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Natürlich kann in Verbindung mit dem 24h-Rennen nicht der ADAC in München, sondern nur dessen mitgliederstärkste Regionalklub, der ADAC Nordrhein, Köln, gemeint sein. Dort sind die Abläufe beim 24h-Stunden in allen Details mit der Nürburgring-Pächterfirma abgestimmt. So wird manchmal sogar beim 24h-Rennen etwas funktionieren, was es eigentlich – lt. veröffentlichen „Vorschriften“ – nicht geben sollte. Aber „Vorschriften“ müssen in diesen Zeiten sein. Wenn man aber als Veranstalter überleben will, muss man aber auch schon mal „ein Auge zudrücken“.
Eigentlich ist da die „Park- und Bedarfscampingplatzordnung“, Stand Februar 2022, gnadenlos. Dort ist z.B. zu lesen:
„§11 Der Aufbau eigener Tribünen ist nur in Layhergerüst-Bauweise mit einer max. Höhe der Aufenthaltsplattform von 1,50 m erlaubt (vom Boden aus gemessen). Der Nürburgring behält sich vor, Layhertribünen/Gerüste abbauen zu lassen, wenn diese eine Gefährdung für andere Besucher oder den Rennbetrieb darstellen. Eine Anbringung von Planen/Bannern zur Verkleidung der Layhertribünen ist aus Gründen der Standsicherheit (Windlast) nicht erlaubt. Selbst errichtete Tribünen in Holzbauweise etc. sind generell verboten und werden durch den Nürburgring zu Lasten des jeweiligen Verursachers entfernt und das Material entsorgt. Technische Hilfsmittel zur Verbesserung der Sicht wie z. B. Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen, Kranwagen o. ä. sind verboten. Dies gilt auch für die Platzierung solcher Hilfsmittel innerhalb der Park- und Campingbereiche. Außerdem ist der Aufbau von Masten aller Art aus Sicherheitsgründen verboten. Bei Zuwiderhandlung werden die betreffenden Geräte zu Lasten des Verursachers vom Gelände entfernt.“
Beim Veranstalter sieht man das offenbar etwas lockerer. Wer sich da da durchsetzen wird – der Verpächter, der Veranstalter oder der Besucher – das hängt u.a. auch vom Vertrag ab, den der Veranstalter abgeschlossen hat, weil eigentlich bei einer Streckenvermietung auch das Hausrecht auf den Veranstalter übergeht.
Aber am Nürburgring war es eigentlich immer schon so, dass jemand der nichts zu bestimmen hatte, es selber schuld war. Letztes – nicht schönes – Beispiel war sicherlich, das auf einem Gebiet das der Gemeinde Nürburg gehört, der Zuschauer bei einer Veranstaltung unberechtigt abkassiert wurde. - Natürlich waren das dann „Übergriffe der Ordner“.
Aber jetzt, für das 24h-Stunden-Rennen, hat die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG in Verbindung mit dem Veranstalter, ADAC Nordrhein, im gesamten Zuschauerbereich gute Voraussetzungen für einen Besuch geschaffen. Selbst dem oft als trist empfundenen „Boulevard“ versucht man zum 24h-Rennen das Flair einer Flaniermeile zu geben. Da dient dann das Gerüst der sonst nutzlosen – mehr als 10 Millionen teuren - Achterbahn – immerhin (!) - zum Aufhängen von Großfotos, zu denen mir der Veranstalter schreibt:
...“Die Idee zur Dekoration des ring°boulevards kam vom Veranstalter und wurde in Absprache mit den Verantwortlichen des Nürburgrings technisch umgesetzt. Bei der Bildauswahl haben wir uns bemüht, die Bandbreite der Rennfahrzeuge aus 49 Veranstaltungen abzubilden, daher sind es auch nicht nur Gesamtsieger, die auf den Bildern zu sehen sind. Eine Beratung durch einen Hersteller (falls damit Automobilhersteller gemeint ist) gab es nicht.“...
Das ist dem Veranstalter gut gelungen. Ich hatte bei meiner Vorbesichtigung allerdings den Eindruck, dass hier „BMW-Versteher“ am Werk waren. Den ersten Gesamtsieg, 1970, kann man auf drei Fotos erleben. 1997 zeigt man z.B. auch – mit der richtigen Start-Nummer – das Gesamtsiegerauto von Sabine Schmitz, einen BMW M3. Nur Insider wissen, warum Sabine Schmitz hier gewinnen konnte. Kris Nissen könnte sicherlich dazu etwas erzählen. Aber als VW-Vertragsfahrer (damals), ist ihm sicher heute noch „der Mund verboten“.
Dieser Auszug aus der Ergebnisliste zeigt, wie schnell ein VW Golf-Renndiesel 1997 schon in seiner schnellsten Runde im Vergleich zu einem BMW M3 war. Das zweite Foto mit einer offiziellen Auflistung der ersten Drei im Jahre 1998 zeigt, wie deutlich der BMW-Renndiesel dem damaligen BMW M3 (Platz 3) in seiner schnellsten Runde überlegen war. Grund genug, den BMW Diesel nach den Rennsieg in einem Provinz-Laden verstauben zu lassen. - Für das BMW Marketing war der Diesel-Sieg „unpassend“! - Damals wie heute!
Im „ring°boulevard“ ist dann auch zum 24h-Rennen auf dem Foto zum Rennen des Jahres 1998 ein interessanter Renault zu sehen, der leider nach 66 (von 137) Runden ausfiel. Sicherlich ist dieses Beispiel für 1998 auch im Interesse von BMW, die auch keinen der damaligen Siegfahrer mit dem BMW-Diesel, für das „BMW Legenden“-Rennen benannt haben. - Zufall?
Um bei dieser Gelegenheit die Fragen meiner Leser zu beantworten, warum das „Legenden-Rennen“ auf dem Grand-Prix-Kurs und nicht auf der Nordschleife durchgeführt wird:
Nein, das liegt nicht am Alter der Teilnehmer! - Die müssten aber nach dem (unberechtigten?) Willen des DMSB ein Nordschleifen-Permit besitzen. Das hätte für BMW einen zu hohen Kostenaufwand bedeutet. Für ein einziges kleines Rennen in der Provinz!
Die FIA interessiert die lokale „Vorschrift“ des DMSB nicht! Ein Nordschleifen-Permit wurde bei den WTCR-Läufen, bei denen die FIA als Veranstalter fungiert, niemals gefordert. Weil mit so einem Nordschleifen-Permit offenbar nur Provinz-Rennfahrer ausgestattet sein müssen, aber niemals echte „profi-wm- racer“ bei echten – internationalen WM-Läufen der FIA!
MK/Wilhelm Hahne
Anmerkung: Wen interessiert, wie der BMW-Renndiesel, Gesamtsieger beim 24h-Rennen 1998, entstanden ist, der kann das noch mal mit einem KLICK HIER in einer Motor-KRITIK-Geschichte aus 2019 nachlesen! - Sozusagen „eine Geschichte mit der Maus“!