01.11.13: „Feiertag“ am „Ring“

Eigentlich war der 31. Oktober für die insolvente Nürburgring GmbH ein Feiertag. Schließlich startete an diesem Tag der „ring°racer“ zum ersten Mal als „Fahr-Geschäft“, der eigentlich vor mehr als vier Jahren zum ersten Mal laufen sollte. Die erste Verkündung vom Erhalt einer Betriebserlaubnis vor Wochen schien ein wenig vorschnell gewesen zu sein, denn die „Presse“ erhielt eine Einladung zur ersten „ring°racer“-Fahrt mit zahlendem Publikum und zu entsprechend bedeutsamen Reden der Verantwortlichen erst zwei Tage vor dem Start – am Abend des 29. Oktober 2013 - per E-mail. Man tut eben gut daran, den in Sachen „Nürburgring 2009“ tätigen Leuten wenig zu glauben. Die „wiwo“ hat gerade einen von ihnen vorgeführt, indem man notierte, worauf der Befragte alles keine Antwort hatte. (Hier kommen Sie mit einem Klick auf die entlarvende Geschichte.)- Aber eigentlich ist alles noch schlimmer. Keine Antwort ist zwar auch eine Antwort, aber falsche Hinweise und Handlungen gegen bestehende Gesetze und Auflagen sind sicherlich noch schwerwiegender. Es gibt da sicherlich Verdachtsmomente, die hier auch schon geäußert wurden. - Befassen wir uns heute mal mit dem...

01.11.13: „Feiertag“ am „Ring“

Der Parkplatz B1 (Eigentümer: Gemeinde Müllenbach) ist der Parkplatz, der dem Zugang zum „Boulevard“ am nächsten liegt, wenn man von dort aus einen Blick auf den fahrenden „ring°racer“ beim Aufschwung auf 42 Meter Höhe über Grund erleben will. Da es am 1. November stürmte und regnete und – das Thermometer im Auto zeigte 7° Celsius an – es aber eigentlich noch kühler wirkte, da war man froh, wenn man durch die Glasfront geschützt...

 

 

...sich davon überzeugen konnte: Es gibt jetzt den „Aufschwung West“ durch den „ring°racer“:

 

Ich hatte mein Auto in der Nähe des Parkplatz „B1“ (von der Nürburgring Betriebsgesellschaft m.b.H. angemietet) einmal angehalten, um festzustellen, dass er eigentlich geschlossen war:

 

Aber die Schranken waren geöffnet...

 

...und es hatten dort auch inzwischen eine ganze Reihe von Neugierigen geparkt...

 

...die dann auch mit Kind und Kegel durch den „Boulevard“ flanierten:

 

Angeregt zu einem Besuch des Nürburgrings, auch bei dem herrschenden schlechten Wetter...

 

...waren sie durch einen Fernsehbeitrag des SWR. - Wie man erfahren konnte.

Aber man war froh, dass man im relativ warmen „Boulevard“ stand, dessen große offenen Tore, durch die hindurch der „ring°racer“ rumpelte...

 

...durch große (und laute) Gebläse gegen das Eindringen der kalten Luft von außen abgeschottet wurden. Das funktioniert zwar nicht so perfekt wie die „Wärmeschleusen“ in großen Kaufhäusern, aber – immerhin.

Wenn man sah, wie es draußen an diesem 1. November regnete und stürmte...

 

 

...dann musste man die Fahrgäste im „ring-racer“ bewundern, die sich – nicht unbedingt immer ideal bekleidet – an diesem Nachmittag den Unbillen des Wetters aussetzten:

 

 

 

Auf „Facebook“ meinte einer der Fans:

„Wahrscheinlich werden jetzt schon die ersten Erfrierungen in den umliegenden Krankenhäusern behandelt.“

So schlimm war es wohl nicht, aber als langjähriger Motorradfahrer kann ich das Wetter und dessen Einfluss auf die Fahrgäste des „ring°racer“ einschätzen. Es herrschte das, was man als „Sauwetter“ bezeichnet und es machte schon nachdenklich, wenn man daran dachte, dass nach meinen Informationen die Kreisverwaltung Ahrweiler auch im Hinblick auf das Wetter gewisse Auflagen gemacht hatte. Am Samstag wurde deutlich, wie geschickt das die Verantwortlichen der Nürburgring Betriebsgesellschaft m.b.H. in einem Aushang formuliert hatten. Die „Rhein-Zeitung“ beschreibt das so:

„...der Ring-Racer geht, so wie auf dem kleinen Infoschild an der Kasse geschrieben, nur bei gutem Wetter an den Start.“

„Gutes Wetter“ wird, wie es Metreologen empfinden, über Sonnenschein definiert. An diesem 1. November 2013 war es sozusagen „zappenduster“, nicht eine Spur von Sonne, so dass ich auch für meine Außenaufnahmen, die Empfindlichkeit meiner Kamera auf ISO 800 einstellen musste, wenn die überhaupt mehr als Nichts aufzeichnen sollte.

