Hier bei Motor-KRITIK wurde am 18. April 2017 mit der Veröffentlichung einer gutachterlichen Äußerung, die das vom DMSB ab der Saison 2015 zwanghaft vorgeschriebene DMSB-Nordschleifen-Permit unter allen rechtlich relevanten Gesichtspunkten beleuchtete, die eigentlich begründete Frage aufgeworfen, warum sich die Sportfahrer dieser Zwangsmaßnahme des DMSB, des Deutschen Motor-Sport-Bundes, der nationalen Vertretung der internationalen Motorsportbehörde FIA, überhaupt unterwerfen? - Der DMSB war nach dieser gutachterlichen Stellungsnahme überhaupt nicht berechtigt – so die Feststellung in dem hier veröffentlichten Dokument – ein solches Papier (oder Plastikkarte) vorzuschreiben! - („DNP“: DMSB-Willkür mit ADAC-Segen?“) - Der DMSB hat dieser Feststellung – z.B. mit einem Gegengutachten – auch niemals widersprochen, obwohl man das angekündigt hatte, nachdem man durch die Veranstalter von Rennen auf der Nürburgring- Nordschleife von der rechtlichen Beurteilung Kenntnis erlangt hatte. - Da uns bei Motor-KRITIK die Situation immer noch unerklärlich ist, dass Sportfahrer – zwar grummelnd – aber dann doch zur Erlangung dieses Permit tief in die Tasche greifen, um in vom DMSB vorgeschriebenen Lehrgängen die Voraussetzungen zur Erlangung dieses Permits bieten zu können, haben wir noch mal nachgehakt, um mit der Aussage eines Ex-Instruktors zu dem Titel zu finden: