VLN: Gibt‘s typische Fälle von Steuerhinterziehung?

Als die VLN im Jahre 1977 startete, da war das ein bunter Haufen von Amateuren, die ihren Sport, den Motorsport zu vernünftigen, bezahlbaren Bedingungen auf einer der schönsten Rennstrecken der Welt, dem Nürburgring – exakt der Nordschleife - erleben wollten. Wer dachte da an Geschäft? - Man war froh wenn man so viel Geld (versteuertes!) übrig hatte, den Motorsport mehrfach im Jahr ausüben zu können. Die VLN bot dafür an 10 Wochenenden im Jahr eine Basis. Man war mit Automobilen unterwegs, die ihre Basis in viel verkauften Serien-Automobilen hatten und ich z.B. erinnere mich gerne daran, dass ich beim ersten VLN-Lauf 1977 im Gesamtklassement mit einem Golf GTi den 5. Platz belegen konnte. - Wer hatte „damals“ schon bezahlte Monteure, die tankten oder die Reifen wechselten? - Gut 40 Jahre später ist die VLN für eine Reihe von Teams zu einem Geschäftsmodell geworden, die zu den einzelnen Läufen z.T. mehr als 10 Fahrzeuge an den Start bringen. Der „Basissport“ findet heute mit mindestens 300 PS, 10 Monteuren usw., geradezu in einem Profi-Umfeld statt. Natürlich von Amateuren am Leben gehalten. Solchen die Geld haben, sich diese Art des Rennenfahrens leisten können. Da braucht man dann auch kein eigenes Rennfahrzeug mehr. Man zahlt und fährt. Die Teams, die die VLN als Geschäftsmodell nutzen, machen „den Rest“. - Auf dieser Basis gehen dann bei jedem VLN-Lauf schon insgesamt große Summen von Hand zu Hand. - Mit oder ohne Mehrwertsteuer? - Da ist dann auch das Finanzamt, bzw. die Finanzbehörde von Rheinland-Pfalz aufmerksam geworden.

VLN: Gibt‘s typische Fälle von Steuerhinterziehung?

Die Finanzverwaltung von Rheinland-Pfalz ist wohl auf Fälle gestoßen, die den Eindruck vermitteln konnten, dass bei der Buchführung bestimmter Teams nicht alles mit rechten Dingen zuging. - Und so versucht sie sich in diesen Tagen schlau zu machen, indem sie „der Sache auf den Grund geht“, sich eine Basis für weitere Nachprüfungen, Nachzahlungen und Steuerstrafen zu schaffen sucht.

Sie hat Veranstalter von VLN-Rennen angeschrieben und um detaillierte Auskunft zu Teilnehmern, besonders zu Fahrern aus dem Ausland (bis hin zur Haus-Nummer) gebeten, wie sie in letzter Zeit mehr und mehr in den Cockpits der „Leih“- oder „Miet“-Rennfahrzeuge verschiedener Teams bzw. Motorsport-Firmen zu finden sind, die aus der VLN-Serie, einer Einstiegs- und Breitensportserie,  ein „Geschäftsmodell“ entwickelt haben.

Da ist in den Anschreiben zu lesen:

„...steuerliche Überprüfungen in Rheinland-Pfalz haben ergeben, dass Motorsportunternehmen ihre Einnahmen aus der Zurverfügungstellung von Fahrerplätzen sowie damit zusammenhängenden weiteren Leistungen an (Amateur-)Rennfahrer anlässlich von Rennveranstaltungen, Fahrertrainings etc. nicht bzw. nicht zutreffend verbucht haben. Hierdurch wurden Steuern nicht bzw. in zu niedriger Höhe festgesetzt.“

Es interessiert der Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 und man bittet um detaillierte Angaben aller wichtigen Daten in digitaler Form als Excel-Tabelle, wie es sich aus einer Mustertabelle ergibt, die als Anlage beiliegt.

