„Spitzen“-Retter in RLP: Auch mit dem Tod per Du?

Je weiter Motor-KRITIK mit Recherchen das Dickicht der Bestimmungen und Reglementierungen in Sachen „Luftrettung“ zu durchdringen sucht, desto verwirrender werden die Auskünfte und Antworten. Niemand ist verantwortlich! - Verantwortung wird delegiert! - Aber es geht um Menschenleben! - Denkt man. - Dabei geht es offensichtlich mehr um die Darstellung von Macht und die Generierung von Erträgen. Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. - Da wird heute auf die richtigen Statistikzahlen geachtet. Das ist auch auf dem „Rettungs-Sektor“ so. Da gibt es aber nicht nur die „Luftrettung“! - Wenn man nun einmal auf die Statistiken achtet, dann muss einem auffallen, dass auf dem einen Sektor „Hilfeleistungsfristen“ vorgeschrieben sind, die beim anderen fehlen. Da wird dann auch erklärlich, warum in einem SWR-Beitrag vom 18. Januar 2018, mit dem Titel „Wenn die Retter zu spät kommen“, die „Luftrettung“ vollkommen ausgeklammert war. - Aber dieser Beitrag hat dann sogar – was mir auffiel – den Staatssekretär Randolf Stich aus den Innenministerium RLP  – auf den Plan gerufen. Man könnte auch sagen: Er wurde vom Innenminister an die Front geschickt, um Kulissen in die richtige Stellung zu bringen. - Bei weiteren Recherchen zu dem Thema „Lebensretter“ ist mir aufgefallen, dass es an der Spitze des gesamten Rettungswesens in Rheinland-Pfalz nur eine kleine Gruppe von „Spitzen-Insidern“ gibt, die das Thema durch und durch beherrschen und evtl. Neugierige („Randerscheinungen“), die zu diesem Thema auftauchen, dann wie Tanzbären am Nasenring durch die Manege ziehen. -  „Oben“ scheint man sich in der Sache einig zu sein. Die handelnden Personen kennen sich nicht nur „in diesem Geschäft“ aus, sie kennen sich sehr oft auch persönlich seit vielen Jahren, sie sind – resultierend aus jahrelanger Zusammenarbeit – per Du! - Auch wenn sie im Stellwerk „Landesrettungsdienst“ unterschiedliche Hebel bedienen. Das bestimmt das Klima – und manchmal auch die Richtung. Andere arbeiten bestimmte Positionen des „Anforderungsprofils“ zwar pedantisch ab, übersehen aber in getreuer Pflichterfüllung“ bestimmte Formulierungen im „Landesrettungsplan“. - Ja, ich war naiv – zumindest auf diesem Gebiet – als ich mit den Recherchen begann. In der Folge möchte ich nun ein paar aktuelle Rechercheergebnisse aneinander reihen und zusammen fügen, die nicht gerade fröhlich stimmen, aber zusammen mit dem Eindruck, der durch Antwortverweigerungen auf bestimmte Fragen zu dem stimmungsvollen Titel führten:

„Spitzen“-Retter in RLP: Auch mit dem Tod per Du?

Weil so einiges bei der Recherche eigentümlich berührte, weil es sich – nur durch Grenzen ausgelöst, die auf der Karte die Bundesrepublik in Bundesländer, Stadtstaaten und kreisfreie Städte aufteilt – nicht überall in Deutschland gleich darstellt, muss hier eingangs der Leser daran erinnert werden, das selbst innerdeutsch so wenig nach den gleichen Gesetzen – oder dem gleichen Kommunalrecht – abläuft, wie man sich das idealerweise vorstellen würde.

Deutschland ist föderal aufgebaut. Das bedeutet, das alle „Glieder“ (Bundesländer, Stadtstaaten usw.) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, die aber zu einer übergreifenden Gesamtheit in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen sind. Da „kocht dann jedes Bundesland- trotz dieser „Klammer“ - sein eigenes Süppchen“. Das ist nicht nur auf dem Gebiet der Bildungspolitik der Fall, sondern auch – in vielen Details – z.B. auch auf dem Gebiet des so genannten Rettungswesens.

Darum ist hier in der Folge – wie ich schon im Titel verdeutlichen wollte – nur von dem System in Rheinland-Pfalz die Rede. Schon in Baden-Württemberg kann vieles anders sein.

So werden die Vergütungen in Rheinland-Pfalz entsprechend den Vereinbarungen jeweils im ersten Quartal eines Jahres zwischen DRK und AOK für alle Beteiligten Organisationen und Kassen ausgehandelt, während z.B. in Baden-Württemberg jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eigene Verhandlungen führt.

Das nur zum allgemeinen Verständnis dieser Geschichte, da Motor-KRITIK Leser in allen Bundesländern hat. - Es gibt auch in allen Bundesländern sowohl „bodengebundene“ und Luft-Rettungsmittel. - In der Folge soll aber hier überwiegend von der Situation der Luftrettung in einem Gebiet von Rheinland-Pfalz geschrieben werden, in dessen Mittelpunkt die Leitstelle in Koblenz steht.

Da hatte dann das Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtags, Dr. Peter Enders (CDU), schon im letzten Jahr mit „Kleinen Anfragen“ für Unruhe gesorgt, in denen z.B. einem Disponenten in der Leitstelle Koblenz – natürlich unterschwellig – unterstellt wurde, einen bestimmten Rettungshubschrauber bei Einsätzen bevorzugt zu haben.

Im politischen Umfeld war das alles unerheblich. Die praktischen Auswirkungen bei der Leitstelle in Koblenz:

  • Der Disponent – der natürlich unter den dort Beschäftigten leicht auszumachen war – der sich dann intern kritischen Nachfragen stellen musste, der hat nach rd. 10jähriger Tätigkeit dort gekündigt!

Meine Recherche unter Arbeitskollegen, die in der Leitstelle Koblenz den Überblick haben, ergab:

  • Es war eine blödsinnige Unterstellung! - Wenn wirklich jemand zwei- oder dreimal einen bestimmten Hubschrauber bevorzugen würde, dann würde der schon intern auffallen. - Aber man solle doch bitte darauf achten, mit welchem Hintergrund dieses MdL (Mitglied des Landtags) die subsidiären Einsätze eines Konkurrenz-Hubschraubers zu dem beim Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz stationierten ADAC-Hubschraubers hinterfragt!

Dr. Peter Enders arbeitete vor seiner Tätigkeit als MdL, als Politiker in Mainz, als Anästhesiearzt im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz, dort wo der ADAC-Hubschrauber „Christoph 23“ stationiert ist. Auch heute arbeitet er dort – wenn es ihm seine Aufgaben als MdL das erlauben – dort noch stundenweise.

Aber die Situation die sich hier darstellt, scheint mit Figuren besetzt, wie sie im Gebrüder Grimm-Märchen „Aschenputtel“ vorkommen. Das „Aschenputtel“ ist der Johanniter-Hubschrauber „AirRescue Nürburgring“, die böse „Stiefmutter“ ist ein MdL, der auch noch eine böse „Stiefschwester“ hat:

Dipl.-Ing. Stefan Schaefer
Facharzt für Anästhesie und Notfallmedizin
Dipl.-Ing. für Medizinische Technik

Der hat mit MdL Dr. Peter Enders einige Zeit in der gleichen Abteilung des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz zusammen gearbeitet. Er hat auch das DRK durch den „Einschub“ des Bundeswehrzentralkrankenhauses von eigenen Rettungsfahrzeugen (RTW und ITW) weitgehend „aus dem Geschäft gedrückt“, bevor er von der Kreisverwaltung Koblenz als einer von zwei Medizinischer Direktor/ Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Rettungsdienstbereiche Koblenz und Montabaur – beide als „Halbtagskräfte“ - eingestellt wurde.

Ich hätte gerne zur Abrundung aller Informationen für meine Leser dazu noch einige Details veröffentlicht. Aber der verantwortliche Landrat hat es –  aus mir inzwischen verständlichen Gründen – für besser gehalten, nicht auf die Anfrage von Motor-KRITIK – auch nicht nach einer Erinnerung (!) - zu antworten.

