24. Oktober 2013: Behörde prüft „ring°racer“!

Seit Anfang Oktober 2013 wird im Hinblick auf die Nürburgring-Achterbahn „ring°racer“ von einer Betriebsgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis gefaselt. Die Kreisverwaltung sprach von Baugenehmigung. In Motor-KRITIK wurde am 4. Oktober in diesem Zusammenhang von einer „Genehmigungs-Attrappe“ geschrieben. Danach wurden dann scheinbar durch die Nürburgring Betriebsgesellschaft m.b.H., einer „Tochter“ der insolventen Nürburgring GmbH, die Auflagen ohne weitere Nachverhandlung erfüllt. Die Kreisverwaltung Ahrweiler unter Leitung des Landrats Dr. Pföhler hat bis heute die Öffentlichkeit (auch Presse und Journalisten) nicht über die Bedingungen informiert, unter den nun der Betrieb des „ring°racer“ erfolgen darf. Offenbar gibt es auch tatsächlich noch keine Betriebsgenehmigung, denn heute, am 24. Oktober 2013 sind Mitarbeiter der Genehmigungsbhehörde aus Bad Neuenahr-Ahrweiler wieder vor Ort. - Wozu, wenn es denn schon eine Betriebserlaubnis gibt?

24. Oktober 2013: Behörde prüft „ring°racer“!

Hier sei zunächst noch einmal der Originaltext der Presse-Information der aktuellen Nürburgring-Betreibergesellschaft (m.b.H.) vom 4. Oktober 2013 einkopiert:

"Kreisverwaltung macht den Weg frei für ring°racer

Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH

Kreisverwaltung macht den Weg frei für ring°racer

– Anstrengungen der Sanierer ermöglichen Kreisverwaltung die Erteilung der Betriebserlaubnis – ring°racer darf mit Auflagen an den Start – Sanierer prüfen Auflagen und werden Stellung nehmen –

4.10.2013: Nach intensiven Bemühungen und Gesprächen der Ringsanierer mit der zuständigen Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler hat die Nürburgring GmbH heute die Anhörung zur Betriebsgenehmigung für den ring°racer erhalten. Darin sind Auflagen enthalten, die erfüllt werden müssen, bevor der ring°racer für den Publikumsverkehr an den Start gehen kann. Die Ringsanierer haben nun vier Wochen Zeit, um die Auflagen auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen und gegenüber der Kreisverwaltung Stellung zu nehmen. Diese Verfahrensweise ist ein verwaltungsrechtlich üblicher Vorgang.

„Seitdem wir für den Nürburgring verantwortlich sind, haben wir alle Anstrengungen unternommen, um erforderliche Nachweise und Unterlagen zu beschaffen, die es letztlich der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde möglicht gemacht haben, uns die lang ersehnte Betriebserlaubnis zu erteilen“, sagt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Sanierungsgeschäftsführer der Nürburgring GmbH. So hatte bereits der TÜV SÜD einen ‚Abschlussbericht zur technischen Überprüfung des ring°racer’ erstellt. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass alle technisch erforderlichen Prüfungen ohne Beanstandungen durchgeführt wurden, die für die Erteilung der Genehmigung zum Betrieb des ring°racer erforderlich sind. Zum Abschlussbericht zählt auch ein von der Nürburgring GmbH neu entwickelter Evakuierungsplan. Der TÜV SÜD bestätigte, dass es beim Betrieb des ring°racer zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung der Fahrgäste kommt. „Der ring°racer ist technisch einwandfrei, er ist sicher und er fährt. Nun wollen wir versuchen, dass er noch in diesem Jahr laufen wird, auch wenn sich die Saison bereits dem Ende zuneigt“, sagt Jens Lieser, Sachwalter der Nürburgring GmbH. Die Prüfung der Auflagen und die Vorbereitung der Stellungnahme an dieKreisverwaltung werden daher nun unter Hochdruck erfolgen.

„Wir freuen uns sehr, dass ein so wichtiges Symbol des Nürburgrings künftig als Zeichen für den Aufbruch und den Neustart stehen wird“, bekräftigt Sanierungsgeschäftsführer Schmidt. Der ring°racer ist eine Achterbahn, deren Schienenkonstruktion überwiegend parallel zur Start und Zielgeraden der Grand-Prix-Strecke am Nürburgring, teilweise im Freien und teilweise innerhalb der Gebäudekomplexe ring°boulevard und ring°werk verläuft. Die Anlage unterscheidet sich von einer herkömmlichen in Freizeitparks eingesetzten Achterbahn. Sie verfügt über keine gängigen Fahrelemente, wie Loopings oder Schrauben. Den Fahrgästen soll das Gefühl vermittelt werden, welchen physischen Kräften (Beschleunigung, Bremskräfte und Kurvenkräfte) ein Fahrer bei der Fahrt in einem Rennfahrzeug ausgesetzt ist. Besonders hervorzuheben ist die Beschleunigung des ring°racer. Auf einer Strecke von ca. 100 Metern werden die Züge, bestehend aus zwei Fahrzeugen mit jeweils vier Sitzplätzen, auf eine Geschwindigkeit von bis zu 170 km/h beschleunigt. Dies geschieht in etwa zwei Sekunden. Der sogenannte Katapult-Start ist vom Verfahren her vergleichbar mit dem Start von Flugzeugen auf Flugzeugträgern. Der Start (Launch) erfolgt mittels Luftdruck."

