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Es ist ein Spiel, ein Kartenspiel. - „Doppelkopf“. - Bezeichnenderweise ist es mit „Schafskopf“ verwandt. Obwohl es vom Namen her suggeriert, dass es ein Spiel für zwei Personen ist, wird es eigentlich von mindestens vier bis maximal sieben Personen gespielt. Es lässt sich aber auch mit drei Personen spielen, wobei die Regeln regional – oder sollte man sagen: lokal – unterschiedlich sind und variieren. Man sollte seine Mitspieler also eigentlich kennen und wissen, nach welchen Regeln denn nun gespielt wird. Insofern hat die Insolvenz in Eigenverwaltung am Nürburgring viel Ähnlichkeit mit „Doppelkopf“. Wichtig ist schließlich nicht nur, dass man die Regeln kennt, sondern sich auch daran hält. - Und wie gesagt: Es wäre wichtig, dass man seine Mitspieler kennt. - Meinen die, die „Doppelkopf“ spielen.
„Doppelkopf“ am Nürburgring?
Zum „Doppelkopf“-Kartenspiel nimmt man zwei Skat-Blätter, sortiert die 7er und 8er raus und hat dann 48 Karten, die vier Farben und entsprechend dem geltenden Zählwert „240 Augen“ aufweisen.
Zum „Doppelkopf“ am Nürburgring braucht man zwei Insolvenz-Sachwalter, wovon der eine durch die bisherigen Eigner als Geschäftsführer bestimmt wird – schließlich wird die Insolvenz in Eigenverwaltung abgewickelt - , der andere ist vom Insolvenzgericht empfohlen. Hat der Gläubigerausschuss – in diesem Falle fünf Personen – diese Wahl abgenickt und bestätigt, beginnt das Spiel.
Motor-KRITIK hat nicht begriffen, wie man in den Gläubigerausschuss hineinkommt. Deren Mitglieder wissen nicht, ob man da jemals wieder raus kommt. - Im Moment wird jeder zum „einstimmigen“ Kopfnicken gebraucht. - Ganz wichtig!
Wenn z.B. der Insolvenz-Geschäftsführer durch den Gläubigerausschuss „genehmigt“ ist, kann auch das Insolvenzgericht keine Korrektur mehr vornehmen. Im Insolvenzfall Nürburgring bedeutet das, dass eigentlich die Strippenzieher bei der Landesregierung festlegten, wer hier die insolvente, landeseigene Firma weiter führt und – möglichst – saniert, aber auf jeden Fall verkauft. - Alles muss raus!
Mainz hat einen Fachmann engagiert, der auch im Internet bei Google in Anzeigen seine Dienste anbietet. Auf seiner Internetseite ist zu lesen:
„Thomas B. Schmidt ist einer der Pioniere im Bereich der Sanierung von Unternehmen mit dem Instrument des Insolvenzplanverfahrens und Vorkämpfer für Eigenverwaltung. Ein Beleg dieses Engagements ist beispielsweise die Tatsache, dass im Jahr 2005 rund 15 % aller bundesweit abgeschlossenen Insolvenzplanverfahren von ihm betreut wurden.“
Und er stellt sich dort nicht nur als Professor, nicht nur als „Dr. jur und Dr. phil.“ vor, sondern lässt hinter seinem Namen noch „M.A.“ (für „Master of Art“) notieren. Mehr in der Auto- als in der Konkurs-Welt zuhause, drängt sich mir persönlich da der Vergleich mit einem Ferrari mit Anhängerkupplung auf.
Sein Sachwalter-Partner ist ebenfalls ein erfahrener Insolvenz-Abwickler, der vom Insolvenzgericht in Ahrweiler immer wieder gerne genommen wird. Sein Vater hat die RA-Kanzlei in Koblenz in Schwung gebracht, genießt einen guten Ruf, den sein Sohn – ebenso erfolgreich – nutzt.
Beide, Thomas B. Schmidt und Jens Lieser, ergeben zusammen ein „Gespann“, das wie beim „Doppelkopf“ jeweils die Regeln beim Spiel bestimmt. Weil es eben regional immer anders gespielt wird. Aber man übernimmt keine Verantwortung, da die in Richtung Gläubigerausschuss deligiert wird. Oder es wird zur Durchsetzung der selbst getroffenen Entscheidungen der Wille der EU-Kommission vorgeschoben.