Wir bei Motor-KRITIK verstehen, dass der Landrat des Kreises Mayen-Koblenz zwei Ärzte als ÄLRD (Ärztlichen Leiter Rettungsdienst ) einstellen musste. Das ist eine Forderung des Innenministers und schwer zu erfüllen. Diese Aufgabe ist nämlich eigentlich in der Praxis eine Verwaltungsaufgabe und bedeutet das Ende einer ärztlichen Karriere. Darum gibt es für die integrierte Leitstelle Koblenz/Montabauer dann zwei ÄLRD‘s, von denen Dipl.—Ing. Schaefer der dominantere “Chef“ ist.

Der Landrat hat die Anforderungen des Ministeriums erfüllt. - Haken dran! - Was sollen da die dummen Fragen eines Journalisten?

Vom ÄRLD Schaefer gehen in Koblenz die wesentlichen Weisungen an die Disponenten der Leitstelle aus. Und die stellen nicht die Kranken und Unfallgeschädigten in den Mittelpunkt aller Überlegungen, sondern sind – das ist mein Eindruck – darauf ausgerichtet, den am Bundeswehrzentralkrankehaus in Koblenz stationierten ADAC-Hubschrauber „Christoph 23“ nicht zu benachteiligen.

Ihn zu bevorteilen, das würde von Stefan Schaefer, dem ÄLRD der Leitstelle in Koblenz heftig bestritten werden. In einer E-mail an Motor-KRITIK  vom 15. Februar 2018 hat er das auch klar formuliert. Ich hatte ihm eine Benachteiligung des am Nürburgring stationierten Hubschraubers „AirRescue Nürburgring“ mit einer „Malus-Zeit von 10 Minuten“ (gegenüber „Christoph 23“ mit 5 Minuten) vorgehalten. - Seine Darstellung:

„Klar Nein, die ÄLRD Koblenz-Montabaur bzw. die Rettungsdienstbehörde haben den Air Rescue Nürburgring nicht mit einem Malus versehen. Das für die Luftrettung zuständige Ministerium des Innern in Mainz hat 2016 für alle arztbesetzten Rettungsmittel, insbesondere Hubschrauber  sogenannte Rüstzeiten (Sie bezeichneten  es als Malus) definiert mit dem Ziel dem Notfallpatienten den zum Zeitpunkt X nach Georouting nächstgelegenen Notarzt (völlig egal ob Hubschrauber oder Boden !!) zuzuteilen.“

Herr Dipl.-Ing. Stefan Schaefer hat recht! - Motor-KRITIK-Recherchen ergaben: In einem Vermerk des „Referat 354“ des Innenministeriums in Mainz unter dem „Az. 29 317 – Sonst: 354“ ist festgehalten:

„Ergebnis des Abstimmungsgespräches zur Dispositionsregelung zum suibsidiären Einsatz des Ambulanzhubschraubers Air Rescue Nürburgring der Johanniter Luftrettung
Donnerstag, 1. September 2016, 14:00 Uhr, Ministerium des Inneren und für Sport Mainz

Die im Schreiben des Ministeirums des Inneren, für Sport und Infrastruktur vom 29. Januar 2016 fixierten Regelungen zu den Zeitaufschlägen beim Einsatzmittelvorschlag der Einsatzleitsysteme werden wie folgt erweitert. Diese Regelungen werden von den örtlichen zuständigen Behörden für den Rettungsdienst in Kraft gesetzt. Die Leitstellen werden über die Rettungsdienstbehördenn informiert. Es wird ein Erprobungszeitraum von sechs Monaten vereinbart.“

Da wird dann tatsächlich dem Air Rescue Nürburgring bei einem „subsidiären Einsatz“ tatsächlich ein

„Aufschlag für Einsätze aus dem Status 2 (einsatzbereit auf Wache, bzw. einsatzbereit auf Station)“ von 10 Minuten gegenüber den normalen (ADAC-)Hubschaubern von 5 Minuten zugeordnet.“ (Die bleiben auch bei „Status 8“ unverändert.)

