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Eigentlich ist schon dieser Titel falsch. Ein Rennen über 24 Stunden gab es nur in den Ankündigungen. Laut Ausschreibung des ADAC Nordrhein e.V. war es auch eins. Der DMSB e.V. wird das sicherlich bestätigen, denn dieser Verein hat ein solches Rennen auch genehmigt. In der Praxis – später in der Umsetzung – war es zwar eine „große Sause“, aber die hätte auch von „Max und Moritz“ sein können. Wobei, wenn man das so empfindet, aber schon festgehalten werden sollte, das „Max und Moritz“ auch das Werk eines deutschen Homoristen und Zeichners war. So wie das 24h-Rennen das Werk von deutschen Vereinen war, über das wir bei Motor-KRITIK auch heute immer noch nicht richtig lachen können. Bei Wikipedia ist zur Geschichte von „Max und Moritz“ zu lesen: „ Im Handlungsgefüge weist sie auffällige Gesetzmäßigkeiten und Grundmuster inhaltlicher, stilistischer und wirkungsästhetischer Art auf, die sich auch in den späteren Arbeiten ... wiederholen.“ - Das könnte man auch vom 24h-Rennen 2018 und der Zusammenarbeit der Vereine von ADAC Nordrhein und DMSB sagen. Wichtig ist, dass man sich einig ist. - Bei Max und Moritz ist – wie beim 24h-Rennen auch – ein schneller Wandel von Ordnung in Chaos zu beobachten. Da gibt es auf der einen Seite die klaren Gesetzmäßigkeiten, die vorgeben, allen – z.B. in der GT3 – die gleiche Chance zu bieten, auf der anderen Seite dann das Chaos, dass dann aber ein deutsches, weil wohlorganisiert ist. - So gab es im Vorfeld – schon lange vor diesem 24h-Rennen - z.B. klare Bestimmungen, die den Einsatz von Drohnen, so genannten „UAS“ (Unmanned Aerial Systems) betreffen. - Und es gab auch Ausnahmegenehmigungen. - Der ungenehmigte Start von Drohnen musste darum verfolgt werden. Daran hat man sich auch gehalten, wie deutlich wurde, als bei der Polizei am 11. Mai einer Meldung einging, dass im Bereich der Mercedes-Tribüne eine Drohne unberechtigt gestartet worden wäre. - Motor-KRITIK ist dieser Meldung einmal nachgegangen. Das Gesamtergebnis der journalistischen Bemühungen wird sicherlich auch Motor-KRITIK-Leser mehr als nur informieren.
Auf den Spuren des 24h-Rennens Nürburgring!
Nicht nur in den letzten Monaten, auch schon im letzten Jahr konnte ich immer wieder beobachten, dass Besucher des Nürburgrings, direkt an der Strecke der Nordschleife z.B., diese kleinen unbemannten Flugobjekte (Fachbegriff: UAS = unmanned aircraft system = unbemanntes Luftfahrzeug) starteten. Man fotografierte oder filmte z.B. den Touristenverkehr aus der Vogel-Perspektive.
Aus dieser Perspektive sind auch eine ganze Reihe von schönen Fotos vom Nürburgring im Umlauf, die ihren Verbreitungs-Ursprung bei der im Vordergrund arbeitenden „Tochter“ der Eigentümer-Firma haben, die hier wohl mit guten Fotografen zusammen arbeitet. Es bestand kein Grund das einmal journalistisch zu hinterfragen, ob denn… - Nun ja – schließlich gibt es z.B. eine Luftverkehrsordnung. - Aber die werden schon wissen was sie tun, haben wir uns gedacht.
Motor-KRITIK hatte schon 2015 mit einer Geschichte auf ordnende Bestimmungen in Sachen „UAS“ am Nürburgring hingewiesen, die den sinnigen Titel trug:
Dort war auch der „amtliche Hinweis“ im Anhang zu finden, in dem der Umgang mit solchen „UAS‘s“ im Land Rheinland-Pfalz geregelt ist. Doch wer liest schon Motor-KRITIK? - Eine Minderheit. So hat sicherlich – auf die Bevölkerungszahl in RLP bezogen – eine Mehrheit nicht mitbekommen, was dort u.a. speziell zum Umgang mit diesen „Spielzeugen“ im Umfeld des Nürburgrings geschrieben steht:
„In Rheinland-Pfalz ist weiterhin der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems aufgrund einer Allgemeinerlaubnis auf dem Gelände der ‚Rennstrecke Nürburgring sowie Nordschleife‘ und in einem Abstand von 3 km um die v.g. Rennstrecken nicht erlaubt.“
Diese Einschränkung speziell für den Nürburgring ähnelt der, die sonst allgemein für militärisches Sperrgebiet gilt. - Wenn man dagegen verstößt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Wer solche Regeln aufstellt, überwacht sie auch. In diesem Fall ist es der „Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, der mit seiner Fachgruppe Luftverkehr am Flughafen Hahn angesiedelt wurde.
