Kein Fall für den DMSB? - Dann für den Staatsanwalt!

Eigentlich könnte der Fall Stoff für eine Komödie bieten. Aber jede Komödie ist eigentlich eine lustige Tragödie – oder wie man so sagt, eine Tragikomödie. Schauspieler können in deren Rollen glänzen, wenn sich aber solche Vorgänge in der Realität, quasi auf der Bühne des Lebens abspielen, gibt es für die Beteiligten wenig zu lachen. Zu den Beteiligten – um nicht Betroffenen zu sagen – gehört in diesem Fall der DMSB, der Deutsche MotorSport Bund in Frankfurt. Der mag sonst über wenig Fachleute verfügen, aber es gehört eine fähige Hausjuristin zum Team, die z.B. auch den § 258 genau kennt, wo es im ersten Absatz heißt: „Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ -  Die Dame kennt aber auch den Absatz 5, wo geschrieben steht: „Wegen Strafvereitlung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, dass er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder dass eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.“ - Folglich hat die Justitiarin des DMSB in diesem Fall – nach meiner Meinung - auf Zeit gespielt und dann irgendetwas von „Verjährung“ gefaselt. - Nachstehend gibt es die  kurze Darstellung von Vorfällen, die aber in der Realität inzwischen tatsächlich zu einer Tragikomödie ausgewachsen ist. - Motor-KRITIK-Leser mögen beurteilen, ob ich die Sache richtig einschätze, wenn ich meine:

Kein Fall für den DMSB? - Dann für den Staatsanwalt!

Der DMSB hat seine eigene Gerichtsbarkeit. Es gibt deshalb auch ein Sportgesetz, das eine „ordentliche Gerichtsbarkeit“ ausschließt. Man macht sich die Gesetze selber. Man macht auch gerne anderen Vorschriften, am liebsten solche, die Gewinn versprechen. So ist man z.B. auf die Idee mit dem Nordschleifen-Permit gekommen. - Unter dem „Mäntelchen“ Sicherheit!

Laut Vereins-Satzung ist man „gemeinnützig“, betreibt aber noch zusammen mit dem ADAC eine „Wirtschafts“-GmbH, für die die Vereins-Justitiarin auch tätig ist.

Und alle „Abhängigen“ – (fast) alle Sportfahrer empfinden sich so - machen „unterwürfig“ das, was der DMSB vorschreibt. Obwohl er dazu nicht befugt war – z.B. gibt es eine entsprechende  „Gutachterliche Bewertung“ - hat der DMSB ein solches „Nordschleifen-Permit“ zusätzlich zu einer zwingend notwendigen DMSB-Lizenz (oder der eines anderen ACN) vorgeschrieben!

Als nun etwas passierte – inzwischen ist es Jahre her – was die Organisation des DMSB bei kritischer Betrachtung aktuell nicht gut aussehen lässt, da war man in Frankfurt nicht beunruhigt, denn man war ja ahnungslos.

Eigentlich begann alles im Jahre 2015, bei einem Rennen eines deutschen Veranstalters, durch den DMSB genehmigt, im belgischen Zolder. Dort wurde ein Lauf zur „Cup & Tourenwagentrophy“ ausgetragen. Es kam zu einem Unfall, bei dem einem der Beteiligten ein Schaden von 3.600 Euro entstand.

Laut dem Sportgesetz ist der Unfallverursacher nicht zum Ersatz verpflichtet. Es ist halt ein Rennunfall. Und in den „Gesetzen“ des DMSB heißt es dazu – und ist in jeder Ausschreibung zu vom DMSB genehmigten Rennen zu lesen:

„Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMSB können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.“

Und jeder der mit einer DMSB-Lizenz oder eines anderen ADN (= Autorité Sportive Nationale, Träger der nationalen Sporthoheit) ausgestattete Teilnehmer an einer vom DMSB genehmigten Rennveranstaltung unterschreibt bei der Nennung einen Passus, der eine Haftung des einen ihn schädigenden, unfallverursachenden Fahrers ausschließt.

  • Kurz und schmerzhaft: Wer einen Rennunfall, durch einen anderen Lizenzfahrer erleidet, muss seinen Schaden selber tragen.

Dem in Zolder durch einen anderen Fahrer geschädigte Fahrer hat so über den ihm zugefügten Schaden nicht gelächelt, aber ihn hingenommen. - Die Sportgesetze sind halt so! - Damit kann so ein Hobby schnell sehr teuer werden! - Aber das sollte einem Sport- und Lizenzfahrer vorher klar sein.

Aber natürlich hat in diesem Fall der Betroffene seinen „Gegner“ weiter besonders aufmerksam beobachtet, zumal man weiterhin in der gleichen Serie unterwegs war. Nicht alle Sportfahrer verkörpern die Art von Motorsportlern, wie sie einem gerne – chemisch gereinigt – in Presse und Fernsehen – vom Marketing und Presseabteilungen geschult - vorgestellt werden.