Die Frage eines Staatsanwaltes an Herrn Schaefer in seiner Funktion als ÄLRD wäre in diesem Falle wohl:

  • Welches Alibi haben Sie für den Termin vom 1. September 2016? - Wo waren Sie zu diesem Zeitpunkt?

Denn der Referatsleiter des „Referats 354“ im Innenministerium hat natürlich diese Entscheidung nicht alleine getroffen! - Leider hat Motor-KRITIK nirgendwo die Zusammensetzung des „Teams“ bei diesem „Abstimmungsgespräch“ ausmachen können, die die Entscheidung – wie oben dargestellt – zu Lasten des AirRescue Nürburgring getroffen hat.

Wie Motor-KRITIK nach entsprechenden Recherchen, daher nach bestem Wissen und Gewissen meint: Unberechtigt!

Es ist interessant in diesem Zusammenhang aus der Antwort des Staatssekretärs Randolf Stich – aus dem Innenministerium Mainz – eine „Vorbemerkung“ zu einer neuen Anfrage des Abgeordneten (MdL) Dr. Peter Enders (CDU) vom 20. Februar 2018 zu lesen:

„Gemäß § 10 Rettungsdienstgesetzt (RettDG) beaufsichtigt die örtlich zuständige Rettungsdienstbehörde die mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragten Sanitätsorganisationen und sonstigen Einrichtungen. Die Festlegung der Strategie der Disposition rettungsdienstlicher Einsatzmittel in der Leitstelle gehört gemäß Kapitel A II.2.1 Rettungsdienstplan Rheinland-Pfalz (LrettDP) zu den Aufgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD). Die Leitstelle Koblenz, in denen deren Zuständigkeitsgebiet der Ambulanzhubschrauber ‚AirRescue Nürburgring‘ stationiert ist, wird gemäß § 7 Abs.6 RettDG von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Behörde eingerichtet, besetzt und unterhalten.“

Verantwortung wird delegiert. Und einer der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz antwortet nicht auf eine Anfrage von Motor-KRITIK!
       
Dieser Landrat ist – auch – Jurist. Wie z.B. auch der Leiter des „Referat 354“ beim Innenministerium. Man weiß genau was man tut – oder nicht tut. Hier geht es auch um die Absicherung von Entscheidungen, die man gerne weiter unauffällig nutzen oder auch übersehen möchte.

Wobei Motor-KRITIK – nach intensiven Recherchen an der Basis (!) - feststellen muss, dass aus meiner heutigen Sicht z.B. das „Referat 354“ („Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz“) personell unterbesetzt ist. Insgesamt sind hier drei Leute tätig, wovon einer ausschließlich mit statistischen Arbeiten beschäftigt ist. Es gibt in diesem Referat z.B. keine Sekretärin, die schon eine Entlastung sein könnte.

Was aber keine Entschuldigung für manche Details ist, aber insgesamt doch dazu führt, dass der Zusammenhalt in einer relativ kleinen Gruppe von „Wissenden“ sehr eng und gut ist, über die Jahre nicht schlechter geworden ist.

Wenn z.B. der im Innenministrium des Landes Rheinland-Pfalz im Organigramm weit oben angesiedelte Staatssekretär Randolf Stich dem Herrn Präsidenten des Landtages (wir alle kennen ihn noch aus der „Nürburgring-Skandal“-Zeit als Wirtschaftsminister) am 20. Februar 2018 in einer Antwort auf die „Kleine Anfrage“ des hier schon erwähnten Dr. Enders schreibt:

„Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz teilt auf Anfrage des Ministerium des Innern und für Sport mit, dass eine Prüfung, ob bei Einsätzen des Ambulanzhubschraubers ‚Air-Rescue Nürburgring‘ andere Rettungshubschrauber nicht verfügbar waren, nicht möglich ist.“

...dann klingt das auch nach weiteren Ausführungen dazu logisch, ist aber nach Motor-KRITIK-Recherchen nicht korrekt.

