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Da läuft gerade auf meinem Handy eine Meldung auf. Es hat gepiept. Und ich muss mich zwingen nicht zu piepen, als ich lese, was man beim SWR für wichtig hält:
„Dieselaffäre: VW akzeptiert einen Strafbefehl in Höhe von einer Milliarde Euro.
13. Juni 2018 – 17:56“
Natürlich hinterfrage ich diese Meldung und stelle fest, dass der Bußgeldbescheid von der Staatsanwaltschaft Braunschweig ergangen ist, wo man feststellt:
„Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 1 Mrd. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 995 Mio. zusammensetzt.“
Aber wichtig und entscheidend – für „die Macher“ bei VW ist:
„Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen Volkswagen laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren beendet.“
Die Staatsanwaltschaft konnte eigentlich keine höhere Strafe verhängen, als sie gesetzlich vorgesehen ist. Das wären dann 5 Millionen Euro gewesen. Da hat sie dann noch den „Rahm abgeschöpft“, den VW nach Ansicht der Juristen 995 Millionen Euro betragen hat. Man spricht von „wirtschaftlichen Vorteilen“, die die Volkswagen AG in dieser Höhe durch den Betrug (!) an vielen VW-Kunden – es sind um 11 Millionen - erreicht hätte.
Der Staat schöpft den „Rahm ab“, der aus den Überzahlungen von rd. 11 Millionen VW-Dieselkäufern besteht. - Und die Mehrzahl dieser Kunden guckt „in die Röhre“?
- Ist nun Recht gesprochen worden?
Frau Merkel sieht zwar das „Verbrechen“, aber wertet die Abläufe diplomatisch. Als Politiker ist man denen verpflichtet, die in der Volkswirtschaft Bedeutung haben. Und die Automobilhersteller haben Bedeutung – für die Politiker – weil sie Arbeitsplätze schaffen. - Da möchte man dann „nicht stören“.
Andere Wirtschaftsunternehmen verdienen gut an der Zusammenarbeit mit den Automobilherstellern. Und man urteilt „milde“. - Schließlich lebt man – irgendwie – miteinander, voneinander. - Warum sollte man die gute Zusammenarbeit gefährden?
Man kann zwar von Ethik und Moral reden und entsprechende verbindliche Konzern-“Gesetze“ vor sich hertragen, aber entscheidend ist, was in der Praxis passiert.
Und das ist nicht so zu bewerten, wie das jetzt die Staatsanwaltschaft Braunschweig getan hat – und auch andere Gerichte machen, sondern muss eigentlich an einem ganz anderen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches gemessen werden:
- § 129 - Bildung krimineller Vereinigungen
Da werden durch „Chefs“ in den Firmen „kriminelle Vereinigungen“ gebildet, um für die Firma Gewinne zu erzielen, die ihre Einkommen in Millionenhöhe rechtfertigen.
Da wird nicht nur betrogen, sondern auch im Vorfeld gelogen, da werden Begriffe wie „Sicherheit“ und „Umweltfreundlichkeit“ missbraucht, um den Kunden tief in die Tasche zu greifen.
Dass man mit „Sicherheit“ auch Unsicherheit verkauft, verschweigt man gerne; selbst das Thema Bremsen wird z.B. bei Audi nicht ernst genommen. Herr Stadler hat zwar gerade eine Hausdurchsuchung hinter sich, aber das Bremsenproblem – z.B. bei den RS-Modellen – noch ungelöst vor sich.
Aber er veranlasst Mitarbeiter – unter Ausnutzung des vorhandenen Abhängigkeitsverhältnisses – sich „loyal“ zu verhalten. - Aber diese „Loyalität“ wird nicht nur bei Audi erwartet.
- Die Mitarbeiter werden „unmerklich“ zu einer kriminellen Vereinigung zusammen geschweißt! - Und machen sich so strafbar!
Auch Mercedes-Testfahrern wurden – abends an der Theke – vom Chef der Gruppe schon mal ermahnt, dass man nicht so einfach und „krass“ auf Fehler hinweisen könne. Man möge sich auch erinnern, für wen man arbeite. Es wäre auch eine gewisse „Loyalität“ angebracht.
Und der Kunde vertraut diesen „Märchenerzählern“. Und zahlt. Und die Staatsanwaltschaft kassiert. - Und der Kunde „schaut in die Röhre“.
Schöne Gesellschaft!