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Die Europäische Kommission hat die o.g. Automobilhersteller informiert, dass sie „der vorläufigen Ansicht“ ist, dass die im Titel genannten Firmen, darunter der VW-Konzern mit den Marken Volkswagen, Audi und Porsche, in den Jahren 2014 bis 2016 gegen geltendes EU-Kartellrecht verstoßen zu haben. Es steht der Vorwurf im Raum, dass sich diese Firmen untereinander darauf verständigten, den Wettbewerb untereinander bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Personenkraftwagen einzuschränken.
Die EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager sagt dazu:
„Wir haben Anlass zur Sorge dass in diesem Fall genau das geschehen ist“ und erklärt u.a. weiter: „Dadurch könnte Verbrauchern in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen.“
Während Daimler und VW nach erstem Bekanntwerden der Vorwürfe schon in 2018 einen Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt haben, hat – ebenfalls heute – BMW bereits offiziell zu den Vorwürfen Stellung bezogen.
Wie zu erwarten – und eine andere Taktik verfolgend - steigt BMW mit seiner Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit (Presseerklärung) wie folgt ein:
„Stellungnahme zur laufenden Kartelluntersuchung der EU-Kommission
BMW Group prüft Beschwerdepunkte der Kommission intensiv
• Gespräche in den Arbeitskreisen zielten auf Technologieneutralität
und Umsetzbarkeit der gesetzlich geforderten Reduzierung von
Abgasemissionen
• Zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen
Rahmenbedingungen darf nicht mit verbotenen Kartellabsprachen
gleichgesetzt werden
• Abgas-Nachbehandlungssysteme der BMW Group unterscheiden
sich von denen der Wettbewerber
• Keine Hinweise auf Absprachen bezüglich Verwendung
unzulässiger Abschalteinrichtungen“
Jetzt ist nicht der Zeitpunkt schon eine Wertung der PRO- und KONTRA-Argumentationen vorzunehmen. Aber aus Motor-KRITIK-Sicht ist das Ergebnis absehbar.
Um den Motor-KRITIK-Lesern eine Meinungsbildung zu ermöglichen, finden sie sowohl die aktuelle Presserklärung der EU-Kommission, wie auch die von BMW in vollem Umfang im Anhang zu diesem TELEX.
MK/Wilhelm Hahne
Kategorie:
Anhang | Größe |
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Presse-Information EU-Kommission vom 5. April 2019 | 792.17 KB |
Presse-Information BMW vom 5. April 2019 | 255.04 KB |