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Nachtrag vom 27. November 2013
zu der weiter unten veröffentlichten Geschichte
vom 24. November 2013 zu dem Thema:
Insolvenz-Sachwalter können zaubern!
Aus Insider-Kreisen verlautet Motor-KRITIK gegenüber, dass mit dem (s.u.) als „geheim“ bezeichneten Vertrag, der die Urkunden-Nummer 713/13 des Notars Dr. Jens Böhle, Adenau tragen soll,
der 41 Prozent-Anteil der insolventen Nürburgring GmbH an die anderen Gesellschafter (s.u.) zum Gesamtpreis von 840.000 Euro übertragen wurde.
Dieser Betrag – so die aktuell recherchierte Information – wurde von den in der GmbH & Co. KG verbliebenen Gesellschaftern direkt an die Insolvenz-Sachwalter gezahlt.
Unbekannt ist, zu wessen Gunsten dieser Betrag verbucht wurde.
Er müsste eigentlich – auch wenn er im bisherigen Verkaufs-Angebot der KPMG „unterschlagen wurde“ - als Erlös den Gläubigern zugerechnet werden, sollte sicherlich nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung der neuen Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH auftauchen.
Was zu überprüfen wäre, da die nicht offene, nicht transparente Art der geradezu „stillen Beseitigung“ eines Anteils der insolventen Nürburgring GmbH nicht unbedingt das Vertrauen in die Arbeit der Insolvenz-Sachwalter erhöht.
So ist z.B. bis heute auch unklar, wer die Kosten für die sportliche Ausrichtung des „Großen Preis von Deutschland“, dem Formel 1-Lauf auf der Grand-Prix-Strecke des Nürburgrings in diesem Jahr übernahm.
Nach den neuesten Informationen, die die weiter unten (auf dieser Seite) genannten Fakten zu dem „Zauberkunststück“ der Insolvenz-Sachwalter ergänzen, wurde der Vertrag, mit dem der Erbbaurechtvertrag der Gemeinde Nürburg mit der – jetzt insolventen – Nürburgring GmbH auf die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG übertragen worden ist, mit der Urkunden-Nummer 715/13 versehen.
Der Wert dieses Vertrages soll mit 200.000 Euro innerhalb dieser notariellen Urkunde angegeben sein.
Wer die in diesem Falle sicherlich nicht geringen Notarkosten für beide Verträge übernommen hat, ist Motor-KRITIK bisher unbekannt.