, so wurde mir das aus Mainz mit:

  • „Gegenteilige Informationen liegen nicht vor“

bestätigt.

Das hat mich veranlasst, einmal die derzeitige Situation beim Insolvenzgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu hinterfragen:

„Wann ist mit dem Abschluss zu rechnen?“

 Von dort hörte ich am 7. Januar 2019 als Antwort:

„Der Zeitpunkt ist offen. Die Schuldnerin führt mehrere Aktivprozesse wegen Baumängeln. Die Verfahren sind alle noch in der ersten Instanz anhängig.“

Ich hatte auch nach dem Verhalten der Gläubiger gefragt:

„In wieviel Fällen – insgesamt – sind noch Gerichtsverfahren anhängig?“

Aus Bad-Neuenahr-Ahrweiler kam eine klare Antwort, die mich verwundert hat:

„Klagen nicht teilnehmender Gläubiger (Erklärung: An dem de-minimis-Verfahren der Ministerin Ahnen) gegen die Schuldnerin sind nicht anhängig.“

Da ich anders informiert bin, habe ich unter Angabe des entsprechenden Aktenzeichens beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe nachgefragt und am 11. Januar 2019 von dort die Antwort erhalten:

...„in dem genannten Verfahren ist bisher noch keine rechtskräftige Entscheidung ergangen.  
Bei weiterem Interesse an dem Verfahren würde ich Sie bitten, in regelmäßigen Abständen erneut den Sachstand anzufragen.“

Es ist also noch (zumindest) ein Verfahren anhängig, in dem es um eine siebenstellige Forderung des Gläubigers Grünbau GmbH geht, über deren Prozesse in Mainz (LG) und Koblenz (OLG) jeweils hier in Motor-KRITIK berichtet wurde und wo nun – sicher in diesem Jahr – eine Entscheidung des BGH erwartet werden kann.

Erstaunt hat mich auch eine andere Antwort aus dem Insolvenzgericht:

„Eine Treuhandabwicklung des Geldverkehrs im Insolvenzverfahren hat zu keiner Zeit stattgefunden.“

Da frage ich mich dann, warum durch Herrn Insolvenz-Sachwalter Lieser eine Frankfurter Kanzlei als Treuhänder eingeschaltet war?
Wenn bei der Zahlung der Kaufsumme – zunächst in Raten – kein Treuhänder eingeschaltet war, wo wurden dann die bisher geleisteten Zahlungen „geparkt“?

Natürlich hatte ich auch nach der Besetzung des Gläubiger-Ausschusses und deren letzte offizielle Sitzung gefragt und dazu eine Antwort erhalten, deren 2. Teil ich hier zitiere:

„Der Gläubigerausschuss tagt nach Bedarf bei anstehenden verfahrensleitenden Entscheidungen. Die einzelnen Sitzungstermine sind angesichts der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens nicht Gegenstand der Presseauskunft.“

Bei der weiteren Recherche zu diesem Thema bin ich auf Gegensätze gestoßen. Zum einen konnte ich hören:

  • Ja, in 2018 hat es Sitzungen des Gläubigerausschusses gegeben, der aber durch weitere Mitglieder in den Diskussionsrunden vergrößert schien.

Dazu von anderer Seite:

  • Nein, es hat in 2018 keine einzige Sitzung des Gläubigerausschusses gegeben. Die letzte hat danach im Januar 2017 stattgefunden.

Nach Auskunft des Insolvenzgerichts ist die Zusammensetzung des Gläubigerausschusses bis auf eine Person, die ins Rentenalter kam und inzwischen verstorben ist, unverändert. Demnach besteht der vom Insolvenzgericht akzeptierte Gläubigerausschuss per Jahresende 2018 weitgehend aus den Personen, wie sie vom Insolvenz-Sachwalter in seinem Gutachten vom 29. Oktober 2012 aufgeführt sind:

  • Herr Reinhold Schüssler, Vertreter der Ortsgemeinde Nürburg
  • Herr Karsten Drawe, Vertreter der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  • Herr Udo Mergen, Vertreter der Ortsgemeinde Müllenbach
  • Herr Winfried Ott, Vertreter der Arbeitnehmer

und nach Ausscheiden des ursprünglichen Mitglieds Herrn Günter Thul am 30. April 2015 in den Ruhestand

  • Frau Ulrike Mohrs, Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit, Mayen)

So weit ich das einschätzen kann, ist der Nürburger Bürgermeister beim Insolvenz-Sachwalter und den Verantwortlichen der Landesregierung durch die Ablehnung des 1. Käufers des Nürburgrings im Jahre 2014 in Ungnade gefallen, weil er der Einzige war, der seine Zustimmung zum Verkauf an diesen mittelständischen Unternehmer aus Düsseldorf verweigerte, weil ihm die Finanzierung des Kaufs nicht gesichert erschien.

Das hat sich trotz aller gegenteiligen Behauptungen von regierungsfreundlicher Seite als richtig erwiesen. Als 2. Käufer wurde dann ein russischer Käufer, bzw. ein in diesem Zusammenhang der Öffentlichkeit unbekanntes Konsortium unter russischer Führung akzeptiert.