Wenn man einmal „einen Faden in der Hand hat“, dann zieht man auch daran. So hat der 2015 in Zolder geschädigte Fahrer nach einer eigentlich unwesentlichen Anregung mal „am Faden gezogen“ und – wir ändern mal die Namen - Folgendes an‘s Licht gezogen:

Da gibt es Zwillingsbrüder, nennen wir sie Ingo und Jürgen Egg. Sie sind tatsächlich eineiige Zwillinge, ohne dass sie sich „wie ein Ei dem anderen ähneln“. - Eigentlich stimmt dieser gerne verwendete Spruch auch nicht, wenn man mal einen Blick in eine 10er Eierpackung wirft. Das war zwar auch bei diesen Zwillingen so; trotzdem war es unauffällig, dass nicht der dieser Zwillinge, Ingo, den Unfall hat in Zolder verursacht hatte, sondern Jürgen. Laut Ergebnisliste des Rennes 2015 war das nämlich Ingo Egg.

Ingo war auch weiter in 2016 in der Serie unterwegs. Bis einige Teilnehmer mit bekamen, dass dieser Ingo eigentlich Jürgen hieß. - Hatte Ingo vielleicht einen Doppel-Namen?

Aber dann wurde immer klarer: Jürgen fuhr mit der DMSB-Lizenz seines Zwillingsbruders Ingo. Es fanden sich dann auch Zeugen die das in 2017 (z.B.) von Jürgen selber erfuhren, der – weil es ihm „zu heiß geworden“ war, auf einem Lizenzlehrgang 2017 erzählte:

„Ich fahre schon zwei Saisons in der CTT mit der Lizenz von meinem Bruder.“

Da wurde dem 2015 in Zolder Geschädigten – spät, aber nicht zu spät klar – dass er auch rechtliche Ansprüche auf die Ersetzung seines Unfallschadens hatte und er hat nicht nur den DMSB über deren Justitiarin, direkt informiert, sondern auch exakt am 13. Februar 2018 dann die zwei Zeugen sozusagen „nachgenannt“, die diesen Skandal bestätigen könnten. - Mit Namen, Ort und Straße.

Das hat dem DMSB sicherlich nicht gefallen, weil so ein Fall den DMSB als nationaler Vertreter der FIA, der internationalen Motorsportbehörde, nicht besonders gut aussehen ließ. Es wurde damit deutlich, das die Gesetze des DMSB eigentlich nur angeordnet, aber nicht so überwacht wurden, wie man das eigentlich erwarten sollte.

Der Unfallgeschädigte von Zolder – 2015 - hat immer wieder beim DMSB nachgehört, was denn nun passieren würde, was von Seiten des DMSB unternommen würde.

Die DMSB-Justitiarin hat ihm z.B. am 13. April 2018 geantwortet:

„die Sportgerichtsverfahren sind eingeleitet. Der weitere Verlauf wird von dem Vorsitzenden des Sportgerichts bestimmt.“...

Inzwischen hatte der Geschädigte auch z.B. weitere Beweisfotos dem DMSB zukommen lassen. - Aber es gab kein Echo von Seiten des DMSB! - Die angestellte Justitiarin schwieg!

Er hat nun den telefonischen Kontakt zum DMSB gesucht, wo ihm immer wieder erklärt wurde:

  • Man könne ihm leider keiner Auskunft erteilen, da es sich um ein schwebendes (laufendes)  Verfahren handele.

Die letzte Auskunft die er nun aktuell erhielt:

  • Der Vorfall wäre inzwischen verjährt.

Fassungslosigkeit auf Seiten des Betroffenen. Da wird der DMSB jahrelang von einem Fahrer betrogen, auch Andere geschädigt und – nichts passiert!

Die einzige Erklärung zu diesem Verhalten des DMSB:

  • Die Justitiarin kennt das BGB und den § 258 - „Strafvereitelung“ - wie eingangs schon geschrieben sehr genau – und der DMSB hat sich entsprechend verhalten!

Nun wäre eigentlich der Zeitpunkt gekommen, wo sich die Staatsanwaltschaft einschalten sollte. Zumindest der Fahrer, der jahrelang (!) mit der DMSB-Lizenz seines Zwillingsbruders bei vom DMSB genehmigten Rennen unterwegs war und der ihm nicht – wie „ein Ei dem anderen“ ähnlich sieht, der sollte, wenn nun nicht vom Sportgericht des DMSB, dann doch von einem ordentlichen Gericht nach den Gesetzen des BGB zur Rechenschaft gezogen werden. - Denn ob dieser Fall strafrechtlich verjährt ist, bleibt fraglich!

Mit seinem Verhalten hat  Jürgen Egg – bleiben wir bei diesem Namen - gegen eine Reihe von Gesetzen verstoßen, hat sich in jedem Fall – nicht nur nach den Sportgesetzen – strafbar gemacht.

Der DMSB versucht diesen – eigentlich – Skandal nicht öffentlich werden zu lassen, weil das auch weiter an „seinem Putz blättern“ lassen würde. - Dank einer guten Justitiarin möchte man das vermeiden. - Fraglich ist, ob der Präsident dieses e.V. diesen Fall genau kannte. - Oder hat der vielleicht insgesamt die Übersicht verloren?

Eigentlich gibt es da nur eine Möglichkeit, ein Stück Gerechtigkeit  wieder herzustellen:

Herr Staatsanwalt; bitte übernehmen Sie!

MK/Wilhelm Hahne
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