Der VLN-Veranstalter wird darauf aufmerksam gemacht:

„Das Auskunfts- und Vorlageersuchen ergeht aufgrund der §§ 93, 97 i.V.m. 208 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Auskunft ist wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen.“

Dem Schreiben der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung ist weiter zu entnehmen, warum man Anlass zu solch detaillierten Nachfragen hat:

„Ermittlungen der rheinland-pfälzischen Finanzbehörde haben ergeben, dass Motorsportunternehmen ihre Einnahmen aus der Zurverfügungstellung von Fahrerplätzen und damit zusammenhängenden weiteren Leistungen nicht vollständig bzw. nicht korrekt erklärt haben. So wurden neben der reinen Nichterklärung entsprechender Ausgangsumsätze auch Leistungsbeziehungen ins Drittland fingiert, um die Umsatzbesteuerung in Deutschland zu vermeiden.“

Daraus geht klar hervor, dass die Finanzbehörde schon auf solche Fälle gestoßen ist und sie einer endgültigen Klärung zuführen möchte, indem sie die Veranstalter um Detailauskünfte bittet. Das wird auch in dem Anschreiben begründet:

„Das in Art.. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) normierte Rechtsstaatsprinzip verpflichtet die Finanzbehörden, Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (Art. 3 GG, § 85 AO). Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergünstigungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden.“

Man gibt auch einen Hinweis darauf, dass es für den Veranstalter keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Auskunft zu verweigern:

„Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass zivilrechtliche Vereinbarungen, nach denen Daten geheim zu halten sind, nicht dazu führen, dass diese Daten Ihnen nicht im Sinne des § 93 Abs. 3 Satz 2 AO zur Verfügung stehen; die Pflicht zur Beantwortung von Auskunftsersuchen der Finanzbehörden nach § 93 AO kann durch zivilrechtlihe Verträge nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden (BFH-Urteil vom 16.05.2013, II R 15/12, BstBI II 2014, 225). Die Erfüllung des Auskunftsersuchens ist Ihnen folglich möglich.“

An anderer Stelle eines mir vorliegenden, in dieser Sache „maschinell erstellten“ Schreibens wird erklärt:

„Die Steuerfahndung wird im Rahmen ihrer Steueraufsicht immer dann tätig, wenn ein hinreichender Anlass dafür besteht, dass in einer bestimmten Branche bzw. Berufssparte typische Fälle von Steuerhinterziehungen/-verkürzungen auftreten.“

Die Auswirkungen dieser Art Schreiben an VLN-Veranstalter auf die zukünftige Entwicklung dieser Langstreckenserie am Nürburgring ist klar:

  • Die Starterzahlen bei VLN-Veranstaltungen werden im nächsten Jahr weiter deutlich einbrechen.
  • Das „Geschäftsmodell VLN“ bricht damit in sich zusammen, nachdem es – wegen eines Überangebots – schon kränkelte. Es werden z.T. nicht mehr die Preise erzielt, die man bräuchte, um einen deutlichen Profit zu erzielen.    

Das ist auch auf den Einfluss der Automobilindustrie zurück zu führen, die dieser Breitensportserie – recht unsensibel – z.B. gerade 400 PS-Automobile als Basis für die VLN-Saison 2020 verordnen möchte.

  • Der richtige Einstieg für Anfänger?

Der Eingriff der Finanzbehörden könnte einen Anlass bieten – und wirklich sein - Grundlegendes im Interesse der Langstreckenserie zu verändern.Vielleicht wird die VLN bei richtiger, einfühlsamer und kenntnisreicher Führung so wieder zu einer Breitensport-Serie, die sie – auch wegen der Kosten – inzwischen längst nicht mehr ist. - Es müssten dann eben sportliche, nicht wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund gestellt werden.

Ich erwarte deutlich spürbare Auswirkungen durch die aktuelle Arbeit der Finanzbehörden allerdings erst in 2020, weil den VLN-Veranstaltern in dem erwähnten Schreiben eine entsprechende Zeit zur Bearbeitung der Anfrage eingeräumt wurde und dann die Bearbeitung bei der Finanzverwaltung auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für einige der in dieser Serie tätigen Motorsport-Unternehmen bedeutet die aktuelle Entwicklung allerdings wohl – und das nicht erst ab 2020:

  • The Party is Over! - As of Now!
MK/Wilhelm Hahne

PS: Wie ich gerade noch erfahre, bemüht sich die Finanzbehörde RLP nicht ausschließlich um Informationen zu VLN-Rennen, sondern auch zu s.g. Trackdays, bei denen „private Instruktoren“ im Blickpunkt der Suchenden stehen. - Eigentlich wird das gesamte Motorsport-Umfeld durchleuchtet!

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