Die ÄLRD‘s der Integrierte Leitstelle Koblenz, in diesem Fall speziell der Medizinischer Direktor, Stefan Schaefer, verlangt als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst für die Rettungsdienstbereiche Koblenz und Montabaur von seinen Dienst tuenden Disponenten beim Einsatz des Johanniter-Hubschrauber „Air-Rescue Nürburgring“ in jedem Einzelfall nachträglich eine schriftliche Erklärung, warum dieser Hubschrauber aus „einsatztaktischen Gründen“ - also „subsidiär“ - notwendig und richtig war! - Das ist nur in diesem Fall üblich.

Nicht nur durch Kenntnis solcher Zusammenhänge, die man natürlich im Innenministerium nicht kennen muss, aber auch, weil mir ein Landrat auf – dachte ich – eigentlich normale Fragen eines sicherlich neugierigen Journalisten nicht antwortete, bin ich beim Studium des „Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz (LrettDP)“ auf Seite 19 auf folgende Vorgabe und Formulierung gestoßen:

„Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst wird von der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde bestellt. Aufgrund der in Rheinland-Pfalz großen Rettungsdienstbereiche kann er diese Funktion nur hauptamtlich ausüben. Er muss unabhängig von beauftragten Leistungserbringern sein...“

Und man versteht, warum ein Landrat – zumal Jurist – dann zu Fragen von Motor-KRITIK schweigt.

Die von ihm „bestellten“ ÄLRD‘s sind weder „hauptamtlich“ bei ihm tätig, und – zumindest im Fall des ÄLRD Stefan Schäfer – auch nicht „unabhängig von beauftragten Leistungserbringern“. Stefan Schäfer ist weiter bei einem „Leistungserbringer“, dem Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz tätig, hat früher in der gleichen Abteilung dann – zufällig – auch mir Dr. Peter Enders (heute MdL in Mainz und Spezialist für „Kleine Anfragen“ zum hier behandelten Thema) zusammen gearbeitet.

Bohrt man hier als Journalist dann etwas weiter, stößt man sogar darauf, dass wohl jener Stefan Schäfer auch „damals“ mit daran gearbeitet hat, dass das DRK aus seiner klaren Position im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz heraus gedrückt wurde, weil man dort dann selber sowohl einen RTW (Rettungswagen), wie auch einen ITW (Intensivtransportwagen) der Bundeswehr in Position gebracht hat.

Weil es dann hier für Motor-KRITIK noch Informationen zur Ausstattung solcher Fahrzeuge gab,  bin ich darauf gestoßen – wir leben in einem exakt regulierten Staat –  dass auch in solchen für den ärztlichen Einsatz komplett ausgestatteten „Krankenwagen“ ein Verbandskasten nach DIN-Norm 13164 (Stand: Januar 2014) mitgeführt werden muss.

Aber zurück zur „Luftrettung“. Durch einen Hinweis von ÄLRD Stefan Schäfer wurde ich darauf hingewiesen, dass man hier schon zwischen „öffentlich-rechtlichen“ Hubschrauber und „anderen“ unterscheiden muss, die dann evtl. „subsidiär“ eingesetzt werden können.

Für Rheinland-Pfalz gibt es lt. „LrettDP“ (Landesrettungsdienstplan) folgende „öffentlich-rechtliche“ Rettungshubschrauber an folgenden Standorten:

C.IV.3.1 Standorte der Rettungshubschrauber
C.IV.3.1.1 Koblenz, Bundeswehrzentralkrankenhaus, Rettungshubschrauber (RTH) Christoph 23
C.IV.3.1.2 Ludwigshafen am Rhein, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Rettungshubschrauber (RTH) Christoph 5
C.IV.3.1.3 Mainz, Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität, Intensivtransport- und Rettungshubschrauber (ITH/RTH) Christoph 77
C.IV.3.1.4 Wittlich, Verbundkrankenhaus, Rettungshubschrauber (RTH) Christoph 10

Hinzu kommt ein Hubschrauber aus Luxemburg, von der auch im „LrettDP“ erwähnt wird und von dem es im Zusammenhang mit den o.e. Rettungshubschraubern heißt:

„Die rheinland-pfälzischen Luftrettungsmittel und die luxemburgischen Rettungshubschrauber der Luxemburg Air Rescue (LAR) unterstehen im normalen Einsatzfall der jeweils örtlichen Leitstelle; der Rettungshubschrauber der LAR mit dem Rufnamen „Air Rescue 3“ der Leitstelle Trier. Bei einem Einsatz im Rahmen von N.I.T.S. erfolgt die Disposition in Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Leitstelle, der Leitstelle Mainz als „Zentrale Koordinierungsstelle Rheinland-Pfalz (Z.K.S.)“ und dem Beratenden Arzt für Notfall- und Intensivtransporte (B.A.N.I.).“

Es ist also alles exakt geregelt. Der Johanniter-Hubschrauber am Nürburgring stört da eigentlich nur. Er ist für Beamte und Politiker „nur“ ein „Betriebsmittel“, auf das nur „subsidiär“ zurück gegriffen werden sollte.

Tatsächlich sorgt eine solche „Zuordnung“ dafür, dass schon mal dessen Einsatz in der Praxis verspätet erfolgt, weil die Disponenten in der Leitstelle verunsichert sind, ob sie ihn überhaupt einsetzen dürfen. Denn sie müssen den Einsatz in jedem Fall – wie schon erwähnt – hinterher schriftlich begründen.

Da gibt es z.B. auch unterschiedliche „Zeitzuschläge“ bei evtl. unterschiedlichem „Status“.

  • Status 2: Einsatzbereit auf Wache, bzw. einsatzbereit auf Station
  • Status 8: Einsatzmittel am Zielkrankenhaus des letzten Einsatzes

Da wo es eigentlich gilt, blitzschnell die beste Entscheidung im Sinne z.B. eines Unfallopfers zu treffen, kommt es bei den bestehenden Auflagen, die z.B. den Johanniter-Hubschrauber am Nürburgring „schon belasten“, dann zu problembelasteten Entscheidungen, weil „grenzwertig“.

Ich möchte – auf die Leitstelle Koblenz bezogen – da den möglichen Unfallort Hohenleimbach nennen, wo man evtl. dann sowohl einen Hubschrauber aus Koblenz, aus Wittlich oder den vom Nürburgring einsetzen könnte. - Unter Berücksichtigung der offiziell festgelegten „Aufschläge“!

In der Praxis sind die Abläufe aber nicht unbedingt so, wie sie mir z.B. von  ÄLRD Stefan Schäfer in einer E-mail geschildert wurden:

„Die Alarmierung des ARNB, der kein öffentlich rechtlicher RTH ist, sondern nur subsidiär zum Einsatz kommt, wenn die öffentlich rechtlichen RTH nicht verfügbar oder nicht zeitgerecht einsetzbar sind,  erfolgt durch die Leitstelle des Einsatzgebietes über die Johanniter Leitstelle (JASI) in Mainz. Sie ist eine nicht öffentlich rechtliche, sondern private Leitstelle. Dies nennt man nicht gekoppelte Leitstelle. Die Übermittlung des Datensatzes an diese und von dort an den ARNB Hubschrauber kostet zusätzliche Zeit, wenn auch nur Minuten. Diese sind dann der Logik der Systematik folgend auf die Rüstzeit aufzuschlagen. Ausserdem hat der ARNB auch private Auftraggeber (SanDienst Nürburgring, Verlegetransporte im Klinikverbund Marienhaus), die gar nichts mit dem öffentlich rechtlichen System der Luftrettung zu tun haben. Der ARNB kann für diese unterwegs sein, was die öffentlich rechtlichen Leitstellen nichts angeht ,weil eben privat! Nur die Jasi hat den Überblick über ARNB.“

Diese Auskunft ist zwar korrekt, aber nicht immer zutreffend, weil die Disponenten – anders als ihre Vorgesetzten – noch Menschen sind, die als Mensch empfinden und handeln. Der evtl. „subsibidäre“ Einsatz eines „ARNB“ (Air Rescue Nürburgring) läuft dann also so ab:

