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So überschreibt die „Rhein-Zeitung“ heute ihren Bericht über die Vorstellung der Unfallstatistik der Polizeidirektion Adenau für 2017. In deren Zuständigkeitsbereich liegt auch der Nürburgring mit seinen Rennstrecken Grand-Prix-Kurs und Nordschleife. Man muss verwundert zur Kenntnis nehmen, dass die Polizeiinspektion Adenau aber die dort während der „Touristenfahrten“ erfolgten Unfälle nicht mit in die allgemeine Unfallstatistik des Jahres 2017 übernimmt, obwohl die – nach Darstellung des Leiters dieser „PI“ - eigentlich dorthin gehören müssten.
In einem persönlichen Gespräch mit mir, hat er die Situation während der „Touristenfahrten“ auf dem Nürburgring mit der z.B. in Parkhäusern verglichen, wo man auch erst dann einfahren kann, wenn man einen entsprechenden Parkschein gezogen hat. Am Nürburgring löst man eben ein Rundenticket. Und hier wie dort gilt die Straßenverkehrsordnung. - Sagt Polizei-Hauptkommissar Heiko Schmitz.
Folglich wären die Rennstrecken auch in diesem Fall ein Stück Öffentliche Straße. - Wenn das so wäre, dann müssten auch die Unfallzahlen dort in die normale Unfallstatistik gehören, wie die in Parkhäusern – z.B. - auch. - Allein die Tatsache, dass das für die Unfallstatisitk des Jahres 2017 für den Bereich der Polizeiinspektion Adenau nicht erfolgt ist zeigt, wie unklar der Status der Rennstrecken Nürburgring bei „Touristenfahrten“ wirklich ist! - Privatstraße oder Öffentlicher Verkehr?
Das Mainzer Innenministerium empfindet den Nürburgring als Privatstraße, deren Weisungsempfänger „PI Adeau“ die „Touristenfahrten“ darauf als Öffentlicher Verkehr! - Warum dann in einer separaten Statistik? - (Hier kommen Sie zur „Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings“ durch das Innenministerium Mainz)
Zwei Zahlen zum Vergleich: Im Bereich des 470 Quadratkilometer umfassenden Dienstgebiets der „PI“ Adenau gab es in 2017 zwei Unfall-Tote im Straßenverkehr; im gleichen Zeitraum im „Touristenverkehr“ auf dem Nürburgring – zwei Tote.