Die NBG hat widerspruchslos – und ohne eine Korrektur anzuregen – den eigentlich als „überzogen“ empfundenen Auflagen der Kreisverwaltung zum Betrieb des „ring°racer“ zugestimmt. Dazu gehört z.B. ein Steiger, mit dem evtl. hängengebliebene Fahrgäste aus der Steilkurve der Achterbahn gerettet werden können. Dieser Steiger wurde umgehend angemietet, entspricht aber nach meinen persönlichen Eindrücken nicht den Ansprüchen (Rettungskorb), die man eigentlich an ein solches Rettungsgerät (!) stellen muss. Diese Einschätzung wurde aus dem Leserkreis von Fachleuten bestätigt.

Es haben sich auch wohl umgehend aus dem vorhandenen Personal bei der GmbH Mitarbeiter gemeldet, die inzwischen in einem Crashkurs für ihre jeweiligen Spezialaufgaben ausgebildet wurden. Damit stünde eigentlich einem sofortigen Start des „ring°racer“ nichts im Wege, wenn man der o.g. Presse-Erklärung Glauben schenken kann, da auch der Steiger inzwischen in Nähe der Steilkurve geparkt ist.

Aber heute sind dann noch einmal die Fachleute der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) angereist, um die Anlage noch einmal (warum eigentlich?) zu überprüfen.

Nachdem die technischen Auflagen erfüllt scheinen, möchte ich hier einmal weitere Auflagen aufführen, soweit ich sie in Erfahrung bringen konnte. Danach darf der „ring-°racer“ unter folgenden Voraussetzungen nicht betrieben werden:

  • Bei Außentemperaturen unter 4° Celsius
  • Bei Regenwetter
  • Während der Durchführung von Rennveranstaltungen
  • Wenn ein Wagen nicht voll besetzt ist (8 Personen mit einer Gewichtsdifferenz von max. +/- 20 kg)

Diese Achterbahn wird nach einer Inbetriebnahme unter den Gesamtauflagen trotzdem zu der einzigen auf der Welt gehören, unter dessen Laufbahn während des Betriebs Besucher flanieren können und dürfen.

Wenn man einmal die Möglichkeiten unter den o.g. Voraussetzungen für einen Einsatz der Achterbahn überprüft, ist nicht klar, an wieviel Tagen im Jahr dieser „ring°racer“ überhaupt zum Einsatz kommen kann. Die Hektik, mit der die „Verkäufer“ des Nürburgrings jetzt bei der Inbetriebsetzung des Fahrgeschäfts vorgehen, lässt darauf schließen, dass es ihnen nur darauf ankommt, einem möglichen Kaufinteressenten die volle Nutzung der Gesamtanlage Nürburgring darstellen zu können.

Vorhersage von Motor-KRITIK: Durch den realen Betrieb wird man im Jahre 2014 noch nicht einmal die Kosten für den angemieteten Steiger und das notwendige Personal zum Betreiben des Fahrgeschäfts einfahren können. An eine Verzinsung der Baukosten, die im zweistelligen Millionenbereich liegen, ist niemals zu denken.

Den Insolvenz-Sachwaltern wird’s egal sein. Außerdem ist der „ring°racer° nicht der einzige Teil einer sinnlosen Investitionen durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz unter der Federführung von Kurt Beck im Bereich der Nürburgring-Rennstrecken.

Die Durchführung von Formel 1-Rennen gehört dagegen nun nach Darstellung der Insolvenz-Sachwalter und ihrer Untergebenen nicht mehr zum Kerngeschäft des Rennstreckenbetreibers.

Über den von den Politikern bei der Umsetzung ihrer visionären Pläne verwendeten Gesamtbegriff „Strukturmaßnahmen“, kann in der Eifel inzwischen niemand mehr lachen. Kurt Beck scheint auch bei Boehringer (Ingelheim) nicht an der richtigen Stelle abgestellt.

MK/Wilhelm Hahne
Durchschnitt: 4.7 (bei 27 Bewertungen)

Kategorie: 

+ Hinweis für Leser – nicht nur an einem Abonnement Interessierte! +

 

Lieber Leser,

 

Motor-KRITIK ist vollkommen werbefrei, aber – darum – auch ein wenig abhängig von seinen Lesern. - Oder anders: Von Einnahmen. - Nicht alle Leser mögen sich gleich für ein Abo entscheiden.

Wenn Sie ab und an mal auf diesen Seiten vorbei schauen und Ihnen der hier gebotene investigative Journalismus gefällt, dann machen sie doch einfach ihre Zustimmung durch eine kleine Spende deutlich. - Auch kleine Beträge können – per Saldo – eine große Hilfe und Unterstützung sein!

Meine Kontendaten – auch wenn Sie Abonnent werden wollen - finden Sie HIER.

 

Danke!