2014

SWR Mainz: Geht aktuell mächtig zur Sache!

Jeder macht im Lauf der Zeit, seines Lebens, so seine Erfahrungen. Hier in Motor-KRITIK spiegeln sich natürlich auch eine Menge persönlicher Erfahrungen wider. So wird es Leute mit anderer – oder weniger – Erfahrung geben, die anderer Meinung sind. Aber Meinung steht hier nur, wenn begründete Fakten vorliegen oder aber die Gesamtsituation – aufgrund von Erfahrung – eine Meinungsbildung möglich macht. Journalistisch ist das nicht. - Meinen moderne Journalisten. - Deren Meinung kommt aber z.B. schon dadurch zum Ausdruck, dass sie die Meldung von gewissen Ereignissen schon dadurch werten, dass sie sie erst gar nicht vermelden. - Da kann man dann natürlich auch wenig falsch machen. - Denn: Wer weiß schon davon? - Anders herum: Wer weiß schon davon, was Motor-KRITIK weiß? - Hier wird nämlich nicht nur recherchiert, sondern auch die Fakten vermeldet und das Ergebnis wird als Meinung – weil in einen Zusammenhang gestellt – dann dem Leser auf diesen Internetseiten dargeboten. - Ein Beispiel:

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Nürburgring-Verkauf: Gibt es „Plan C“?

Wenn Motor-KRITIK etwas im Laufe der Jahre beim Beobachten des Projekts „Nürburgring 2009“ gelernt hat, dann ist es das, dass man niemals nur eine Möglichkeit aufgrund der vorhandenen Ausgangsposition verfolgt, sondern immer drei. Denn die Einflussgrößen könnten über die Zeit betrachtet variabel sein. Im gepflegten „Business-Deutsch“ der großen Wirtschaftsberater und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie KPMG, Boston Consulting, Deloitte Consulting, Ernst & Young u.a. kennt man je nach Umständen zwei bis drei Situationen, die man mit 1) „best case“, 2) „real case“, 3) „worst case“ beschreibt. Trotzdem wird man niemals vergessen, allen Gutachten oder Empfehlungen Abschnitte voran- oder nachzuordnen, die denWortlaut haben, mit denen wir unsere Geschichte beginnen wollen. Aber in der Eifel funktioniert evtl. noch alles unter einfachen Bezeichnungen in richtigem Deutsch. Da wird von „Plan A“ und „Plan B“ gesprochen. Aber es sei hier die Frage gestattet:

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Nbgrg: „Du kriegst die Tür nicht zu!“

Man kennt diesen Satz als Redensart. Jeder versteht ihn. Niemals ist mit dem „du“ ein Anderer gemeint. Man gibt mit einem solchen Ausruf zu verstehen, dass man es nicht fassen kann. Auch wir bei Motor-KRITIK sind ein wenig überrascht, was unsere Recherchen zum Thema Fassadenbau durch die Firma IGM alles so losgebrochen haben. Dabei ist dann aber mal wirklich – und ganz sachlich festzustellen: „Du kriegst die Tür nicht zu!“ - Im Falle der Neubauten im Auftrag einer landeseigenen GmbH am Nürburgring, scheint es wirklich u.a. Probleme bei den Türen zu geben. Auch die müssten in den Akten festgehalten sein, die beim Landgericht Koblenz irgendwann zu einem Urteil führen sollen. Nachdem die Akten zunächst auch mit Bewertungen und gutachtenähnlichen Feststellungen gefüllt worden sind. Ist ein Gutachten von 40 Seiten bedeutender als eins von 20 Seiten? - Vielleicht wird auch noch vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben. - Damit man wirklich rufen kann, was zum Titel der Geschichte wurde. - Aber es ist alles noch viel, viel schlimmer. - Darum passt der Titel besser, als Sie lieber Leser, es zu diesem Zeitpunkt ahnen!

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Landtag RLP: „Please try again later“

Bei Motor-KRITIK haben wir uns nichts dabei gedacht, als wir unseren Lesern empfahlen, doch mal in alten Plenarprotokollen im Mainzer Archiv des Landtages zu stöbern. Da kann man wunderbare Sachen finden. Wir waren vor Tagen ein paar Stunden per Internet beim Lesen alter Dokumente und Aussagen durchaus fasziniert. Vor allen Dingen, wenn man so manche Aussage von „damals“ mit aktuellen Äußerungen vergleicht. Bei Motor-KRITIK war ein solches Beispiel auch zu lesen und als Empfehlung bekamen die Leser mit auf den Weg, das doch auch mal selbst zu tun. Schon, weil das in einem Foto gezeigte Beispiel ein eigentlich unglaubliches Beispiel war. Aber, so unsere Feststellung: „ Das ist für jeden Leser – auch für Politiker – nachprüfbar!“ - Aber wir hatten nicht die Internet-Adresse exakt benannt, mit der man schnell ins Archiv der Landesregierung in Mainz kommt. Schließlich wollten wir nicht, dass nun Jeder „mal eben“ dort vorbei schaut. Wenn ein Leser interessiert war, sollte er sich auch ernsthaft mit den Möglichkeiten - die sich eigentlich Jedem bieten – und intensiv beschäftigen. - Aber: Es gab mal wieder eine Überraschung! Politiker sind für so etwas immer gut. Und so konnte man beim Einstieg mit der richtigen Adresse am 1. September – nach Erscheinen der entsprechenden Geschichte bei Motor-KRITIK - zufällig erstmals lesen:

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Nico hat die WM 2014 in Spa verloren!