Damit auch garnichts bei diesen Herrn selber hängen bleibt, überlassen sie offiziell die Kontakte zu Presse und Medien einer Agentur, in deren erste Reihe ein Herr Pietro Nuvoloni steht und gerne das verbreitet, was man intern als „Sprachregelung“ bezeichnet und gemeinsam verabschiedet hat.
Motor-KRITIK hat dazu schon mal als passendes Beispiel einen aussagekräftigen E-mail-Verkehr zwischen den „Spielern“ veröffentlicht, in dem auch der öffentlich-rechtliche DLF eine Rolle spielte. (Auch der SPIEGEL berichtete.) - Inzwischen antwortet Pietro Nuvoloni auf Motor-KRITIK-Anfragen nicht mehr. - Ich kenne wohl auch nicht die jeweils wechselnden „Doppelkopf“-Regeln.
Um „ganz sauber“ dazustehen, hat die Insolvenz-Crew im Falle Nürburgring die Auschreibung und die Annahme der Gebote der KPMG, Frankfurt überlassen.
Die KPMG hat als Verkaufsunterlage einen „Teaser“ herausgegeben, dessen wichtigste Aussagen auf Seite 49 zu finden sind, die mit „Haftungsausschluss“ überschrieben ist.
Hier ein paar „Geschmacksmuster“ aus den dort niedergelegten Spielregeln:
„Dieser Teaser wurde im Auftrag der Verkäufer von KPMG erstellt.“...
„KPMG hat die Richtigkeit der in diesem Teaser enthaltenen Informationen nicht überprüft.“...
„Es wird keine Gewährleistung im Hinblick auf die Richtigkeit dieser Aussagen, Schätzungen, Budgets oder Hochrechnungen übernommen.“...
„Dieser Teaser ist vertraulich und ausschließlich zur Verwendung durch die Personen, denen er ausgegeben wurde, bestimmt.“ …
„Unter keinen Umständen darf der Interessent oder seine Vorstände, Angestellten, Beauftragten oder Berater mit der Geschäftsführung, den Angestellten, Kunden, Beauftragten oder Lieferanten des Nürburgrings Kontakt aufnehmen, es sei denn, die Kontaktaufnahme wurde zuvor ausdrücklich und schriftlich von KPMG gestattet.“
Darum weiß jetzt auch alle Welt – und es wurde von den Insolvenz-Sachwaltern bestätigt - dass der ADAC mitgeboten hat, aber als Bieter nicht zugelassen wurde, weil sein Gebot zu niedrig war. - Unter uns: Inzwischen wird ein Gebot von 22 Millionen Euro für beide Rennstrecken kolportiert. - Es war ein unverbindliches Angebot, das nun verbindlich abgelehnt wurde. - Der Gläubigerausschuss hat das übrigens aus der Zeitung erfahren, darf – wenn er lieb ist – in diesem Fall vielleicht noch im Nachhinein nicken.
Jörg Lindner, einer der Ex-Betreiber des Nürburgring, erklärt aktuell der „Rhein-Zeitung“: „Wir haben uns einer ziemlich strikten Vertraulichkeitsvereinbarung unterworfen, die wir einhalten werden, auch wenn andere scheinbar Beteiligte damit offensichtlich sehr viel laxer umgehen. Also: Kein Kommentar.“
Und jeder weiß nun sofort: Lindner gehört mit zu den Bietern. - Und der hat offensichtlich ein für die Insolvenz-Sachwalter besseres Angebot abgegeben als der ADAC. Sonst hätte man das wohl von den Insolvenz-Sachwaltern gehört. (s. ADAC) – Aber vielleicht soll das jetzt mal der Gläubigerausschuss entscheiden.
Beim „Doppelkopf“ sind die Spielregeln eben regional und lokal unterschiedlich. München spielt anders als Düsseldorf. Die Herrn Sachwalter kommen aus Trier und Koblenz. - Weiß man genau, wie dort gespielt wird? - Pietro Nuvoloni spielt nach Kölner Regeln, Jörg Lindner nutzt die nach Düsseldorfer Art.
Nun ist einer der Sachwalter auch „Master of Art“. - Wie passend. - Oder wird man evtl. nach Brüsseler Regeln spielen?
Ralf Bendix sang bereits 1962:
„Die große Nummer wird gemacht
und wenn der ganze Zirkus kracht.“
Warten wir also auf das Krachen des Zirkus und schauen derweil interessiert dem „Doppelkopfspiel“ am Nürburgring zu. - Die große Nummer wird gemacht! -
Es ist „regel(ge)recht“ spannend.
MK/Wilhelm Hahne