So sind meine Aufnahmen sicherlich auch weniger von künstlerischem, sondern mehr von dokumentarischem Wert, denn sie wurden tatsächlich am 1. November 2013, am Nachmittag von „Allerheiligen“, einem katholischen Feiertag, zwischen 15 und 16 Uhr gemacht:

 

 

 

 

So ein Feiertag genießt auch den Rheinland-Pfalz einen gesetzlichen Schutz. Der ist mit dem „Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ geregelt. Ich zitiere hier aus der aktuellsten verfügbaren Fassung für Rheinland-Pfalz:

§ 6 - Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen

Unbeschadet der §§ 3 bis 5 sind öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepaßt sind, verboten

1. am Karfreitag, am Totensonntag und am Volkstrauertag jeweils ab 4.00 Uhr,
2. am Allerheiligentag von 13.00 bis 20.00 Uhr und
3. am Tag vor dem 1. Weihnachtstag ab 13.00 Uhr.

Hieraus geht – aus meiner Sicht – eindeutig hervor, dass an dem Nachmittag vom 1. November 2013 (Allerheiligen), an dem die gesamten Aufnahmen zu dieser Geschichte entstanden, der Einsatz des „ring°racer“ gesetzlich verboten war. Man kann in diesem Zusammenhang wohl auch von einer gewissen Rücksichtslosigkeit sprechen. Aber das rücksichtslose Durchsetzen von Eigeninteressen hatte beim Projekt „Nürburgring 2009“ immer Priorität. - „Wir machen es einfach!“

Wichtig war den Verantwortlichen, wie es Rechtsanwalt Lieser gegenüber der geladenen Presse am 31. Oktober formulierte:

„...dass die Achterbahn noch vor dem Winter läuft; dass mögliche Investoren wissen: Es geht hier voran.“

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die vorhandenen DIN-Normen für Achterbahnen von der Genehmigungsbehörde Kreisverwaltung Ahrweiler – soweit mir bekannt - nicht beachtet wurden. Ich füge die wesentlichen Passagen daraus hier noch einmal ein:

DIN EN 13814/2004:
Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks

Unter 7.4.7.1 ist zu lesen:

"Die Fahrt darf erst begonnen werden, nachdem festgestellt wurde, dass sich
keine Personen in der Nähe von Gefahrenstellen befinden, die sich aufgrund
der Bewegung der Anlage ergeben.
Flächen auf oder in der Nähe von Anlagen, auf denen die Sicherheit der
Besucher nicht gewährleistet ist, müssen abgezäunt oder deutlich
gekennzeichnet werden."

Unter 7.4.8.1.2. - Achterbahnen – steht geschrieben:

Bei Sturm, schlechter Sicht oder ungünstigen Wetterbedingungen, die das
sichere Anhalten der Fahrzeuge mittels der Bremsen bzw. die ordnungsgemässse
Fahrt über die Schienenstrecke verhindern, ist der Betrieb einzustellen."

Eine andere Auflage der Genehmigungsbehörde wurde - optisch wahrnehmbar – durch die Nürburgring Betreibergesellschaft mbH eingehalten:

 

Ob man dieses hier geparkte Gerät als der Auflage entsprechend empfinden kann, muss der Beurteilung der Fachleute überlassen bleiben. Der Steiger genügt sicherlich den Auflagen nach „der Formulierung auf dem Papier“. - Aber auch in der Praxis, wenn dort ein Einsatz erforderlich wird?

Von meinen Journalisten-Kollegen weiß ich, dass auf der oben erwähnten Pressekonferenz ein Rechtsanwalt Paul Henseler als der Mann vorgeführt wurde, der die Verhandlungen in Sachen „ring°racer“ mit der Kreisverwaltung Ahrweiler geführt hat. Die wurden also nicht von den so genannten Insolvenz-Sachwaltern bzw. dem Insolvenz-Geschäftsführer geführt, sondern der hat einen Kollegen aus der gleichen Anwaltskanzlei in Trier (König Rechtsanwälte) beauftragt und damit seiner Sozietät ein Zusatzgeschäft verschafft, wie auch schon beim „Schimmel-Skandal“ in der „Grüne Hölle“.

Mit dem „ring°racer“ selbst dürfte per Saldo auch in Zukunft kein Geschäft zu machen sein. Das sollten auch mögliche Investoren beachten.

Insgesamt entsteht ein Eindruck, den ich mit dem „Halloween“-Beitrag einer Leserin für meine Internetseiten verdeutlichen möchte:

 
 
 

MK/Wilhelm Hahne

PS: Ich habe aktuell noch einmal bei der Kreisverwaltung Ahrweiler in der Sache „ring°racer“ angefragt und werde in jedem Fall auf diesen Seiten über deren Antwort – oder auch Nicht-Antwort – berichten.

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