Man muss zu dem Ergebnis des Rennens in Spa, dem „Großen Preis von Belgien“. keine große Geschichten schreiben. Es gilt nur eine Feststellung zu treffen, und das ist die, die ich im Titel klar zum Ausdruck gebracht habe. Oder anders formuliert: Weltmeister der F1 wird in diesem Jahr Lewis Hamilton. Aber es ist wichtig, noch einen anderen – eigentlich positiven - Eindruck von diesem Rennen im belgischen Spa festzuhalten: Vor allem die Entscheidungen der Sport-Funktionäre für „Retorten-Rennstrecken“ - neben denen für„Marketing-Entscheidungen“ bei der Reglement-“Gestaltung“ - haben die Entwicklung der Zuschauerzahlen an der Strecke, aber auch vor dem Fernseher beeinflusst. - Negativ! - Daraus sollte man seine Schlüsse ziehen. - Bald! - Und in Richtung RTL gesprochen: F 1-Veranstaltungen dienen nicht der Vertiefung von Nationalbewusstsein. Der Bessere – gleich welcher Nationalität – verdient unseren Beifall. - Man sollte Ergebnisse – und wie es dazu kommen konnte - journalistisch betrachten. - Gratulation an Daniel Ricciardo, Australien! - Und an Renault, deren Antriebsaggregate wohl nicht so schlecht sind, wie sie – als Entschuldigung für mäßige Leistungen – gemacht werden. - Es zählt immer noch das Gesamt-Paket, die Team-Leistung! - Aber aktuell ist eine Feststellung besonders wichtig:

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LG Koblenz AZ 9 O 310/13: MK-Hilfe!

Meine erste Geschichte zu obigem Thema - „IGM & Jochen Hartloff: Alte Kameraden?“ - ist ein schönes Beispiel dafür, wie auch trotz durchaus geschicktem Verhalten „ein Schuss nach hinten losgehen kann“. Es gibt derzeit noch einen weiteren Fall, der sich ähnlich zu entwickeln scheint. Da schiebt die Kreisverwaltung Ahrweiler für ein Nichtreagieren auf MK-Anfragen ein evtl. „schutzwürdiges Interesse Dritter“ vor. (Man lässt das prüfen!) Soweit ich das jetzt beurteilen kann, gibt es die durchaus: Es sind die Interessen des Landrats Dr. Pföhler, der möglichst ohne Komplikationen den neuen Wahltermin in 2015 erreichen möchte. - Das wird ihm – so wie ich das derzeit absehen kann - nicht gelingen! - Und was das geschickte Verhalten des Landgerichts Koblenz betrifft: Da haben meine Recherche-Anstöße eine Eigendynamik entwickelt, die ich nicht absehen konnte. Nach der Veröffentlichung meiner ersten Geschichte zu dem Thema, erreichten Motor-KRITIK eine Reihe von weiteren Informationen zu dem Thema. Wahrscheinlich ist das Landgericht Koblenz dankbar, ein paar Informationen von Motor-KRITIK zu dem Thema zu erhalten, weil das die Prozessführung sicherlich erleichtern könnte. - Habe ich gedacht! - Und notiere nachstehend einmal das neue Wissen für die Herren Richter des LG Koblenz. - Und – natürlich - für meine Leser!

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OLG-Urteil heute: „NG i.E.“ scheitert...

...mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Bezeichnung "Rock am Ring". Möglicher Werktitel steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG zu. Rechtsinhaber eines möglicherweise entstandenen Werktitelrechts hinsichtlich der Bezeichnung „Rock am Ring“ ist die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG. Der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung (i.E.) steht daher kein Anspruch gegen Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG auf Unterlassung der Ankündigung, Bewerbung oder Veranstaltung eines Konzertfestivals unter dem Titel „Rock am Ring“ zu. Mit dieser Entscheidung hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 29. August 2014 – 6 U 850/14) den Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgericht Koblenz zurückgewiesen.
- Es folgt der Originaltext der Pressemitteilung des OLG Koblenz zum Urteil vom 29. August 2014, verkündet um 10:00 Uhr. -

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IGM & Jochen Hartloff: Alte Kameraden?