Was zumindest von mir als ungewöhnlich empfunden wurde:

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den 1. Käufer des Nürburgrings „still eingestellt“, weil sich wohl ein vorläufiger Tatverdacht nicht bestätigte. Der bestand nach meinen Recherchen darin, dass dieser 1. Käufer dadurch, dass er eine Kunstsammlung zweimal als Sicherheit übereignete, als dadurch gegenstandslos erwies, dass das erste Papier, in dem u.a. diese Kunstsammlung als Sicherheit dienen sollte, niemals vom 1. Käufer unterschriftlich vollzogen wurde. - Diese Unterlage wurde auch von Motor-KRITIK veröffentlicht!

Um meinen Lesern ein Suchen zu ersparen, füge ich zwei wesentliche Seiten aus diesem Dokument noch einmal als pdf-Datei als Anhang dieser Geschichte bei. Diesen Seiten ist a) zu entnehmen, dass der Käufer eine Kunstsammlung (von 65 Stücken) als Sicherheit der Deutsche Bank übereignet hätte, wenn b) das Angebot der Deutsche Bank durch die Unterschrift des Antragstellers Gültigkeit erlangt hätte.

Es handelt sich da um die angebliche Kreditzusage der Deutschen Bank, die zu der erwähnten unterschiedlichen Beurteilung im Gläubigerausschuss führte. Es kam aber zu einem Mehrheitsbeschluss für den Verkauf an den Düsseldorfer Unternehmer, da nur eine Stimme – von fünf – gegen den Verkauf war. - Die des Nürburger Bürgermeisters.

  • Der Nürburger Bürgermeister hatte also – soweit Motor-KRITIK das nachweisen kann - mit seiner Entscheidung recht, dem Verkauf des Nürburgrings wegen Unsicherheiten bei der Finanzierung nicht zuzustimmen!    

Nun hat es in der Zwischenzeit mehrere Verhandlungen zum Thema „Kunstsammlung“ gegeben, ich ich z.T. mit Interesse in Düsseldorfer Gerichten verfolgt habe. Danach war nach Feststellung des Gerichts der 1. Käufer des Nürburgrings, der diese Kunstsammlung als Sicherheit dem Insolvenz-Sachwalter des Nürburgrings überschrieb, nicht unbedingt Besitzer dieser Kunstsammlung.

Ein Düsseldorfer Gericht hat die Rechtmäßigkeit des Geschäfts, des Kaufs der Kunstsammlung durch ihn bezweifelt, was den offensichtlich rechtmäßigen Besitzer nun zur Feststellung der Höhe seiner Ansprüche durch ein weiteres Gerichtsverfahren veranlasste. - Siebenstellig einschl. Zinsen und Kosten.

Interessant dabei ist, dass der Wert der Kunstsammlung vom 1. Käufer des Nürburgrings vor Gericht in einer Höhe angenommen wurde, die nichts mit der in der Sicherheitsübereignung notierten Höhe gemeinsam hat. Hier besteht sicherlich – wie es die Staatsanwaltschaft formulieren würde – ein „anfänglicher Tatverdacht“, der eigentlich durch ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren geklärt werden sollte.

Wer auf den unterschiedlichen Schauplätzen in der „Nürburgring-Affäre“ unterwegs ist – auch wenn er sich selbst als in der Sache kenntnisreich empfinden muss – kommt aus dem Staunen nicht heraus, weil hier die einzelnen Puzzlestücke – obwohl immer „passend“ von Verantwortlichen zugestellt – sich nicht zu einem kompletten Bild zusammenfügen lassen.

Es gibt grobe Lücken. - Ich möchte einmal aus dem Urteil eines OLG zitieren, in dem die Meinung eines sich hintergangen fühlenden Gläubigers der Nürburgring GmbH so notiert wurde:

„Sie (Anmerkung: die Klägerin) trägt vor, das beklagte Land habe mit seinem Angebot im Rahmen des de-mlni-mis-Programms ein tatsächliches Anerkenntnis abgegeben, welches eine Beweislastumkehr bzw. ein Indiz im Rahmen der Beweiswürdigung zugunsten der Klägerin bewlrke. Eine Durchgriffshaftung gemäß § 826 BGB folge deraus, dass die NG seit 2006 unterkapitalisiert gewesen sei und sich das beklagte Land ihrer als .Vehikel" für die von ihr verfolgte Strukturpolitik bedient habe, obwohl sich spätestens zum Zeitpunkt der Beauftragung der Klägerin die Möglichkeit aufgedrängt habe, dass durch die Realisierung des Projekts ,Nürburgring 2009" eine Schädigung der Gesellschaftsgläubiger eintreten werle. Das Land habe als Gesellschafter seine lnteressen in sittenwidriger Weise einseitig verfolgt und hierbei den geltend gemachten Ausfallschaden der Gesellschaftsgläubiger zumindest billigend in Kauf genommen. Den Fachleuten in der Regierung und im Finanzministerium sei die hohe Wahrscheinlichkeit der Rückforderung det Beihilfen wegen Unionsrechtswidrigkeit positiv bekannt gewesen. Der Schaden beruhe auch auf den rechtswidrigen Beihilfen, da die NG ohne diese bereits 2006 insolvent gewesen  und es daher nicht zur Auftragsenerteilung an die Klägerin gekommen wäie. Das l.andgericht habe den drittschützenden Charakter von Art 107 Abs. 1 AEUV verkannt, wonach der Markt insgesamt und nicht bloß der Wettbewerber des beihilfeempfangenden Untermehmens geschlützt sei. Die Klägerin als Marktteilnehmerin sei daher einbezogen. Gegenteiliges habe der Europäische Gerichtshof bislang nicht entschieden. Für die Richtigkeit werde hilfsweise die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beantragt.“