Nun hat es während des diesjährigen 24h-Rennens z.B. die Situation gegeben, dass wohl ein Zuschauer im Umfeld der Mercedes-Tribüne eine Drohne gestartet hatte. Da musste die Polizei dann sofort eingreifen. Sie schildert den Vorgang so:
„Am Freitag, 11.05.2018 wurde der Polizei am Nürburgring eine Drohne im Bereich der Mercedes-Tribüne gemeldet.
Die entsandten Polizeikräfte konnten vor Ort weder die Drohne, noch einen Verantwortlichen antreffen.
Ansonsten gab es keine vergleichbaren Einsätze im Bereich von Start / Ziel.“
Tatsache ist auch, dass z.B. im DMSB Veranstaltungsreglement Art. 43 festgeschrieben steht:
„Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von unbemannten Fluggeräten (z.B. Drohnen/Mikrokopter) im Rahmen von Motorsportveranstaltungen grundsätzlich verboten. Der DMSB behält sich bei Zuwiderhandlung eine Ahndung des Verstoßes durch das DMSB-Sportgericht vor.
Der Veranstalter kann eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen Ausnahmen erteilen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von unbemannten Fluggeräten soll grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn dem DMSB gegenüber schriftlich angezeigt werden.“
Der DMSB genehmigt also nicht etwa den Einsatz von Drohnen bei einer Motorsportveranstaltung, sondern lässt sich eine vom Veranstalter eingeholte Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von „UAS“ nur vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Es ist kein Geheimnis, dass Drohnen zur Berichterstattung über das 24h-Stunden-Rennen eingesetzt wurden. Und der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, bestätigte Motor-KRITIK auch auf Anfrage, das eine entsprechende Genehmigung einer Firma im Interesse des Veranstalters beim 24h-Rennen erteilt wurde. - Motor-KRITIK wurde kurz und prägnant so informiert:
„...unter Bezugnahme auf Ihre u. a. Anfrage teilen wir mit, dass in Bezug auf das 24-Stunden-Rennen einer Firma eine Einzelaufstiegserlaubnis für unbemannte Fluggeräte vom 10. bis 13. Mai 2018 erteilt wurde.“…
Auch der der DMSB war entsprechend informiert und hatte keine sicher keine Einwände. Aber von Seiten des DMSB wird die Sache nicht weiter kontrolliert, obwohl – wie oben schon zu lesen - in Art. 43 u.a. heißt:
- „..der Einsatz von unbenannten Fluggeräten...grundsätzlich verboten...“
- ...Der Veranstalter kann eigenverantwortlich… Ausnahmen erteilen.“
Motor-KRITIK hat nicht beim Veranstalter nachgefragt, sondern aufgetauchte Fragen an den Mann gerichtet, der beim 24h-Rennen – bei der Übertragung und Auswahl der Szenen – mit Regie führte.
Doch der hat – im Namen der von ihm geleiteten Firma - auf den Veranstalter verwiesen:
„...wir sind weder für das Thema Akkreditierung noch für das Thema Drohnen im Rahmen des 24h-Rennens verantwortlich. Daher bitte ich Sie, mit Ihrer Anfrage den Veranstalter direkt zu kontaktieren...“
Nun hatte ich das gerade nicht gemacht, weil ich schon versucht hatte, über die Pressestelle des DMSB eine Auskunft zum Thema Drohnen (oder UAS) zu erhalten. Und die Pressearbeit für den DMSB macht die gleiche Firma, die gleiche Person, die auch die Pressearbeit für den Veranstalter, den ADAC Nordrhein, in Verbindung mit dem 24h-Rennen gemacht hat.
- Habe ich darum bis heute vom DMSB e.V. noch keine Antwort auf meine Anfrage in dieser Sache erhalten?
Die Antwort des DMSB ist am Samstag, dem 2. Juni dann doch noch eingegangen. Da ist dann zu lesen:
"...das Verbot von Drohnen bei Motorsportveranstaltungen gilt zum Schutz von Zuschauern und Teilnehmern. Ausnahmen sind möglich, wenn strenge Auflagen beachtet werden. In der Regel kann dies von den Betreibern nur so gelöst werden, dass ein Vertreter des Veranstalters die Drohnencrew begleitet, um Flugzeiten und Flugrouten zu überwachen. Dazu zählt insbesondere, dass nicht über Menschenansammlungen (z. B. Tribünen), nicht über der Strecke, aber auch zum Beispiel nicht so neben der Strecke geflogen werden darf, dass Teilnehmer irritiert werden könnten.
