Bedeutungsvolle – nicht unwichtige – Kleinigkeiten!

Gerade in einer Zeit, wo einem eine Reihe von Weihnachtskarten ins Haus flattern fällt mir auf, wie unterschiedlich – und aussagekräftig – Unterschriften sein können. Übers Jahr gesehen, habe ich bei meinen Recherchen auch viele Unterschriften „erleben dürfen“ und mir schon so meine Gedanken gemacht. - Haben sich auch die, die da unterschrieben haben, schon mal über den „Wert“ ihrer Unterschrift Gedanken gemacht?

In vielen Fällen sicherlich nicht, weil die in vielen Fällen auch ohne Wert ist. Den erhält sie erst, wenn die Rechtsgültigkeit einer Unterschrift hinterfragt werden muss. Bei der schriftlichen Vereinbarung „unter Freunden“ zum Beispiel, die dann – weil‘s vielleicht um Geld geht – vor Gericht landet.

Hat eine solche Unterschrift z.B. Rechtsgültigkeit? - Eigentlich nein! - Weil auch die Rechtsgültigkeit einer Unterschrift geregelt ist. Der Bundesgerichtshof hat das detailliert festgelegt Danach muss sie den vollen Familiennamen enthalten und bei dem Schriftzug muss es sich erkennbar (!) um die Wiedergabe des Namens handeln. Er muss zwar nicht vollkommen lesbar, aber es müssen zumindest Andeutungen von Schriftzeichen vorhanden sein.

Das hier ist ein schönes Beispiel für eine gerade noch rechtsgültige Unterschrift. In diesem Fall steht sogar die „Übersetzung“ darunter. Danach wäre der erste Strich mit Punkt = Doktor; der zweite – kurze – Strich wäre mit „Jürgen“ zu übersetzen, im folgenden langen Strich scheint das „Pf“ zusammen gefasst, gefolgt von einem Doppelpunkt, der für „ö“ steht. Dann endet die Unterschrift in Andeutungen von Schreibschrift, aus denen die Buchstabenfolge „hler“ gelesen werden kann.

Man könnte aber sogar unter einem Vertrag dann mit einem abstrakten Symbol – wie z.B. drei Kreuzen – unterzeichnen, wenn diese Unterschrift vor einem Notar geleistet wird. Man darf auch mit einem Künstlernamen unterzeichnen, wenn dieser bekannt ist und einen eindeutigen Rückschluss auf die unterzeichnende Person zulässt.

Genauso spannend wie das Lesen von Unterschriften, ist auch das Lesen von Presse-Informationen, weil man so auch auf die Weite des Horizonts des informierenden Pressesprechers schließen kann.

Hier ein „altes Beispiel“ aus April 2020: Was soll man davon halten, wenn – lt. „Corona-Konzept“ – die Karten für „Touristenfahrten“ nur „Online“ zu erhalten sind, aber man diese Karten in der Realität auch bei einer nahe gelegenen Tankstelle „Offline“ – Kunde/Verkäufer = Auge um Auge – erstehen kann? - Man hat sich offenbar nichts dabei gedacht, wenn es in der Praxis offensichtlich anders zugeht, als in der Theorie. - Die Hauptsache: Das „Hygiene-Konzept“ ist akzeptiert! - Wen interessiert schon eine buchstabengenaue Umsetzung?

Das muss man sich auch bei dieser Formulierung fragen. - Heißt das nun, dass zu jedem Unfall während der Touristenfahrten dann zwei Fahrzeuge mit je einer Person zur Unfallstelle geschickt werden? Oder wird dann nur ein Fahrzeug mit einer Person entsendet? - Was dann gegen die eigenen Sicherheitsregeln verstoßen würde. - Bei den – in der Vor-Corona-Zeit – eingesetzten Sicherheitsfahrzeugen, die mit jeweils zwei Personen zum Unfallort fuhren, galt als wichtigste Regel nach dem Eintreffen am Unfallort:

  • Eine Person sichert sofort – und als Erstes (!) - die Unfallstelle nach hinten ab!

Aber wie soll das gehen, wenn jetzt in Corona-Zeiten nur eine Person im Fahrzeug ist? - Wenn in der Vergangenheit schon mal – aus welchen Gründen auch immer – anders gehandelt wurde, hatte das auch schon mal fatale Folgen! - Man scheint das vergessen zu haben!

So könnte ich weiter über „Kleinigkeiten“ schreiben. Aber das würde wohl – auch - nicht verstanden, weil es dafür nicht nur an Verständnis fehlt, sondern es offensichtlich auch bei einigen  Führungspersönlichkeiten an Erfahrung mangelt.

MK/Wilhelm Hahne

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