Das OLG Koblenz hat anders entschieden. Nun liegt diese Entscheidung zur Prüfung und weiteren Entscheidung beim BGH. Es ist eine Klage, die aber vom Insolvenzgericht – wie geschildert – wohl nicht als solche empfunden wird. - ??? -

Es gibt einen Insolvenz-Geschäftsführer, der – so wie Motor-KRITIK es als realistisch empfindet – von der Landesregierung bestimmt und eingestellt werden musste. Zufällig arbeitet „mein Anwalt“ und dieser seit der Insolvenz neue Geschäftsführer der insolventen Nürburgring GmbH seit 2002 – nachweisbar! - zusammen. Aber die Mainzer Staatskanzlei erklärt gegenüber Motor-KRITIK:

„Die Landesregierung erhält keine vierteljährigen Berichte und leistet keine Zahlungen an den Insolvenz-Geschäftsführer. Der Insolvenzverwalter erstattet dem zuständigen Insolvenzgericht halbjährlich Berichte über die Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Daneben erhält die EU-Kommission jährlich einen Bericht über den Stand des Verfahrens. Die Vergütung des  Insolvenz-Geschäftsführers erfolgt ausschließlich im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens nach den hierfür gültigen Regularien.“ (Ich habe hier jeweils die Namen fehlen lassen, weil sie unerheblich sind.)

Es gibt Dinge, die ich – die Motor-KRITIK – nicht versteht: Es gibt einen (Insolvenz-)Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, dessen Hauptgesellschafter das Land Rheinland-Pfalz ist, der dann auch vom Hauptgesellschafter eingestellt worden sein muss. Der Hauptgesellschafter zahlt aber nicht dessen fünfstelliges (!) Gehalt im Monat. Demnach muss die Zahlung aus der Insolvenzmasse erfolgen. Damit wird natürlich diese „Masse“ zu Lasten der Gläubiger gekürzt, denen Kurt Beck – damals noch Regierungschef – vollen Ausgleich ihrer Forderungen versprochen hatte.

Aber Kurt Beck ist aus- vorgeschobenen -  gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Seine Versprechen von damals sind heute „Schall und Rauch“! - Weil – so z.B. ein Mainzer Staatsekretär – Europarecht vor nationalem, deutschem Recht geht.

Kurt Beck konnte das nicht wissen? Wie die Landesregierung auch nicht wissen konnte, das die Beihilfen, die man der Nürburgring GmbH gewährte, eigentlich von der EU genehmigt werden musste? - Soviel Unwissen möchte ich der Landesregierung nicht unterstellen!

Nach meiner Meinung wurde hier bewusst geschludert. Nicht nur „Ja zum Nürburgring“, sondern auch Motor-KRITIK hat die EU-Kommssion darauf hingewiesen! Die EU-Kommission hatte diese „Erinnerung“ an eine nicht erfolgte Kontrolle Motor-KRITIK schon vor dem dann später erfolgten „Knall“ bestätigt.

Die Bestätigung durch die EU-Kommission erfolgte unter der Registrierungsnummer CHAP(2010)00207 an mich und hat bei der EU in Brüssel in der Akte:

„ CP93/2009 - Projekt Nürburgring 2009 -
- ARP-Museum in Remagen -
- Fritz-Walter-Stadion in Kaiserslautern“ -

Eingang gefunden, wie mir per E-mail bestätigt wurde.

Das Durcheinander danach, das Hin und Her mit Argumenten, das die eigentlichen Hintergründe verschleiern sollten, wird heute mit verwirrenden Antworten weiter geführt.

Man muss sich nur einmal erinnern, wie von der Landesregierung eine „Insolvenz in Eigenverwaltung“ definiert wird und wie sie darzustellen versucht, dass sie damit nichts – aber auch gar nichts – zu tun hat.

Und keine Staatsanwaltschaft geht gegen jene Politiker vor, die mit dem Nürburgring nicht nur ein deutsches Kultobjekt, sondern auch ein Volksvermögen verschleuderten. Zu einem Preis, den heute Fußballvereine für den Wechsel eines bewährten, guten Mittelstürmers als „Ablöse“ fordern.

Es muss auch daran erinnert werden, dass eine definitive Entscheidung des Europa-Gerichtshofs in Brüssel zu einer Klage von „Ja zum Nürburgring“ immer noch aussteht.

Motor-KRITIK behält auch die weiteren Abläufe „im Auge“.

MK/Wilhelm Hahne
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