Beim 24h-Rennen auf dem Nürburgring werden diese Vorgaben seit Jahren umgesetzt, indem jede Drohnencrew von einem speziell instruierten Veranstaltervertreter begleitet wird. Daneben gibt es ein Briefing durch den Leiter der Streckensicherung für alle Beteiligten. Da dieses Verfahren naturgemäß sehr personalaufwendig ist, kann es nur für wenige Drohnen umgesetzt werden. Diese werden übrigens farblich gekennzeichnet, um eindeutig identifiziert werden zu können. Alle anderen Drohnen dürfen auf dem Veranstaltungsgelände nicht verwendet werden."...
Wenn man einmal im Internet herum klickt, scheint der von mir angeschriebene Geschäftsführer mit „seiner“ Firma gar nicht so „klein“, wie er sich in seiner Antwort darstellt. - Aber: Er ist Jurist!
Im Internet hatte ich u.a. lesen können:
Um die Besucher des 24-Stunden-Rennens auf die rechtliche Situation beim Umgang mit Drohnen aufmerksam zu machen, hatte der Strecken-„Besitzer“ an den wichtigen Stellen Schilder aufstellen lassen.
Ich habe den aktuellen Schilderwald nur an einer Stelle des Nürburgrings fotografiert, der vor allen Dingen den „Brünnchen Platzfans“ (s. „Facebook“) bekannt sein wird. Dort gibt es nicht nur den Hinweis auf den Parkplatz, auf die aktuellen Parkgebühren, dass hier die StVO gilt und – wichtig – dass Camping und Zelten verboten sind, sondern auch das „Achtung-Schild“ in Grün, das darauf aufmerksam macht, dass es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, über dem auch noch Greifvögel frei fliegen dürfen.
Natürlich ist hier auch ein Imbiss geöffnet und das sogar oft, wenn gerade kein 24h-Stunden-Rennen ist, denn Betrieb ist auf dem Brünnchen-Parkplatz immer, weil es auch immer – selbst während der Touristenfahrten – etwas zu sehen gibt. Beim Verlassen des Parkplatzes fiel mir ein Schild im Rückspiegel auf…
…das ganz klar auf ein „Überflugverbot“ für Drohnen hinweist. Das ist so gesetzlich geregelt, wie man schon 2015 bei Motor-KRITIK lesen konnte. - Aber es gibt eben keine Regel ohne Ausnahmen. Und die werden dann genehmigt, wenn sich ‚“Max und Moritz“ einig sind. Denn hier geht es ja um eine optimierte Darstellung des 24h-Rennens, das keins war. - Aber alle haben Spaß gehabt. - Und einige haben gewonnen.
Manche hatten sogar Spaß an der Zahl von 210.000 Besuchern, die der Veranstalter schon fast zwanghaft ausweisen musste. Und nicht nur hier am ‚“Brünnchen“, sondern auch an anderen Stellen – auch mit Zufahrt durch ein Landschaftsschutzgebiet – z.B. im Umfeld des „Flugplatz“, haben sich z.B. die Gäste von Audi köstlich amüsiert.
Spaß muss sein! - Das haben sich schon „Max und Moritz“ gedacht. Und der der Vorsitzende des ADAC Nordrhein und der Präsident des DMSB machen offensichtlich solchen Gaudi gerne mit.
- Einer ist „Gaudibursch‘“, der andere macht mit!
MK/Wilhelm Hahne
PS: Wen es interessiert, findet Auszüge aus einer „Aufstiegseinzelgenehmigung“, wie sie hier auch einer Firma zum 24h-Stunden-Rennen erteilt worden war, im Anhang. Ich habe auch noch eine Liste mit Aufstiegspunkten und Zeiten eingestellt, wie sie der „Ausnahme“-Genehmigung des LBM zum 24h-Rennen angehängt war. - Da erhält man dann auch eine Ahnung, warum die Polizei am 11. Mai vergebens im Bereich der Mercedes-Tribüne nach einer Drohne gesucht hat. - Übrigens war die Polizei auch im „Verteiler“ der LBM, mit der über die Einzelstartgenehmigung – z.B. auch das Ordnungsamt - informiert wurde. - Da muss ich dann noch mal an Max und Moritz erinnern:
„Also lautet ein Beschluß:
Daß der Mensch was lernen muß.
Nicht allein das Abc
Bringt den Menschen in die Höh,
Nicht allein im Schreiben, Lesen
Übt sich ein vernünftig Wesen;
Nicht allein in Rechnungssachen
Soll der Mensch sich Mühe machen;
Sondern auch der Weisheit Lehren
Muß man mit Vergnügen hören.“