Gespeichert von wh am
Wer die Herren am Nürburgring kannte – und kennt, der hatte an meiner Darstellung von heute Vormittag schon etwas zu beanstanden. So wurde mir gegenüber der veröffentlichte Text als wahrscheinlich „alt“ bezeichnet, weil man die Art eines Manfred Strack (leider an Corona verstorben) erkannt zu haben glaubte. - Ich hatte diesen Text veröffentlicht, weil er eigentlich bis heute immer noch Gültigkeit hat. - Aber meine Leser haben recht:
Dieser „Strack-Text“ aus 2020 wurde im April 2021 ergänzt. Der Ton ist grundsätzlich schärfer geworden, aber es wurde auch – neu - die Erfahrung mit einem Grundstückseigentümer im Nordschleifen-Umfeld – vor Jahren – bei einem 24h-Rennen berücksichtigt, bei dem man – trotz Einbindung der Polizei - „den Kürzeren gezogen“ hatte.
Die neue„Anweisung“ ist jetzt kurz, knapp und schärfer, wird von mir aber als Ergänzung der „alten Version“ empfunden:
„Grundsätzlich sind keine Zuschauer zugelassen.
Als Leitfaden gilt die Regel, 4 mtr. vor dem FIA-Zaun ist als Zuschauerraum anzusehen. Hier haben wir auch das Hausrecht.
Eigentümer von Flächen, Forstmitarbeiter, sonstige Personen die ihren Beruf ausüben, touristische Gäste (u.a. Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer..) ist der Aufenthalt nicht zu verbieten,
Hier sind Ansammlungen zu vermeiden, wir weisen zwar auf das Tragen einer Mund-Nasenabdeckung hin, darauf sollten wir auch die Gäste ansprechen, das ist aber keine Verpflichtung.
Gäste die sich kurz in Zaunnähe aufhalten um zu pausieren oder die Landschaft zu genießen, bitte nach kurzer Verweildauer zum weitergehen auffordern.“
Auch dieser Text wurde von der Original-Vorlage mit allen Fehlern (Rechtschreib- und Interpunktion-) abgeschrieben.
Ich hätte ihn eigentlich nicht veröffentlicht, weil die von mir – auch exklusiv – veröffentlichte „Sprachregelung Zuschauerplätze Nordschleife“ für meine Leser alle wesentlichen Informationen enthielt.
Hinweis – und kleiner kostenloser Tipp - für die Geschäftsleitung am Nürburgring:
Die neue Version aus 2021 hat eine Lücke geschaffen, die in der „Strack-Version“ nicht enthalten war. Es heißt in der neuen Version – und ich verweise auf die oben stehende Abschrift:
„...sonstige Personen die ihren Beruf ausüben … ist der Aufenthalt nicht zu verbieten.“
Dazu würden dann z.B. Journalisten zählen, die sich durch Vorzeigen eines gültigen Presseausweises als „Personen, die ihren Beruf ausüben“ den „Sicherheitskräften“ des Nürburgring-Pächters gegenüber ausweisen können.
Es wird spannend sein zu beobachten, wann dieser „Lapsus“ einer neuen Führungskraft dann durch eine neue Zusatz-Anweisung beseitigt wird. - Denn Journalisten sind am Nürburgring unerwünscht! Bisher durften sich nur akkreditierte Kollegen der Strecke – und dem FIA-Zaun - nähern, solche, die die Gnade des Pressesprechers der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG gefunden hatten. Der hat z.B. mich als Journalist dadurch ausgezeichnet, dass er mir – obwohl seit Jahrzehnten als Journalist arbeitend - keine Anfrage beantwortete.
- Eigentlich sollte der Pressesprecher einer Firma eine Dienstleistungsfunktion gegenüber Journalisten haben!
Ich empfinde das Verhalten dieses jungen Mannes aber als Auszeichnung, der ich mich hoffentlich auch würdig erweise, in dem ich z.B. auf diesen Internetseiten die „Sprachregelung Zuschauerplätze Nordschleife“ öffentlich gemacht habe. - Die 2020er Version einschl. der 2021er Ergänzung.
Exklusiv!