  • Der Disponent entscheidet sich aufgrund der vorliegenden Situation für den „ARNB“.
  • Er ruft – weil nicht per „Pieper“ möglich und wie sonst im Umgang mit öffentlich-rechtlichen Einsatzmitteln üblich – per Handy den Rettungsassistenten am „ARNB“ an und sagt (hier beispielhaft beschrieben): Fliegt schon mal in Richtung Hohenleimbach.
  • Dann informiert der die „JASI“ in Mainz: Dein Hubschrauber ist in der Luft. Ich schicke dir den Datensatz. Gibt dem schon mal den Auftrag.

Bitte nicht vergessen: Es geht hier oft um Menschenleben, darum schon um Minuten, die über Leben und Tod entscheiden können! - Was hier also passiert  – um eine Erklärung für die vielen Juristen in der „Rettungskette“ zu bieten – ist evtl. durch die  §§ 677–687 des BGH,  „Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)“ gedeckt.

Um noch einmal ein Beispiel aus dem „Bodenrettungssystem“ zu bringen:

90 Prozent aller Einsätze z.B. bei „Rock am Ring“ laufen nicht über die „112“, sondern werden von den vielen amtlich eingesetzen Hilfskräften bei solchen Veranstaltung (auch in Zivil unterwegs!) ausgelöst. Da rufen dann die Rettungsassistenten, schon mit dem zu behandelnden Patienten im Krankenwagen zum nächsten Krankenhaus unterwegs, die Leitstelle in Koblenz an, um kurz darum zu bitten (es folgt ein erfundenes Beispiel):

  • Schick mir mal einen Auftrag! - Ich bin mit einem Unfallopfer vom Ring zum Krankenhaus Adenau unterwegs.

Staatssekretäre werden das z.B. gar nicht wissen wollen. Natürlich hat auch der Herr Minister keine Ahnung. Und die meisten der Journalisten sind auch mit offiziellen Auskünften zufrieden, weil die auch – exakt an den geltenden Richtlinien, Vorgaben und Gesetzen orientiert – richtig sind. - Bei einer Wiedergabe solcher Aussagen geht man auch kein Risiko ein. - Alles wird gut!

Motor-KRITIK entschuldigt sich für die Länge dieser Darstellung bei seinen Lesern. Aber sie haben damit ein reales Bild der aktuellen Situation in RLP erhalten. Damit habe ich natürlich trotzdem nur „Halbwissen“ verbreitet. Denn über das Rettungssystem in Rheinland-Pfalz weiß ich inzwischen noch eine Menge mehr.

Darüber dann bei nächster Gelegenheit. - Wenn‘s nötig wird!

MK/Wilhelm Hahne

PS - 7. März 14:15 Uhr: Der Landrat des Kreises Mayen-Koblenz hat meine Anfrage beantwortet, die heute per Post hier einging. Ich habe den genauen Eingangstermin auf dem Schreiben vermerkt, das meine Leser als pdf-Datei nun im „Anhang“ finden können. Dem Herrn Landrat hat es offensichtlich gefallen, eine Antwort sofort zu diktieren, dann in der Postmappe liegen zu lassen, um sie – wie man dem Stempelaufdruck entnehmen kann –  am 5. März 2018 dann auf den Postweg bringen zu lassen. - Ich hatte zwischenzeitlich aber am 26. Februar erinnert. - Meine hier dargestellte These wird dadurch erhärtet, dass er in seinem jetzt eingegangenen Schreiben nicht auf meine Erinnerung vom 26. Februar eingeht, in der ich ihm u.a. zu seinem 60. Geburtstag gratuliert hatte. - Was meine in obiger Geschichte gemachte Feststellung bestätigt: Der Landrat des Kreises Mayen-Koblenz ist Jurist! - Das Schreiben war vorgefertigt. Für ein Danke für meine Glückwünsche war darum keine Gelegenheit mehr. - Das hätte sicherlich auch einen zu großen Aufwand erfordert.

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