Eigentlich wollten wir bei Motor-KRITIK nur die Übersicht nicht verlieren. Über die Bauschäden im Fall „Nürburgring 2009“ zum Beispiel. Also haben wir beim Landgericht Koblenz mal angefragt. Und eine intelligente Absage erhalten. (In Motor-KRITIK war dazu zu lesen.) Dann habe ich mich der Bauschild-Fotos erinnert, die ich über die Jahre zu Nürburgring-Neubauten gemacht habe. Dort habe ich einen Firmennamen entnommen, der für einen Bauschäden-Prozess nach meiner Einschätzung (und Beobachtungen „vor Ort“) gut war und habe meinerseits eine intelligente Anfrage an das Landgericht Koblenz gerichtet. - Und habe lächelnd auf Antwort gewartet. - Die war anders als ich erwartet hatte, noch intelligenter als meine Anfrage. - Weil... - ich hatte einen Tippfehler gemacht, den dann ein Richter des LG Koblenz gnadenlos genutzt hat. - Warum eigentlich? - Wäre eine wahrheitsgemäße Antwort problematisch geworden? - Bis ich darauf stieß, dass der Dienstherr des LG Koblenz, der Landes-Justizminister Jochen Hartloff, schon mal – exakt mit der von mir angefragten Firma – in einen schnöden Verdacht geraten war. Das hat mich neugierig gemacht. Das Rechercheergebnis finden Sie nachstehend. - Es ist nicht aufregend. - Eben ganz im „Stil der neuen Zeit“. Man weist z.B. 200.000 Euro „von meinem BlackBerry“ an. Alles ist so, wie wir das gerne im Kino erleben würden. - Dieses Mal in Motor-KRITIK.

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„Rock am Ring“: Teurer Titel ohne Wert!

Als Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser beim Landgericht Koblenz eine Einstweilige Verfügung beantragte, um in den Besitz des Werktitel „Rock am Ring“ zu kommen und die Nutzung dem „Gegner“ Marek Lieberberg im Interesse des Nürburgrings verbieten zu lassen, da geschah das zu dem wohlfeilen Streitwert von 25.000 Euro. Im gerade vor dem Oberlandesgericht am 26. August 2014 abgelaufenen „Prüfverfahren“, bei dem auch neue Beweismittel zugelassen waren, erschien dem Vorsitzenden Richter das deutlich zu wenig und er hat den Streitwert verfünffacht, was die anwesenden Rechtsanwälte beider Seiten sicherlich mit Interesse positiv vermerkt haben. Es verbessert ihr Honorar. Für ein mögliches Hauptverfahren hat er den Streitwert dann gleich verzehnfacht – und mit 250.000 Euro – festgesetzt, was die Hürden für eine Klageerhebung erhöht, zumal eine solche Klage nach dem im „Prüfverfahren“ gehörten Argumentation, die sich sicherlich im schriftlichen Urteil widerspiegeln wird, nur mit einer Niederlage des Insolvenz-Sachwalters enden kann. - Außer Spesen nichts gewesen? - Eigentlich ist alles noch schlimmer: Die Capricorn Entscheidung gegen eine Zusammenarbeit mit Marek Lieberberg im 29. Jahr nach „Rock am Ring“, für die 30. Veranstaltung im Jahr 2015, wird per Saldo – nicht nur der Gerichts- und Anwaltskosten wegen – richtig Geld kosten. Capricorn erweist sich – um eine Zuordnungen der Frau Malu Dreyer auf Robertino Wild bezogen zu verwenden - „als verlässlicher Partner“ (!) im Minimieren von Werten, Verschieben von Zahlungen und Drücken des Kaufpreises. Das Letztere natürlich auf der Basis des geschlossenen Kaufvertrages und seinem Anhang (!!!), in dem der Preis auch für die einzelnen „immateriellen Werte“ festgelegt sind.

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An die EU: „Einspruch, Euer Ehren!“

Aktuell hat sich auch die „Wirtschaftswoche“  noch einmal mit den Problemen um den Verkauf des Nürburgrings beschäftigt, denen vorher gerade durch ein „Nachjustieren“ eines Zahlungstermins durch den Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser „die Krone aufgesetzt wurde“. In der „wiwo“-Geschichte werden auch Beschwerden erwähnt, die inzwischen der EU-Kommission unter Leitung des Herrn Joaquin Almunia vorliegen. Es kann sein, dass die „Wirtschaftswoche“ anders gewichtet als Motor-KRITIK, aber uns sind mehr als vier Einsprüche (Beschwerden?) bekannt. Motor-KRITIK möchte sich hier einmal mit dem letzten hier bekannt gewordenen Einspruch eines von der KPMG im Bietverfahren um den Nürburgring zugelassenen Bieters beispielhaft beschäftigen und nennt nachstehend Details aus dessen Argumentation und belegt sie - auch beispielhaft -  mit Fotos aus den Originaldokumenten. Der Leser kann sich so selbst ein Urteil bilden, was aufgrund der „Geheimniskrämerei“ von KPMG, Insolvenz-Sachwalter und Landesregierung (als 90-Prozent-Besitzer) leider sonst nicht möglich ist.

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